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Ansätze der Förderung von Vorhaben nach Art. 4 Bundesgesetz über Regionalpolitik . 19

1. Einleitung

2.1 Finanzhilfen für die Förderung von NRP-Vorhaben und Regionalmanagements: Output

2.1.4 Ansätze der Förderung von Vorhaben nach Art. 4 Bundesgesetz über Regionalpolitik . 19

gewährten Finanzhilfen das unternehmerische Denken und Handeln in einer Region fördern, die In-novationsfähigkeit in einer Region stärken, regionale Potenziale ausschöpfen und Wertschöpfungs-systeme aufbauen oder verbessern, sowie zu Zusammenarbeit unter öffentlichen und privaten Insti-tutionen, unter Regionen und mit den Agglomerationen fördern sollen. Die Hälfte der kantonalen NRP-Fachstellen gab in der schriftlichen Befragung an, dass 50% oder mehr der in ihrem Kanton ge-förderten Vorhaben auf die Förderung des unternehmerischen Denken und Handelns in der Region, die Stärkung der Innovationsfähigkeit der Region sowie die Ausschöpfung regionaler Potenziale zie-len (Abbildung 12). Im Vergleich dazu ziezie-len in der Hälfte der Kantone lediglich 40% oder weniger der auf den Aufbau von Wertschöpfungssystemen. Auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Institutionen sowie unter den Regionen zielen in der Hälfte der befragten Kantone 25% oder weniger der NRP-Vorhaben, während auf die Förderung der Zusammenarbeit mit den Agglomerationen in der Hälfte der Kantone nur 7% oder weniger der Vorhaben zielen. In vier Kantonen werden Projekte gefördert, die keinem dieser Ansätze entsprechen: Der Anteil dieser Pro-jekte an den im entsprechenden Kanton geförderten ProPro-jekten reicht dabei von 1-50%. Sechs Kanto-ne gaben in der schriftlichen Befragung an, es sei schwierig, diese Grundsätze bei der Förderung von Vorhaben zu berücksichtigen: So seien sie insbesondere noch wenig fassbar oder zu wenig klar defi-niert, was Abgrenzungsfragen aufwerfe.

Abbildung 12: Berücksichtigung von NRP-Grundsätzen bei der Förderung von Vorhaben

Datenquelle: Schriftliche Befragung kantonale NRP-Fachstellen 2012

Frage: Im Rahmen der NRP können Finanzhilfen an Initiativen, Programme und Projekte gewährt werden, die die in Art. 4 Abs. 1 Bundesgesetz über Regionalpolitik aufgeführten Ansätze verfolgen (die Vorhaben können jeweils mehrere Ansätze verfolgen). Bitte geben Sie an, wie gross der Anteil der bisher in Ihrem Kanton im Rahmen der NRP geförderten Vorhaben ist, der gemäss Ihrer Einschätzung den jeweiligen Ansatz verfolgt (Angaben in Prozent)

Grundsatz Antworten

(N)

Mittelwert (Median)

Max. Min.

Unternehm Förderung des unternehmerischen Denken und Handelns in der Region

21 40 86 0

Inno Stärkung der Innovationsfähigkeit der Region 22 50 80 0

Regio Ausschöpfung regionaler Potenziale 22 50 100 0

WSS Aufbau von Wertschöpfungssystemen 22 30 91 0

PublicPrivate

Förderung der Zusammenarbeit

- zwischen öffentlichen und privaten Institutionen

21 10 90 0

ZAReg - unter den Regionen 22 20 66 0

Agglo - mit den Agglomerationen 19 7 80 0

Keiner Keiner dieser Grundsätze 16 0 50 0

2.1.5 Regionalisierung

Im Vergleich zum IHG ist in der NRP das Bestehen einer Region nicht mehr Voraussetzung dafür, um Fördermittel des Bundes zu erhalten. Als Bindeglied zwischen Kanton und Gemeinden sowie als Zu-sammenschluss mehrerer Kantone sollen die Regionen aber aus Sicht des Bundesrates (2005) auch in der Umsetzung der NRP eine wichtige Rolle spielen. Die Regionen sollen so gebildet werden, dass die wirtschaftliche Funktionalität, die geographische Verbundenheit und das Ziel einer gemeinsamen Aufgabenlösung im Vordergrund steht und historisch gewachsene Strukturen, aus denen institutio-nelle Grenzen hervorgegangen sind, in den Hintergrund treten. Gemäss den vertiefenden Gesprä-chen mit dem SECO-Team bedeutet dies in erster Linie die Schaffung von überkantonalen Regionen.

Gemäss den Angaben der kantonalen NRP-Fachstellen bestehen gegenwärtig in 14 der 23 befragten Kantone Regionen für die Umsetzung der NRP (Abbildung 13): Insgesamt bestehen 50 subkantonale Regionen, die aus Zusammenschlüssen mehrerer Gemeinden des gleichen Kantons zusammengesetzt sind – im Mittel (Median) bestehen in den Kantonen mit subkantonalen Regionen vier solche Regio-nen; das Maximum sind zehn Regionen pro Kanton, das Minimum eine Region. Deutlich kleiner ist die Anzahl überkantonaler Regionen: Elf Kantone haben angegeben, über Regionen zu verfügen, die aus Zusammenschlüssen mehrerer Gemeinden verschiedener Kantone bestehen; insgesamt beste-hen gegenwärtig 15 überkantonale Regionen. In der Regel verfügen diese Kantone über eine über-kantonale Region, im Maximum vier. Lediglich ein Kanton verfügt gemäss Angaben der entsprechen-den kantonalen NRP-Fachstelle über eine grenzüberschreitende Region ausserhalb von INTERREG.

Abbildung 13: Subkantonale, überkantonale und grenzüberschreitende (ohne INTERREG) Regionen

Datenquelle: Schriftliche Befragung kantonale NRP-Fachstellen 2012

Region (Antworten N=14) Mittelwert

(Median)

Max. Min.

Subkantonale Regionen

(Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden des gleichen Kantons) 3.5 10 0

Überkantonale Regionen

(Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden verschiedener Kantone) 1 4 0

Grenzüberschreitende Regionen ohne INTERREG

(Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden über die Landesgrenzen hinaus) 0 1 0 Frage: Bestehen in Ihrem Kanton gegenwärtig Regionen für die Umsetzung der NRP? Wenn ja, wie viele (subkantonale, überkantonale, grenzüberschreitende ohne INTERREG)?

Bei der Schaffung der Regionen stand unabhängig von der Art der Region gemäss Angaben aus der schriftlichen Befragung jeweils der Aspekt der wirtschaftlichen Funktionalität im Vordergrund. Ge-samthaft gesehen am zweitwichtigsten war, dass die in einer Region zusammengeschlossenen Gebie-te vor ähnlichen Herausforderungen sGebie-tehen und ein gemeinsames Lösen dieser Aufgaben daher als

sinnvoll erachtet wird. Die befragten Kantone haben demgegenüber angegeben, dass die institutio-nellen Grenzen eine untergeordnete Rolle gespielt haben.

Insgesamt gaben 12 der 23 befragten kantonalen NRP-Fachstellen an, auf Schwierigkeiten zu stossen, diesen durch das Bundesgesetz über Regionalpolitik (Art. 3, Abs. 2) formulierten Anforderungen bei der Regionalisierung gerecht zu werden. Mehrmals werden als Begründung politische Gründe ge-nannt, einerseits werde oft noch stark in politischen Gemeinde- und Kantonsgrenzen gedacht, ande-rerseits sei es schwierig, bereits bestehende regionale Strukturen zu reorganisieren. Aus Sicht einzel-ner Befragter können auch topographische Gegebenheiten eine wichtige Rolle dabei spielen, ob die Schaffung grösserer Regionen möglich ist. Vor allem hinsichtlich überkantonaler und grenzüber-schreitender Regionen liegt der Hauptgrund aus Sicht der Befragten darin, dass unterschiedliche Strukturen, Interessen und Strategien der beteiligten Akteure die Schaffung solcher Regionen er-schweren können.

In der schriftlichen Befragung gaben 19 Kantone an, Regionalmanagements mit Mitteln der NRP zu fördern.18 Der Vorteil der Regionalmanagements liegt aus Sicht der Befragten insbesondere darin, dass diese ein Bindeglied zwischen den kantonalen Behörden und den lokalen Akteuren darstellen, da die Regionalmanagements häufig über eine grosse Nähe zu Unternehmen, Gemeinden, Institutio-nen und Projektträgern haben. In dieser Rolle könInstitutio-nen sie den Akteuren vor Ort InformatioInstitutio-nen ver-mitteln und helfen bei der Projektakquisition, -initiierung und -generierung.