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Berücksichtigung von Vorbelastungen in dieser FFH-VU

Im Dokument Planänderungsunterlage Teil 5 (Seite 121-124)

6.1 Allgemeines

6.1.1 Berücksichtigung von Vorbelastungen in dieser FFH-VU

Die prüfungsrelevanten Gebiete der Schutzgebietskulisse sind infolge der bereits über einen langen Zeitraum andauernden Umgestaltung des Elbästuars durch den Men-schen unterschiedlich vorgeprägt.

Beispielhaft für belastende Wirkungen sind zu nennen: Deichbau, Absperrung der Ne-benflüsse, Umgestaltung des Stromspaltungsgebiets durch den Bau von Hafenanla-gen, Bau des Wehrs in Geesthacht, Ausbau- und Unterhaltung der Fahrrinne mit Auf-spülung künstlicher Inseln und Gewinnung von Gewerbeflächen im Gewässer (zu Fahrwasserausbauten und Unterhaltung siehe z.B. Darstellung in Unterlage H.1c, Kap. 4.2).

Folgende negative Veränderungen werden beobachtet, ohne dass eine sichere quan-titative Zuordnung zu einzelnen umgesetzten Plänen oder Projekten möglich wäre:

Erhöhung des Tidenhubs, Entstehung eines ungünstigen Verhältnisses der Flächen-anteile von Tiefwasser, Flachwasser und Watt (durch Zunahme von Tiefwasser- und Wattbereichen sowie Abnahme von Flachwasserbereichen), Reduzierung von eulito-ralen, sublitoralen und supralitoralen Lebensräumen bzw. Fluträumen/Tidevolumen bzw. Reduzierung der standörtlichen Vielfalt, Entstehung eines ungünstigeren Ver-hältnisses der Flächenanteile von Brackwasserlebensräumen und Süßwasserlebens-räumen durch Stromaufverlagerung der Brackwasserzone, Entstehung von ungünsti-geren Strömungsgeschwindigkeiten in bestimmten Bereichen, Entstehung von un-günstigeren Sedimentations-/Erosionsverhältnissen bzw. Trübungsverhältnissen, örtli-che Verstärkung/Verlagerung der Unterhaltungsbaggerei, Auftreten von Sauerstoff-mangelsituationen im Sommerhalbjahr.

Für die Berücksichtigung in der FFH-VU ist maßgeblich, ob die Wirkungen dieser be-reits ausgeführten Pläne und Projekte bebe-reits vor Beginn des Vorhabens „Fahrrinnen-anpassung“ bestehen oder ob sich neue oder stärkere Wirkungen dieser alten Pläne und Projekte während oder nach der Fahrrinnenanpassung ergeben (vgl. dazu Kap.

2.2). Ist ersteres der Fall, schlagen sich die Wirkungen von Plänen und Projekten der Vergangenheit vollständig im Ist-Zustand der Lebensraumtypen und Arten nieder.

Wenn die alten Pläne und Projekte aber weiterhin neue Wirkungen verursachen, müs-sen diese in die Summationskulisse eingestellt werden, um bei der Prognose berück-sichtigt werden zu können.

Die oben genannten beobachtbaren Veränderungen im Elbästuar sind in den Ist-Zustandsbeschreibungen der UVU und dieser FFH-VU enthalten. Vielfach schlagen sie sich auch in der Einstufung des Erhaltungszustands maßgeblicher Bestandteile (Lebensraumtypen, Arten) in den Standard-Datenbögen nieder58. Dabei ist zu berück-sichtigen, dass es sich nicht nur um negative Umweltwirkungen handelt: insbesondere auf den durch wasserbauliche Eingriffe entstandenen Elbinseln haben sich auf den Eingriffsflächen der Vergangenheit wertvolle Lebensgemeinschaften etabliert. Zudem hat sich in der ersten Hälfte der 1990er Jahre die Wasserqualität verbessert, nachdem im Einzugsgebiet der Elbe industrielle und kommunale Schadstoffeinleitungen deutlich reduziert wurden. Derartige Verbesserungen sind für den Erhaltungszustand von Ar-ten und Lebensraumtypen ebenso entscheidend wie vom Menschen verursachte Be-einträchtigungen und können nicht ausgeblendet werden, wenn die Entwicklung der Unterelbe zutreffend beschrieben werden soll.

Besondere Bedeutung unter den Plänen und Projekten der Vergangenheit hat die vo-rangegangene Fahrrinnenanpassung, die in den Jahren 1999 und 2000 ausgeführt wurde. Durch ein umfangreiches Beweissicherungsprogramm wird kontrolliert, ob die Prognosen über die Umweltwirkungen dieser Fahrrinnenanpassung eintreffen. Die Er-gebnisse, die in regelmäßigern Abständen veröffentlicht werden (www.portal-tideelbe.de), zeigen deutlich, wo Entwicklungen anders als vorausgesagt eintreten.

Die folgende Tabelle (Abbildung 6-1) aus dem Beweissicherungsbericht 2006 zeigt am Beispiel der Unterwassertopographie die Ergebnisse der Beweissicherung. Die Topographie des Gewässergrundes und seiner Ufer ist ein Wirkbereich, in dem am e-hesten langfristig veränderliche Nachwirkungen erwartet werden können. Aus der Be-weissicherung geht hervor, dass es in den ersten Jahren nach der Vertiefung zu ei-nem morphologischen Nachlauf in einigen Bereichen der Elbe kam, die heutige Mor-phologie sich aber nicht mehr ausbaubedingt verändert.

58 Ebenso schlagen sich die Vorbelastungen in der Zustandsausweisung nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wieder. Die vier im UG vertretenen Wasserkörper wurden vorläufig in die Kategorie „erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper“ eingeordnet. Hintergrund ist, dass nicht alle Vorbelastungen in der Tideelbe reversibel sind. Die Kategorie „erheblich veränderte Gewässer“ erfordert nach der WRRL nicht die Erreichung eines „guten ökologischen und chemischen Zustand“, wohl aber (in den festgeleg-ten Frisfestgeleg-ten) die Erreichung eines „gufestgeleg-ten ökologischen Pofestgeleg-tenzials“.

Abbildung 6-1: Beweissicherung zur vorangegangenen Fahrrinnenanpassung: ausbaube-dingten Wirkungen auf die Topographie (Quelle: zitiert nach WSA Hamburg &

HPA 2007, S. 416).

Erläuterung: UG1: Geesthacht bis Bunthaus, UG2: Bunthaus bis Nienstedten, UG3: Nienstedten bis Het-lingen, UG4: Hetlingen bis Störmündung, UG5: Störmündung bis Ostemündung, UG6: Os-temündung bis Cuxhaven, UG7: Cuxhaven bis See)

Auf Grund der bislang vorliegenden Ergebnisse der Beweissicherung zur vorange-gangenen Fahrrinnenanpassung (WSA Hamburg & HPA 2007) lassen sich folgende Aussagen treffen:

Bei den hydrologischen Parametern (Wasserstände, Strömungen; Daten jeweils bis 2005) wurden „keine ausbaubedingten Überschreitungen der Prognosewerte“ (Was-serstände) bzw. „keine nachweisbar ausbaubedingten Wirkungen“ (Strömungen) fest-gestellt. Es ist nicht zu erwarten, dass sich hieran noch etwas ändert. Denn die hyd-rologischen Parameter reagieren naturgemäß unmittelbar auf eine geometrische

Systemveränderung (Ausbau), und nicht erst mit jahrelanger Verzögerung. Fazit: Die Auswirkungen der vorherigen Fahrrinnenanpassung auf Wasserstände und Strömun-gen (sofern sie denn überhaupt messbar waren) haben sich bereits vollzoStrömun-gen.

Daraus folgt, dass die Effekte der vorangegangenen Fahrrinnenanpassung im Ist-Zustand vollständig enthalten sind und so bei der Beantwortung der Frage, ob ein günstiger Erhaltungszustand nach der geplanten Fahrrinnenanpassung bestehen bleibt, berücksichtigt werden.

6.1.2 Modellierung der Nullvariante in Unterlage H.1e durch die BAW

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