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8. Zusammenfassung und Ausblick

8.4. Schlussbetrachtung

3.3.3. Arten von Kooperationen

Eine Analyse der in Tabelle 7 dargestellten Untersuchungen zu Kooperationen in der Biotechnologie ergibt, dass am häufigsten der Funktionsbereich der Kooperation und die Art der beteiligten Kooperationspartner als Klassifikationsmerkmale verwendet werden. Darüber hinaus wird die Verbundenheit der Kooperationspartner, sowie die Art der Zusammenarbeit zur Klassifikation von Kooperationen herangezogen.

Nach dem Funktionsbereich können Kooperationen in die Bereiche Forschung und Entwicklung, Produktion, oder Marketing eingeteilt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese Einteilung nicht überschneidungsfrei ist, da viele Kooperationen mehrere Funktionsbereiche, wie beispielsweise die Forschung und Entwicklung und die Vermarktung, betreffen. Bei einer Klassifikation nach dem Funktionsbereich werden solche Kooperationsformen daher als gemischte Kooperationen eingeordnet (Barbanti et al., 1999;

Deeds und Hill, 1996).

42 So unterscheiden beispielsweise Barley et al. zwischen Lizenzabkommen, Marketingabkommen und weiteren Abkommensarten (Barley et al., 1994). Auch Marketingabkommen können jedoch als Lizenzverträge gestaltet werden, so dass bei diesem Klassifikationssystem eine funktionale Einteilung (Marketing) mit einer Einteilung auf Basis der vertraglichen Regelungsart (Lizenz) vermischt wird.

Des Weiteren kann eine Kooperation auf Grund der beteiligten Kooperationspartner charakterisiert werden. Dies wurde bereits in Abschnitt 2.2.3 am Beispiel der Typologisierung von Lizenzpartnern dargestellt und kann allgemein auf Kooperationen übertragen werden. Im Bereich der Biotechnologie wird üblicherweise zwischen Universitäten und Forschungsinstituten, sowie jungen Biotechnologie- und etablierten Pharmaunternehmen unterschieden (Barbanti et al., 1999; Lerner und Merges, 1998; Teece et al., 1987).

Darüber hinaus unterscheiden sich Kooperationen hinsichtlich der Verbundenheit der Kooperationspartner: Im Zuge eines Kooperationsabkommens kann eine einseitige oder gegenseitige Kapitalbeteiligung stattfinden, oder die Kooperation kann als Joint Venture organisiert werden, an dem alle Kooperationspartner beteiligt sind (Hagedoorn, 1990).

Entsprechend können Kooperationen zwischen unabhängigen Unternehmen von solchen unterschieden werden, bei denen eine einseitige oder gegenseitige Kapitalbeteiligung vorliegt, oder es sich um ein gemeinsames Joint Venture handelt.

Schließlich kann eine Einteilung von Kooperationen auf Grund der Art der Zusammenarbeit vorgenommen werden. So unterscheidet Hauschildt im Bereich der Forschung und Entwicklung zwischen der Auftragsforschung und der Gemeinschaftsforschung, wobei unter Innovationskooperationen im engeren Sinne nur gemeinschaftlich durchgeführte Programme verstanden werden (Hauschildt, 1997). Ebenso trennt Hagedoorn zwischen einem einseitigen oder gegenseitigen Technologieaustausch, und einem gemeinsam durchgeführten Projekt (Hagedoorn, 1990). Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen einem einfachen Technologietransfer und einem in Kooperation durchgeführten Projekt wird im englischen Sprachraum auch zwischen kooperativen und sog. "arm's-length" Abkommen unterschieden (Teece et al., 1987: S. 23). Neben dem geringeren Grad der Zusammenarbeit sind "arm's-length" Abkommen dabei auch durch eine geringe Verbundenheit der Kooperationspartner gekennzeichnet, wobei es, wie in Abbildung 10 dargestellt, einen fließenden Übergang zwischen beiden Kooperationsarten gibt.

Obwohl eine Einordnung von Biotechnologiekooperationen auf Grund fehlender Detailinformationen allgemein schwierig ist, gehen Teece et al. davon aus, dass es sich bei Biotechnologiekooperationen im Bereich der Forschung und Entwicklung in der Mehrzahl um kooperative Abkommen handelt (Teece et al., 1987: S. 23ff.). Sie begründen dies auf Grund der langen Dauer der Kooperationen, dem Vorkommen von Kapitalbeteiligungen und

Finanzierungshilfen, sowie der Einrichtung von Management- und Kontrollstrukturen. Das Vorhandensein von umfangreichen Management- und Kontrollstrukturen wird auch von Lerner und Merges in einer Analyse von Lizenzabkommen im Bereich der Biotechnologie nachgewiesen (Lerner und Merges, 1998), was als Unterstützung der These von Teece et al.

angesehen werden kann.

Art der Zusammenarbeit

• Zulieferer-Beziehung

• einseitiger/gegenseitiger Austausch

• gemeinsame Zusammenarbeit kooperatives

Abkommen

"arm's-length"

Abkommen Verbundenheit der

Kooperationspartner

• Joint Venture

• ein-/gegenseitige Kapitalbeteiligung

• unabhängige Unternehmen

Art der Zusammenarbeit

• Zulieferer-Beziehung

• einseitiger/gegenseitiger Austausch

• gemeinsame Zusammenarbeit kooperatives

Abkommen

"arm's-length"

Abkommen Verbundenheit der

Kooperationspartner

• Joint Venture

• ein-/gegenseitige Kapitalbeteiligung

• unabhängige Unternehmen

Abbildung 10: Unterscheidung zwischen "arm's-length" und kooperativen Abkommen.

Quelle: Eigene Darstellung.

Hinsichtlich der Einordnung der Lizenzierung ist nun festzustellen, dass Lizenzabkommen bei allen vorgestellten Kooperationsarten auftreten können. So kann ein Lizenzabkommen unterschiedliche Funktionsbereiche betreffen und zwischen verschiedenen Arten von Kooperationspartnern geschlossen werden. Des Weiteren werden Lizenzverträge auch zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften, oder Joint Ventures geschlossen (Pausenberger et al., 1982). Darüber hinaus kann bei zunächst unverbundenen Kooperationspartnern eine einseitige oder gegenseitige Kapitalbeteiligung im Rahmen einer Lizenzvereinbarung erfolgen (vgl. Unterabschnitt 2.2.6.5). Schließlich kann ein einseitiger oder gegenseitiger Technologieaustausch als Lizenz bzw. Kreuzlizenz gestaltet werden, aber auch im Rahmen

eines gemeinsamen Projektes kann eine Lizenzierung als ein vertraglich geregelter Technologietransfer erfolgen.

Hieraus folgt, dass es sich bei einer Lizenz nicht so sehr um eine eigenständige Kooperationsart handelt, sondern vielmehr um ein Instrument, mit dem ein Technologietransfer, der im Rahmen unterschiedlicher Kooperationsarten auftritt, vertraglich geregelt und dokumentiert werden kann. Dem Lizenzvertrag kommt hierbei die von Pausenberger et al. beschriebene Ordnungs43- und Dokumentationsfunktion zu (Pausenberger et al., 1982). Fälschlicherweise ist mit einer Lizenzvergabe jedoch das Bild eines einseitigen Technologietransfers zwischen unverbundenen Unternehmen verbunden44. Aus diesem Grund wird die Bezeichnung "Lizenzabkommen" in manchen Untersuchungen zur Klassifizierung von "arm's-length" Abkommen verwendet (Barley et al., 1994), womit jedoch eine eingeschränkte Wiedergabe des tatsächlichen Einsatzbereiches der Lizenzierung erfolgt.

Da der Untersuchungsfokus der vorliegenden Arbeit jedoch allgemein auf Lizenzabkommen gerichtet ist, wird eine solche Einschränkung nicht vorgenommen, sondern der gesamte Einsatzbereich von Lizenzabkommen im Rahmen von Kooperationen betrachtet45. Dabei wird jedoch zwischen verschiedenen Kooperationsarten unterschieden und insbesondere die Art der Zusammenarbeit als weiteres, eigenständiges Merkmal in die Untersuchung von Lizenzierungsstrategien mitaufgenommen. Die weiteren, in diesem Unterabschnitt vorgestellten Klassifikationsmerkmale von Kooperationen sind dagegen bereits in der bisherigen Definition einer Lizenzierungsstrategie enthalten. So ist der Funktionsbereich eng mit dem Stadium der Lizenzierung verknüpft46, die Art des Kooperationspartners wird bei der Untersuchung der Art des Lizenzpartners berücksichtigt (vgl. Abschnitt 2.2.3), und die Verbundenheit der Lizenzpartner durch Kapitalbeteiligungen wird im Rahmen der Kompensationsregelung betrachtet (vgl. Unterabschnitt 2.2.6.5).

43 Im Folgenden wird auch die Abrechnungsfunktion als Ordnungsfunktion bezeichnet, da mit dem Lizenzvertrag auch die Kompensation geregelt wird.

44 vgl. z.B. die Einordnung der Lizenzierung bei Hagedoorn, 1990.

45 Außer konzerninternen Lizenzabkommen, da Tochterunternehmen im vorliegenden empirischen Teil der Untersuchung nicht betrachtet werden (vgl. Kapitel 5).

46 Da der Zeitpunkt der Lizenzvergabe sich auf eine bestimmte Stufe der Wertschöpfungskette bezieht, kann ein bestimmtes Stadium der Lizenzvergabe mit einem bestimmten Bereich, wie der Forschung, der Entwicklung, oder der Vermarktung in Verbindung gebracht werden.

Im Vorgriff auf die soeben geführte Diskussion ist in Abschnitt 2.2.1 bereits die Art der Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner als Element der Lizenzierungsstrategie berücksichtigt worden. Dabei wird zwischen einem einseitigen Austausch und einem gemeinsam durchgeführten Projekt unterschieden. Da im Bereich der pharmazeutischen Industrie die gemeinsame Durchführung auch mit der Zusatzbezeichnung "Ko"

gekennzeichnet, wird entsprechend von einer Ko-Entwicklung oder einem Ko-Marketing gesprochen (Pohle, 1990). Im Gegensatz hierzu wird im Weiteren ein Lizenzabkommen ohne gemeinsame Zusammenarbeit als reine Lizenzierung bezeichnet.

Zusammenfassend ergibt sich aus dieser Darstellung, dass die Art der Zusammenarbeit in die vorliegende Untersuchung der Lizenzierung mitaufgenommen wird. Bisherige empirische Untersuchungen zur Lizenzierung vernachlässigen diesen Aspekt und konzentrieren sich zumeist auf die vertragliche Ausgestaltung von Lizenzabkommen (vgl. Unterabschnitt 3.3.3).

Die vorliegende Untersuchung betrachtet die Lizenzierung jedoch nicht allein als vertragliches Regelungswerk. Im Mittelpunkt stehen vielmehr strategische Aspekte der Lizenzierung, die den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit des Lizenzgebers beeinflussen.

Aus diesem Grund wird die Art der Zusammenarbeit mit dem Lizenznehmer als weiteres Element einer Lizenzierungsstrategie betrachtet.

3.4. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse des dritten Kapitels

Ziel des vorliegenden Kapitels war es einen Überblick über die Biotechnologiebranche zu gewinnen und branchenspezifische Grundlagen für den weiteren Gang der Untersuchung darzustellen. Darüber hinaus sollte die Lizenzierung in den Rahmen der Kooperationstätigkeiten der Biotechnologiebranche eingeordnet werden.

Unterkapitel 3.1 zeigte, dass es sich bei der Biotechnologie um eine junge Branche handelt, deren Entstehung auf die Entwicklung der Gentechnologie Mitte der 70er Jahre in den USA zurückgeführt werden kann. Im Vergleich zu Europa ist die Biotechnologiebranche daher in den USA wesentlich weiter entwickelt, jedoch nahm die Anzahl der Biotechnologieunternehmen in den 90er Jahren in Europa stark zu, so dass hier ein Aufholprozess zu beobachten ist.

Des Weiteren kann die Biotechnologie als sehr heterogene Branche charakterisiert werden:

Die Biotechnologie umfasst eine Vielzahl von Technologien, an deren Entwicklung und wirtschaftlicher Verwertung eine Reihe von Organisationen mit unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkten beteiligt sind. Hierzu gehören beispielsweise Universitäten und Forschungsinstitute, sowie kleine Biotechnologie- und große Pharmaunternehmen.

Anwendungsgebiete der Biotechnologie sind die Bereiche Gesundheit, Ernährung und Agrarwirtschaft, sowie Chemie und Umwelt, wobei der Gesundheitsbereich als das wichtigste Anwendungsgebiet identifiziert wurde. Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich daher auf diesen Bereich und betrachtet junge Unternehmen, die direkt an der Entwicklung von Arzneimitteln unter Einsatz der modernen Biotechnologie beteiligt sind.

Aus diesem Grund wurde in Unterkapitel 3.2 der Innovationsprozess im Gesundheitsbereich näher dargestellt. Diese Darstellung zeigte, dass es sich bei der Arzneimittelentwicklung um einen sehr langen, kostenintensiven und risikoreichen Entwicklungsprozess handelt, und daher hohe Integrationsbarrieren für junge Biotechnologieunternehmen aufgebaut werden.

Aus diesem Grund spielen Kooperationen in der Biotechnologiebranche eine sehr große Rolle und es wird, wie in Unterkapitel 3.3 dargestellt, eine Disintegration des Innovationsprozesses beobachtet. Der Technologietransfer zwischen jungen Biotechnologieunternehmen und den jeweiligen Kooperationspartnern wird dabei auf Basis eines Lizenzabkommens vertraglich geregelt, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen reinen Technologietransfer, eine Ko-Entwicklung oder ein Joint Venture handelt. Die Art der Zusammenarbeit mit dem Lizenznehmer muss daher als Element einer Lizenzierungsstrategie berücksichtigt werden und wurde in die vorliegende Untersuchung mit aufgenommen.

Im folgenden Kapitel werden nun die von jungen Biotechnologieunternehmen angewandten Lizenzierungsstrategien näher untersucht, und ein Forschungsmodell sowie Hypothesen für die weitere empirische Untersuchung aufgestellt.

4. Forschungsmodell und Hypothesen

Das vorliegende Kapitel hat die Ableitung eines Forschungsmodells und die Aufstellung von Hypothesen zum Ziel und ist in drei Unterkapitel gegliedert, die die Ziele (Unterkapitel 4.1), die Strategie (Unterkapitel 4.1.4), und den Erfolg (Unterkapitel 4.3) der Lizenzvergabe betreffen.

Diese Hauptstruktur des Forschungsmodells ist in Abbildung 11 im Überblick dargestellt.

Entsprechend den schraffierten Pfeilen werden dabei einerseits Hypothesen zu den Zusammenhängen zwischen den Zielen, der Strategie, und dem Erfolg der Lizenzierung aufgestellt, und andererseits weitere Einflussfaktoren auf die Zielsetzung, die Strategie und den Erfolg der Lizenzvergabe berücksichtigt.

Strategie der

Abbildung 11: Überblick über den Aufbau des Forschungsmodells.

Im Hinblick auf umwelt- bzw. partnerspezifische Faktoren ist allerdings zu beachten, dass im Rahmen der empirischen Untersuchung eine homogene Zielgruppe betrachtet wird um Umweltbedingungen zu kontrollieren (vgl. Unterkapitel 5.1). Unter dieser Bedingung ist ein Einfluss von umweltspezifischen Faktoren v.a. auf Grund von zeitlichen Veränderungen der

Umwelt beobachtbar47. Da es sich bei der vorliegenden Arbeit jedoch um eine Querschnittsuntersuchung handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt wird, treten auch zeitliche Veränderungen nicht auf. Umweltspezifische Einflussfaktoren spielen daher im Weiteren eine untergeordnete Rolle. Als externer Einflussfaktor ist lediglich der Lizenznehmer von besonderer Bedeutung.

Im folgenden Unterkapitel werden nun zunächst die Ziele der Lizenzvergabe, die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung betrachtet werden, abgeleitet (Abschnitte 4.1.1 und 4.1.2) und im Anschluss daran Hypothesen zum Einfluss von unternehmens- und technologie-spezifischen Faktoren aufgestellt (Abschnitt 4.1.3). Dabei wird davon ausgegangen, dass die mit der Lizenzvergabe verfolgten Ziele vom Lizenzgeber vor der Anbahnung und dem Abschluss des Lizenzabkommens festgelegt werden, und der Lizenznehmer keinen Einfluss auf die Zielsetzung des Lizenzgebers ausübt. Daher wird der Lizenznehmer nicht als eigenständiger Einflussfaktor betrachtet und keine Hypothesen hierzu abgeleitet48.

In Abschnitt 4.1.4 folgt dann eine Zusammenfassung des aufgestellten Forschungsmodells und der Hypothesen zu den Zielen der Lizenzvergabe.

4.1. Ziele der Lizenzvergabe