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Dieser empirischen Forschungsarbeit liegt eine konkrete Forschungsfrage zugrunde. (Siehe Kapitel 1.2). Die Beantwortung der Fragestellung ermöglicht das Erstellen des Produkts, in diesem Fall des Massnahmenkataloges möglicher Nachteilsausgleichsmassnahmen bei der Diagnose ADHS für Primarschülerinnen und Primarschüler im Kanton Schaffhausen. Dazu werden drei Bereiche betrachtet:

mögliche Massnahmenvorschläge aus der Fachliteratur, bereits angewendete Massnahmen und die Erfahrungen damit und schliesslich die Einflussfaktoren der speziellen Rahmenbedingungen des Kantons Schaffhausen.

In der folgenden Tabelle werden nun die Haupt- und Unterfragen aufgelistet und bilanzierend beantwortet. Die detaillierten Erkenntnisse sowie den Massnahmenkatalog finden sich in den Kapiteln 5.3 bis 5.4.

Tabelle 13: Beantwortung der Fragestellung (Karrer & Messerli)

Welche Massnahmen sind geeignet für die Umsetzung des NTAs aufgrund der Diagnose ADHS an Schaffhauser Primarschulen?

Welche Massnahmen lassen sich aus der aktuellen Fachliteratur zu möglichen Interventionen im Unterricht ableiten?

Zentral für Kinder mit einer ADHS ist ein differenzierter, klar strukturierter Unterricht. Bei Lerninhalten sollte darauf geachtet werden, dass sie in möglichst kleinen, sich oft wiederholenden Portionen wiedergegeben werden.

Schriftliche Bearbeitungen von Lernaufgaben ist für Schülerinnen und Schüler mit einer ADHS schwierig. Darauf sollte möglichst verzichtet werden. Wenn Kinder durch geeignete Hilfsmittel die Chance haben, Reize auszublenden, während der Arbeit motorisch tätig zu sein oder zwischenzeitlich die Arbeit auszusetzen, kann dies helfen, den Fokus zu erhalten.

Die geeigneten Nachteilsausgleichsmassnahmen aus der Fachliteratur werden in dem Kapitel 2.4 Nachteils-ausgleichsmassnahmen bei ADHS zusammengefasst aufgelistet. Darin enthalten sind Massnahmen zu:

Rahmenbedingungen, Unterrichtsgestaltung, Aufgabenstellung, Aufgabenbearbeitung, Bewertungskriterien und Erholungsphasen.

Welche Massnahmen werden im Alltag von Fachpersonen, Lehrpersonen, Eltern und betroffenen Lernenden angewendet?

Welche Erfahrungen werden damit gemacht?

Die zusammenfassende Analyse der Vorschläge aus der Praxis findet man im Kapitel 4. Ergebnisse. Ihre Gliederung entspricht den oben genannten Kategorien.

In beiden untersuchten Fällen wurde lediglich die Zeitverlängerung in Prüfungssituationen von den Eltern, der Lehrperson und den Kindern genannt, die als Nachteilsausgleichsmassnahme abgemacht wurde. Dies wurde sehr unterschiedlich beurteilt: während Kind 1 die Massnahmen als gewinnbringend empfand, wird dies von Kind 2 als wenig sinnvoll erachtet.

Von den Fachpersonen wurden zusätzliche Massnahmen genannt, die in Zusammenhang stehen mit der Möglichkeit, Reize auszublenden, motorisch tätig zu sein, Arbeiten in kleinen Schritten zu erledigen oder Arbeiten in einer anderen Form als schriftlich zu bewältigen. Oft fehlt es aber dabei an Rückmeldungen von der Schule oder den Eltern, um dies richtig bewerten zu können.

Die Eltern erwähnen zusätzlich die klare Strukturierung zu Hause oder in der Schule durch klare Regeln und Konsequenzen, die sie als gewinnbringend empfinden. Dabei bräuchte das Kind aber Kontrolle und

Unterstützung. Auch wird die motorische Tätigkeit häufig erwähnt. Eine gute Form dafür wurde aber noch nicht abschliessend gefunden.

Inwiefern beeinflussen kantonalen Rahmenbedingungen die Umsetzung der Massnahmen?

Im Kanton Schaffhausen existiert ein aktuelles Merkblatt mit Informationen zum Nachteilsausgleich.

Das Merkblatt gibt eine Übersicht über die Konzeption. (siehe Kapitel 2.3.4)

Die darin aufgeführten Merkmale und Prinzipien entsprechen der aktuellen Fachliteratur. (siehe Kapitel 2.3.1) Das Merkblatt macht klare Vorgaben zum Ablauf und den Zuständigkeiten bei der Erstellung und Umsetzung der Massnahmen.

Die Verfügbarkeit von personalen Ressourcen für die Umsetzung ist abhängig von den Bedingungen vor Ort. Dies hat auch mit der heterogenen Schulstruktur im Kanton Schaffhausen zu tun. Im Kanton Schaffhausen wird die integrative Schulform ISF nicht flächendeckend umgesetzt. So ist die Unterstützung vor Ort durch die Fachpersonen SHP nicht gewährleistet. Integrative Didaktik und Methodik kann entsprechend an Regelschulen ohne ISF nicht vorausgesetzt werden

Welche hemmenden Faktoren werden rund um die Festlegung und Umsetzung des Nachteilsausgleichs genannt?

In den Aussagen wird die Kommunikation rund um den Nachteilsausgleich als wichtiges Element in der Umsetzung genannt. Findet Kommunikation nicht oder nur mangelhaft statt, wirkt sich dies hemmend aus:

- Festgelegte Massnahmen werden nicht oder nur bruchstückhaft umgesetzt.

- In die Erstellung der Massnahmen können sich nicht alle Beteiligten einbringen.

- Die festgelegten Massnahmen werden nicht allen involvierten Lehrpersonen kommuniziert.

- Kommunikationsgefässe für den Austausch rund um die Umsetzung fehlen.

Weiter werden folgende hemmende Faktoren erkannt:

- Die kantonalen Vorgaben werden nicht eingehalten.

- Die zuständige Schulbehörde bzw. die Schulaufsicht nimmt die Aufsichtspflicht nicht wahr.

- Die gemeinsame Überprüfung der Massnahmen findet nicht statt.

- Es ist unklar, wie der NTA gegenüber der Klasse und ev. anderen Eltern kommuniziert wird.

- Den Lehrkräften fehlt es an Wissen und Erfahrung rund um die ADHS und den NTA.

- Den Lehrkräften fehlt es an Wissen, welches für das SSG vorausgesetzt wird.

- Unklarheit, wer bei einem Ausfall der Lehrperson die Verantwortung für die Umsetzung trägt.

- Mangelnde Ressourcen (personell, räumlich) für die Umsetzung.

- Die Unterstützung der LP bei der Umsetzung durch die SHP ist nicht gewährleistet.

- Unklare Verfügbarkeit von Ressourcen, z.B. der SHP.

- Zwischen den Gemeinden bestehen Unterschiede, die vorhandenen Ressourcen variieren.

- Mangelnde Transparenz über die Umsetzung der Massnahmen führt zu Verunsicherung.

Welche Empfehlungen lassen sich daraus ableiten?

- Alle Beteiligten sollten bei der Festlegung der Massnahmen involviert werden. Dazu gehören auch ausserschulische Fachpersonen (bspw. Pädiatrie, KJPD, Ergo-, Psychomotoriktherapie etc.).

- Die Vorgaben zum SSG sollten genau eingehalten werden.

- Auf eine Überprüfung der Massnahmen sollte keinesfalls verzichtet werden.

- Die Information gegenüber Mitlernenden und deren Eltern erfolgt unter Einbezug der Betroffenen.

- Die Information aller an der Umsetzung beteiligten Lehrpersonen ist zwingend.

- Gefässe für Absprachen in pädagogischen Teams zur Umsetzung sollten festgelegt werden.

- Mögliche Kommunikationswege zwischen den verschiedenen Involvierten sollten definiert werden.

- Die Praxis ist relativ neu. Sie sollte dennoch evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.

- Das Wissen zum NTA / ADHS sollte auf allen schulischen Ebenen mit Angeboten der Aus- und Weiterbildung verbreitet werden.

- Es sollte abschliessend geklärt sein, unter welchen Bedingungen ein NTA gewährt wird.

- Welche Ressourcen für die Umsetzung verhältnismässig sind, sollte detailliert geklärt werden.

- Die Fachstelle SAB sollte ihre Ressourcen aufstocken, um die Fallführungen leisten zu können.

- Die Unterstützung der SHP bei der Umsetzung ist vorgesehen und sollte gewährleistet sein.