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Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Fraktion GRÜNE. und

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14. Wahlperiode 09. 05. 2007

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Eingegangen: 09. 05. 2007 / Ausgegeben: 15. 06. 2007 A n t r a g

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,

I. angesichts der vom Weltklimarat (IPCC) genannten Herausforderung, wo- nach bis zum Jahr 2015 die Voraussetzungen zu schaffen sind, um einen glo- balen Anstieg der Durchschnittstemperaturen auf max. 2° C zu begrenzen, das bereits bislang unzureichende Klimaschutzkonzept der Landesregierung im Hinblick auf das Zieljahr 2020 fortzuentwickeln;

II. in dem neuen Konzept („Klimaschutz 2020 – Baden-Württemberg setzt neue Maßstäbe“) in Anlehnung an die in der Regierungserklärung des Bundesum- weltministers v. 26. April 2007 enthaltene Zielsetzung auch für Baden-Würt- temberg ein Reduktionsziel von 40 % bis 2020 gegenüber dem Referenzjahr 1990 zugrunde zu legen und hinsichtlich eines neuen Maßnahmenkatalogs folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

A E N E R G I E E R Z E U G U N G

1. Aufbauend auf den Erfahrungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien seit Einführung des „Erneuerbaren-Energien-Gesetzes“ (EEG) und in Anlehnung an die vom Bundesumweltminister vorgelegte „Leitstudie 2007“ setzt sich die Landesregierung zum Ziel, bis zum Jahr 2020 einen Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung von 30 % zu erreichen;

2. der Ausbau der Windkraft wird vorangetrieben mit dem Ziel, bis zum Jahr 2020 einen Stromerzeugungsanteil von 10 % abzudecken, indem

a) das Land den Windkraft-Standort Baden-Württemberg aktiv bewirbt, um das Vertrauen bei Investoren über die Rechtssicherheit im Land wieder- herzustellen,

Antrag

der Fraktion GRÜNE und

Stellungnahme

des Umweltministeriums

Masterplan Klimaschutz 2020 –

Baden-Württemberg setzt neue Maßstäbe

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b) die Regionalverbände aufgefordert werden, die Ausweisung von Vorrang- gebieten der oben genannten Zielsetzung anzupassen,

c) die bestehenden Regionalpläne hinsichtlich der Frage überprüft werden, ob die Festlegung von Vorranggebieten für den Bau von Windkraftanla- gen tatsächlich im Sinne des Landesplanungsgesetzes erfolgt ist oder Re- gionalpläne wegen einer unsachgemäßen Ausweisung von Vorranggebie- ten an ungeeigneten Standorten (vgl. Situation im Regionalverband Mitt- lerer Oberrhein laut Drs. 14/870) aufgehoben werden müssen,

d) die Leistungssteigerung bestehender älterer Windkraftstandorte durch das sogenannte Repowering aktiv unterstützt wird;

3. zur möglichst raschen Mobilisierung des im Land vorhandenen Bioenergie- potenzials, das laut dem von der Landesregierung selbst vorgelegten „Bio- masse-Ak tionsplan“ mindestens 10 % des Primärenergieaufkommens beträgt, wird die In ves titionsförderung mit den Schwerpunkten Wärmenutzung, Aus- bau von Nah wärmenetzen in Verbindung mit Biogas bzw. biomassebetriebe- nen Blockheizkraftwerken und Einspeisung von Biogas in das vorhandene Gasnetz aufgestockt;

4. der mit Ausnahme des Projekts Rheinfelden weithin stagnierende Ausbau der kleinen und großen Wasserkraft in Baden-Württemberg wird unter Be - rücksichtigung ökologischer Anforderungen (z. B. Sicherstellung der Durch- gängigkeit von Gewässern) vorangetrieben, indem

a) die Möglichkeiten zur Errichtung eines weiteren großen Wasserkraftwerks am Rhein geprüft werden,

b) zwischen Wasserkraftwerksbetreibern, Naturschützern und Fischereiver- bänden ein Dialog initiiert wird mit dem Ziel, gemeinsam getragene Krite - rien für die Realisierung neuer Wasserkraftwerksprojekte zu entwickeln;

5. die Wärmenutzung aus Abwasser, die nach Expertenmeinung ausreichend wäre, um 10 % des Gebäudebestands mit ausreichend Wärme zu versorgen, wird vorangetrieben und hierzu ein eigenes Förderkonzept vorgelegt;

6. mittels eines neu zu erstellenden Kraft-Wärme-Kopplungs-Ausbaupro- gramms werden die Voraussetzungen geschaffen, um einen möglichst hohen Anteil der bereits in einem für die Landesregierung erstellten Gutachten (DLR/ISI/ZSW „Struktur und Entwicklung der zukünftigen Energieversor- gung in Baden-Württemberg“, Stuttgart 2002) enthaltenen Potenzialabschät- zung, wonach bis 2020 rund 20 % der Stromerzeugung in Baden-Württem- berg allein durch die Errichtung zusätzlicher KWK-Anlagen gedeckt werden könnte, zu realisieren. Kernpunkte einer solchen Strategie sind,

a) ein deutlicher Ausbau der im Rahmen des Programms „Klimaschutz Plus“

betriebenen Förderung von Blockheizkraftwerken (BHKW),

b) ein Ausbau der Förderung von Demonstrationsvorhaben für innovative KWK-Lösungen (z. B. Klein-BHKW mit Sterlingmotoren; Mikrogasturbi- nen mit Kältenutzung bei kleinen Gewerbebetrieben u. a.),

c) eine verstärkte Förderung von Nahwärmenetzen insbesondere im Altbau- bestand,

d) die Förderung von Vorhaben, die in Anlehnung an das Projekt „Bioener- giedorf Mauenheim“ eine komplette strom- und wärmeseitige Versorgung aus regionalen erneuerbaren Energieträgern zur Grundlage haben;

7. als Bestandteil des KWK-Ausbauprogramms erstellt das Land einen „Wär- meatlas Baden-Württemberg“, der die wesentlichen Grundlagendaten für wirtschaftlich erschließbare Wärmeabnahmepotenziale enthält;

8. mit dem Ziel, die Effizienz bei der Energieerzeugung nachhaltig zu steigern und gleichzeitig die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb bei der Energie- erzeugung zu verbessern, werden potenziell geeignete Standorte für KWK- und GuD-Kraftwerke in einem neu zu erstellenden „Fachlichen Entwick-

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lungsplan Kraftwerksstandorte“ als Teilplan zum Landesentwicklungsplan ausgewiesen und gegebenenfalls planerisch gesichert;

9. im Zuge einer Neuausrichtung der Energiepolitik an den Erfordernissen des Klimaschutzes werden darüber hinaus seitens der Landesregierung folgende bundespolitische Initiativen ergriffen:

a) Einbringung einer Bundesratsinitiative zur Novellierung des KWK-Geset- zes mit folgenden Kernpunkten: Konzentration der Förderung auf hochef- fiziente KWK-Anlagen; Umstellung der Förderung von der KWK-Strom- Einspeisung auf die KWK-Strom-Erzeugung, um wichtige Wärmesenken im industriellen Bereich in das Fördersystem einbeziehen zu können, b) Einbringung einer Bundesratsinitiative für ein „Erneuerbare-Energien-

Wärmegesetz“ das folgende Eckpunkte umfasst:

– bei neu errichteten oder modernisierten Wärmeerzeugungsanlagen wird der Anlagenbetreiber verpflichtet, einen anteiligen Mindesteinsatz von Wärme aus regenerativen Energiequellen bereitzustellen. Die Pflicht gilt auch für Betreiber von Wärmenetzen,

– bei Nicht-Einhaltung muss eine Ersatzabgabe in Relation zur installier- ten Leistung der fossilen Wärmeerzeugungsanlage entrichtet werden.

Das Aufkommen aus der Abgabe wird zur Förderung von rege nera - tiven Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmespeicheranlagen, Energiespar- programmen und Wärmenetzen verwendet,

– für Neubauten und Altbauten wird die Verpflichtung anteilig abgestuft gestaltet,

c) Einbringung einer Bundesratsinitiative mit dem Ziel, den Emissionshandel für die Periode 2008 bis 2012 stärker als bislang an den Erfordernissen des CO2-Reduktionsziels von 40 % bis 2020 auszurichten und einen möglichst großen Teil der auszugebenden Emissionszertifikate zu versteigern.

B E F F I Z I E N T E E N E R G I E N U T Z U N G

1. Die Einhaltung des Passivhausstandards wird grundsätzlich als Fördervoraus- setzung im Wohnungsbau, bei Schulhausneubauten, bei Vorhaben nach dem Landeswohnraumförderprogramm sowie bei Projekten auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum und des Tourismusinfrastruktur- programms festgelegt;

2. a) im Zuge der Wahrnehmung ihrer klimaschutzpolitischen Vorbildfunktion wird seitens des Landes die energetische Sanierung landeseigener Gebäude unter Einschluss der Nutzung regenerativer Energien deutlich rascher als bislang vorangetrieben. Als Ziel wird angestrebt, das den landeseigenen Gebäuden zu- rechenbare CO2-Aufkommen von 499.000 t/a (2000) auf unter 250.000 t/a bis zum Jahr 2020 abzusenken. Nach Möglichkeit sind hierbei geeignete Contrac- ting-Konzepte zur Anwendung zu bringen,

b) als neuer Bestandteil des Programms zur Sanierung landeseigener Gebäude wird angestrebt, pro Stadt- und Landkreis mindestens je zwei hierfür geeig- nete Gebäude aus dem Bestand in Richtung Niedrigenergiestandard (Energie- einspareffekt ca. 80 %) als Demonstrationsvorhaben mit Modellcharakter zu sanieren;

3. mittels eines landesweiten Wettbewerbs „Solares Bauen“ wird das „Bauen mit der Sonne“ vorangetrieben und bis zum Jahr 2012 die Errichtung von je zwei Solarsiedlungen mit Modellcharakter (z. B. Plusenergiehäuser) pro Re- gierungsbezirk durch das Land gefördert;

4. um das in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen vorhandene und wirtschaftlich erschließbare Energieeinsparpotenzial rascher als bislang zu mobilisieren, wird die Einrichtung und Begleitung von „Energieeffizienz- Tischen“ nach dem Vorbild des „Modell Hohenlohe“ auch in anderen Regio- nen mit finanzieller Förderung des Landes vorangetrieben;

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5. es wird ein neuer Leitfaden erstellt, der geeignet ist, Kommunen zu beraten, inwieweit Anforderungen für energieeffizientes Bauen, effiziente Wärmever- sorgung bzw. die Verwendung erneuerbarer Energien im Rahmen der Bau- leitplanung berücksichtigt werden können;

6. die Klima- und Energieagentur (KEA) und deren Beratungsangebot werden ausgebaut und die Einrichtung weiterer regionaler Energieagenturen sowie deren bessere Vernetzung werden verstärkt vorangetrieben;

7. die vorhandenen Informationsprogramme wie der „Energie-Spar-Check“ und das „Impuls-Programm-Altbau“ werden in eine Energieeffizienzkam pagne

„Baden-Württemberg spart Energie“ integriert, die von der KEA durchge- führt wird. Nach dem Vorbild des Landes Nordrhein-Westfalen wird unter dem Dach der KEA eine Informationskampagne „Mein Haus spart“ in Zu- sammenarbeit mit den Verbänden des Handwerks, der Architekten und der Wohnungswirtschaft durchgeführt und der Bezug zu den Förderungen der KfW hergestellt;

8. gemeinsam mit den Hochschulen wird ein Konzept entwickelt, das sicher- stellt, dass die breiten Anwendungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien so- wie die Möglichkeiten zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in der Hochschulausbildung von Architekten, Stadtplanern, Agrar- und Forstin- genieuren, Verfahrenstechnikern u. a. größere Bedeutung als bislang beige- messen wird;

9. um insbesondere im Stromsektor die dringend erforderliche effizientere En- ergienutzung voranzutreiben, startet die Landesregierung auf Bundes- bzw.

EU-Ebene folgende Initiativen:

a) Einbringung einer Initiative zur raschen Einführung ehrgeiziger Geräte- Verbrauchs-Standards für sogenannte „Weiße Ware“, Unterhaltungselek- tronik und Kommunikationstechnik im Rahmen der EU-Ökodesign-Richt- linie. Dabei sollte angestrebt werden, das sogenannte „Top-Runner-Prin- zip“ (das jeweils sparsamste Gerät einer Produktgruppe gibt den Standard vor, den alle anderen Produkte im gleichen Segment innerhalb einer be- stimmten Frist erreichen müssen) gesetzlich zu verankern;

b) Einbringung einer Bundesratsinitiative, die das Ziel verfolgt,

– den Einsatz energiefressender „Stand-by-Technik“ durch gesetzliche Vorgaben auf solche Gerätesegmente zu beschränken, die nur mittels Einsatz dieser Funktionstechnik in der Lage sind ihre Aufgabe zu erfül- len (z. B. Telefone, Faxgeräte, Computer, Drucker u. a.),

– den Energieverbrauch der „Stand-By-Technik“ auf das unabdingbar not wendige Maß zu beschränken.

C V E R K E H R

Angesichts der Tatsache, dass rund 31 % (2004 rund 32 Mio. t/a) von insgesamt 74,8 Mio. t/a (2005) der in Baden-Württemberg emittierten CO2-Emissionen dem Verkehrssektor zuzurechnen sind, nachfolgende Schritte einzuleiten bzw. sich für deren Umsetzung auf EU- und Bundesebene zu verwenden:

1. Die Lkw-Maut wird unter Ausreizung des bestehenden Rechtsrahmens auf Bundesstraßen mit hohem Schwerlastverkehranteil ausgedehnt;

2. das Land setzt die Investitionsmittel im Schienenverkehr dafür ein, die Schie- neninfrastruktur in der Fläche auszubauen und dadurch die Attraktivität des Verkehrsträgers Bahn im Flächenland Baden-Württemberg zu erhalten und zu steigern. Auf kostenintensive Großprojekte wie „Stuttgart 21“, die den Nutzern des Bahnsystems nur geringe Vorteile bringen, aber dringend benötigte Mittel für den landesweiten Ausbau des Nahverkehrs binden, wird verzichtet. Die dem Land vom Bund nach dem Entflechtungsgesetz zuge wiesenen Finanzmit- tel als Ersatz für die früheren GVFG-Finanzhilfen werden zu mindestens 70 % für Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs verwendet;

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3. das Land nimmt seine Verantwortung für den schienengebundenen Per - sonennahverkehr wahr und hält an seiner Zielsetzung fest, den integralen Taktfahrplan mit stündlicher Bedienung jedes Bahnhofs vollständig und auf allen Bahnstrecken des Landes umzusetzen. Die seit 2004 vorgenommenen Angebotskürzungen werden rückgängig gemacht. Durch dieses Signal der Verlässlichkeit für öffentliche Mobilität in Baden-Württemberg befördert das Land die langfristige Orientierung der Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs und die Entlastung der Straßen von Berufspend- lern;

4. das Land trägt zu mehr Kostenwahrheit des im Vergleich besonders klima- schädlichen Flugverkehrs bei, indem die Subventionierung des Flugverkehrs aus dem Landeshaushalt über Investitionsmittel, Schuldendiensthilfe und an- deres beendet wird;

5. das Land nimmt seine Vorbildfunktion wahr und schafft die Voraussetzungen dafür, dass für dienstliche Flugreisen von Mitgliedern der Landesregierung sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien sowie nachge- ordneter Behörden eine CO2-Ausgleichsabgabe entrichtet wird;

6. ergänzend zu den vorgenannten Maßnahmen setzt sich die Landesregierung auf EU- und Bundesebene für die Realisierung nachfolgender Punkte ein:

a) entsprechend des einstimmigen Beschluss des Umweltausschuss des Land tags vom 30. November 2006 setzt sich die Landesregierung für einen Flottengrenzwert von durchschnittlich 120 g CO2/km pro Kilometer für in der EU ab dem Jahr 2012 neu zugelassene Pkw ein. Im Hinblick auf erhöhte Klimaschutzanforderungen soll der Flottengrenzwert ab 2020 auf 70 g CO2/km abgesenkt werden,

b) Einführung eines allgemeinen Tempolimits 120km/h auf Autobahnen, c) schrittweise Umlage der Kfz-Steuer auf die Mineralölsteuer. Fahrzeuge der

Schadstoffklasse EURO 5 zahlen künftig keine Kfz-Steuer mehr. Diese bei der Umschichtung des Kfz-Bestandes nach EURO 5 entfallende Kfz-Steuer wird bis 2015 schrittweise auf die Mineralölsteuer umgelegt,

d) Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Flüge, e) Einführung einer europaweiten Kerosin-Besteuerung. Falls bis Ende 2007

kein Beschluss für eine EU-weite Besteuerung erreicht werden kann, er- greift die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Umsetzung im Bundesrecht,

f) rasche Einbeziehung des europäischen Flugverkehrs in den CO2-Emis - sionshandel.

09. 05. 2007

Kretschmann, Untersteller, Wölfle und Fraktion

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B e g r ü n d u n g

„Nichts liegt näher, als dass die Rettung des globalen Klimas von jenen in die Hand genommen wird, welche die meisten Schäden zu verantworten haben. Es ist deshalb ungemein wichtig, jetzt einen realistischen Arbeitsplan zu entwickeln, der vernünftig, klar und verbindlich ist.“

Lothar Späth im HANDELSBLATT 14. März 2007

Drei Monate ist es her, dass der Weltklimarat (IPCC) seinen die Weltgemein- schaft aufrüttelnden Statusbericht über die möglichen Folgen einer globalen Kli- maerwärmung vorgelegt hat. Die Erwärmung unseres Planeten – so die Kernaus- sagen des Berichts – lässt sich nicht mehr aufhalten, sie lässt sich nur noch be- grenzen. Würde es gelingen, bis 2050 den Ausstoß der Treibhausgase global um 50 % (in den Industrieländern um 80 %) zu reduzieren, dann – so der IPCC-Be- richt – könnte die Erwärmung auf zusätzlich 2° C begrenzt werden. Dies wieder- um wäre die Voraussetzung dafür, die Folgen des Klimawandels einigermaßen beherrschbar zu halten.

In dem Anfang Mai veröffentlichten dritten Teil des Statusberichts weisen die be- teiligten Wissenschaftler nun eindringlich darauf hin, dass der Politik lediglich noch Zeit bis zum Jahr 2015 bleibt, um durch eine drastische Absenkung der Treibhausgase das anvisierte 2°-Ziel noch zu erreichen.

In der Folge des vom Weltklimarat vorgelegten ersten Berichts haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs Mitte März darauf verständigt, die CO2-Emissio- nen in Europa um 30 % zu reduzieren, vorausgesetzt, ein neues internationales Abkommen kommt zustande. Nach einem Beschluss des Bundestages müsste Deutschland dann seine CO2-Emissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 % absenken. Eine Absenkung im Umfang von 40 % fordert auch der „Wissenschaft- liche Beirat der Bundesregierung globale Umweltveränderungen“ (WBGU).

Entgegen den vollmundigen Ankündigungen des im Frühjahr 2006 zwischen CDU und FDP geschlossenen Koalitionsvertrags („Die drastische Reduzierung der Klimagase soll Priorität in der Umweltpolitik des Landes erhalten“), ließ die Landesregierung bisher nicht erkennen, dass sie gewillt ist, auf Landesebene die notwendigen Konsequenzen aus den eingangs erwähnten Prognosen des Welt - klimarats zu ziehen.

Statt mit einer Verschärfung der bisherigen Gangart in Form einer Anpassung der eigenen Klimaschutzziele sowie der Vorlage eines den Strom-, Wärme- und Mo- bilitätssektor umfassenden ambitionierten Maßnahmenprogramms zu reagieren, hat die Landesregierung bisher stets auf das im Jahr 2005 verabschiedete, ange- sichts der vom Weltklimarat genannten Anforderungen aber völlig unzureichende

„Klimaschutzkonzept 2010“ verwiesen.

Statt eines dringend notwendigen Rückgangs der CO2-Emissionen steht zu be- fürchten, dass die derzeit positive Konjunkturentwicklung mit einem erneuten Anstieg der Treibhausgase erkauft wird. Angesichts dieser Situation ist es nicht nachvollziehbar, dass CDU und FDP bislang keinerlei Bereitschaft erkennen las- sen, einen Teil der Steuermehreinnahmen für Klimaschutzvorhaben zu verwen- den.

Wie sehr Baden-Württemberg bereits bislang hinter den klimaschutzpolitischen Erfordernissen zurückgeblieben ist, belegen nachfolgende Zahlen und Fakten:

– Selbstgesteckte CO2-Minderungsziele wurden verfehlt

Das Ziel des von der CDU/FDP-Landesregierung im Jahr 2002 verabschie- deten Umweltplans lautete: Absenkung der CO2-Emissionen bis Ende 2005 auf unter 70 Mio. t/a. Fakt ist aber, dass wir nach wie vor bei rund 75 Mio.

t/a liegen und angesichts der guten Konjunkturentwicklung eher mit einem erneuten Anstieg als mit einer dringend notwendigen Absenkung auf das im Umweltplan für 2010 anvisierte Ziel von weniger als 65 Mio. t/a zu rechnen ist.

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– Die Erneuerbaren sehen keine Sonne

Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien hinken wir dem Bundestrend hinter- her. Ende 2006 wurden 12 % der bundesweiten Stromerzeugung durch erneuer- bare Energieträger abgedeckt; in Baden-Württemberg waren es hingegen ledig- lich 10 %. Diese Zahlen wiegen umso schwerer, da 1998 das Land mit einem Anteil von 6,8 % noch weit vor den bundesweiten Zahlen (4,7 %) rangierte.

Statt wie andere Länder den Ausbau der erneuerbaren Energien in ihrer ge - samten Breite voranzutreiben, wird deren Entwicklung hier zu Lande teilweise auch noch blockiert. Beispiel Windenergie: Mit gerade 0,47 % trägt die Wind - ener gienutzung derzeit zur Stromerzeugung in Baden-Württemberg bei. Im Nachbarland Rheinland-Pfalz sind es bei ähnlichen naturräumlichen Bedingun- gen 6,5 % und somit das 12-fache. Auch beim Ausbau der Biomassenutzung hinkt Baden-Württemberg der Entwicklung in anderen Flächenländern hinter- her. Zum Jahreswechsel lag der Anteil an der bundesweit installierten Leistung bei Biogasanlagen (950 MWel) in Bayern und Niedersachsen jeweils bei 27 %, in Baden-Württemberg bei gerade 14 %.

– Das Land der Häuslebauer verschläft die Entwicklung

Nordrhein-Westfalen hat bereits vor drei Jahren ein Programm aufgelegt, mit dem die Errichtung von 50 Solarsiedlungen, die sich durch eine intensive ak - tive und passive Nutzung der Sonnenenergie auszeichnen, unterstützt wird.

17 Projekte mit 1600 Wohneinheiten sind zwischenzeitlich bereits fertig ge- stellt. Ein ähnliches Programm sucht man im Land der Häuslebauer bislang vergeblich.

– Von wegen Vorbildfunktion bei der Gebäudesanierung

Unbestritten ist, dass die energetische Gebäudesanierung im Kampf gegen den Klimawandel eine herausragende Rolle spielt. Mit CO2-Vermeidungskosten von rund 25 €/t ist sie zudem ein kostengünstiger Weg zur Reduzierung des CO2-Aufkommens. Bei der Sanierung des landeseigenen Gebäudebestands – das Land ist im Besitz von rund 8.900 Gebäuden mit einer Nutzfläche von ca. 7,5 Mio. m2– kommt der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion zu. Aber nicht nur das, die jährliche Heizungsrechung des Landes von rund 100 Mio. € ließe sich mit einer umfassenden energetischen Gebäudesanierung drastisch re- duzieren.

Und die Realität? Beispiel Karlsruhe: Die Stellungnahme der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN Abg. Dr. Splett („Energieverbrauch und energetische Sanierung landeseigener Gebäude am Standort Karlsruhe“ Drs.

14/895) zeigt, dass von 407 landeseigenen Gebäuden der badischen Metropole bislang nicht eines mit erneuerbaren Energien beheizt wird. Ganze 19 der dort vorhandenen landeseigenen Liegenschaften würden in den letzten 10 Jahren energetisch saniert. Wird dieses Schneckentempo beibehalten, bedarf es rund 200 Jahre, um den in Karlsruhe vorhandenen landeseigenen Gebäudebestand den Erfordernissen eines effizienten Umgangs mit Energie anzupassen.

– Zu wenig Kohle für den Klimaschutz

Im Landeshaushalt bildet sich die Tatsache, dass der Klimaschutz eine der zen- tralen Herausforderungen für unsere Zukunft darstellt, bislang nur völlig unzu- reichend ab. 16 Mio. € stehen nach Angaben von Ministerin Tanja Gönner im Haushalt des Umweltministeriums dieses und kommendes Jahr für Klima- schutzvorhaben zur Verfügung. Das entspricht 4 % des UM-Haushaltsvolu- mens von rund 350 Mio. € bzw. gerade mal 0,4 Promille des gesamten Landes- haushalts. Die Folge dieser Politik: An sich vernünftige Ansätze wie das Pro- gramm „Klimaschutz Plus“, aus dem Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen für innovative Maßnahmen zur CO2-Reduzierung bezuschusst werden (2007 4,3 Mio. €; 2008 3,8 Mio. €) sind bereits zur Jahresmitte leerge- fegt. Mit Leertiteln lässt sich aber kein Klimaschutz betreiben.

Auch die Berücksichtigung der im Haushalt des Wirtschaftsministeriums ver- anschlagten Mittel ändert an dieser negativen Grundeinschätzung nur wenig.

2,3 Mio. € stehen in diesem Jahr beispielsweise für die Förderung des gesam- ten Bioenergiespektrums, einschließlich Nahwärmenetzen zur Verfügung. Da-

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mit lässt sich der aus Klimaschutzgründen dringend notwendige Ausbau von Nahwärmenetzen in Verbindung von biomassebefeuerten BHKW bzw. Biogas- anlagen nicht im notwendigen Umfang vorantreiben. Zum Vergleich: Allein für die Stilllegung der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) werden in diesem und im kommenden Jahr mehr als das Doppelte an Mitteln (2007 5,6 Mio. €; 2008 6,3 Mio. €) aus dem Etat des Wirtschaftsministeriums bereitgestellt

Ziel des vorliegenden Antrags ist es, mittels eines anspruchsvollen Maßnahmen- katalogs die eingangs genannten Anforderungen des Weltklimarats auch in einer der reichsten Industrieregionen Europas zum Tragen zu bringen. Wir sind der festen Überzeugung, dass die hier vorgeschlagenen Maßnahmen – auch bei einem Vollzug des Atomenergieausstiegsgesetzes, das bis zum Jahr 2021 eine stufen- weise Abschaltung der vier baden-württembergischen Reaktoren vorsieht – geeig- net sind, um das CO2-Aufkommen um mindestens 40 % gegenüber dem Referenz- jahr 1990 zu reduzieren.

S t e l l u n g n a h m e

Mit Schreiben vom 29. Mai 2007 Nr. 22-4500.2/204 nimmt das Umweltministeri- um im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Kultusministerium, dem Wissenschaftsministerium, dem Finanzministerium, dem Wirtschaftsministerium und dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen,

I. angesichts der vom Weltklimarat (IPCC) genannten Herausforderung, wonach bis zum Jahr 2015 die Voraussetzungen zu schaffen sind, um einen globalen Anstieg der Durchschnittstemperaturen auf max. 2° C zu begrenzen, das be- reits bislang unzureichende Klimaschutzkonzept der Landesregierung im Hin- blick auf das Zieljahr 2020 fortzuentwickeln;

Die Landesregierung hat am 19. Juli 2005 das Klimaschutzkonzept 2010 für Baden- Württemberg beschlossen. Dem Konzept liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine globale Erderwärmung um mehr als 2° C das Eintreten gefährlicher Klimaänderun- gen sehr wahrscheinlich macht. Baden-Württemberg will mit der Umsetzung dieses Konzeptes in dessen Geltungszeitraum dazu beitragen, einen solchen gefährlichen, vom Menschen verursachten weltweiten Klimawandel auf zuhalten.

Das Klimaschutzkonzept 2010 wurde nach einer umfangreichen Vorbereitung und mit wissenschaftlicher Begleitung erstellt. Es bildet den Handlungsrahmen für die Klimaschutzpolitik des Landes für die nächsten Jahre. Dieser Handlungs- rahmen ist nach wie vor gültig und aktuell. Viele der von den Antragstellern unter II. vorgeschlagenen Maßnahmen finden sich bereits in dem Konzept. Für die Lan- desregierung steht die Umsetzung des Konzeptes im Vordergrund. Sie wird recht- zeitig Vorbereitungen für eine Weiterentwicklung der Konzeption für den Zeit- raum nach 2010 einleiten.

II. in dem neuen Konzept („Klimaschutz 2020 – Baden-Württemberg setzt neue Maßstäbe“) in Anlehnung an die in der Regierungserklärung des Bundesum- weltministers v. 26. April 2007 enthaltene Zielsetzung auch für Baden-Würt- temberg ein Reduktionsziel von 40 % bis 2020 gegenüber dem Referenzjahr 1990 zugrunde zu legen und hinsichtlich eines neuen Maßnahmenkatalogs fol- gende Eckpunkte zu berücksichtigen:

Das Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen in Deutschland im Vergleich zum Basisjahr 1990 bis zum Jahr 2020 um 40 % zu senken, steht unter

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der Voraussetzung, dass die Europäische Union die Treibhausgase um 30 % bis 2020 mindern will. Dieses europäische Ziel hängt wiederum davon ab, dass an - dere Industrieländer zu vergleichbaren Minderungen bereit sind. Die zur Erfül- lung eines europäischen Minderungsziels erforderliche Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten ist noch völlig offen.

Bundesumweltminister Gabriel hat die Maßnahmenschwerpunkte zur Erreichung des 40 %-Ziels in der Regierungserklärung vom 26. April 2007 als „außerordent- lich ehrgeizig“ bezeichnet. Die weitere Konkretisierung dieser Maßnahmen- schwerpunkte wird sich erheblich auf die Klimaschutzpolitik in den Bundeslän- dern auswirken. Eine ausreichende Konkretisierung der Maßnahmen auf Bundes- ebene, die Voraussetzung für die Festlegung landesspezifischer Ziele ist, steht al- lerdings noch aus. Hinzu kommt, dass auch die Rahmenbedingungen, soweit sie von der EU gesetzt werden, in keiner Weise konkretisiert sind.

Das 40 %-Ziel für 2020 baut auf Bundesebene auf einer bereits erfolgten Reduzie- rung um rund 18 % seit 1990 auf. Diese Reduzierung um 18 % wurde allerdings überwiegend (zu rund 80 %) bereits im Zeitraum 1990 bis 1995 erreicht und be- ruht wesentlich auf der damaligen Umstrukturierung der ostdeutschen Wirtschaft nach der Wende. Dieser Effekt, der bei der Festsetzung des 40 %-Ziels für Deutschland berücksichtigt wurde, hat für die Treibhausgasbilanz Baden-Würt- tembergs keine Rolle gespielt. Eine mögliche Zielsetzung auf Landesebene für das Jahr 2020 muss diesem Umstand Rechnung tragen. Darüber hinaus liegen die Pro-Kopf-Emissionen in Baden-Württemberg mit 6,9 Tonnen CO2 pro Jahr (Stand: 2005) deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (10,2 Tonnen). Auch dies müsste bei einer Zielsetzung für das Jahr 2020 berücksichtigt werden.

Die Landesregierung verfolgt im Hinblick auf das Jahr 2020 das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 20 % zu steigern. Sie wird rechtzeitig weitere Zielsetzungen für 2020 – angepasst an die aktuellen Rahmen- bedingungen auf internationaler wie auf Bundesebene – vorschlagen.

A E n e r g i e e r z e u g u n g

1. Aufbauend auf den Erfahrungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien seit Einführung des „Erneuerbaren-Energien-Gesetzes“ (EEG) und in Anlehnung an die vom Bundesumweltminister vorgelegte „Leitstudie 2007“ setzt sich die Landesregierung zum Ziel, bis zum Jahr 2020 einen Anteil erneuerbarer Ener- gien an der Stromerzeugung von 30 % zu erreichen;

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Ener- gien bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln. Im Jahr 2005 lag der Anteil der erneuerba- ren Energien an der Stromerzeugung bei 10 % (Ziel 2010: 11,5 %). Der Anteil am Primärenergieverbrauch lag 2005 bei 5,1 % (Ziel 2010: 4,8 %). Das Verdoppe- lungsziel ist also im Hinblick auf den Anteil am Primärenergieverbrauch bereits erreicht, hinsichtlich des Anteils an der Stromerzeugung ist ein positiver Trend zu beobachten. Die Landesregierung strebt an, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 auf 20 % zu erhöhen. Dieses Ziel ist sehr ambitioniert und die Umsetzung wird intensiver Anstrengungen bedürfen.

Die im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellte Leitstudie 2007 „Aus- baustrategie erneuerbarer Energien“ kommt zu dem Ergebnis, dass in dem „Leit - szenario 2006“ der Beitrag der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeu- gung in Deutschland im Jahr 2020 auf 27,3 % gesteigert werden kann. Ein deut - licher Anteil der Steigerung zwischen 2008 und 2020 soll der Leitstudie zufolge durch die Errichtung von Offshore-Windparks erfolgen. Im Jahr 2020 soll die in- stallierte Leistung der Offshore-Windkraft 10.000 MW betragen. Diese Verhält- nisse sind auf Baden-Württemberg nicht übertragbar. Es besteht deshalb keine Veranlassung, aufgrund der Leitstudie das Ausbauziel hinsichtlich der Stromer- zeugung für das Jahr 2020 zu ändern.

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2. der Ausbau der Windkraft wird vorangetrieben mit dem Ziel, bis zum Jahr 2020 einen Stromerzeugungsanteil von 10 % abzudecken, indem:

a) das Land den Windkraft-Standort Baden-Württemberg aktiv bewirbt, um das Vertrauen bei Investoren über die Rechtssicherheit im Land wiederher- zustellen,

Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben (siehe unter A 2. b), umgesetzt durch die Träger der Regionalplanung, bieten in Baden-Württemberg die Gewähr, dass die Nutzung der Windkraft im Sinne der Landesregierung gefördert und unterstützt wird. Die Regionalpläne regeln eindeutig, wo regionalbedeutsame Windkraftanla- gen bevorrechtigt zulässig und wo sie ausgeschlossen sind. Diese Regelungen ge- ben auch Planungssicherheit für potenzielle Investoren.

b) die Regionalverbände aufgefordert werden, die Ausweisung von Vorrangge- bieten der oben genannten Zielsetzung anzupassen,

Die Landesregierung tritt bekanntermaßen für einen verstärkten Ausbau regenera- tiver Energien ein. Die Windenergienutzung kann dazu einen Beitrag leisten.

Windkraftanlagen dürfen jedoch nicht ungeordnet entstehen, sondern die Anlagen sind vor allem im Interesse einer landschaftsverträglichen Nutzung der Windener- gie an geeigneten Standorten zu bündeln.

Von Anfang an ist daher im Baugesetzbuch die Kombination von bauplanungs- rechtlicher Privilegierung und raumordnerischer beziehungsweise bauleitplaneri- scher Steuerung der Standorte für Windkraftanlagen angelegt. Dementsprechend verpflichtet das Landesplanungsgesetz in Baden-Württemberg die Regionalverbän- de sowie den Verband Region Stuttgart und den Verband Region Rhein-Neckar, Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen mit regionsweiter außer - gebietlicher Ausschlusswirkung als Ziele der Raumordnung gebietsscharf festzule- gen.

Die weit reichende rechtliche Wirkung, wie sie von Vorranggebieten mit regions- weiter außergebietlicher Ausschlusswirkung ausgeht, setzt ein schlüssiges Pla- nungskonzept unter Darlegung der Methodik zur Auswahl der gebietlichen Fest- legungen voraus, das vom jeweiligen Träger der Regionalplanung im Rahmen seiner Planungsautonomie zu erstellen ist. Auf dieser Basis ist eine flächen- deckende Überprüfung des gesamten Planungsraumes auf geeignete und nicht ge- eignete Standorte unter umfassender Abwägung aller berührten öffentlichen und erkennbaren privaten Belange vorzunehmen. Der überwiegende Teil der Träger der Regionalplanung ist dieser gesetzlichen Vorgabe mittlerweile nachgekommen und hat, unter Berücksichtigung der Vorgabe, auf übergeordneter Ebene die un- terschiedlichen Anforderungen an die Teilräume aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen, überzeugende Festlegungen zur Windkraft- nutzung in der jeweiligen Region getroffen.

c) die bestehenden Regionalpläne hinsichtlich der Frage überprüft werden, ob die Festlegung von Vorranggebieten für den Bau von Windkraftanlagen tatsächlich im Sinne des Landesplanungsgesetzes erfolgt ist oder Regional- pläne wegen einer unsachgemäßen Ausweisung von Vorranggebieten an un- geeigneten Standorten (vgl. Situation im Regionalverband Mittlerer Ober - rhein laut Drs. 14/870) aufgehoben werden müssen,

Die Ziele und Grundsätze der Regionalpläne werden gemäß § 13 Landespla- nungsgesetz von der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde durch Genehmigung für verbindlich erklärt, soweit der Regionalplan nach diesem Ge- setz aufgestellt ist, sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht und sich die vorgesehene räumliche Entwicklung der Region in die angestrebte räumliche Ent- wicklung des Landes einfügt, wie sie sich aus Entwicklungsplänen sowie Ent- scheidungen des Landtags, der Landesregierung und der obersten Landesbehör- den ergibt.

Die bereits vorliegenden Gerichtsurteile bestätigen die verbindlichen Regional- pläne in Baden-Württemberg und die darin getroffenen Festlegungen zu regional- bedeutsamen Windkraftanlagen. So anerkennt das Urteil des VGH Baden-Würt-

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temberg vom 9. Juni 2006 (3 S 1545/04) die Windkraftplanung des Regionalver- bands Mittlerer Oberrhein, die der Windenergie im Plangebiet in substanzieller Weise Raum geschaffen habe. Das Abwägungsergebnis sei nicht zu beanstanden.

Dass in den festgelegten Vorranggebieten aufgrund der Eigentumsverhältnisse vor Ort die Errichtung von Windkraftanlagen möglicherweise nicht zu verwirk - lichen sei, bräuchte der Regionalverband bei seiner Planungsentscheidung nicht weiter zu berücksichtigen, so die Entscheidung des Gerichts.

d) die Leistungssteigerung bestehender älterer Windkraftstandorte durch das sogenannte Repowering aktiv unterstützt wird;

Mit einer Leistungssteigerung durch Repowering kann die Nutzung der Windkraft ausgebaut werden. Es ist deshalb zu erwarten, dass die älteren Anlagen nach und nach schon aus wirtschaftlichen Gründen durch neuere ersetzt werden. Einer ak - tiven Rolle des Landes bedarf es insoweit nicht. Soweit die Leistungssteigerung bestehender älterer Windkraftstandorte durch Repowering nur durch die Verände- rung von Generator oder anderer Maschinenteile in der Windkraftanlage erfolgt, ist dies – sofern die Standsicherheit nicht berührt ist – baurechtlich nicht von Be- deutung. Soweit jedoch die Leistungssteigerung eine Rotorverlängerung, Master- höhung oder andere wesentliche bauliche Änderungen erfordert, stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften und damit die Geneh- migungsfrage neu. Bei kleineren Windkraftanlagen (bis 50 m Höhe) ist hier in diesen Fällen die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich.

3. zur möglichst raschen Mobilisierung des im Land vorhandenen Bioenergiepo- tenzials, das laut dem von der Landesregierung selbst vorgelegten „Biomasse- Aktionsplan“ mindestens 10 % des Primärenergieaufkommens beträgt, wird die Investitionsförderung mit den Schwerpunkten Wärmenutzung, Ausbau von Nahwärmenetzen in Verbindung mit Biogas bzw. biomassebetriebenen Block- heizkraftwerken und Einspeisung von Biogas in das vorhandene Gasnetz auf- gestockt;

Im Biomasseaktionsplan Baden-Württemberg „Nachwachsende Rohstoffe als Zu- kunftsmotor“, den die Landesregierung am 7. März 2006 beschlossen hat, wird ausgeführt, dass das Bioenergiepotenzial in Baden-Württemberg bei 8 bis 10 % des Primärenergieverbrauchs von rund 55 Mio. t Steinkohleeinheiten liegt und je zur Hälfte aus land- und forstwirtschaftlicher Produktion stammt. Im Jahr 2005 belief sich der Anteil der Bioenergie auf 3,8 % mit weiter steigender Tendenz. Der Schwerpunkt liegt dabei derzeit bei der energetischen Nutzung von Holz im Wär- mesektor. Hinzu kommt das Bioenergiepotenzial der biogenen Abfälle.

Derzeit erarbeitet das Wirtschaftsministerium ein Förderprogramm für Bioener- gie, das noch im Juni 2007 gestartet werden soll. Die von der Landesregierung für Bioenergie und andere erneuerbare Energien bereitgestellten Mittel betragen für die Jahre 2007 und 2008 jeweils rd. 2 Mio. Euro. Im Gegensatz zu bisherigen För- derprogrammen, die sich ausschließlich auf den Brennstoff Holz beschränkt ha- ben, wird im neuen Bioenergie-Förderprogramm ein wesentlich breiterer Förder- ansatz verfolgt. Es erfolgt keine Festlegung auf einen Brennstoff und auf eine Energietechnik, sondern eine Öffnung des Brennstoffspektrums auch auf bisher wenig oder nicht genutzte Biomassen, wie Reste aus der Landwirtschaft (Stroh, Heu) oder aus der Landschaftspflege, und eine Schwerpunktsetzung in der Tech- nik auf Energieeffizienz z. B. durch Kraft-Wärme-Kopplung und auf Innovation z. B. durch Biogaseinspeisung ins Erdgasnetz. Auch beim Verfahren wird ein neu- er Ansatz gewählt. Die vorhandenen Mittel sollen im Rahmen eines Wettbewerbs ausgeschrieben werden, um den sich Projektträger mit ihren Vorhaben bewerben können. Für Bewertung und Auswahl der Anträge wird ein Beirat mit Vertretern der Verbände, der Verwaltung und der Wissenschaft hinzugezogen. Eine wesent- liche Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme beim Wettbewerb ist der in- novative Charakter der Projekte.

Zusätzlich wird im Leuchtturmprojekt „Biomassevergasung“ Planung und Bau einer Demonstrationsanlage mit ca. 10 MW thermischer Leistung zur energe - tischen Nutzung von Biomasse nach dem innovativen AER-Verfahren gefördert.

Dafür hat die Landesregierung eine Kofinanzierung in Höhe von 1,0 Mio. Euro

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zugesagt. Bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes oder der EU stehen zusätzlich 0,8 Mio. Euro für begleitende Forschung zur Verfügung. Als Standort ist das Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“ bei Münsingen vorgesehen, wodurch dieses eine starke Aufwertung bezüglich nachhaltiger Wirtschaftsweisen erfahren wird. Beim AER-Verfahren (Apsorption Enhanced Reforming) wird feste Biomasse nicht verbrannt, sondern vergast und in ein wasserstoffreiches Gasgemisch umgewandelt, das zur Strom- und Wärmeerzeugung verwendet wer- den, aber auch in Richtung Wasserstoffnutzung bzw. durch eine Methanisierung zur Einspeisung ins Erdgasnetz weiterverarbeitet werden kann. Zunächst soll die Vergasung mit Waldholz betrieben werden, langfristiges Ziel ist aber der Betrieb auch mit schwierigerem Landschaftspflegeholz oder nichtholzigem Material (Stroh, Landschaftspflegebiomasse).

Außerdem sind Mittel beim Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) für Demonstrationsanlagen im Bereich erneuerbare Energien beantragt.

Bei Genehmigung dieser Mittel stehen weitere 850.000 Euro pro Jahr für die In- vestitionsförderung von innovativen Projekten, davon 425.000 Euro speziell für Bioenergie, zur Verfügung.

Mit der Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden- Württemberg zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unterneh- men (Abschnitt B „Förderung von Investitionen zur Diversifizierung“) wurden in 2007 neue Fördertatbestände in Zusammenhang mit der Wärmegewinnung und -bereitstellung aus Biomasse für die Versorgung von Endverbrauchern geschaf- fen. So kann der Ausbau der Wärmebereitstellung durch die bisher ungenutzte Wärme bereits bestehender Biogasanlagen gefördert werden. Damit ist eine För- derung des Baus von Nahwärmenetzen und Rohgasleitungen möglich. Diese För- derung bei bestehenden Anlagen dient somit auch dazu, die Energieeffizienz eines nur teilweise durch die Stromerzeugung genutzten Biomassepotenzials durch die Wärmeauskopplung und -vermarktung zu erhöhen. Mit der Förderung von Rohgasleitungen können Wärmesenken, die weiter entfernt von bereits be - stehenden Anlagen liegen, entsprechend versorgt werden. Damit ist auch die Op- tion verbunden, dass zukünftig mehrere Biogasanlagen eine gemeinsame dezen- trale Rohgasreinigung- und Einspeiseeinrichtung anfahren, das gereinigte Biogas einspeisen, um dann das Biomethan an einem x-beliebigen Ort – möglichst wär- megeführt – zur Strom- und Wärmeherstellung hoch effizient nutzen zu können.

Das Umweltministerium beabsichtigt, die Einrichtung von Nahwärmenetzen über das Förderprogramm „Klimaschutz Plus“ hinaus zu fördern.

4. der mit Ausnahme des Projekts Rheinfelden weithin stagnierende Ausbau der kleinen und großen Wasserkraft in Baden-Württemberg wird unter Berücksich- tigung ökologischer Anforderungen (z. B. Sicherstellung der Durchgängigkeit von Gewässern) vorangetrieben, indem

a) die Möglichkeiten zur Errichtung eines weiteren großen Wasserkraftwerks am Rhein geprüft werde,

Der Ausbau der Wasserkraft ist eine wichtige Voraussetzung dafür, in Baden- Württemberg den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2010 zu verdoppeln. Dabei kommt dem Ausbau der Großen Wasserkraft beson - dere Bedeutung zu. Die Landesregierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Große Wasserkraft in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einzubeziehen.

Nach der entsprechenden Novellierung im Jahr 2004 wurden wichtige Aus- bauschlüsse gefasst. Dies betrifft neben dem Neubau in Rheinfelden (Leistungser- höhung von 26 auf 100 MW) auch andere Wasserkraftwerke. So ermöglicht der Ausbau der Rheinkraftwerke Albbruck-Dogern und Iffezheim eine jährliche Mehr - erzeugung von etwa 300 Gigawattstunden. Daneben gibt es weitere Ausbauvorha- ben am Rhein und am Neckar.

Weitere Neubauvorhaben zeichnen sich zurzeit nicht ab. Aufgrund der Erfahrun- gen mit den Staustufen Iffezheim und Gambsheim müsste mit zahlreichen Wider- ständen von Interessenverbänden gerechnet werden. Dies bezieht sich keineswegs ausschließlich auf die damit verbundenen gravierenden Eingriffe in die nur noch sehr begrenzt freie Fließstrecke des Oberrheins und auf die massiven ökolo - gischen Eingriffe beim Bau und Betrieb einer neuen Staustufe. Zudem muss

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berücksichtigt werden, dass die Stromerzeugung an einem neuen Standort nicht unter die Regelungen des EEG fallen würde und damit ein zusätzlicher Anreiz für eine Investition fehlt.

b) zwischen Wasserkraftwerksbetreibern, Naturschützern und Fischereiver- bänden ein Dialog initiiert wird mit dem Ziel, gemeinsam getragene Krite - rien für die Realisierung neuer Wasserkraftwerksprojekte zu entwickeln;

Die Landesregierung bemüht sich intensiv darum, den Dialog zwischen Wasser- kraftwerksbetreibern, Fachbehörden, Naturschutz- und Fischereiverbänden zu be- leben. Mit der Erarbeitung der neuen Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums, des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und des Wirtschaftsministeriums zur gesamtökologischen Beurteilung der Wasserkraft- nutzung – Kriterien für die Zulassung von Wasserkraftanlagen bis 1.000 kW – vom 30. Dezember 2006 wurde dafür eine gute Grundlage geschaffen. Damit ist eine wichtige Grundlage für die weitere Nutzung der Wasserkraft unter Berück- sichtigung der ökologischen Belange gewährleistet. Darüber hinaus betreibt das Land intensive Fortbildungsmaßnahmen um die verantwortlichen Mitarbeiter der Fachbehörden zu schulen.

5. die Wärmenutzung aus Abwasser, die nach Expertenmeinung ausreichend wäre, um 10 % des Gebäudebestands mit ausreichend Wärme zu versorgen, wird vorangetrieben und hierzu ein eigenes Förderkonzept vorgelegt;

Wärmerückgewinnung aus Abwasser kann einen Beitrag zum Klimaschutz leis - ten. Allerdings sind für einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb bestimmte Rah- menbedingungen erforderlich, die nicht immer vorliegen. Dies hat sich auch im Rahmen eines Demonstrationsprojektes des Wirtschaftsministeriums gezeigt.

Eine intensivere Nachfrage nach dieser Technik konnte deshalb bisher nicht wahrgenommen werden.

Die Wärmenutzung aus Abwasser kann bereits im Rahmen des Förderprogramms

„Klimaschutz Plus“ gefördert werden. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme zur Drucksache 14/1208 verwiesen.

6. mittels eines neu zu erstellenden Kraft-Wärme-Kopplungs-Ausbauprogramms werden die Voraussetzungen geschaffen, um einen möglichst hohen Anteil der bereits in einem für die Landesregierung erstellten Gutachten (DLR/ISI/ZSW

„Struktur und Entwicklung der zukünftigen Energieversorgung in Baden-Würt- temberg“, Stuttgart 2002) enthaltenen Potenzialabschätzung, wonach bis 2020 rund 20 % der Stromerzeugung in Baden-Württemberg allein durch die Errich- tung zusätzlicher KWK-Anlagen gedeckt werden könnte, zu realisieren. Kern- punkte einer solchen Strategie sind,

a) ein deutlicher Ausbau der im Rahmen des Programms „Klimaschutz Plus“

betriebenen Förderung von Blockheizkraftwerken (BHKW),

b) ein Ausbau der Förderung von Demonstrationsvorhaben für innovative KWK-Lösungen (z. B. Klein-BHKW mit Sterlingmotoren; Mikrogasturbinen mit Kältenutzung bei kleinen Gewerbebetrieben u. a.),

c) eine verstärkte Förderung von Nahwärmenetzen insbesondere im Altbaube- stand,

d) die Förderung von Vorhaben, die in Anlehnung an das Projekt „Bioenergie- dorf Mauenheim“ eine komplette strom- und wärmeseitige Versorgung aus regionalen erneuerbaren Energieträgern zur Grundlage haben;

Der Ausbau der besonders effizienten Kraft-Wärme-Kopplung ist eine der Schwerpunkte des Klimaschutzkonzeptes 2010. Die Förderung von Blockheiz- kraftwerken (BHKW) ist deshalb eine wesentliche Komponente des Förderpro- gramms „Klimaschutz Plus“. Bislang wurden im Rahmen des Programms über 1.000 Anlagen mit rund 11,5 Mio. Euro gefördert. Aufgrund der inzwischen vor- liegenden Erfahrungen wird die Förderung ab 2007 auf BHKW mit einer Leis - tung von mindestens 15 kW und auf BHKW-Anlagen, die keine Einspeisevergü-

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tung nach dem EEG erhalten, konzentriert. Es wird weiter davon ausgegangen, dass das Förderprogramm „Klimaschutz Plus“ einen hohen Anreiz zum Einsatz von BHKW bietet.

Nahwärmenetze machen in vielen Fällen erst den Einsatz innovativer umwelt- freundlicher zentraler Wärmeerzeugungsanlagen (wie z. B. von Holzhackschnit- zelfeuerungsanlagen, Holzpelletkessel oder BHKW-Anlagen) möglich. Im För- derprogramm „Klimaschutz Plus“ wird die Errichtung von Nahwärmenetzen in Verbindung mit der Neuinstallation von Wärmepumpen, Solarwärmeanlagen, Holzpelletheizungen und BHKW-Anlagen gefördert. Darüber hinaus beabsichtigt das Umweltministerium im Jahr 2007 eine neue Förderlinie „Heizen und Wärme- netze mit regenerativen Energien“ aufzulegen.

Mit den Fördermöglichkeiten der Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg zur einzelbetrieblichen Förderung land- wirtschaftlicher Unternehmen oder im Rahmen der Möglichkeiten des Entwick- lungsprogramms Ländlicher Raum könnten Projekte zur Versorgung im Altbau- bestand oder Projekte in Anlehnung an das Modell „Bioenergiedorf Mauenheim“

entsprechend unterstützt werden. Im Zusammenhang mit der Unterstützung von

„Bioenergiekommunen“ wird auf die Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zu der Drucksache 14/562 verwiesen.

Das Wirtschaftsministerium hat schon zahlreiche Demonstrationsvorhaben im Bereich der Technologie der innovativen kleinen Blockheizkraftwerke durchge- führt. Dabei hat sich auch gezeigt, dass immer noch einige technologische Hürden einer breiten Markteinführung im Wege stehen. Die Industrie arbeitet jedoch in- tensiv daran, die diesbezüglichen Produkte auf eine breitere Marktdurchdringung vorzubereiten. Das Wirtschaftsministerium hat dafür einen Arbeitskreis, der sich intensiv mit diesen Fragestellungen beschäftigt. Daneben gibt es bereits zahl - reiche Maßnahmen zur Information und Aus- und Weiterbildung auf diesem Sek- tor. Auch das Handwerk ist dabei mit integriert.

Die Landesregierung informiert bisher ganz gezielt zum Thema Nahwärmenetze im Altbau mit Broschüren und anderem Informationsmaterial. Gerade die Nach - rüstung des Altbaubestands ergibt in bestimmten Segmenten ganz gute Perspek - tiven für die Implementierung von Nahwärmenetzen. Jedoch bedarf es dafür eines Projektträgers, der die hohen Anfangsinvestitionen zu tragen vermag. Daher ist es in jedem Einzelfall notwendig, eine genaue Analyse zu erstellen, um klären zu können, ob die Einrichtung eines Nahwärmenetzes sinnvoll in Frage kommt. Eine generelle und grundsätzliche Beurteilung ist bei einer solch komplexen Fragestel- lung nicht möglich. Die Landesregierung ist jedoch bemüht, weitere Hilfestellun- gen für solche Lösungen zu schaffen.

7. als Bestandteil des KWK-Ausbauprogramms erstellt das Land einen „Wärme - atlas Baden-Württemberg“, der die wesentlichen Grundlagendaten für wirt- schaftlich erschließbare Wärmeabnahmepotenziale enthält;

In Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2010 hat das Umweltministerium ein wissenschaftliches Projekt „Wärmeatlas Baden-Württemberg“ in Auftrag gege- ben. Die Projektergebnisse liegen noch nicht vor.

8. mit dem Ziel, die Effizienz bei der Energieerzeugung nachhaltig zu steigern und gleichzeitig die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb bei der Energie - erzeugung zu verbessern, werden potenziell geeignete Standorte für KWK- und GuD-Kraftwerke in einem neu zu erstellenden „Fachlichen Entwicklungsplan Kraftwerksstandorte“ als Teilplan zum Landesentwicklungsplan ausgewiesen und gegebenenfalls planerisch gesichert;

Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme zur Drucksache 14/740.

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9. im Zuge einer Neuausrichtung der Energiepolitik an den Erfordernissen des Klimaschutzes werden darüber hinaus seitens der Landesregierung folgende bundespolitische Initiativen ergriffen:

a) Einbringung einer Bundesratsinitiative zur Novellierung des KWK-Gesetzes mit folgenden Kernpunkten: Konzentration der Förderung auf hocheffizien- te KWK-Anlagen; Umstellung der Förderung von der KWK-Strom-Einspei- sung auf die KWK-Strom-Erzeugung, um wichtige Wärmesenken im indus - triellen Bereich in das Fördersystem einbeziehen zu können;

Die Bundesregierung hat eine Novellierung des KWK-Gesetzes angekündigt. Die Landesregierung wird einen solchen Gesetzentwurf kritisch prüfen und gegebe- nenfalls Änderungsvorschläge einbringen. Aus Sicht des Landes muss es bei der Novellierung insbesondere darum gehen, Neuanlagen besser zu fördern und auch eigen genutzten KWK-Strom einzubeziehen.

b) Einbringung einer Bundesratsinitiative für ein „Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz“ das folgende Eckpunkte umfasst:

– bei neu errichteten oder modernisierten Wärmeerzeugungsanlagen wird der Anlagenbetreiber verpflichtet, einen anteiligen Mindesteinsatz von Wärme aus regenerativen Energiequellen bereitzustellen. Die Pflicht gilt auch für Betreiber von Wärmenetzen;

– bei Nicht-Einhaltung muss eine Ersatzabgabe in Relation zur installierten Leistung der fossilen Wärmeerzeugungsanlage entrichtet werden. Das Auf- kommen aus der Abgabe wird zur Förderung von regenerativen Wärme - erzeugungsanlagen, Wärmespeicheranlagen, Energiesparprogrammen und Wärmenetzen verwendet;

– für Neubauten und Altbauten wird die Verpflichtung anteilig abgestuft gestaltet,

Das Umweltministerium prüft derzeit die Möglichkeit, eine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Wohngebäuden auf Landesebene einzuführen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Das Bundesumweltmi- nisterium hat nach Veröffentlichung eines Konsultationspapiers zur Entwicklung eines Instruments zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt vom 24. Mai 2006 keine weiteren konkreten Vorschläge gemacht.

c) Einbringung einer Bundesratsinitiative mit dem Ziel, den Emissionshandel für die Periode 2008 bis 2012 stärker als bislang an den Erfordernissen des CO2-Reduktionsziels von 40 % bis 2020 auszurichten und einen möglichst großen Teil der auszugebenden Emissionszertifikate zu versteigern.

Das Zuteilungsgesetz für die Handelsperiode 2008 bis 2012 wird derzeit parallel in Bundesrat und Bundestag beraten. Das Gesamtzertifikatebudget des Emissions- handelssektors in Deutschland wurde auf Intervention der EU-Kommission für die Handelsperiode 2008 bis 2012 auf 453,1 Mio. Berechtigungen (Tonnen Koh- lendioxid) begrenzt. Dies entspricht gegenüber der Handelsperiode 2005 bis 2007 einer Reduzierung von 8,5 %. In Baden-Württemberg wurden in der 1. Handels - periode, abweichend von der Situation auf Bundesebene, im Durchschnitt 3,5 % zu wenig Zertifikate zugeteilt, sodass die Festlegungen für die 2. Handelsperiode bei einer Zielerfüllung voraussichtlich tatsächlich zu einer Minderung in ange- strebter Höhe führen werden. Das CO2-Reduktionsziel für 2020 wird damit be - rücksichtigt.

Die Emissionshandels-Richtlinie der EU erlaubt für die Handelsperiode 2008 bis 2012 eine Versteigerung von bis zu 10 % der Zertifikate. Die Landesregierung hat sich in ihrem Positionspapier zum Zuteilungsgesetz 2012 für eine Nutzung dieses Spielraums ausgesprochen. Im Umweltausschuss wurde ein Antrag eingebracht, mit dem der Bundesgesetzgeber gebeten wird, das Zuteilungsgesetz 2012 so zu fassen, dass 10 % der Zertifikate für die Energiewirtschaft kostenpflichtig abzuge- ben sind.

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B E f f i z i e n t e E n e r g i e n u t z u n g

1. Die Einhaltung des Passivhausstandards wird grundsätzlich als Fördervoraus- setzung im Wohnungsbau, bei Schulhausneubauten, bei Vorhaben nach dem Landeswohnraumförderprogramm sowie bei Projekten auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum und des Tourismusinfrastruktur- programms festgelegt;

Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudesektor ist ein wichtiger Bei- trag zum Klimaschutz. Neben den Vorgaben der Energieeinsparverordnung gibt es zu diesem Zweck zahlreiche Förderangebote auf Bundes- und Landesebene, die zum Teil auf die Erreichung bestimmter energetischer Mindeststandards ab- zielen. Im Unterschied dazu verfolgen die im Antrag unter B. 1. genannten Pro- gramme andere Zielsetzungen, zu denen der Aspekt der Energieeffizienz hinzu- kommen kann. Die Festlegung auf den Passivhausstandard könnte jedoch der je- weiligen Hauptzielsetzung im Einzelfall entgegenstehen.

Die Fördermittel der Landeswohnraumförderung werden auf der Grundlage eines Förderprogramms vergeben. Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2007, welches am 1. April 2007 in Kraft trat, konzentriert sich im Wesentlichen auf die – landesweite – Förderung der Bildung von Wohneigentum durch Haushalte mit mindestens einem Kind und schwer behinderte Menschen; gleichzeitig werden kinderlose Paare in die landesweite Förderung mit einbezogen. Die Antragsteller haben eine Einkommensgrenze einzuhalten, um in den Genuss der Fördermittel zu gelangen; gleichzeitig darf das zu fördernde Objekt eine bestimmte Kosten - obergrenze nicht überschreiten. Selbstverständlich kann eine Förderung nur erfol- gen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Verwirklichung des Projekts eingehalten sind. Hierzu gehören auch die Anforderungen der Energieeinsparver- ordnung. Gleichwohl kann die Kostenobergrenze, die im Programm vorgegeben wurde, um bis zu 25.000 Euro überschritten werden, sofern zusätzlich ökologisch wirksame Bauausführungen (zum Beispiel zur Energieeinsparung, zum Einsatz erneuerbarer Energien usw.) gewählt werden. Zudem ist eine Kumulierung von Fördermitteln mit Programmen zur Förderung von Energieeinsparmaßnahmen zu - lässig.

Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen soll bei der anstehenden Novellierung der ELR-Richtlinie festgelegt werden, dass ra- tioneller Energieeinsatz, Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsen- der Rohstoffe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang führen und bei kommunalen Projekten Förder- voraussetzung werden.

Ziel der Schulbauförderung ist es, die Kommunen in die Lage zu versetzen, die ihnen obliegenden Pflichtaufgaben im Bereich des Schulhausbaus zu erfüllen.

Dies ist in erster Linie die Schaffung des erforderlichen Schulraums. Die Durch- führung der Schulbaumaßnahmen selbst erfolgt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Den Kommunen kommt die Planungshoheit sowie die Ent- scheidung über die Bauweise, die Verwendung von Baumaterialien und die tech- nische Ausstattung der Gebäude unter Berücksichtigung der baurechtlichen Be- stimmungen (z. B. Landesbauordnung, Energieeinsparverordnung, Unfallverhü- tungs- und Sicherheitsbestimmungen, DIN-Normen) zu. Das Kultusministerium unterstützt grundsätzlich wirtschaftliches und umweltfreundliches Bauen im Be- reich des Schulhausbaus. Dies erfolgt soweit möglich im Wege der Beratung durch die Regierungspräsidien und die schulbautechnischen Berater.

Das Projekt „Klimaschutz in Kommunen“ im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes wird das Thema vertiefend aufgreifen.

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2. a) im Zuge der Wahrnehmung ihrer klimaschutzpolitischen Vorbildfunktion wird seitens des Landes die energetische Sanierung landeseigener Gebäude unter Einschluss der Nutzung regenerativer Energien deutlich rascher als bislang vorangetrieben. Als Ziel wird angestrebt, das den landeseigenen Gebäuden zurechenbare CO2-Aufkommen von 499.000 t/a (2000) auf unter 250.000 t/a bis zum Jahr 2020 abzusenken. Nach Möglichkeit sind hierbei geeignete Contracting-Konzepte zur Anwendung zu bringen,

Die CO2-Emissionen aus Landesgebäuden resultieren zu ca. 30 % aus dem Strom- verbrauch und zu 70 % aus dem Wärmeverbrauch der Gebäude. Auf den CO2- Ausstoß bei der Stromerzeugung, der zu großen Teilen mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerke der Energieversorger hat das Land keinen unmittelbaren Einfluss.

Bei den wärmebedingten CO2-Emissionen ist die Wärmeerzeugung ein wesent - licher Bereich. Die Strategie der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung besteht bereits seit einigen Jahren darin, Energieträger mit geringer spezifischer CO2-Belastung zu verwenden. Die Verwendung von Kohle und Heizöl konnte da- durch wesentlich reduziert werden. Gegenwärtig werden über 50 % der landes - eigenen Gebäude mit Fernwärme versorgt. Der Anschluss landeseigener Liegen- schaften an Fernwärme ist vielfach die Voraussetzung für den Betrieb energetisch hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. In den nächsten Jahren soll der Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung verstärkt werden.

Die Erhöhung der Energieeffizienz der technischen Anlagen im Gebäudebereich und die damit verbundene Senkung des Energieverbrauchs ist ein weiterer wichti- ger Bereich zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Hierzu gehört auch die Ver- besserung des energetischen Standards landeseigener Gebäude. Die energetische Sanierung ist fester Bestandteil vieler anstehender Baumaßnahmen im Gebäu- debestand des Landes.

Darüber hinaus werden wie in den vergangenen Jahren auch künftig alternative Finanzierungsmodelle, wie das Energiespar-Contracting zur Erhöhung der Ener- gieeffizienz, beitragen.

In diesem Zusammenhang wird auf das Klimaschutzkonzept 2010 verwiesen, das die Landesregierung 2005 beschlossen hat. In diesem Konzept ist das Ziel enthal- ten, die durch landeseigene Gebäude verursachten CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 um 10 % gegenüber dem Jahr 2000 zu reduzieren. Als Zwischenergebnis kann festgestellt werden, dass durch viele bereits erschlossene Einsparpotenziale (erreichte Senkung an CO2-Emissionen 1990 bis 2004 über 25 %) deutliche Redu- zierungen immer schwieriger werden.

Insgesamt wird eingeschätzt, dass eine Halbierung der CO2-Emissionen aus lan- deseigenen Gebäuden von 499.000 Tonnen im Jahr 2000 auf 250.000 Tonnen bis zum Jahr 2020 technisch nur sehr aufwändig zu realisieren wäre. Bei den aktuel- len und in den nächsten Jahren bereits absehbaren finanziellen Rahmenbedingun- gen wird dieses Ziel als nicht erreichbar angesehen.

b) Als neuer Bestandteil des Programms zur Sanierung landeseigener Gebäu- de wird angestrebt, pro Stadt- und Landkreis mindestens je zwei hierfür ge- eignete Gebäude aus dem Bestand in Richtung Niedrigenergiestandard (Energieein spareffekt ca. 80 %) als Demonstrationsvorhaben mit Mo- dellcharakter zu sanieren;

Die Programme zur Sanierung landeseigener Gebäude umfassen unterschiedliche Schwerpunkte. Eine wichtige Aufgabe der Staatlichen Vermögens- und Hochbau- verwaltung besteht darin, die bauliche Unterhaltung der Gebäude durchzuführen als Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb. Hierzu gehören werterhaltende Maßnahmen oder auch Maßnahmen für den Personenschutz ent- sprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere die umfangreichen bau- lichen Sanierungsaufgaben und Maßnahmen für die Umsetzung erhöhter Brand- schutzforderungen im Hochschulbereich binden derzeitig einen großen Teil der verfügbaren Mittel.

Energetische Sanierungen bestehender Gebäude sind in vielen Fällen fester Be- standteil von Baumaßnahmen im Bestand. Grundsätzlich bilden dabei die gesetz-

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lichen Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung die Mindestanforderun- gen, die bei Baumaßnahmen im Bestand umgesetzt werden. Die Umsetzung die- ser Mindestanforderungen führen i. d. R. zu einem deutlich besseren energe - tischen Standard. Sofern es wirtschaftlich sinnvoll ist, werden die gesetzlichen Mindestanforderungen zugunsten einer erhöhten Energieeinsparung deutlich un- terschritten. Dies führt in einzelnen Fällen zu Sanierungslösungen, die zu über 50 % Energieeinsparung führen und damit aus energetischer Sicht Vorbildcharak- ter haben.

Innerhalb der begrenzten finanziellen Mittel werden in den kommenden Jahren verstärkt energetische Sanierungen im Bestand durchgeführt.

3. mittels eines landesweiten Wettbewerbs „Solares Bauen“ wird das „Bauen mit der Sonne“ vorangetrieben und bis zum Jahr 2012 die Errichtung von je zwei Solarsiedlungen mit Modellcharakter (z. B. Plusenergiehäuser) pro Regie- rungsbezirk durch das Land gefördert;

Baden-Württemberg verfügt im bundesweiten Vergleich über eine Vielzahl hoch- innovativer und zukunftsweisender ökologischer Siedlungsprojekte. In einem Ver - gleich der Bundesländer führt Baden-Württemberg mit 48 Siedlungen (von 177) die Rangfolge mit weitem Abstand vor Bayern (24 Siedlungen) an (Quelle:

www.oekosiedlungen.de). Ein landesweiter Wettbewerb wird deshalb derzeit nicht für erforderlich betrachtet.

Die Landesregierung fördert und unterstützt seit Beginn der neunziger Jahre ge- zielt die Errichtung von großen solarthermischen Anlagen. Ziel dabei ist es, die Lernkurve der Kosten für die Energieerzeugung aus großen solarthermischen An- lagen zu reduzieren. Gegenwärtig fördert das Land die größte solarthermische Anlage in Crailsheim. Diese Strategie wird zusammen mit dem Bund sehr inten- siv betrieben.

Erfahrung dabei ist auch, dass es dazu auf der lokalen Seite engagierter Prota - gonis ten bedarf. Ansonsten ist es nicht möglich, derartige Projekte erfolgreich umzusetzen. Dies haben Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen gezeigt. Dort haben solche Projekte nicht zu einer nachhaltigen Reduzierung der solaren Energiekos - ten geführt.

Mit beispielhaften Demonstrationsvorhaben wird die Landesregierung weiterhin versuchen, der solarthermischen Energienutzung neue Kostenreduktionsspiel - räume zu erschließen. Insbesondere die Speicherung von solarer Energie im Som- merhalbjahr, während dessen keine Heizenergie notwendig ist und deren Nutzung während des Winterhalbjahrs ist als Schlüsseltechnologie anzusehen mit der am Wärmemarkt langfristig erneuerbare Energie kostengünstig nutzbar ist. Insofern wird die Landesregierung diese Technik weiterhin gezielt unterstützen.

4. um das in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen vorhandene und wirtschaftlich erschließbare Energieeinsparpotenzial rascher als bislang zu mo- bilisieren, wird die Einrichtung und Begleitung von „Energieeffizienz-Tischen“

nach dem Vorbild des „Modell Hohenlohe“ auch in anderen Regionen mit fi- nanzieller Förderung des Landes vorangetrieben;

Das Umweltministerium fördert den freiwilligen Zusammenschluss regionaler Wirtschaftsunternehmen zu sogenannten „Energieeffizienztischen“, die durch einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch und Beratung wirtschaftliche Potenziale zum Energieeinsparen und damit zur Verringerung des CO2-Ausstosses realisie- ren. Nach dem Vorbild des Energieeffizienztisches „Modell Hohenlohe“ werden weitere Energieeffizienztische in Ulm und im Bereich des Gastgewerbes unter- stützt. Im Rahmen der neuen Förderlinie „Energieeffizienz in kleinen und mitt - leren Unternehmen“ werden neue Energieeffizienztische mit 50 % der zuschuss - fähigen Ausgaben (bis zu 4.000 € je teilnehmendem Unternehmen) gefördert.

Darüber hinaus wird die Weiterentwicklung bestehender Energieeffizienztische in ein dialogorientiertes Multiplikatorenprogramm unterstützt.

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5. es wird ein neuer Leitfaden erstellt, der geeignet ist, Kommunen zu beraten, in- wieweit Anforderungen für energieeffizientes Bauen, effiziente Wärmeversor- gung bzw. die Verwendung erneuerbarer Energien im Rahmen der Bauleitpla- nung berücksichtigt werden können;

Die Landesregierung wird den Vorschlag eines neuen Leitfadens für Kommunen zur Berücksichtigung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Rah- men der Bauleitplanung in die weiteren Überlegungen zum Klimaschutz auf kom- munaler Ebene einbeziehen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bereits umfangreiche Informationsangebote für Kommunen bereitgestellt werden.

Das Innenministerium hat bereits im Jahr 2004 als oberste Baurechtsbehörde die

„Städtebauliche Klimafibel Online – Hinweise für die Bauleitplanung“ als überar- beitete Neuauflage der früheren gedruckten Version herausgegeben. Die Klima - fibel richtet sich an alle mit der städtebaulichen Planung Befassten und zeigt Möglichkeiten auf, wie durch städtebauliche Überlegungen und Maßnahmen zur Energieeinsparung und der damit verbundenen Minderung des Schadstoffeintrags in die Erdatmosphäre beigetragen werden kann. In der Fibel werden die Einfluss - größen einer energiebewussten Planung – Sonneneinstrahlung, Lufttemperatur, Windverhältnisse – erläutert und beschrieben, wie diese Faktoren bei der Erarbei- tung eines städtebaulichen Konzepts berücksichtigt werden können. Darüber hin- aus werden aber auch konkrete Planungsempfehlungen für eine energiebewusste Bauleitplanung gegeben. Als mögliche Maßnahmen kommen beispielsweise opti- mierte Voraussetzungen zur passiven Sonnenenergienutzung durch entsprechende Gebäudeausrichtung, abgestaffelte Gebäudehöhen und abgestimmte Gebäudeab- stände, Dach- und Fassadenbegrünungen zur Verringerung des Wärmeverlustes, Windschutzkonzepte sowie Festsetzungen über Verbrennungsverbote in Betracht.

Die Städtebauliche Klimafibel ist sowohl im Internet unter www.staedtebauliche- klimafibel.deverfügbar als auch kostenlos als CD-ROM erhältlich.

Ferner hat das Wirtschaftsministerium das Internetportal zur ökologischen Stadt- und Gemeindeentwicklung in Baden-Württemberg (www.oesge-bw.de) einge- richtet, in dem ausgewählte Projekte aus der Stadt- und Gemeindeentwicklung mit ökologischen Schwerpunkten dokumentiert sind. Unter dem Schwerpunktthe- ma „Energie und Klima“ werden hier insbesondere Praxisbeispiele aus den Be - reichen Nahwärmekonzepte (unter Verwendung erneuerbarer Energieträger), energiesparende Bauweisen (z. B. Passivhaussiedlung, Solarsiedlung) und klima- gerechte Stadtplanung dargestellt. Vielfältige Modellprojekte zeigen beispielhaft, wie die städtebauliche Planung mit umweltpolitischen Zielsetzungen verknüpft werden kann. Neben Praxisbeispielen werden den interessierten Kommunen auf der sog. Forschungsplattform des Internetportals Institutionen und Ansprechpart- ner (insbesondere Universitäten, Forschungseinrichtungen) zu den einzelnen Schwerpunktthemen vermittelt, um so einen Transfer von Forschungsergebnissen zur Unterstützung der kommunalen Projekte zu erreichen. Das Internetportal

„oesge“ richtet sich insbesondere an planende Gemeinden und deren Entschei- dungsträger und wird von diesen auch zunehmend genutzt.

Schließlich richtet sich auch die „Solarfibel“ des Wirtschaftsministeriums (2. Auf - lage 1999) an die kommunalen Planungsträger. Im Mittelpunkt dieser Broschüre stehen städtebauliche Maßnahmen, die im Sinne einer solaren und energetischen Optimierung der Bauleitplanung den zukünftigen Heizwärmebedarf von Neubauge- bieten reduzieren können.

6. die Klima- und Energieagentur (KEA) und deren Beratungsangebot werden ausgebaut und die Einrichtung weiterer regionaler Energieagenturen sowie deren bessere Vernetzung werden verstärkt vorangetrieben;

Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) nimmt eine zentrale Rolle bei der Beratung zum Klimaschutz insbesondere in Kommunen ein. Das Beratungsangebot der KEA wird kontinuierlich weiterentwickelt. Das Umweltministerium wird zusätzlich zu den bereits eingerichteten 11 regionalen Energieagenturen die Gründung weiterer Energieagenturen fördern.

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