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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 793

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15. Wahlperiode 27. 10. 2011

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Eingegangen: 27. 10. 2011 / Ausgegeben: 12. 12. 2011 A n t r a g

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

1. wie sie die Zielsetzungen der EU-Regionalpolitik in der Förderperiode 2014 bis 2020 bewertet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zukünftig nicht mehr nur Zuschüsse ausbezahlt werden sollen, sondern auch Kredite und Bürg- schaften möglich sein sollen;

2. ob angesichts einer vorgesehenen Erhöhung der EU-Regionalmittel für Wettbe- werbsgebiete wie Baden-Württemberg um rund acht Milliarden Euro in der Förderperiode 2014 bis 2020 voraussichtlich mehr Mittel nach Baden-Würt- temberg fließen sollen als in der Förderperiode 2007 bis 2013 und wie viele EU-Regionalmittel in der Förderperiode 2014 bis 2020 voraussichtlich insge- samt nach Baden-Württemberg fließen könnten;

3. in welchen EU-Fonds und in welcher Höhe die voraussichtlich nach Baden- Württemberg fließenden EU-Regionalmittel in der Förderperiode 2014 bis 2020 jeweils abgebildet sein sollen;

4. worin jeweils die Förderschwerpunkte der EU-Fonds für Regionale Entwick- lung und Soziales in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 bestehen sollen und inwieweit diese mit der EU-Strategie Europa 2020 für intelligentes, nach- haltiges sowie integratives Wachstum übereinstimmen;

5. ob sie im Rahmen des Netzwerks der vier Motoren gemeinsame Maßnahmen anstoßen möchte, um die Interessen der Wettbewerbsregionen auf europäischer und nationaler Ebene zu vertreten;

6. inwiefern sie eigene Akzente mit den zukünftigen Mitteln aus der EU-Regio- nalpolitik setzen möchte;

Antrag

der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch u. a. CDU und

Stellungnahme

des Staatsministeriums

EU-Regionalpolitik in der Förderperiode 2014 bis 2020

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7. wie sie die aus den Vorschlägen der Europäischen Kommission hervorgehen- den Einschränkungen der eigenständigen Prioritätensetzung der Regionen im Vergleich zur Förderperiode 2007 bis 2013 beurteilt;

8. wie sie ihre nötigen Handlungsspielräume und ihre Flexibilität trotz Quoten - regelungen für bestimmte Fördertatbestände wie etwa Energieeffizienz oder Stadtentwicklung beibehalten möchte;

9. was sie vorschlägt, um darauf hinzuwirken, dass in der Förderperiode 2014 bis 2020 nicht mehr, sondern weniger Bürokratie entsteht, insbesondere im Bereich der Projektentwicklung;

10. wie sie die Ergebnisse der EU-Regionalpolitik für Baden-Württemberg in der vorangegangenen Förderperiode 2007 bis 2013 bewertet.

26. 10. 2011

Gurr-Hirsch, Herrmann, Röhm, Blenke, Mack CDU

B e g r ü n d u n g

Die Regionalpolitik der Europäischen Union ist seit vielen Jahren eine treibende Kraft für den Wandel. Sie hat Konvergenz und Wachstum in Europa maßgeblich vorangetrieben. Um diese Arbeit fortzuführen, den Fokus auf die wirtschaftlichen Prioritäten Europas zu verstärken und die zukünftigen EU-Investitionen an der europäischen Agenda für Wachstum und Beschäftigung (EU-Strategie Europa 2020) auszurichten, soll es im Rahmen der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erhebliche Veränderungen geben. Die Landesregierung wird um eine Ein- schätzung gebeten.

S t e l l u n g n a h m e

Mit Schreiben vom 30. November 2011 Nr. V-0123.008 nimmt das Staatsministe- rium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Fami- lie, Frauen und Senioren, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau- cherschutz, dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

1. wie sie die Zielsetzungen der EU-Regionalpolitik in der Förderperiode 2014 bis 2020 bewertet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zukünftig nicht mehr nur Zuschüsse ausbezahlt werden sollen, sondern auch Kredite und Bürg- schaften möglich sein sollen;

Die grundsätzlichen Zielrichtungen der EU-Regionalpolitik für die Förderperiode ab 2014, insbesondere die thematische Konzentration auf Forschung, Entwick- lung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von KMU, CO2-arme Wirtschaft und nachhaltige Stadtentwicklung, sind zu begrüßen. Bereits jetzt sind nicht nur Zu-

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Württemberg in der Vergangenheit auch Gebrauch gemacht. Ebenso möglich sind sog. innovative Finanzierungsinstrumente. Erste Erfahrungswerte aus dem Ein- satz eines Risikokapitalfonds zugunsten junger Unternehmen einer Region wer- den bereits in der laufenden Förderperiode erwartet.

2. ob angesichts einer vorgesehenen Erhöhung der EU-Regionalmittel für Wett - bewerbsgebiete wie Baden-Württemberg um rund acht Milliarden Euro in der Förderperiode 2014 bis 2020 voraussichtlich mehr Mittel nach Baden-Würt- temberg fließen sollen als in der Förderperiode 2007 bis 2013 und wie viele EU-Regionalmittel in der Förderperiode 2014 bis 2020 voraussichtlich insge- samt nach Baden-Württemberg fließen könnten;

Die Strukturfonds sollen künftig zu zwei Zielen beitragen: „Investitionen in Wachs tum und Beschäftigung“ (IWB) und „Europäische Territoriale Zusammen- arbeit“ (ETZ), statt bislang drei Ziele: „Konvergenz“ – Ziel 1, „Regionale Wett - bewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ – Ziel 2 und „Europäische Territoriale Zu- sammenarbeit“ – Ziel 3. Das Ziel IWB soll in Zukunft in allen Regionen, unter- teilt in drei Gebietskategorien, unterstützt werden: Schwächer entwickelte Regio- nen (BIP/Kopf in Kaufkraftstandards < 75 % des EU-Durchschnitts); Übergangs- regionen (BIP/Kopf in KKS zwischen 75 % und 90 %) und stärker entwickelte Regionen (BIP/Kopf in KKS > 90 %). Unter letztere Kategorie fällt auch Baden- Württemberg.

Die Erhöhung der Mittel von bisher 49,127 Mrd. Euro für RWB auf jetzt 53,143 Mrd. Euro für die stärker entwickelten Regionen beträgt nach den Vorschlägen der Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen von Ende Juni 2011 rd. 8 %.

Allerdings ist noch offen, wie die Aufteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten und Regionen erfolgen soll. Daher sind gegenwärtig keine fundierten Prognosen über die auf die einzelnen Länder entfallenden EU-Strukturfondsmittel möglich.

Es können sich zudem im Hinblick auf die Forderung der Nettozahler, den Haus- halt insgesamt auf 1 % des BNE zu beschränken, auch noch Kürzungen insbeson- dere der Mittel für stärker entwickelte Regionen ergeben. Über die konkrete inner deutsche Mittelverteilung soll im Jahr 2012 unter den Bundesländern zunächst im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz verhandelt werden. Über die endgültige Verteilung der Mittel auf die deutschen Bundesländer wird die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) vor- aussichtlich Ende 2012 entscheiden.

Im Übrigen wird auf die Mitteilung der Landesregierung vom 9. November 2011 (Drs. 15/853; Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten „EU-Struktur- politik ab 2014“) verwiesen.

3. in welchen EU-Fonds und in welcher Höhe die voraussichtlich nach Baden- Württemberg fließenden EU-Regionalmittel in der Förderperiode 2014 bis 2020 jeweils abgebildet sein sollen;

Baden-Württemberg wird Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume (ELER), aus dem europäischen Sozial- fonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) be- anspruchen können. Nach bisherigen Vorstellungen der Kommission sollen in den Wettbewerbsgebieten mindestens 52 % der Mittel aus den Strukturfonds auf den ESF entfallen. Ob dabei das ESF-Bundesprogramm berücksichtigt wird, ist offen.

Da die Aufteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten und Regionen noch offen ist, sind gegenwärtig keine fundierten Prognosen über die auf die einzelnen Länder und Regionen entfallenden EU-Strukturfondsmittel möglich.

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4. worin jeweils die Förderschwerpunkte der EU-Fonds für Regionale Entwick- lung und Soziales in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 bestehen sollen und inwieweit diese mit der EU-Strategie Europa 2020 für intelligentes, nach- haltiges sowie integratives Wachstum übereinstimmen;

EFRE

Mit Blick auf die Förderperiode nach 2013 haben das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Verwaltungsbehörde der laufenden Förderperiode und die mit der Umsetzung des RWB-EFRE-Programms 2007 bis 2013 in Baden- Württemberg befassten Ressorts bereits im Dezember letzten Jahres mit Konsul- tationen der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner begonnen. Gleichzeitig wurden erste Überlegungen unter den beteiligten Ressorts und dem Staatsministe- rium auf Arbeitsebene diskutiert, wie die Umsetzung einer EFRE-Förderung in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2014 bis 2020 aussehen kann. Danach sollen die Schwerpunkte der Förderperiode ab 2014 für den EFRE an der EU- Strategie Europa 2020 ausgerichtet und durch die begleitende Konsultation der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner entwickelt werden. Gegenwärtig werden die Themen Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, Wettbe- werbsfähigkeit von KMU und CO2-arme Wirtschaft sowie zukunftsfähige Regio- nalentwicklung besonders diskutiert. Damit wird die EU-Strategie 2020 exakt ab- gebildet.

ESF

Der Vorschlag der ESF-Verordnung für die Förderperiode 2014 bis 2020 sieht für den ESF vier thematische Ziele vor:

1) Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte, 2) Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen,

3) Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut,

4) Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung einer effizienten öffentliche Verwaltung.

Diese thematischen Ziele werden in 18 Investitionsprioritäten differenziert.

Aus Sicht der Landesregierung gelingt die soziale Eingliederung und die Be - kämpfung der Armut insbesondere durch die Integration in existenzsichernde Ar- beitsverhältnisse. Baden-Württemberg verfügt ferner über eine im EU-Vergleich hocheffiziente öffentliche Verwaltung. Es liegt daher nahe, die Förderschwer- punkte des Operationellen ESF-Programms – in Fortsetzung der bisherigen För- derstrategie – im Bereich der beiden ersten thematischen Ziele zu setzen. Die Festlegung der Förderschwerpunkte wird nach Maßgabe der noch zu erstellenden europäischen und nationalen Rahmendokumente (Gemeinsamer Strategischer Rahmen und Partnerschaftsvereinbarung) in einem transparenten Planungsprozess unter Einbeziehung der relevanten Partner erfolgen.

Im Übrigen wird auf den Antrag der Abg. Josef Frey u. a. GRÜNE und die Stel- lungnahme des Staatsministeriums „EU-Strukturförderung“ (Drs. 15/423) vom 19. September 2011 verwiesen.

5. ob sie im Rahmen des Netzwerks der vier Motoren gemeinsame Maßnahmen anstoßen möchte, um die Interessen der Wettbewerbsregionen auf europäischer und nationaler Ebene zu vertreten;

Bereits im Vorfeld der aktuellen EU-Vorschläge zur Zukunft der EU-Struktur - politik hat ein enger Austausch im Rahmen der Vier Motoren für Europa zum Thema stattgefunden, um die Interessen dieser vier wirtschaftlich starken europäi- schen Regionen in den EU-Diskussionsprozess einzuspeisen (u. a. Bewertung Barca-Bericht im Jahr 2009 und Vorbereitung des 5. Kohäsionsforums Ende Januar 2011 in Brüssel).

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Baden-Württemberg wird im Sommer 2012 turnusgemäß die Präsidentschaft der Vier Motoren für Europa übernehmen. Zu diesem Zweck wird aktuell in Abstim- mung mit allen Ressorts ein ausführliches Arbeitsprogramm erarbeitet, mit dem eigene Akzente gesetzt werden können. Hierbei wird voraussichtlich auch das Thema EU-Strukturpolitik ab 2014 entsprechend Berücksichtigung finden.

6. inwiefern sie eigene Akzente mit den zukünftigen Mitteln aus der EU-Regional- politik setzen möchte;

Baden-Württemberg wird geleitet von seiner Vorbild- und Vorreiterrolle für Inno- vation, Forschung, Wettbewerbsfähigkeit von KMU, Energiewende und Ressour- ceneffizienz und wird insbesondere in diesen Bereichen Akzente setzen.

7. wie sie die aus den Vorschlägen der Europäischen Kommission hervorgehen- den Einschränkungen der eigenständigen Prioritätensetzung der Regionen im Vergleich zur Förderperiode 2007 bis 2013 beurteilt;

8. wie sie ihre nötigen Handlungsspielräume und ihre Flexibilität trotz Quoten - regelungen für bestimmte Fördertatbestände wie etwa Energieeffizienz oder Stadtentwicklung beibehalten möchte;

Die von der Kommission vorgeschlagene konsequente Ausrichtung der Struktur- politik auf die Ziele der Europa 2020-Strategie ist richtig. Auch die Vorgabe the- menbezogener Prioritäten und bestimmter Mindestquoten wird begrüßt. Die Lan- desregierung teilt nicht die Kritik, wonach dadurch passgenaue, integrierte Ent- wicklungsstrategien deutlich erschwert würden. Die Ziele der Europa 2020-Stra- tegie werden nur dann europaweit erreicht werden können, wenn u. a. auch die EU-Strukturpolitik auf europaweit einheitliche Investitionsprioritäten ausgerichtet wird. Auch sind die Investitionsprioritäten recht weit definiert, sodass nach wie vor die notwendige Flexibilität vor Ort möglich bleibt.

Im Übrigen wird auf die Mitteilung der Landesregierung vom 9. November 2011 (15/853; Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten „EU-Strukturpolitik ab 2014“) verwiesen.

9. was sie vorschlägt, um darauf hinzuwirken, dass in der Förderperiode 2014 bis 2020 nicht mehr, sondern weniger Bürokratie entsteht, insbesondere im Bereich der Projektentwicklung;

U. a. die zusätzlichen Anforderungen an das Verwaltungs- und Kontrollsystem mit einer neuen Akkreditierungsstelle sowie die gesteigerten Anforderungen und Um- fang von Berichts- und Evaluationspflichten werden ganz erheblich zusätzlichen Verwaltungsaufwand vor allem für die Landesverwaltung mit sich bringen. Weite- re Einzelheiten werden in den noch ausstehenden Entwürfen der entsprechenden Durchführungsverordnungen enthalten sein. Vorbehaltlich der dort getroffenen Festlegungen werden sich die deutschen Bundesländer im Rahmen der für den 16. Dezember 2011 geplanten Bundesratsbefassung voraussichtlich einhellig sehr kritisch zu den Vorschlägen der Kommission positionieren.

Die Landesregierung wird sich unabhängig davon weiterhin gegenüber der Bun- desregierung und EU-Ebene für bürokratische Erleichterungen bei der Umsetzung der EU-Strukturpolitik in den Regionen einsetzen. Um das Fördergeschehen zu entbürokratisieren, plädiert die Landesregierung u. a. für eine Reduzierung des hohen und in vielen Fällen nicht sachgerechten Prüfaufwands, den die Verwal- tungsbehörden, die Prüfbehörden und die Bescheinigungsbehörden in der laufen- den Förderperiode leisten müssen. Erforderlich ist außerdem eine Bagatellgrenze für Rückforderungen von EU-Mitteln, um – analog zu den Regelungen der Lan- deshaushaltsordnung – den Verwaltungsaufwand zur Feststellung und Rückforde- rung von Cent-Beträgen zu vermeiden.

Im Übrigen wird auf den Antrag der Abg. Josef Frey u. a. GRÜNE und die Stel- lungnahme des Staatsministeriums „EU-Strukturförderung“ (Drs. 15/423, Ziff. 4 und 5) vom 19. September 2011 verwiesen.

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10. wie sie die Ergebnisse der EU-Regionalpolitik für Baden-Württemberg in der vorangegangenen Förderperiode 2007 bis 2013 bewertet.

Es wird vollinhaltlich auf den Antrag der Abg. Josef Frey u. a. GRÜNE und die Stellungnahme des Staatsministeriums „EU-Strukturförderung“ (Drs. 15/423, Ziff. 1 und 2) vom 19. September 2011 verwiesen.

Friedrich

Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten

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