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3. Untersuchungsgut, Material und Methoden

3.2 Geräteausstattung

3.3.2 Anfertigen von EEG‘s

Bei 42 Patienten wurde ein EEG geschrieben. Das EEG wurde entweder im Wachzustand (n = 25) oder nach intravenöser Injektion von Propofol (Rapinovet , Fa. Essex Tierarznei, Dosierung: 6 mg/kg i.v., Nachdosierungen zur Narkoseaufrechterhaltung je nach Wirkung) und Intubation (n = 17) geschrieben. Die Aufzeichnung erfolgte in einem ruhigen Raum, üblicherweise nur in Anwesenheit einer Person zur Bedienung des Elektroenzephalographen und einer zweiten zur Kontrolle des Patienten.

Zur Registrierung der Potentiale wurden die uni− und die bipolare Ableitung mit gleichen Elektrodenanordnungen (Abb. 3) gewählt: Vier Elektroden (Nr. 1−4) wurden im Bereich über dem Os parietale und kaudal des Processus zygomaticus des Os frontale angebracht; sie dienten als differente Elektroden bei der bipolaren Ableitung. Als indifferente Elektrode für die unipolare Ableitung kam eine Elektrode (Nr. 19) auf Höhe der Nasenbein−

Stirnbeingrenze hinzu. Geerdet wurde das System durch eine neutrale Elektrode im Bereich der Protuberantia occipitalis externa. Die Nadelelektroden wurden subkutan plaziert.

Die Dauer der Messung hing von der Verfassung des Patienten, seiner Kooperationsbereitschaft und den registrierten Ergebnissen ab und lag zwischen 5 und 10 Minuten. Bei hoher Artefaktzahl und zur Kontrolle der Ergebnisse wurde gegebenenfalls der Sitz der Elektroden überprüft und erneuert.

Die Auswertung beschränkte sich auf qualitative, deskriptive Parameter und Aussagen.

Quantitative Messungen, zum Beispiel von der Höhe der Amplituden oder Länge der Wellen, wurden nicht durchgeführt. So wurden Frequenz und Amplitude bei entsprechender Veränderung nur als hoch oder niedrig beschrieben sowie das Auftreten von Spikes oder Spindeln und die Anzahl der Ableitungen, in denen diese Veränderungen auftraten, verzeichnet. Die Ergebnisse der elektroenzephalographischen Untersuchung wurden in bezug zu wichtigen pathomorphologischen Befunden und dem jeweiligen Bewußtseinszustand des Tieres gestellt. Dabei wurde auch berücksichtigt, wenn bei dem jeweiligen Tier Krämpfe aufgetreten waren.

Abb. 3: Elektrodenanordnungen für die mono− und bipolare Ableitung (BRASS 1959); Nr. 1−4:

differente Elektroden, Nr. 19: indifferente Elektrode

3.3.3 Röntgenologische Untersuchung des Schädels

Die Röntgenuntersuchung im laterolateralen und dorsoventralen Strahlengang wurde bei 42 Patienten durchgeführt, und zwar in der Regel in Vollnarkose vor oder nach der computertomographischen Untersuchung. Die Prämedikation erfolgte entweder mit Propofol (Propafenon, Fa. Essex Tierarznei) 6 mg/kg i.v. bei Hund und Katze oder mit Levomethadon (L−Polamivet, Fa. Hoechst Roussel Vet) 0,6 mg/kg i.v. und Diazepam (Diazepam−ratiopharm, Fa. Ratiopharm) 1 mg/kg i.v. beim Hund beziehungsweise mit Xylazin (Xylazine 2%, Fa. cp−pharma) 1−2 mg/kg, Ketamin (Ketasel−5, Fa. selectavet) 10 mg/kg, Atropin (Fa. Fresenius) 0,05 mg/kg i.m. bei der Katze. Keine Vollnarkose erhielten Patienten (n = 2), deren Verfassung dies nicht zuließ oder die sich bereits aufgrund der Erkrankung oder einer medikamentösen Therapie, zum Beispiel mit Barbituraten zur Behandlung des Status epilepticus, in einem komatösen Zustand befanden. Bei der Beurteilung der dorsoventralen Röntgenaufnahmen wurde besonders auf Unterschiede zwischen den beiden Seiten von bilateral symmetrischen Strukturen geachtet.

Röntgenologische und pathomorphologische Untersuchungsergebnisse wurden miteinander verglichen.

3.3.4 Computertomographische Untersuchung des Schädels

Bei der computertomographischen Untersuchung befanden sich von 70 Patienten 68 in Vollnarkose und 2 in einem komatösen Zustand. Der in Kapitel 3.3.3 beschriebenen Prämedikation folgte die Inhalationsnarkose mit Sauerstoff, Lachgas und Isofluran (Fa.

Pharmacia & Upjohn), die auch während der computertomographischen Untersuchung fortgesetzt wurde. In Brust−Bauch−Lage, mit dem Kopf in Richtung zur Gantry wurden die Tiere auf dem Tisch gelagert. Dabei wurden sie durch zwei Gurte mit Klettverschlüssen im Bereich des kaudalen Schädels beziehungsweise des Brustkorbes fixiert. Der Schädel lag erhöht auf einem röntgendurchlässigen, aufblasbaren Plastikkissen; die Vorder− und Hintergliedmaßen waren nach kaudal gestreckt. Die Überwachung der Narkose erfolgte über einen Pulsoximeter (Fa. Nonin Medical Incorporation).

Für das Topogramm wurde eine Länge von 256 mm und die laterale Projektion gewählt. Mit einer Röhrenspannung von 110 kV, einem Röhrenstrom von 63 mA, einer Meßzeit von 2,9 Sekunden und dem Faltungskern TK 20 erzeugte der Computertomograph das Topogramm, das als Übersichtsbild vom Schädel für die Erstellung der nachfolgenden Tomogramme diente. Bei einer Schichtdicke von 2 mm und kontinuierlichen, nicht überlappenden Tomogrammen bestand die zu scannende Region, die von der Protuberantia occipitalis externa bis zur Lamina cribrosa des Siebbeins reichte, aus etwa 30 bis 60 Tomogrammen, je nach Größe des Schädels. Die Gantry wurde so gekippt, daß die Tomogramme im rechten Winkel zur Schädelbasis verliefen. Die Tomogramme wurden bei 130 kV, 105 mAs und einer Scan−Zeit von 1,9 Sekunden mit dem Algorithmus AH 41 hergestellt.

Nach einem Durchgang im Nativzustand schloß sich ein zweiter Durchgang unmittelbar nach intravenöser Applikation eines Kontrastmittels (Omnipaque 350, Fa. Schering, Dosierung:

1,5 bis 2 ml/kg) als Bolus an. Scanbereich und Einstellungen waren mit dem ersten Durchgang identisch.

Die Größe des Bildausschnittes wurde so gewählt, daß in der Regel der gesamte knöcherne Schädel, Innen−, Mittel− und Außenohr sowie die Unterkiefer samt der benachbarten Weichteilstrukturen abgebildet wurden. Anschließend wurden je nach Erforderlichkeit des Falles aus den Daten der Transversalschnittbilder noch die sagittale und dorsale Ebene oder sogar eine 3D−Rekonstruktion berechnet und die Transversalschnittbilder auch im Knochen−

fenster dargestellt. Dichtemessungen in HU fanden statt.

Die computertomographischen Befunde wurden den pathomorphologischen Ergebnissen gegenübergestellt. Zur Beschreibung der Lokalisation einer Läsion im CT−Bild dienten die drei Schädelgruben (TURREL et al. 1986): Die rostrale Schädelgrube umfaßt die Bulbi olfactorii und die Lobi frontales des Großhirns; in der mittleren Schädelgrube befinden sich das restliche Großhirn, Zwischen− und Mittelhirn und in der kaudalen Schädelgrube Medulla oblongata, Pons und Kleinhirn. Prozesse, die sich in einem dieser Gehirnabschnitte abspielten, wurden der jeweiligen Schädelgrube zugeordnet.

3.3.5 Liquoruntersuchung