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Übergeordnete Ziele und verkehrliche Rahmenvorgaben

Im Dokument Kreis Steinfurt (Seite 32-37)

Die Gestaltung des ÖPNV im Kreis Steinfurt berücksichtigt die Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung und unterstützt deren Grundsätze und Zielsetzungen.

Allgemeine Ziele der Raumordnung und Landesplanung für Nordrhein-Westfalen sind im LEP NRW festgeschrieben. Konkretere Ziele und Festlegungen für den ÖPNV im Kreis Stein-furt sind dem Regionalplan zu entnehmen.

Im NVP sind einerseits diese Vorgaben der übergeordneten Planungsebenen zu beachten und zu berücksichtigen. Andererseits sind auch die städtebaulichen und verkehrlichen Pla-nungsabsichten des Kreises selbst sowie der einzelnen kreisangehörigen Städte und Ge-meinden grundsätzlich mit den Zielen und Vorgaben des NVP abzustimmen.

2.2.1 Landesentwicklungsplan

Der geltende Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist seit dem 08.02.2017 in Kraft. Der Landesentwicklungsplan NRW ist die fachübergreifende, integrierte Konzeption für die räumliche Entwicklung des Landes über die nächsten Jahre. Die zeichne-rischen und textlichen Darstellungen im LEP sind Ziele der Raumordnung und Landespla-nung.

Hinsichtlich der Entwicklung des ÖPNV (und nachrichtlich der Schienenwege) werden fol-gende wesentliche Ziele und Grundsätze definiert:

 Die Mittel- und Oberzentren des Landes sind bedarfsgerecht an den Öffentlichen Ver-kehr anzubinden.

 In allen Teilräumen des Landes ist von den Kommunen und den Aufgabenträgern des öffentlichen Verkehrs die Erreichbarkeit der Zentralen Versorgungsbereiche der Grund-, Mittel- und Oberzentren von den Wohnstandorten ihres Einzugsbereiches mit dem Öffentlichen Personennahverkehr in angemessener Zeit zu gewährleisten.

3. Nahverkehrsplan für den Kreis Steinfurt

11 2.2.2 Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster

Konkrete Ziele und Festlegungen der Raumordnung für den ÖPNV im Kreis Steinfurt sind dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster aus dem Jahre 2014 zu entnehmen.

Hinsichtlich der Entwicklung des ÖPNV (und nachrichtlich der Schienenwege) werden die nachfolgend aufgelisteten Grundsätze und Ziele definiert:

 Die Nahverkehrspläne sind darauf auszurichten, dass die Schwerpunkte des Ver-kehrsaufkommens – Wohn-, Arbeits- und Ausbildungsstätten, Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen sowie besondere touristische Attraktionen – mit möglichst geringem Zeitaufwand, ausreichender Bedienungshäufigkeit, angemessenem Beförde-rungskomfort und optimaler Verknüpfung der Verkehrsträger erreicht werden können.

 […] den Verflechtungen [ist] Rechnung zu tragen, die sich über Landes-, Kreis- und Zweckverbandsgrenzen hinweg ergeben.

 Die Strecke Münster – Steinfurt – Gronau – Enschede stellt […] eine direkte Verbin-dung zwischen dem Oberzentrum Münster und dem benachbarten Oberzentrum En-schede (Netwerkstad Twente) dar. Sie wird im Nahverkehr betrieben und von zahlrei-chen Pendlern genutzt, dient im Netzzusammenhang aber auch als Zubringer zum Fernverkehrsangebot in den Niederlanden. Bei Wertung dieser Funktion kommt der Strecke deshalb eine überregionale Bedeutung zu. Aus raumordnerischer und regio-nalpolitischer Sicht ist mittel- bis langfristig auf niederländischer Seite eine Strecken-verlängerung bis zum Eisenbahnknotenpunkt Hengelo wünschenswert, zumal auf münsterländischer Seite bereits Maßnahmen zur Erhöhung der Streckengeschwindig-keit und der Taktfrequenz realisiert werden.

 Ein besonderes regionales Interesse gilt auch der Schienenanbindung des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO), […]. In der "Integrierten Gesamtverkehrsplanung" des Landes ist sie als südliche Abzweigung aus der großräumig bedeutsamen Strecke Münster – Rheine – Emden vorgesehen, die im Raum Lienen-Kattenvenne in die groß-räumig bedeutsame Hauptstrecke Münster – Osnabrück einfädelt und somit die Kno-tenpunkte Münster und Osnabrück mit dem FMO verbindet. Regional- und verkehrs-planerisch mindestens ebenso sehr erwünscht wäre jedoch auch eine nördliche Ab-zweigung aus der Strecke Münster – Emden, also die direkte Verbindung des FMO mit dem Knotenpunkt Rheine.

 Als Grundgerüst des ÖPNV im Münsterland wird das Netz des schienengebundenen Personennahverkehrs vervollständigt durch einige SchnellBuslinien, die teilweise auch Ersatzfunktionen für den Schienenpersonennahverkehr übernehmen. Ergänzt wird dieses Grundgerüst durch ein (Regio-) Busliniennetz, das die Bedienung in der Fläche garantiert und Zubringerfunktionen zum Schienenverkehr wahrnimmt.

 Es ist aus raumordnerischer Sicht sehr wünschenswert, diese ausschließlich für den Güterverkehr genutzten Strecken zu erhalten. Hinsichtlich der Streckenabschnitte Re-cke – Osnabrück der „Tecklenburger Nordbahn“ […]) sollte angesichts der vorhande-nen Pendlerpotenziale weiterhin die Möglichkeit zur Wiederaufnahme der Persovorhande-nen- Personen-beförderung geprüft werden.

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3. Nahverkehrsplan für den Kreis Steinfurt

 Die Strecke Amsterdam – Hengelo – Bad Bentheim – Rheine – Osnabrück sollte ver-stärkt für den wachsenden grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr ge-nutzt und deshalb in ihrer Leistungsfähigkeit höheren Anforderungen angepasst wer-den.

 Zur Förderung der individuellen und zudem ökologisch vorteilhaften Mobilität soll das vom Kraftfahrzeugverkehr getrennte inner- und zwischenörtliche Radwegenetz im Planungsraum gesichert und ausgebaut werden. Durch die Schaffung geeigneter Ver-knüpfungen und Übergänge („Bike-and-Ride“) sollen alle Möglichkeiten genutzt wer-den, dass der Radverkehr zu einer besseren Flächenerschließung des Öffentlichen Personennahverkehrs beitragen kann.

 Standorte für großflächige Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen, […] auf das in-nergemeindliche Siedlungsschwerpunkte-System ist sicherzustellen. Hierbei ist auf eine leistungsfähige und attraktive Anbindung des ÖPNV besonders zu achten. Dabei soll der Standort in den größeren Siedlungsschwerpunkten verortet sein (funktionale Zuordnung). Bei der räumlichen Zuordnung soll darauf geachtet werden, dass er we-der isoliert noch deutlich vom Siedlungsbereich bzw. den Siedlungsränwe-dern abgesetzt liegt, eine dem erwarteten Besucheraufkommen angemessene Verkehrsinfrastruktur aufweist und eine leistungsfähige und für den Nutzer attraktive ÖPNV-Anbindung si-chergestellt ist.

2.2.3 Weitere für den NVP relevante Entwicklungspläne und -konzepte im Kreis Steinfurt

Kreis

Der Kreis Steinfurt hat im Dezember 2015 den „Masterplan klimafreundliche Mobilität Kreis Steinfurt“ verabschiedet. Dieser enthält als grundlegendes Ziel der Erreichung einer klima-freundlichen Möbilität im gesamten Kreisgebiet. Für den ÖPNV werden in diesem Zusam-menhang folgende Aufgaben definiert:

 ÖPNV zukunfsgerecht und mulitmodal gestalten,

 Förderung der Nahmobilität und Radverkehr,

 verträgliche Gestaltung des Kfz-Verkehrs,

 Integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung,

 Gleichberechtige Teilhabe aller Verkehrsteilnehmer im ÖPNV,

 Erhöhung der Verkehrssicherheit,

 Stärkung des Wirtschaftsstandort und Resilienz,

weitere zukunftsorientierte und ÖPNV-relevante Projekte im Kreis Steinfurt sind:

 Reaktivierung der Tecklenburger Nordbahn,

 Ausweitung des Projektes STmobil und Überführung in einen Regelbetrieb,

3. Nahverkehrsplan für den Kreis Steinfurt

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 Einrichtung E-Busshuttle zum SPNV,

 Flexibler Bürgerbus (Olfener Modell),

 Schüler-Chipkarte,

 MobilitätsPaten,

 Bessere Verzahnung von Ehrenamt und regulärem ÖPNV (BürgerBus-Angebote),

 Machbarkeitsstudie zum Bürgerticket, Klimaschutzticket, eTicket.

Kommunen

In allen Kommunen des Kreises Steinfurt wurde eine Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten zur Reduzierung der CO²-Emission angestrebt. Die in den Klimaschutzkonzepten formulier-ten Ziele und Handlungsmaßnahmen beinhalformulier-ten neben der Förderung und Ausgestaltung von fahrrad-und fußgängerfreundlichen Verkehrsnetzen, Aufbau einer innerstädtischen ÖPNV-Angebotes sowie der Nutzung von elektrisch betriebenen Rädern zusätzlich Image-kampangen zur Sensibilisierungs des Mobilitätsverhalten.

Die Stadt Rheine hat sich in verschiedenen Konzepten mit der Thematik Mobilität befasst.

Der Rat der Stadt Rheine hat mit den Beschlüssen zu dem Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept (IKKK, 2008), dem Masterplan 100% Klimaschutz (MPK, 2013), dem Anschlussvorhaben Masterplanmanagement (MPM, 2016) sowie dem aktuellen Fördervor-haben KONRAD (2018) an vielzähligen Stellen Maßnahmen und Ziele zur Mobilität be-schlossen. Hinzu kommt die Einbindung des Klimaschutzes in das IEHK "Rheine 2025".

Grundsätzlich verfolgt die Stadt eine Optimierung des Mobilitätsangebotes für die Einwoh-nerrinnen und Einwohner. Das Thema C02-Reduktion wird parallel mitgedacht Dieses soll erreicht werden durch:

 Optimierung von Angeboten für Fahrradfahrer (Verkehrswege, Abstellanlagen, Sicher-heit, etc.),

 Optimierung der Nahmobilität (kurze Wege für Fußgänger),

 Optimierung des ÖPNV,

 Reduktion des motorisierten Individualverkehrs,

 Reduktion des PKW-gebundenen Anteils im Modal Split auf unter 40%,

 Förderung von Elektromobilität (Infrastruktur, Fahrzeuge, E-Bikes),

 Förderung von betrieblichem Mobilitätsmanagement,

 Konzeption und Umsetzung eines kommunalen Mobilitätsmanagements,

 Konzeption und Umsetzung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen,

 Zielgruppenspezifische Angebote (z. B. Seniorenmobilität),

 Schaffung von Anreizen für Berufspendler zu Reduktion von Treibhausgasen.

Mit dem „Sachlichen Teilplan Mobilität“ legt die Stadt Greven die strategischen Grundsätze und Leitlinien der zukünftigen Mobilität für die nächsten 10 - 15 Jahre fest. Unter Berücksich-tigung von Veränderungen im Mobilitätsverhalten sowie neuen gesellschaftlichen und

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3. Nahverkehrsplan für den Kreis Steinfurt

räumlichen Rahmenbedingungen werden folgende Schwerpunktziele zur Stärkung des Um-weltverbundes definiert:

 Förderung des Zufußgehens durch Attraktivierung von Nahmobilitätsrouten z. B. durch Lückenschluss von Wegeverbindungen und Wegweisungen,

 Förderung des Radverkehrs durch Ausbau der Fahrradinfrastruktur (z. B. Ausbau eines städtischen Radverkehrsnetzes, Entwicklung inerkommunaler Radrouten),

 Prüfung neuer Systeme im ÖPNV, insbesondere Prüfung eines Flexibus-Systems.

Auf der Grundlage der Modal Split Erhebung des Kreises Steinfurt hat die Stadt Emsdetten im Jahr 2012 für die zukünftige kommunale Verkehrsentwicklungsplanung u. a. folgende Ziele aufgestellt:

 Förderung des Radverkehrs,

 Ausbau der Fahrradinfrastruktur,

 Förderung von Intermodalität mit Integration von lokalem Einzelhandel, Schulen und Verbänden.

2.2.4 ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan/ ÖPNV-Bedarfsplan

Gemäß § 7 Abs. 2 ÖPNVG NRW erstellt das „[...] für das Verkehrswesen zuständige Ministe-rium im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags [auf Grundlage des Bedarfsplans] einen Infrastrukturfinanzierungsplan. Der

ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan umfasst nur Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 3 Millionen EUR, die vom Land nach § 13 Abs. 1 gefördert werden sollen."

Bestandteile des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans5 sind:

 Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 3 Mio. €, die vom Land nach § 13 Abs. 1 gefördert werden sollen (vgl. § 7 Abs. 2 ÖPNVG NRW) und

 Vorhaben der (Bahnhofs-) Modernisierungsoffensive 2 (MOF 2),6

 Vorhaben der „Rahmenvereinbarung über die Realisierung und Finanzierung von SPNV-Maßnahmen zur Qualitätssteigerung der verkehrlichen Infrastruktur in Nord-rhein-Westfalen“ (sog. „SPNV-Rahmenvereinbarung“).

 Sonstige Maßnahmen gemäß § 13 ÖPNVG NRW, bei denen das Einvernehmen mit dem Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landtags zur Auf-nahme in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan hergestellt wurde.

Unterteilt werden die Vorhaben in die Teile A und B. Teil A beinhaltet dabei diejenigen Maßnahmen, die mit den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln

5 ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan, letzte Fassung 10.10.2013.

6 Nachfolgend Modernisierungsoffensive 3 (MOF 3): bis zum Jahr 2023 sollen insgesamt 35 weitere Bahnhöfe modernisiert werden (Finanzierung durch VRR, NWL und DB). Für den Kreis Steinfurt sind die Bahnhöfe Lengerich und Ibbenbüren hinterlegt.

3. Nahverkehrsplan für den Kreis Steinfurt

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realisiert werden können (Vorhaben des Bundesprogramms nach § 6 Abs. 1 GVFG). In Teil B fließen die Vorhaben ein, „die in den Teil A nachrücken oder gegen solche ausgetauscht werden können, wenn sich die Förderung von Vorhaben des Teils A verzögert oder als nicht möglich erweist“.

Für den Kreis Steinfurt sind folgende Vorhaben im ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan hinterlegt:

In Teil A:

 Hbf. Rheine

 Bf. Emsdetten

 Bf. Greven In Teil B:

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