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ÖFFENTLICHEN UNTERRICHTS UNTERLEGT. *)

Im Dokument DORPATER JAHRBÜCHER (Seite 58-75)

D er Rechenschaftsbericht des Ministeriums des öffentlichen Un­

terrichts für das Jahr 1833, welcher hiermit E w . Kaiserlichen Maje­

stät Allerhöchster Prüfung übergeben wird, liefert zuerst eine kurze Uebersicht der, auf cille oder einige Lehrbezirke sich beziehenden allgemeinen Mafsregeln, und sodann die wichtigsten, in diesem oder jenem Theile des mir anvertrauten Verwaltungsfaches, unabhängig von den übrigen Theilen, getroffenen Anordnungen, und den Z u ­ stand jedes derselben insbesondere.

A l l g e m e i n e A n o r d n u n g e n .

D a ich gleich bei meinem Antritt der Verwaltung des Mini­

steriums es fiir uiierläfsliche Pflicht hielt, bei den ersten Verhand­

lungen mit den örtlichen Schulobrigkeiten sie an das von der R e ­ gierung vorgezeichnete Z i e l , zu welchem alle hinstreben müssen, zu erinnern: so deutete ich durch Circulärschrciben den Curatoren der Lehrbezirke an, dafs die Ausbildung der Nation, E w . Kaiser­

lichen Majestät hohen Absichten gemäfs, im vereinten Geiste der Rechtgläubigkeit, der Selbstherrschaft und der V o l k s t ü m l i c h k e i t vollbracht werden müsse. W e i l ich indessen sah, dafs, mit Aus­

nahme der Transkaukasischen und der Sibirischen Schulen, alle übrigen mit der Verwaltung der Generalgouverneure nichts G e ­ meinsames haben, und dafs sie innerhalb der Grenzen ihres V e r ­ waltungsbezirks etwas Abgesondertes bildend, nicht selten in drin­

genden Fällen ihres unumgänglich nöthigen Reistandes beraubt waren; so wandte ich mich zu gleicher Z e i t an alle Generalgou-vernenre, und bat s i e , den Lehranstalten jede mögliche Mitwir­

kung zu ihrem Heil angedeihen zu lassen, und in .allem sie B e ­ treffenden mit mir nicht nur in officielle, sondern auch in Privat-correspondenz zu treten. D i e Folgen dieser Mafsregel, w o h l t ä ­ tig für alle Lehranstalten überhaupt, waren von besonderem N u ­ tzen für den Odessaschen, den Kiewschen und den Weifsreussi-schen Lehrbezirk, welche vor allen anderen bedeutender

Verbes-* ) A u s d e m J o u r n a l d e s M i n i s t e r i u m s it» fiffentlictaen U n t e r r i c h t s B d . II.

H f t . 2. u n v e r k ü r z t ü b e r s e t z t .

serungert bedürfen. Der Graf Woronzow, der Graf Lewaschew und der Fürst Oolgorukow versäumten keine einzige Gelegenheit, in Uebereinstimmung mit den Ansichten des Ministeriums zu w ir-ken, und leisteten demselben unablässig die bedeutendsten Dienste.

Demnächst wurde den Curatoren eine Instruction als Richt­

schnur gegeben, auf welche Gegenstände sie und ihre Gehalten, im Gebiete der Sittlichkeit, des Unterrichts, der Oekouomie und der Polizei, bei Besichtigung der unter ihnen stehenden Anstalten ihre besondere Aufmerksamkeit zu richten haben. In einer ande­

ren Instruction •— wegen der adligen Pcnsionsanstalten, welche bei den Gymnasien, dem Statut vom Jahre 1828 gemäfs, errichtet, werden — ist der eigentliche Zweck derselben, als Anstalten zur speciellen Erziehung der Edelleute, welche die häusliche Erzie­

hung ersetzt, und zugleich die Jünglinge zur schlicfsliehen Aus­

bildung auf Universitäten Vorbereitet, ausführlich dargelegt. Zur Abwendung aller Mifsverständnisse vou Seiten des Adels in Be­

zug auf diesen so wichtigen Gegenstand, wurde die Instruction auch den Civilgouverneuren und den Adelsinarschällen inilgetheill.

Leber alle diese Anordnungen ist zu seiner Zeit auch Ew.

Kaiserlichen Majestät berichtet worden.

Nachdem ich auf solche Weise den ersten Bedürfnissen des Ministeriums Genüge geleistet hatte, richtete ich meine Aufmerk­

samkeit auf die Unvcrhältiiifsmäfsigkeit einiger Lehrbezirke, wel­

che bei Beaufsichtigung der vou den Universitäten entfernten Schu­

len bedeutende Unbequemlichkeit herbeiführte. Auf ein hierüber bei dem Miuistcrcomite eingereichtes Memoire erfolgte am 3 0 . Mai der Allerhöchste Ukas, vermöge dessen die Gouvernements Tambow und Orel aus dem Moskau'schen zum Charkow sehen, und aus diesem letzterin das Gouvernement Astrachan zum Kasani-schen, und das Gouvernement Jekaterinoslaw zum Odessaisrhcu Lehrhezirk übergeführt sind. Hierdurch ist der MoskauVhe Lchr-Lezirk, welcher alle übrigen hinsichtlich der Zahl der Lehran­

stalten übertraf, um zwei Gouvernements vermindert; der Odessai­

sche hat mehr Umfang, Rundung, und überdies die- ausschliessli­

che Bestimmung für den Neureussischen Landstrich erhalten, indem er gegenwärtig alle Gouvernements desselben, die von Einem Ge-neralgouvcrneur verwaltet werden, unvfafst; und der Charkowsche

Lehrbezirk ist bei derselben Zahl von Gouvernements, vou der beschwerlichen Beaufsichtigung des Gouvernements Astrachan be­

freit worden, welches, seiner geograr.his.cuen Lage nach,

srhukli-eher dem Kasanschen Lehrbezirk einverleibt wurde, zu welchem es auch früher gehörte.

Der Vortrag des Natiurechts, welcher kaum möglich war vor Abfassung einer von der Regierung genehmigten Anleitung zu die­

sem Z w e c k e , erheischte die Ergreifung unverzüglicher Mafsregeln.

Ich legte meine Zweifel über diesen Gegenstand dem Comite zur örganisirung der Lehranstalten zur Begutachtung v o r , auf dessen Beschlufs E w . Kaiserliche Majestät zu befehlen geruht haben, dafs zur Entwertung der erwähnten Anleitung nebst einer allgemeinen Uebersicht der Eucyelopädie und Litteratur der Rechtsw issenschaf-teu ein besonderer Comite aus Professoren, unter dem Vorsitze des Staats-Sccrerärs Balugjanskv, gebildet w erden solle : was auch geschehen ist. Da indels das Ministerium die gerechte Furcht hegte, dafs in den Vortrag dieses wichtigen Lehrfaches sich ir­

gend etwas der im Reiche bestehenden Ordnung nicht Entspre­

chendes einschleichen könnte, so traf dasselbe Anordnung zur Einstellung dieses Vortrages bis zur Herausgabe der für dieses, Fach erforderlichen Anleitung: was auch zu Allerhöchst Ihrer Kenntnifs gebracht worden ist.

Ein anderer Umstand -—• in Beziehung auf den Unterricht im Allgemeinen — hatte der Obrigkeit lange Z e i t Schwierigkeiten in den W e g gestellt und den Erfolg des Unterrichts in allen h ö ­ hern Lehranstalten gehemmt. Das Amt eines Docenten, welches eine immerwährende Anspannung der Geistcsfähigkeiten erfordert, pflegt für den gröfsten Theil der demselben sich widmenden Per­

sonen so kraftraubend zu sein, dafs s i e , nach vicljäbrigen B e ­ schäftigungen, bei Erschöpfung der Seelen- und Körperkräfte, nicht mehr mit der frühem Aufmerksamkeit dem Gange der W i s s e n ­ schaften in der gelehrten W e l t zu folgen und ihre Pflichten mit der erwünschten Genauigkeit und dem erwünschten Erfolge zu er­

füllen vermögen.

Auf eine hierüber E w . Kaiserlichen Majestät durch das M i -nistercomite gemachte Vorstellung ist Allerhöchst befohlen, hin­

fort, bis zur Emanirung eines neuen Statuts der Universitäten, als einstweilige Mafsregcl, Bestimmungen eintreten zu lassen, wel­

che die Hauptthätigkeit der Docenten auf eine 25jährige Frist be­

schränken: worauf sie mit einer Pension und dem Titel eines Emeritus entlassen werden, ohne übrigens das Recht einzubüfsen, aufs Nene einer W a h l zur Besetzung eines erledigten Lehrstuhls auf 5 Jahre unterworfen zu werden, nach deren Verlauf ihr fer­

neres Verbleiben in demselben Amte von dem Ermessen des M i

-uisteriunis abhängt. Diese Bestimmungen haben allen von ihnen zu erwartenden Nutzen gebracht: fast von allen Universitäten sind die betagten Professores emeriti, welche ihre Vorlesungen ge-wobnbeitsmäfsig fortsetzten, ohne sie durch neue Entdeckungen und Vervollkommnungen zu ergänzen, cutlassen, und ihre Stellen mit jungen oder in mittleren Jahren stehenden Gelehrten besetzt worden, welche mit Thätigkeit und Eifer an ihr Geschäft gegan­

gen sind.

Die Vermehrung der, grüfstentheils ihren Z w e c k nicht er­

reichenden, Pensionen und Privatlehranstalten war Veranlassung zu einem in diesem Jahre ergangenen Allerhöchsten Befehle, dem zutolge die von dem Ministerium allerunterthänigst unterlegten riegeln hinsichtlich der Einstellung der Eröffnung solcher in den Hauptstädten, nachdem der wahre Zustand der gegenwärtig be­

stehenden ermittelt worden, als Richtschnur gelten sollen.

Nach Grundlage dieser Regeln wurde die Allerhöchste G e ­ nehmigung dafür erbeten, dafs alljährlich, zur Aufsicht über der­

gleichen Privatlehranstalten, in St. Petersburg vier und in Mos­

kau zwei besondere lnspectorcn aus der Z a h l der unter dem M i ­ nisterium stehenden Akademiker, Professoren, Adjunctcn und B e ­ amten erwählt werden dürfen: welche denn auch für dieses Jahr bereits ernannt sind.

Die den wesentlichen Geschäften des Ministeriums des öffent­

lichen Unterrichts völlig fremde Verwaltung des Educatioiisfoiids, oder der zu verschiedenen Zeiten zur Erziehung der Jugend dar­

gebrachten und auf unbewegliche, im Umfange der neun westlichen Gouvernements zerstreuten Güter versicherten Cnpitale, war Hil­

das Ministerium mit fast unüberwindlichen Schwierigkeiten des­

halb verbunden, weil dasselbe keine unmittelbare Aufsicht über die Pfandgeber führen konnte. Ich unterlegte einen allertinler-thäiiigsten Vorschlag wegen Abgabe dieser Güter und Gapitale unter die Verwaltung des Finanzministeriums. Nach Prüfung des­

selben in dem Ministercomite ertheiltcu E w . Kaiserliche Majestät die Allerhöchste Genehmigung wegen alljährlicher Einzahlung von 200,000 Rubeln Silbermüuze vom Finanzministerium zum Kosten­

anschlage des Ministeriums des öffentlichen Unterrichts, dergestalt, dafs alle Güter der .Masse der K r ö n - G ü t e r einverleibt würden, und dafs demnächst die Verwaltung des Lehrfachs hinfort aus ih­

ren Einkünften keinen Ztischufs weiter fordern sollte. Nach die

S Rr Grundlage haben beide Ministerien über die Haiiplbediiignn-j;en der L'ebergabe unter einander Verhandlungen gepflogen, nach

deren Beendigung die Sache dem Ministetcomite übergehen ist, damit der hierüber bereits erfolgte Allerhöchste Befehl mit möglichster Schnelligkeit in Ausführung gebracht werden könne.

Unterdefs werden, bis zum Ablauf dieser Frist, alle nach dem Allerhöchsten W i l l e n aus den Kreisrentereien abzuseudenden disponiblen Einkünfte des allgemeinen Educationsfonds in der C o m -merzhank zur Verrentung niedergelegt. D i e hieraus erwachsene Summe, welche zur Errichtung eines Lyceums in Orscha bestimmt ist, belauft sich gegenwärtig bereits auf 210,000 R b l . Silbermünze und 3500 R b l . Bancoassignationen.

Einem am 22. December 1832 Allerhöchst bestätigten Gut­

achten des Reichsraths gemäfs, ist das allgemeine Schulpensions-capital dem Reichsschatze übergeben worden, welcher fortan von sich aus die des Dienstes entlassenen Schulbeamten, so wie deren W i t t w e n und W a i s e n , hinsichtlich der ihnen zukommenden P e n ­ sionen und einmaligen Auszahlungen zufrieden stellen wird.

Durch eine am 25. April des Jahres 1833 Allerhöchst bestätig­

ten Verfügung des Ministercomite ist die bisher bestandene S c h w i e ­ rigkeit der Q u e l l e , aus welcher, sei es auch nur mit der Z e i t , die Kirchspielslehrer und deren Familien mit Pensionen verse­

hen werden könnten, entfernt worden. Z u diesem Ende ist fest­

gesetzt, die Abzüge von dem («ehalte der genanuten Lehrer, B e ­ hufs der Pensionen in Einen Fonds zu sammeln, und abgeson­

dert von allen übrigen Summen aufzubewahren, bis zur Emani-ruug bestimmter Regeln über die Pensionen für die Lehrer der Kirchspielsschulen.

D i e Verschiedenartigkeit in der Bestimmung der von den Lernenden zu erlegenden Gelder war Veranlassung zu der Circulär-Vorschrift des Ministeriums, dafs die Zahlung für den

Unterricht in denjenigen S c h u l e n , wo, dieselbe gegenwärtig erho­

ben wird, und durch das Statut vom 8. December 1828 nicht ver­

boten ist, zwar nach früherer Grundlage empfangen, jedoch zu k e i ­ nerlei Ausgaben im Laufe des Jahres verwandt, nach dem Schlüsse desselben aber die Hälfte dieser Summe an die ausgezeichnetsten Lehrer ausgezahlt, und von dem Reste dieses Geldes wiederum die Hälfte zu den ökonomischen Summen für die Bedürfnisse der Gymnasien und Schulen geschlagen, die andere Hälfte dagegen au das Departement eingesandt werden s o l l e , um dem Capital zu Pensionen für Lehrer der Kirchspielsschulen und deren Familien einverleibt zu werden.

In Folge der Allerhöchst bestätigten Verordnung wegen

neu-er Orgauisirüng des Bauwesens dneu-er Civilgoiivneu-eruementsvneu-erwaltting ist, nach getroffener Uebereinkunft mit der Oberverwaltung der Wegecommunication und der öffentlichen Bauten, allen Obrig­

keiten des Lehrfachs zur Pflicht gemacht worden, diese Verord­

nung im Auge zu behalten, und, wenn es nach Erwägung der Ortsverhältnisse sich als möglich und leicht ausführbar erweiset, Bauten durch die Gouvernementsbancommissionen zu bewerkstel­

l i g e n , bemüht zu sein, von dieser Hülfe Gebrauch zu machen, und jedesmal dem Ministerium hierüber zu unterlegen, Behufs weiterer Unterhandlungen mit der betreffenden Behörde.

Als Ergänzung hiezu ward vorgeschrieben, bei allen Bauten die auf Allerhöchsten Befehl am 25. April 1832 emanirteu „ U n ­ terweisenden Bestimmungen für alle Arbeiten überhaupt", so wie die auf Anordnung des Conseils der Wegecommunication entwor­

fenen Regeln und Formulare für die Anschläge, die Ausführung der Arbeiten und die technische Rechenschaftsablegung zur Richt­

schnur zu nehmen.

Gemäfs dem Allerhöchsten W i l l e n E w . Kaiserlichen Majestät, hinsichtlich der Verminderung der projectirten Atisgaben aus dem Reichsschatze für das Jahr 1 8 3 4 , ist der von mir mebrfäl-tig durchgesehene Ausgabenauschlag des Ministeriums des öffent­

lichen Unterrichts für dieses Jahr sehr bedeutenden Verkürzun­

gen unterworfen worden, so dafs — wenn einige, zufolge beson­

derer Befehle E w . Majestät, eingetragene Summen in Betracht g e ­ zogen werden — der ganze Ueberschufs desselben gegen den A n ­ schlag vom Jahre 1833 nur 138,000 Rubel betragen w i r d , den Zuschufs für die Moskau'sche Universität, in Gemäfsheit des P r o -jects der neuen Universitätsetats und den gleichmäfsigen Zuschufs für die Lehranstalten der beiden Lehrbezirke von Odessa und K i e w , nach den neuen Etats vom Jahre 1 8 2 8 , mit eingerechnet.

Indem ich für diesen verkürzten Anschlag E w . Majestät G e ­ nehmigung zu erlangen gewürdigt w u r d e , empfing ich den bei dieser Gelegenheit erfolgten Allerhöchsten Befehl, dafs der Etat der Moskau'schen Universität, bis zur Reorganisation derselben, nicht verändert, und die im Anschlage aufgeführte Znschufssum-me auf Renten begeben werden s o l l e , zur behufigeu Verwendung zu seiner Z e i t .

In dein Reglement des Ministeriums des öffentlichen Unter­

richts ist festgesetzt, dafs bei demselben eine Zeitschrift her­

ausgegeben werden solle. D a ich es sowohl nützlich als notli-vendig fand, das Journal des Ministeriums zu erneuern, so erbat

ich mir hiczu die Allerhöchste Genehmigung. Meine Vorstel­

lung ist, nach erfolgter Prüfung derselben in dem Comite der Minister, E w . Kaiserlichen Majestät Bestätigung gewürdigt wor­

den, und die Monatsschrift des Ministeriums wird vom Januar dieses Jahres ununterbrochen erscheinen.

Mafsregeln, welche sich auf verschiedene Theile des Mi­

nisteriums insbesondere beziehen.

I. S t . P e t e r s b u r g i s c h e r L e h r b e z i r k .

Der wirkliche Staatsrath Borosdin i s t , nachdem er Allergnä-digst zum Geheimenrath ernannt worden, mit dem Befehl, im di-rigirenden Senate Sitz zu nehmen, — von dem Amte eines (Ku­

rators des S t . Petersburgischen Lehrhezirks entlassen, dessen Ver­

waltung dem mit dem Charakter eines Kammerherrn bekleideten Staatsrate, Fürsten Dondukow-Korfsakow übertragen ist.

Gleich hei meinem Antritte der Verwaltung des Ministeriums richtete ich meine besondere Aufmerksamkeit auf die St. Peters­

burgische Universität und die hier in der Hauptstadt befindlichen Lehranstalten. Abgesehen von der persönlichen Besichtigung der­

selben und plötzlichen Besuchen, bei welchen ich niemals nnter-l i e f s , ihrer nächsten übrigkeit und den Docenteu mündnnter-liche B e ­ fehle und Anweisungen zu ertheilen, versah ich zu derselben Z e i t den Curator mit einer hesondern Instruction hinsichtlich der E i n ­ führung einer strengeren D i s c i p l i n , sowohl unter den Studiren-den hei der Universität, als auch unter Studiren-den Schülern in Studiren-den Gymnasien.

Z u r Verstärkung der Aufsicht über die Festeren ward von mir durch das Ministcrconiite die Allerhöchste Genehmigung da­

für erbeten, als Inspectoren keine Professoren, welche mit andern Geschäften hei der Universität belastet sind, sondern anderweitige Beamte anstellen zu dürfen.

An der S t . Petersburgischen Universität befinden sich 54 B e ­ amte und Docenten und 206 Studirende: sie hat 3 6 Individuen mit gelehrten W ü r d e n und 6 vor Beendigung des Cursns ent­

lassen.

D i e St. Petersburger Universität hat im verflossenen Jahre würdige Docenten in den Professoren Fischer, Schulgin und K r y -low gewonnen. Das Ministerium lrat die Absicht, noch einen g u ­ ten Docenten für diese Universität in dem Candidaten Tschishow zu bilden, welchen es der besonderen Leitung des Akademikers Oslrogradskij übergehen hat.

In Veranlassung des beabsichtigten Ausbaues des Gebäudes

der zwölf Collegien fiir die S t . Peterslmrger Universität und für das pädagogische Hauptinstitnt ist ein besonderes Baucomite, un­

ter dem Vorsitze des Curators des Lehrbezirks, Allerhöchst er­

richtet, und sind die erforderlichen Summen für diesen Ausbau, welcher nach dem Anschlage im Ganzen auf 450,000 Rubel b e ­ rechnet ist, festgesetzt worden. Allein dieses Gebäude ist noch von den Kanzleien des dirigirenden Senats eingenommen, weil die Eröffnung der Sitzungen im neuen Senatshause, auf besonde­

ren Allerhöchsten B e f e h l , zur Z e i t ausgesetzt ist; daher denn auch das Baucomite nur die vorläufigen Einrichtungen trifft. Das Ministerium hat die von demselben entworfenen Regeln, Formula­

re und Anweisungen für den Architekten, seine Gehülfen und den Commissilr genehmigt.

Unterdessen ist, zur Erweiterung des Hofes bei den erwähn­

ten Collegien mit Allerhöchster Bewilligung der an dieselben an-stofsende Platz des Kaufmanns Kopofsow für 20,000 R b l . ange­

kauft worden, mit welchem noch ein Theil eines dem ersten Ca-dettencorps gehörigen Grundstückes vereinigt werden soll.

Im St. Petersburgischen Lehrbezirke befinden sich gegenwär­

tig 8 Gymnasien und 207 andere Lehranstalten : dieselben zählen 4L? Lehrer und Beamte, und 8781 Lernende beiderlei Geschlechts.

Die drei Gymnasien in St. Petersburg, unter welchen das lste und 3te im verflossenen Jahre des Allerhöchsten Besuchs E w . Kaiserlichen Majestät gewürdigt wurden, befinden sich im Allgemeinen in gutem Zustande.

Indem ich den jährlichen Prüfungen beiwohnte, habe ich mich überzeugt, dafs diese Anstalten unzweifelhafte Beweise eines, wenngleich nicht vollständigen, doch wenigstens die erwünschte Vervollkommnung verheifsendeu Erfolgs au den T a g legen. Z u r bequemen Placirung der ersten dieser Anstalten ist ein Theil e i ­ nes Universitätsgrundstückes zu derselben hinzugeschlagen, und fiir das dritte ist ein an dasselbe angrenzender Platz für 30,000 Rbl. aus den ökonomischen Summen angekauft worden. Z u dem Gebäude des 3ten Gymnasiums ist ein Stockwerk hinzugebaut, um die Pensionsanstalt für Kinder von Kanzleiofhcianten darin unterzubringen; da sich jedoch Feuchtigkeit in demselben gezeigt hat, so ist dessen gänzliche Vollendung und die Verlegung der Pensionäre in's Gymnasium bis zum Jahre 1834 verschoben worden.

Bei der hiesigen Wladimirschule ist ein ergänzender Cursus der Anfangsgründe der Handlungswissenschaften und der

Buchhai-rerei, nach dem in einem besonderen Comite entworfenen und in der Oberschuldirection geprüften Project, veranstaltet worden.

Dem Lehrer am 3tcn S t . Petersburger Gymnasium, Fleurv, welcher zugleich als Lehrer bei der unter dem Vormundschaftsrathe stehenden Taubsrummenschule angestellt ist, ward erlaubt, für dergleichen Unglückliche in S t . Petersburg eine Privatpensions-anstalt zu errichten.

In diesem Jahre wurde in P s k o w das Gymnasium eröffnet, >

und die bei demselben errichtete adlige Pensionsanstalt des A l ­ lerhöchsten Besuches gewürdigt: wobei der Ehrencurator und der Dircctor dieser Anstalt das Glück hatten, sich das Allergnädigste W o h l w o l l e n zu erwerben, und aus dem Munde E w . Kaiserlichen Majestät väterliche Belehrungen hinsichtlich der Bildung der Ju­

gend im Russischen Geiste zu vernehmen.

Der Adel des Gouvernements Nowogorod hat einen Beschlufs vom Jahre 1830, wegen alljährlicher Darbringung von 12,330 R b l . zum Unterhalte von 2 0 Z ö g l i n g e n in der bei dem dortigen G y m ­ nasium beabsichtigten adligen Pensionsanstalt, erneuert. Der für dieselbe, nach Grundlage des Statuts vom Jahre 1828, entworfene Plan und Kostenanschlag ist vou dem Ministerium geprüft und genehmigt, welches sodann von seiner Seite sich au den Minister der inuern Angelegenheiten wegen Rewirkung der Allerhöchsten Bestätigung für den Beschlufs des Adels sich gewandt hat.

Die Errichtung einer adligen Pensionsaustalt bei dem Gymna­

sium zu W o l o g d a ward bis zur Vermehrung der Mittel zur Un­

terhaltung dieser Anstalt, zu deren naher Gründung das Ministeri­

um Hoffnung hat, verschoben. Unterdefs werden einige auf ei­

gene Kosten sich erhaltende Pensionäre und 10 Schüler bereits an diesem Gymnasium für Rechnung des Collegiums allgemeiner Fürsorge erzogen.

Für die Kreisschulen zu Gdow, Ssoljvvytschegodsk, Tschere-powez und Noworshevv wurden Häuser angekauft, wozu 30,800 Rubel aus den Schulsummeu verwandt sind.

Aufserdem sind von den Stadtgemeinden zu Tichwin und Griasowez Häuser für die dortigen Kreisschulen, von der ersteren für 19,500 R u b e l , und von der anderen für 5000 Rubel donirt worden.

Der stellvertretende Cnrator, Fürst D o n d u k o w - K o r f s a k o w , hat die Lehranstalten des Gouvernements St. Petersburg, und zu zweien Malen die der Gouvernements Pskow und Nowgorod be­

sichtigt. Aufserdem wird eine genaue Revision aller hierselbst

befindlichen Privarpensionsanstalten, und Schulen von drei dazu ernannten Professoren vorgenommen.

I I . M o s k a u ' s c h e r L e h r b e z i r k .

Der Moskau'sche Lehrbezirk wurde, auf Anlafs der Beurlau­

bung des Curators, wirklichen Geheimenraths Fürsten Golizyu, zu einer Reise ins Ausland, von dessen Gebülfen, dem Staatsrath Golochwastow, bis zum Julius des vorigen Jahres verwaltet.

Die Moskau'sche Universität besteht aus 113 Docenten und Beamten; Studirende sind an derselben 5 4 1 . S i e strebte mit neuem Eifer und Ernst nach dem ihr vorgesteckten Z i e l e , der Richtung gemäfs, auf welche sie von mir, sowohl bei persönlicher Besichtigung derselben, als auch in der Folge, durch die bei ver­

schiedenen Gelegenheiten ertheilten Vorschriften und Entscheidun­

gen hingewiesen worden ist.

Einige ausgezeichnete Docenten wurden im verflossenen Jahre mit dem Professoren-Charakter bekleidet, wie P o g o d i n ,

Einige ausgezeichnete Docenten wurden im verflossenen Jahre mit dem Professoren-Charakter bekleidet, wie P o g o d i n ,

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