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- Endfassung - Für alle Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 werden in Baden-Württemberg

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Academic year: 2022

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16. Mai 2018, Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege 1 REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG

ABTEILUNG 5 - UMWELT

Erläuterung zum NATURA 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet 7912-311 „Mooswälder bei Freiburg“

und Vogelschutzgebiet 7912-441 „Mooswälder bei Freiburg“

- Endfassung -

Für alle Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 werden in Baden-Württemberg Managementpläne (MaP) er- stellt. Diese bilden die Grundlage für die dauerhafte Erhaltung der in den Gebieten vorkommenden und nach der europäischen Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) bzw. nach der Vogelschutz- richtlinie geschützten Lebensraumtypen und Arten.

Inhalte des NATURA 2000- Managementplans Text:

Beschreibung der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie, der Arten der Vogel- schutzrichtlinie sowie allgemeine Informationen zu den NATURA 2000-Gebieten. Aufführung der Erhaltungsziele und Entwicklungsziele sowie Empfehlungen für Erhaltungs- und Entwick- lungsmaßnahmen.

Karten:

Übersichtskarte Schutzgebiete:

Die Karte gibt einen Überblick über das NATURA 2000-Gebiet mit Darstellung der Grenzen der FFH- und Vogelschutzgebiete und weiteren Schutzgebietskategorien (z. B. Naturschutz- gebiete, geschützte Biotope)

Bestands- und Zielekarten der Lebensraumtypen und Arten:

In diesen Karten sind die Kartierungsergebnisse dargestellt mit Abgrenzung der Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen und Lebensstätten von FFH-Arten und Arten der Vogelschutz- richtlinie. Die Erfassung und Bewertung erfolgte nach landeseinheitlichen Vorgaben. Weiter- hin enthalten sie Informationen zu Erhaltungs- und Entwicklungszielen. Die Erhaltungsziele (die auch Wiederherstellungsziele sein können) ergeben sich aus der FFH-Richtlinie, welche besagt, dass die Lebensraumtypen und Vorkommen der Arten in ihrem derzeitigen Zustand zu bewahren bzw. wiederherzustellen sind, sofern sich im Vergleich zur Gebietsmeldung Flächen oder Vorkommen verschlechtert haben.

Während eine Verpflichtung zur Einhaltung der Erhaltungsziele besteht, sind die Entwick- lungsziele als Vorschläge für eine freiwillige Verbesserung zu verstehen.

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16. Mai 2018, Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege 2 Maßnahmenkarten mit Empfehlungen für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Le- bensraumtypen und Arten:

Die Karten beinhalten die Darstellung von Maßnahmen, welche geeignet sind, die Erhal- tungs- und Entwicklungsziele zu erreichen. Die Maßnahmen sind - wie die Ziele - unterteilt in Erhaltungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen. Erhaltungsmaßnahmen sind Maß- nahmen, die empfohlen werden, um die kartierten Lebensraumtypen und Arten der FFH- Richtlinie und Arten der Vogelschutzrichtlinie in Qualität und Quantität zu erhalten („Ver- schlechterungsverbot“ gemäß FFH-/ Vogelschutz-Richtlinie bzw. Bundesnaturschutzgesetz) bzw. wiederherzustellen, sofern im Vergleich zur Gebietsmeldung Verschlechterungen ein- getreten sind. Bezüglich FFH-Mähwiesen kann dies auch bedeuten, dass die Maßnahmen vom Infoblatt NATURA 2000 „Wie bewirtschafte ich eine FFH-Mähwiese“ abweichen.

Entwicklungsmaßnahmen sind geeignet, um den Bestand zu verbessern.

Der NATURA 2000-Managementplan liefert folgende Ergebnisse:

• Parzellenscharfe Konkretisierung der Gebietsaußengrenzen des FFH-Gebiets

• Darstellung der Kartierergebnisse: Vorkommen und Bewertung des Erhaltungszustands von Lebensraumtypen und Lebensstätten der Arten der FFH-Richtlinie Anhang I und II und der Arten der Vogelschutzrichtlinie

• Darstellung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die erfassten Lebensraumtypen und Arten

• Darstellung der Empfehlungen für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die erfassten Lebensraumtypen und Arten

Der NATURA 2000-Managementplan ist Grundlage für:

• die Durchführung von Erhaltungs-/ Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Letztere können beispielsweise auch als Ausgleichs-, Ersatz- oder Ökokonto-Maßnahmen umgesetzt werden

• die Förderkulisse FAKT B5 und die Landschaftspflegerichtlinie

• das Erkennen von Verschlechterungen („Verschlechterungsverbot“ nach § 33 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz)

• die Vorprüfung der Verträglichkeit bei neuen Vorhaben in den NATURA 2000-Gebieten

• die Berichtspflicht an die EU

Begriffserklärungen:

NATURA 2000: Europäisches Schutzgebietsnetz, bestehend aus FFH- und Vogelschutzgebieten FFH: Fauna-Flora-Habitat (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie (VSchRL): Naturschutzrichtlinien der Europäischen Gemein-

schaft, welche für die Mitgliedsstaaten eine verbindliche Handlungsvorschrift darstellt.

MaP: Managementplan; behördenverbindlicher Fachplan; enthält eine Ziel- und Maßnahmen- planung, die geeignet ist, die vorhandenen Lebensraumtypen und Arten der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie langfristig zu erhalten.

LRT: FFH-Lebensraumtyp; Biotoptyp, der nach Anhang I der FFH-Richtlinie geschützt werden muss.

Lebensstätte: zeitweise oder ganzjährig genutzter Lebensraum einer Art der FFH-Richtlinie; umfasst Lebensbereiche der Art (z.B. Wuchsort, Fortpflanzungsstätte, Orte der Nahrungssuche und/ oder der Rast/ Ruhe).

Bewertung des Erhaltungszustands: A = hervorragend; B = gut; C = durchschnittlich oder beschränkt

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