• Keine Ergebnisse gefunden

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Alexander Schoch u. a. GRÜNE.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Alexander Schoch u. a. GRÜNE."

Copied!
9
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

15. Wahlperiode 30. 09. 2014

A n t r a g

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

1. wie sie die Notwendigkeit, Fach- bzw. Arbeitskräftebedarfe in Baden-Würt- temberg durch Zuwanderung junger Menschen aus den europäischen Nachbar- ländern zu decken beurteilt und wie sie vor diesem Hintergrund die Bedeutung des Programms MobiPro-EU für Baden-Württemberg einschätzt;

2. wie sich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Rahmen des Mobi- Pro-EU Programms nach Baden-Württemberg gekommen sind, auf die Wirt- schaftsbranchen sowie Land- und Stadtkreise verteilen;

3. welche konkreten Voraussetzungen Antragsstellerinnen und Antragsteller zur Teilnahme am MobiPro-EU-Programm bis zum Annahmestopp der Förderan- träge erfüllen mussten (z. B. Schul- bzw. Berufsabschlüsse aus dem Herkunfts- land) und welche Anforderungen Unternehmen als zukünftige Antragsteller nach der neuen Förderrichtlinie erfüllen müssen;

4. welche Kriterien und Qualitätsmerkmale an die Träger (Unternehmen) gestellt werden, die im Rahmen von MobiPro-EU die Anwerbung, Unterbringung und Vermittlung von jungen Menschen umsetzen wollen;

5. wie viele der im Rahmen des Förderprogramms MobiPro-EU nach Baden- Württemberg eingereisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einer vor- bereitenden Maßnahme tätig sind bzw. bereits in eine Ausbildung oder in eine Erwerbstätigkeit vermittelt werden konnten und wie viele wieder in ihre Hei- matländer zurückgekehrt bzw. in andere EU-Länder abgewandert sind;

6. wie viele der Jugendlichen (bitte getrennt nach ausbildungsinteressierten Jugend - lichen und ausgebildeten jungen Fachkräften) zurzeit Sprachkurse in welchem zeitlichen Umfang absolvieren (täglich, wöchentlich);

Antrag

der Abg. Alexander Schoch u. a. GRÜNE und

Stellungnahme

des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft

Zukunft des Förderprogramms MobiPro-EU

(2)

7. woran sich die von den Unternehmen gezahlten Vergütungen im Rahmen mög- licher Praktika und während der Berufsausbildung bemessen und wie hoch die- se Vergütungen sind;

8. wie sichergestellt wird, dass sich mit der Ausbildung eine Entwicklung zum beiderseitigen Nutzen – Deckung des Fachkräftebedarfs der Arbeitgeber auf der einen, Chance auf Ausbildung und berufliche Perspektive in Deutschland und Baden-Württemberg bzw. bei Rückkehr für die Teilnehmerinnen und Teil- nehmer und für die wirtschaftlichen Perspektiven des Ursprungslands auf der anderen Seite – verbindet;

9. in welchen Branchen es regionale Sonderbedarfe geben wird, was die Ausbil- dung von Jugendlichen angeht, die aufgrund der von der Kultusministerkonfe- renz für 2014 in Baden-Württemberg prognostizierten Schulabgängerzahlen nicht bzw. nicht mehr aus den landeseigenen Ressourcen gedeckt werden können.

23. 09. 2014

Schoch, Frey, Lede Abal, Lehmann, Böhlen GRÜNE

B e g r ü n d u n g

Das anhaltende Wirtschaftswachstum und der demografische Wandel rücken die Themen Fachkräftemangel und Fachkräfteanwerbung in den Mittelpunkt der Zu- wanderungsdebatten in Deutschland. Eine proaktive Anwerbepolitik wird zuneh- mend Teil der politischen Gestaltung der deutschen Einwanderungsgesellschaft.

Die eklatante Zunahme der Jugendarbeitslosigkeit infolge der Banken-, Schulden- und Wirtschaftskrise hat in Europa beunruhigende Dimensionen angenommen.

Fast jeder vierte junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren ist Ende 2013 ohne Arbeit oder Ausbildung gewesen. In den südeuropäischen Krisenländern Spanien, Italien und Griechenland sind derzeit ca. 60 Prozent der Jugendlichen ar- beitslos.

Die EU hat deshalb – auch auf Antrag der GRÜNEN im Europaparlament hin – die Europäische Jugendgarantie verabschiedet. Damit soll das Recht eines jeden Jugendlichen in der EU gesichert werden, nach einer Arbeitslosigkeit von maxi- mal vier Monaten einen Arbeitsplatz, eine Lehrstelle, eine Zusatzausbildung oder eine Kombination aus Arbeit und Ausbildungsangeboten zu bekommen.

„The Job of my Life“ ist ein Sonderprogramm des Bundes zur „Förderung der be- ruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ (MobiPro-EU). Der Bund gewährt im Rahmen des Sonderprogramms ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa Leistungen, die zur Unterstützung einer erfolgrei- chen Vermittlung in betriebliche Berufsausbildung und in qualifizierte Beschäfti- gung in Deutschland erforderlich sind. Damit soll ein Beitrag gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der EU und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geleistet werden.

Auch Gemeinden und Unternehmen in Baden-Württemberg engagieren sich im Rahmen des MobiPro-EU-Programms in der Ausbildung und Beschäftigung von Jugendlichen aus EU-Mitgliedsstaaten.

Für die Jugendlichen, die mit Hilfe von MobiPro in Deutschland eine Ausbildung beginnen wollten, kam es in den letzten Monaten allerdings zu großer Verunsi- cherung, denn seit dem 8. April 2014 nimmt die Zentrale Auslands- und Fachver-

(3)

Ab 2015 soll sich das Sonderprogramm MobiPro-EU auf die Förderung von aus- bildungsinteressierten jungen Menschen aus der Europäischen Union konzentrie- ren. Junge arbeitslose Fachkräfte aus EU-Staaten sollen ab dem nächsten Jahr nicht mehr gefördert werden. Viele Handwerkskammern, Industrie- und Handels- kammern sowie Fachverbände sehen diese Entwicklung kritisch. Mit dem An - nahmestopp von Förderanträgen im April 2014 wurde deutlich, dass die Mittel- ausstattung des Bundesprogramms der großen Nachfrage nicht gerecht wird. Der Bund ist deshalb gefordert, das Programm bedarfsgerecht auszustatten und fortzu- entwickeln. Der Berichtsantrag zielt darauf ab, die aktuelle Situation der Mobi- Pro-Förderung in Baden-Württemberg abzufragen und die Auswirkungen des An- nahmestopps der Förderanträge sowie einen zukünftigen Bedarf für Baden-Würt- temberg abzuschätzen.

S t e l l u n g n a h m e

Mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 Nr. 6-6062/50 nimmt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Ministerium für Integration zu dem Antrag wie folgt Stellung:

1. wie sie die Notwendigkeit, Fach- bzw. Arbeitskräftebedarfe in Baden-Württem- berg durch Zuwanderung junger Menschen aus den europäischen Nachbarlän- dern zu decken beurteilt und wie sie vor diesem Hintergrund die Bedeutung des Programms MobiPro-EU für Baden-Württemberg einschätzt;

Zu 1.:

Nach Analysen der Bundesagentur für Arbeit und der Industrie- und Handelskam- mern fehlen in Baden-Württemberg bereits heute beruflich ausgebildete Fachkräf- te in der Industrie und im Handwerk sowie Fachkräfte in der Pflege. Der demo- grafische Wandel würde ohne Gegenmaßnahmen zu einer Ausweitung des Fach- kräftemangels führen.

Die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland ist daher zusätzlich zur Aus- schöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials eine Möglichkeit, den Fach - kräftemangel in Baden-Württemberg zu bewältigen.

Dies wird an der Entwicklung der Ausländerbeschäftigung, die einen Näherungs- wert für die Zahl der zugewanderten ausländischen Arbeitskräfte nach Baden- Württemberg liefert, deutlich. Im Zeitraum 2010 bis 2013 ist die Ausländerbe- schäftigung um jahresdurchschnittlich rund 25.000 gestiegen. Rund 80 % der Zu- nahme der Ausländerbeschäftigung entfiel 2013 auf Ausländer aus der EU, vor allem aus Polen, Rumänien und Ungarn.

Das 2012 gestartete Bundesprogramm MobiPro-EU verbindet den Gedanken der Fachkräftesicherung mit einem Ausdruck von Solidarität und Völkerverständi- gung im immer enger zusammenwachsenden Europa. Deshalb hat sich das Land gegenüber der Bundesministerin für Arbeit und Soziales für eine Fortsetzung des Programms eingesetzt.

In Baden-Württemberg überwiegt mit 66 % aller Anträge die Nachfrage von jun- gen Ausbildungsplatzbewerbern. Im Fachkräftebereich spielt MobiPro-EU eine geringere Rolle. Das Programm MobiPro-EU konzentriert die Förderung daher seit Juli 2014 auf ausländische Jugendliche, die in Deutschland eine Ausbildung beginnen wollen.

(4)

2. wie sich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Rahmen des Mobi- Pro-EU Programms nach Baden-Württemberg gekommen sind, auf die Wirt- schaftsbranchen sowie Land- und Stadtkreise verteilen;

Zu 2.:

Zum 15. Oktober 2014 wurden in Baden-Württemberg 993 Jugendliche und junge Erwachsene mit MobiPro-EU gefördert. Diese verteilen sich auf die Wirtschafts- branchen sowie Stadt- und Landkreise wie folgt:

Baden-Württemberg,

Verteilung nach Wirtschaftsbranchen Anzahl

Gesundheit, Soziales 286

Elektro, Feinmechanik, Optik, Medizintechnik 72 Abfallwirtschaft, Energieversorgung, Wasserversorgung 23

Metall, Maschinenbau, Anlagenbau 51

Bau, Architektur 121

IT, Computer, Telekommunikation 16

Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit 16

Einzelhandel, Großhandel, Außenhandel 98

Hotel, Gaststätten, Tourismus, Kunst, Kultur, Freizeit 145 Banken, Finanzdienstleistungen, Immobilien, Versicherungen 3

Öffentlicher Dienst, Organisationen 4

Nahrungs-/Genussmittelherstellung 34 Sicherheits-, Reinigungs-, Reparatur- und weitere Dienstleistungen 21

Fahrzeugbau, Fahrzeuginstandhaltung 24

Rohstoffverarbeitung, Glas, Keramik, Kunststoff, Holz 20

Wissenschaft, Forschung, Entwicklung 3

Management, Beratung, Recht, Steuern 3

Bildung, Erziehung, Unterricht 10

Medien, Informationsdienste 2

Konsum- und Gebrauchsgüter 8

Logistik, Transport, Verkehr 4

Rohstoffgewinnung, Rohstoffaufbereitung 2

Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau 2

Arbeitsvermittlung, private 5

(5)

Die Mehrzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen verteilt sich auf die Wirtschaftsbereiche Gesundheit/Soziales, Gastronomie und Bau.

Baden-Württemberg,

Verteilung nach Land- und Stadtkreisen Anzahl

Alb-Donau-Kreis 8

Baden-Baden 7

Biberach 13

Böblingen 11

Bodenseekreis 33

Breisgau-Hochschwarzwald 50

Calw 11

Emmendingen 7

Enzkreis 5

Esslingen 29

Freiburg im Breisgau 41

Freudenstadt 34

Göppingen 9

Heidelberg 24

Heidenheim 1

Heilbronn 35

Hohenlohekreis 5

Karlsruhe 60

Konstanz 21

Lörrach 49

Ludwigsburg 19

Main-Tauber-Kreis 4

Mannheim 8

Neckar-Odenwald-Kreis 3

Ortenaukreis 70

Ostalbkreis 52

Pforzheim 4

Rastatt 13

Ravensburg 22

(6)

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen verteilen sich auf 41 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg.

3. welche konkreten Voraussetzungen Antragsstellerinnen und Antragsteller zur Teilnahme am MobiPro-EU-Programm bis zum Annahmestopp der Förderan- träge erfüllen mussten (z. B. Schul- bzw. Berufsabschlüsse aus dem Herkunfts- land) und welche Anforderungen Unternehmen als zukünftige Antragsteller nach der neuen Förderrichtlinie erfüllen müssen;

Zu 3.:

Die Umsetzung von MobiPro-EU war unter den „alten“ Richtlinien vom 28. De- zember 2012 und vom 28. Oktober 2013 schwerpunktmäßig als Individualförde- rung ausgestaltet. Es galten u. a. folgende Voraussetzungen für den förderungs- fähigen Personenkreis:

Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen im Alter von 18 bis 35 Jahren, die von ihrer Freizügigkeit innerhalb der EU Gebrauch machen und eine betriebli- che Berufsausbildung oder eine qualifizierte Beschäftigung in einem Engpass- bzw. Mangelberuf in Deutschland aufnehmen wollen. Personen, die als Fachkraft in Deutschland gefördert werden möchten, müssen in der EU arbeitslos sein. Per- sonen, die eine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen wollen, müssen über einen anerkannten Schulabschluss, aber dürfen über keine abgeschlossene be- triebliche Berufsausbildung in ihrem Herkunftsland, verfügen.

Seit 24. Juli 2014 gelten neue Fördergrundsätze. Die Förderung beschränkt sich nunmehr ausschließlich auf junge Ausbildungsplatzbewerber im Alter von 18 bis 27 Jahren.

Das Sonderprogramm ist außerdem auf eine ausschließliche Projektförderung umgestellt, d. h. Zuwendungsempfänger können nur noch Projektträger sein. Vor- aussetzungen für solche Projektträger sind:

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des privaten und des öffent - lichen Rechts, z. B. freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bildungs- träger, Forschungseinrichtungen, Kammern oder Verbände sein, die ihre Eignung zur Durchführung des Projektes in geeigneter Weise nachweisen. Der Träger muss gut mit Kooperationspartnern im europäischen Ausland und in Deutschland vernetzt sein. Der Zuwendungsempfänger darf die Durchführung der Projekte nicht zur Gewinnerzielung betreiben. Zur Finanzierung der Projekte hat der Zu- wendungsempfänger grundsätzlich Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben einzubringen.

Rhein-Neckar-Kreis 34

Rottweil 22

Schwäbisch Hall 8

Schwarzwald-Baar-Kreis 36

Sigmaringen 3

Stuttgart 120

Tübingen 13

Tuttlingen 21

Ulm 26

Waldshut 44

(7)

4. welche Kriterien und Qualitätsmerkmale an die Träger (Unternehmen) gestellt werden, die im Rahmen von MobiPro-EU die Anwerbung, Unterbringung und Vermittlung von jungen Menschen umsetzen wollen;

Zu 4.:

Als Nachweis der fachlichen und administrativen Eignung des Trägers dienen:

• Referenzen über Erfahrungen in der Arbeit mit Migrantinnen und Migranten, im Bereich Berufsausbildung bzw. begleitende Förderungen in den letzten drei Jahren

• Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z. B. QM-Handbuch) oder Zertifizierung

• ggf. Zertifizierung der Einrichtung nach der Akkreditierungs- und Zulassungs- verordnung (AZAV)

• Der Träger muss eine dauerhafte personelle Präsenz, ggf. auch ehrenamtliche, während der gesamten Maßnahme gewährleisten. Die fachliche Eignung der im Projekt einzusetzenden Mitarbeiter/-innen muss dargelegt werden (z. B. durch einen einschlägigen Berufs- oder Studienabschluss oder mehrjährige einschlä- gige Berufserfahrung)

• Für die Durchführung der Maßnahmen sind die erforderlichen Räumlichkeiten in ausreichender Zahl, Größe und Ausstattung durch den Träger bereit zu stellen.

5. wie viele der im Rahmen des Förderprogramms MobiPro-EU nach Baden- Württemberg eingereisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einer vor- bereitenden Maßnahme tätig sind bzw. bereits in eine Ausbildung oder in eine Erwerbstätigkeit vermittelt werden konnten und wie viele wieder in ihre Hei- matländer zurückgekehrt bzw. in andere EU-Länder abgewandert sind;

6. wie viele der Jugendlichen (bitte getrennt nach ausbildungsinteressierten Ju- gendlichen und ausgebildeten jungen Fachkräften) zurzeit Sprachkurse in wel- chem zeitlichen Umfang absolvieren (täglich, wöchentlich);

Zu 5. und 6.:

Die mit dem Programm MobiPro-EU geförderten Jugendlichen und jungen Er- wachsenen verteilen sich in Baden-Württemberg nach Angaben des Bundes - ministeriums für Arbeit und Soziales wie folgt:

Der Umfang der Sprachkurse beträgt laut Förderrichtlinien für einen Deutschkurs im Herkunftsland bis zu 16 Wochen (400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) und für einen praktikumsbegleitenden Deutschkurs bis zu 12 Wochen (210 Unter - richtseinheiten).

letzter Stand Praktikum 184

aktuell in Ausbildung 319

Aufnahme Erwerbstätigkeit 162

Aktuell im Sprachkurs (alle mit Beginn Sprachkurs ab Juni 2014) 186

darunter ausbildungsinteressierte Jugendliche 168

darunter Fachkräfte 18

bereits zurückgekehrt wegen Abbruch 26

(8)

7. woran sich die von den Unternehmen gezahlten Vergütungen im Rahmen mög- licher Praktika und während der Berufsausbildung bemessen und wie hoch die- se Vergütungen sind;

Zu 7.:

Die Ausbildungsvergütungen richten sich nach den tariflichen beziehungsweise ortsüblichen Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungsberufe. Die Praktikums- vergütung muss den jeweils geltenden Vorschriften zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn entsprechen und mindestens 200 Euro im Monat betragen.

Darüber hinaus wird die Praktikums- und Ausbildungsvergütung durch MobiPro- EU aufgestockt, sodass den Teilnehmerinnen und Teilnehmern jeweils 818 Euro im Monat zur Sicherung des Lebensunterhalts zur freien Verfügung stehen.

Der Bedarf erhöht sich jeweils um 130 Euro für jedes eigene Kind, das die Teil- nehmerin oder der Teilnehmer in Deutschland betreut.

Daten zur Höhe der Vergütung liegen für das Ausbildungsjahr 2013 vor:

Bei der Praktikumsvergütung liegt die durchschnittliche monatliche Vergütung seitens der Unternehmen bei 200 Euro. Die durchschnittliche monatliche Auf- stockung durch MobiPro-EU liegt pro Person bei 618 Euro.

Bei der Ausbildungsvergütung liegt die durchschnittliche monatliche Vergütung seitens der Unternehmen im 1. Ausbildungsjahr bei 462 Euro. Die durchschnitt - liche monatliche Aufstockung durch MobiPro-EU im ersten Ausbildungsjahr liegt pro Person bei 356 Euro.

8. wie sichergestellt wird, dass sich mit der Ausbildung eine Entwicklung zum beiderseitigen Nutzen – Deckung des Fachkräftebedarfs der Arbeitgeber auf der einen, Chance auf Ausbildung und berufliche Perspektive in Deutschland und Baden-Württemberg bzw. bei Rückkehr für die Teilnehmerinnen und Teil- nehmer und für die wirtschaftlichen Perspektiven des Ursprungslands auf der anderen Seite – verbindet;

Zu 8.:

Ziel des neu aufgelegten Sonderprogramms ist es, Hemmnisse der beruflichen Mobilität von jungen Menschen innerhalb der EU abzubauen und damit einen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU zu leisten. Jugend- liche aus der EU sollen die Möglichkeit erhalten, eine betriebliche Berufsausbil- dung in Deutschland zu absolvieren. Der deutsche Ausbildungsmarkt soll konkret durch individuell zugeschnittene Unterstützungsangebote wie die vorbereitende und begleitende Sprachförderung, die Bezuschussung von Reise- und Unterhalts- kosten sowie flankierende Aktivitäten der Qualifizierung und Orientierung zu- gänglicher gestaltet und die Gefahr von Ausbildungsabbrüchen verringert werden.

Die arbeitsmarktliche Relevanz der Ausbildungsprojekte in der Zielregion in Deutschland bzw. in Baden-Württemberg fließt bei der Auswahl der Projekte in die Bewertung ein.

9. in welchen Branchen es regionale Sonderbedarfe geben wird, was die Ausbil- dung von Jugendlichen angeht, die aufgrund der von der Kultusministerkonfe- renz für 2014 in Baden-Württemberg prognostizierten Schulabgängerzahlen nicht bzw. nicht mehr aus den landeseigenen Ressourcen gedeckt werden können.

Zu 9.:

Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit weisen folgende 12 Berufsausbildun-

(9)

Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Verkäufer/-in, Koch/Köchin,

Fachverkäufer/-in – Lebensmittelhandwerk – Bäckerei, Friseur/-in, Restaurantfachmann/-frau,

Fachverkäufer/-in – Lebensmittelhandwerk – Fleischerei, Hotelfachmann/-frau,

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Bäcker/-in,

Anlagenmechaniker – Sanitär-/Heizung-Klimatechnik sowie Maler/Lackierer.

Dr. Nils Schmid

Minister für Finanzen und Wirtschaft

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Klar ist, dass die Schuldenbremse kommen muss. Dazu ha- ben wir drei Vorschläge. Sie reichen von null – das wird vor allem von der CDU propagiert – über 0,5 % des

Grundlage und Zweck des Staatsvertrags Die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ist ge - mäß § 3a des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) vom 13. 2228), an konkrete

Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Selbstverständlich, Herr Abgeordneter. Den baden-württembergischen Sicherheitsbehörden stehen in Ab-

inwieweit es einen Vertrauensschutz für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte gibt, die vor ihrer Ausbildung zu Fachlehrkräften und Techni- schen Lehrkräften bereits an

hier: Entwurf des Sechzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rund- funkänderungsstaatsvertrag).. Wesentliche Einzelbestimmung des 16.

Die Zeiträume zur Wiederherstellung der Infrastrukturen hängen wesentlich vom Ausmaß der Schäden ab und können nur sehr grob abgeschätzt werden. Für die Instandsetzung

Nach § 31 Absatz 2 BauGB kann von den Festset- zungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und (1.) Gründe des Wohls

Auch die Stadt- und Kreismedienzentren (§ 11) können hier Aufgaben über- nehmen, eine Verpflichtung dazu wird ihnen aber durch das Gesetz nicht auf- erlegt. Dies entspricht der