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Beauftragte Forschungsprojekte und Expertisen 2018 bis 2020

Tabelle 1.3: Berechnung des Stundenlohns in VSE/VE und SOEP

1.7 Beauftragte Forschungsprojekte und Expertisen 2018 bis 2020

74 In Vorbereitung des vorliegenden Dritten Berichts hat die Mindestlohnkommission eine Reihe von For-schungsprojekten und Expertisen beauftragt. Die Abschlussberichte dieser Studien sind auf der Website der Mindestlohnkommission abrufbar. Die in den Abschlussberichten dokumentierten Ergebnisse und vorgenom-menen Interpretationen liegen in der alleinigen Verantwortung der beauftragten Institute und spiegeln nicht notwendigerweise die Einschätzung der Kommission wider.

75 Als Studien wurden beauftragt:

» RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Löhne und Arbeitszeiten (Bachmann et al. 2020)

» Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit (Pestel et al. 2020)

» Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (Bossler et al. 2020)

» Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW), Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und SOKO Institut: Verhaltensmuster von Betrieben und Beschäftigten im Kontext des gesetzlichen Mindestlohns (Koch et al. 2020)

» Ipsos: Bekanntheit des gesetzlichen Mindestlohns (Ipsos 2020)

» Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Solo-Selbständigkeit (Lubczyk et al. 2020)

» Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und Evaluation Office Caliendo: Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Haushaltseinkommen, Konsum- und Sparverhalten (Schröder et al.

2020a)

» Prognos: Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenentwicklung (Ehrentraut et al.

2019)

» Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG): Analysepotenzial von Daten der amtlichen Wirtschaftsstatistik für die Mindestlohnforschung (Verbeek et al. 2020a)

» Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG): Ansätze zur Evaluation der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Schwarzarbeit (Verbeek et al. 2020b)

» Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin): Methodischer Vergleich der Berechnung bzw.

Abfrage von Stundenlöhnen im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) (Schröder et al. 2020b)

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer

76 Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor zu niedrigen Löhnen ist ein wesentliches Ziel des Mindestlohngesetzes; es soll mit der Einführung einer Lohnuntergrenze erreicht werden. Von zentralem Inter-esse für die Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns ist damit dInter-essen Auswirkung auf die Lohnentwicklung im Bereich niedriger Verdienste, die in Abschnitt 2.1 betrachtet wird. Abschnitt 2.2 befasst sich mit der Umsetzung (Compliance) des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns. In Abschnitt 2.3 werden schließ-lich die Auswirkungen auf die soziale Sicherung dokumentiert. Hierzu zählen die Situation von erwerbstäti-gen Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern („Aufstockerinnen und Aufstocker“) und weiter gefasst auch die Armutsgefährdung sowie die Auswirkungen auf die Gesetzliche Rentenversicherung.

2.1 Verdienste

77 Für die Analyse der Entwicklung und Verteilung von Verdiensten wird vor allem auf die Verdienststrukturerhe-bungen (VSE) und die VerdiensterheVerdienststrukturerhe-bungen (VE) zurückgegriffen, ergänzt um Auswertungen der Vierteljähr-lichen Verdiensterhebung (VVE) sowie des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) (für Erläuterungen zu den Datensätzen vgl. die Abschnitte 1.6.1 und 1.6.2). Aufgrund der unterschiedlichen methodischen Konzepte kommen die Erhebungen zu teilweise deutlich unterschiedlichen Ergebnissen, was insbesondere die Anzahl von Beschäftigten mit Stundenlöhnen am oder unterhalb des Mindestlohns betrifft (vgl. Abschnitt 2.2.4). In Abschnitt 2.1.1 wird zunächst die Entwicklung der Verdienste für die Jahre 2014 bis 2018 nachgezeichnet, bevor in Abschnitt 2.1.2 auf die Veränderung in der Lohnverteilung für diesen Zeitraum eingegangen wird.

Abschnitt 2.1.3 befasst sich mit den Veränderungen nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,19 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2019.

78 Vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gab es laut VSE 2014 in Deutschland etwa 4 Mio.

Beschäftigte mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro. Dies entspricht einem Anteil von 11,3 Prozent. Dabei lagen die Anteile betroffener Beschäftigter in Ostdeutschland deutlich höher als in Westdeutschland. Der Anteil von Beschäftigungsverhältnissen mit einem Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro war vor der Ein-führung des gesetzlichen Mindestlohns zudem in verschiedenen Gruppen unterschiedlich stark ausgeprägt.

Überdurchschnittlich häufig kamen vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Stundenlöhne von unter 8,50 Euro bei Frauen, in kleineren Unternehmen, bei ungelernten oder angelernten Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmern, bei befristet Beschäftigten sowie bei nicht tariflich entlohnten Beschäftigungsver-hältnissen vor. Zudem waren Stundenlöhne unter 8,50 Euro bei geringfügigen BeschäftigungsverBeschäftigungsver-hältnissen (sogenannten Minijobs) besonders häufig anzutreffen (Mindestlohnkommission 2018: 64; 2016: 41).15 Die

15 Die Anteile waren im Jahr 2014 im SOEP ähnlich (Mindestlohnkommission 2018: 67). Aufgrund einer teils unterschied-lichen Grundgesamtheit sind die absoluten Zahlen aber nur begrenzt vergleichbar (vgl. auch Erläuterungen in Abschnitt 1.6.2).

Muster in der Betroffenheit nach den genannten strukturellen Merkmalen waren in West- und Ostdeutsch-land ähnlich, lagen in OstdeutschOstdeutsch-land aber durchgängig auf einem höheren Niveau (Mindestlohnkommission 2016: 151).

79 Eine andere Perspektive ergibt sich durch die Betrachtung der Zusammensetzung derjenigen Beschäftig-ten, die vor der Einführung des Mindestlohns weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten. Laut der VSE 2014 entfielen rund zwei Drittel der Beschäftigungsverhältnisse mit einem Lohn unterhalb von 8,50 Euro pro Stunde im Jahr 2014 auf Frauen, ein Drittel auf Männer. Mit rund 2,2 Mio. waren mehr als die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse, in denen im Jahr 2014 ein Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro gezahlt wurde, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Jeweils rund 0,9 Mio. waren Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäfti-gungsverhältnisse. Rund 70 Prozent oder 2,8 Mio. Beschäftigungsverhältnisse wurden von Personen ausge-übt, die über eine Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügten. 1,1 Mio. hatten keine Berufs-ausbildung (Mindestlohnkommission 2016: 41). In diesem Kontext ist jedoch festzuhalten, dass sich im beruflich strukturierten deutschen Arbeitsmarkt eine Berufsausbildung für gewöhnlich lohnt und positive Renditen in Form von durchschnittlich höheren Löhnen und stabileren Erwerbsverläufen realisiert werden können. Von einer Beschäftigung im Niedriglohnbereich sind beruflich qualifizierte Personen insbesondere dann betroffen, wenn sie einen Berufswechsel vollzogen haben (Hall 2011: 168). Auf Basis des SOEP zeigt sich insgesamt eine ähnliche Zusammensetzung der Beschäftigten, die vor der Einführung des Mindestlohns weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten (Mindestlohnkommission 2018: 67). Die Beschäftigungsstruk-tur im Mindestlohnbereich entspricht im Großen und Ganzen der im Niedriglohnsektor insgesamt (Dütsch und Himmelreicher 2019; Kalina und Weinkopf 2017: 6; Bruttel et al. 2017: 476f.).

2.1.1 Verdienstentwicklung 2014 bis 2018

80 Für eine erste Abschätzung der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Verdienstentwicklung wurden anhand der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) die Stundenlöhne von sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten in solchen Wirtschaftszweigen, die besonders stark von der Einführung des gesetzli-chen Mindestlohns betroffen waren, mit der Entwicklung in der Gesamtwirtschaft vergligesetzli-chen (vgl. zur Abgren-zung der Wirtschaftszweige ausführlich Info-Box 3).16 In West- und Ostdeutschland wiesen die Wirtschafts-zweige mit hoher Mindestlohnbetroffenheit in den beiden Jahren vor Einführung des gesetzlichen Mindest-lohns eine unterdurchschnittliche Verdienstentwicklung auf. Diese Unterschiede haben sich nach Einfüh-rung des Mindestlohns verringert. In Ostdeutschland war zudem im Jahr 2015 ein besonders deutlicher Anstieg der Stundenverdienste in den vom Mindestlohn hoch betroffenen Wirtschaftszweigen erkennbar (Abbildung 2.1). Die Stundenlöhne stiegen in diesen Wirtschaftszweigen um rund 7 Prozent gegenüber dem Jahr 2014 (berechnet als Durchschnitt der jeweiligen Quartalswerte), während der Anstieg der Stundenver-dienste in Ostdeutschland insgesamt rund 4 Prozent betrug. Nach der Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 verlief die Entwicklung der Stundenverdienste in den Wirtschaftszweigen mit hoher Min-destlohnbetroffenheit ähnlich wie in der Gesamtwirtschaft.

81 Die Wirkung des Mindestlohns auf die Entwicklung der Stundenverdienste wird deutlicher, wenn der Fokus auf die Verdienstentwicklung der Beschäftigungsverhältnisse im Mindestlohnbereich gerichtet wird. Im Jahr 2014 wurden darunter solche Beschäftigungsverhältnisse gefasst, die einen Stundenlohn von weniger als

16 Es wird die Entwicklung der Indizes der Arbeitnehmerverdienste dargestellt (2015 = 100). Diese erfassen die Verdienst-entwicklung bei jeweils gleicher Beschäftigtenstruktur wie im Vorjahr (Kettenindex). Die Ergebnisse unterscheiden sich von der Entwicklung der absoluten Arbeitnehmerverdienste. Für geringfügig Beschäftigte liegen in der VVE keine Stundenlöhne vor.

Abbildung 2.1: Veränderung der Stundenlöhne für sozialversicherungspflichtig

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