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Planung und Umweltrecht

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Academic year: 2021

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Dorfstraße 51

D-16816 Nietwerder-Neuruppin

Tel. +49.3391-45.45-0 • Fax +49.3391-45.45-10

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Planung und Umweltrecht

Planung und Umweltrecht, Band 1 bis 6;

Strategie Planung Umweltrecht, Band 7-10

Paketpreis 150.00 EUR

statt 215.00 EUR Planung und Umweltrecht, Band 1

Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky, Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2008 ISBN: 978-3-935317-33-7 Hardcover: 199 Seiten

Preis: 15.00 EUR

Planung und Umweltrecht, Band 4 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2010 ISBN: 978-3-935317-47-4 Hardcover: 277 Seiten

Preis: 15.00 EUR

Strategie Planung Umweltrecht, Band 8 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky, Erscheinungsjahr: 2014

ISBN: 978-3-944310-07-7 Hardcover: 270 Seiten, mit

farbigen Abbildungen

Preis: 25.00 EUR

Strategie Planung Umweltrecht, Band 9 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky, Erscheinungsjahr: 2015

ISBN: 978-3-944310-19-9 Hardcover: 218 Seiten, mit

farbigen Abbildungen

Preis: 25.00 EUR

Strategie Planung Umweltrecht, Band 7 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2013 ISBN: 978-3-935317-93-1 Hardcover: 171 Seiten, mit

farbigen Abbildungen

Preis: 25.00 EUR

Planung und Umweltrecht, Band 5 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky Erscheinungsjahr: 2011

ISBN: 978-3-935317-62-7 Hardcover: 221 Seiten

Preis: 15.00 EUR

Planung und Umweltrecht, Band 6 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2012 ISBN: 978-3-935317-79-5 Hardcover: 170 Seiten

Preis: 15.00 EUR

Planung und Umweltrecht, Band 2 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2008 ISBN: 978-3-935317-35-1 Hardcover: 187 Seiten

Preis: 15.00 EUR

Planung und Umweltrecht, Band 3 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2009 ISBN: 978-3-935317-38-2 Hardcover: 209 Seiten

Preis: 15.00 EUR

Strategie Planung Umweltrecht, Band 10 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky, Erscheinungsjahr: 2016

ISBN: 978-3-944310-25-1

Hardcover: 213 Seiten, mit farbigen Abbildungen

Preis: 50.00 EUR

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Deponien

Stand der Planung von Deponien für mineralische Abfälle in Berlin und Brandenburg

Ulrich Stock

Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) konstatiert seit einigen Jahren einen erhöhten Bedarf an Deponievolumen für mineralische Abfälle.

Indiz dafür waren vermehrte Anfragen zur Errichtung neuer Deponien für minera- lische Abfälle.

Die Ursache dafür wurde zunächst mit einem veränderten Vollzugsverhalten der Berg- behörden des Landes Brandenburg erklärt. In den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts folgten die Bergbehörden nahezu jedem Wunsche auf Wiederverfüllung der Abbau- stätten mit mineralischen Abfällen. Seit etwa 2008/2009 lässt das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Wiederverfüllungen nur noch in dem Umfange zu, wie es für die Gewährleistung der bergbaulichen Sicherheit erforderlich ist und verweist im übrigen auf die Möglichkeit einer abfallrechtlichen Zulassung einer De- ponie durch das LfU.*

Bei näherer Betrachtung zeigten sich weitere Ursachen:

• Auslaufen von Verwertungsmöglichkeiten als Deponieersatzbaustoff und bei der Altlastensanierung wegen der Beendigung zahlreicher Deponiestilllegungs- und Altlastensanierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren,

• verringerte Möglichkeit der Direktverwertung mineralischer Abfälle insbesonde- re im Straßenbau wegen Rückgang der Investitionen des Landes Brandenburg in diesem Bereich,

• (möglicherweise auch) verstärkter Bautätigkeit im privaten Sektor.

Das LfU führte daraufhin auf der Basis eigener Datensammlungen einen Vergleich zwischen dem nach dem Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg – Fortschrei- bung 2012 [1] prognostiziertem und dem tatsächlichem Restvolumen für Deponien der Klassen I und II, der jährlich fortgeschrieben wird. Das Ergebnis ist in Bild 1 dargestellt.

* Die für Umwelt zuständige Landesbehörde des Landes Brandenburg hat in den vergangenen Jahren wegen Umstrukturierungen mehrfach den Namen gewechselt. Die derzeitige Bezeichnung wird im weiteren Text auch für die Vorläuferbehörden Landesumweltamt Brandenburg (LUA) und Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) verwendet.

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Strategie Planung Umweltrecht, Band 7-10

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Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky, Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2008 ISBN: 978-3-935317-33-7 Hardcover: 199 Seiten

Preis: 15.00 EUR

Planung und Umweltrecht, Band 4 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2010 ISBN: 978-3-935317-47-4 Hardcover: 277 Seiten

Preis: 15.00 EUR

Strategie Planung Umweltrecht, Band 8 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky, Erscheinungsjahr: 2014

ISBN: 978-3-944310-07-7 Hardcover: 270 Seiten, mit

farbigen Abbildungen Preis: 25.00 EUR

Strategie Planung Umweltrecht, Band 9 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky, Erscheinungsjahr: 2015

ISBN: 978-3-944310-19-9 Hardcover: 218 Seiten, mit

farbigen Abbildungen

Preis: 25.00 EUR

Strategie Planung Umweltrecht, Band 7 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2013 ISBN: 978-3-935317-93-1 Hardcover: 171 Seiten, mit

farbigen Abbildungen

Preis: 25.00 EUR

Planung und Umweltrecht, Band 5 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky Erscheinungsjahr: 2011

ISBN: 978-3-935317-62-7 Hardcover: 221 Seiten Preis: 15.00 EUR

Planung und Umweltrecht, Band 6 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2012 ISBN: 978-3-935317-79-5 Hardcover: 170 Seiten

Preis: 15.00 EUR

Planung und Umweltrecht, Band 2 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2008 ISBN: 978-3-935317-35-1 Hardcover: 187 Seiten Preis: 15.00 EUR

Planung und Umweltrecht, Band 3 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2009 ISBN: 978-3-935317-38-2 Hardcover: 209 Seiten

Preis: 15.00 EUR

Strategie Planung Umweltrecht, Band 10 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky, Erscheinungsjahr: 2016

ISBN: 978-3-944310-25-1

Hardcover: 213 Seiten, mit farbigen Abbildungen

Preis: 50.00 EUR

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Deponien

Bild 1: Vergleich des nach dem Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg – Fortschreibung 2012 prognostizierten mit dem tatsächlichen Restvolumen der Deponien der Klassen I und II (Stand jeweils zu Jahresbeginn)

Quelle: Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg – Fortschreibung 2012 Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 49 vom 12.12.2012, S. 1831

Für die Deponieklasse II ist eine erstaunliche Übereinstimmung zwischen Prognose und Wirklichkeit festzustellen. Das Bild zeigt weiterhin, dass an Volumen für die DK II- Abfälle auf absehbare Zeit kein Mangel bestehen wird.

Anders bei der Deponieklasse I: Einem geringen Aufwuchs (Deponie Pinnow, Landkreis Uckermark) folgte ein stärkerer Rückgang des Restvolumens als erwartet.

Hält diese Entwicklung an, wird das vorhandene DK I-Volumen im Raum Berlin- Brandenburg in wenigen Jahren erschöpft sein.

Nach Tabelle 1 verfügt Brandenburg noch über etwa 1,58 Millionen m3 Restvolumen auf Deponien der Klasse I (Stand Januar 2015), das sich auf 4 Deponien konzentriert (Deetz, Pinnow, Schöneiche und Grube Präsident). Besser sieht es beim Volumen der DK II aus (2,39 Millionen m3 auf 7 Deponien: Schöneiche, Grube Präsident, Forst, Nauen-Schwanebeck, Vorketzin, Lübben-Ratsvorwerk, Hörlitz).

Bild 2 zeigt die Lage der betriebenen Deponien in Brandenburg.

Die Entsorgungswirtschaft Brandenburgs hat jedoch bereits auf den sich abzeich- nenden Notstand reagiert. Dem LfU liegt eine Reihe von Anträgen zur Erweiterung Tabelle 1: Restvolumina der Brandenburger

Deponien (Stand Januar 2016) Deponien Restvolumina Restvolumina in Betrieb Januar 2014 Januar 2016

Millionen m³

DK I ~ 2,24 ~ 1,14

DK II ~ 2,96 ~ 2,28 Gesamt

in Betrieb ~ 5,20 ~ 3,42

bestehender als auch Errichtung neuer Deponien vor.

In Tabelle 2 sind alle Vorhaben aufgelistet, für die der jeweilige Vorhabenträger dem LfU irgendwie geartete Antragsunterla- gen eingereicht hat (Beschreibung des Vorhabens im Rahmen der Umweltver- träglichkeitsprüfung, Antragsunterlagen, schriftliche Ankündigungen usw.).

Restvolumen Mio. m3 4,0

3,0

2,0

1,0

0 DKII

DKI

Prognose real

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

(4)

Deponien

Das mit diesen Maßnahmen geplante und beantragte Deponievolumen beträgt in Summe 23.825.000 m3 für Deponien der Klasse I und 1.730.000 m3 für Deponien der Klasse II.

(Diese Zahlen sind so in das im weiteren beschriebene Gutachten eingeflossen. Der im Juli 2015 gestellte Antrag für die Erweiterung der Deponie Schöneiche weicht ge- ringfügig von diesen Zahlen ab.)

Darüber hinaus wurden in Vorgesprächen oder bei anderen Gelegenheiten weitere Vor- haben mehr oder weniger konkret Absichtsbekundungen abgegeben, ohne dass bisher schriftliche Unterlagen vorliegen. Diese wurden im Gutachten nicht berücksichtigt.

Summiert man alle diese Vorhaben auf, ergibt sich folgende Bilanz:

DK 0: 6.025.000 m3 DK I: 38.334.000 m3 DK II: 2.230.000 m3.

Tabelle 2: Übersicht der in Genehmigungsverfahren befindlichen oder schriftlich angekündigten Deponievorhaben (Stand März 2016)

Dep.- geplantes beantragtes Verfahrensstand/

Vorhaben Träger

klasse Volumen Volumen

nächster Schritt m3

Kiessandtagebau Kiesewetter GmbH, Planfeststellungsverfahren Alt Golm Storkow DK I 1.000.000 abgeschlossen, Zulassung zum

vorzeitigen Beginn erteilt

Grube Präsident VEO GmbH

DK II 230.000 Plangenehmigungsverfahren abge- Eisenhüttenstadt schlossen, in der Errichtungsphase Grube Präsident VEO GmbH

DK I 890.000 In der Errichtung Eisenhüttenstadt

Deponie

KWU Fürstenwalde DK I 165.000 Einreichung der Antragsunterlagen Alte Ziegelei für das IV. Quartal 2015 angekündigt Zossen/ Wünsdorf Erdtrans GmbH

DK I 1.900.000 Antrag gestellt, Erörterungstermin

Zossen hat stattgefunden

Pinnow UDG Land- DK I 700.000 Antrag gestellt, Vervollständigung der

kreis Uckermark Antragsunterlagen

Niederlehme SBAZV DK I 4.700.000 Scoping im Rahmen der UVP wurde

durchgeführt

BZR Scoping im Rahmen der UVP wurde Fresdorfer Heide Bauzuschlagsstoffe DK I 5.000.000 durchgeführt. Einreichung der

und Recycling GmbH Antragsunterlagen wird erwartet Schöneiche MEAB mbH DK I 6.300.000 Plangenehmigungsverfahren

abgeschlossen

Schöneiche MEAB mbH DK II 1.500.000 Schriftliche Ankündigung, Antragsunterlagen in Vorbereitung Deetz MEAB mbH DK I 2.770.000 Schriftliche Ankündigung,

Antragsunterlagen in Vorbereitung Luggendorf Deponie

DK I 400.000 Scoping im Rahmen der UVP wurde

Luggendorf GmbH durchgeführt

Gesamt DKI 13.035.000 10.790.000

Land Brandenburg DKII 1.500.000 230.000

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Deponien

Es scheint also so auszusehen, dass kein Grund zur Besorgnis um die Entsorgungs- sicherheit in Berlin und Brandenburg besteht. Jedoch muss davon ausgegangen werden, dass nicht alle diese Vorhaben auch wirklich realisiert werden. Viele Antragsteller kommen aus dem Bereich der mineralstoffgewinnenden Industrie ohne Erfahrungen im Deponiebetrieb. Deren Durchhaltevermögen bleibt abzuwarten. Bei einigen Vor- haben werden auch jetzt schon Genehmigungshindernisse sichtbar.

Wie sieht nun der Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg [1] aus dem Jahr 2012 die Deponiesituation? Die entsprechende Passage lautet:

Damit reichen die im Land Brandenburg aktuell verfügbaren sowie bei Erfordernis akti- vierbaren Deponiekapazitäten in jedem Fall aus, um im Planungszeitraum Entsorgungs- sicherheit für alle Abfälle zu garantieren, die auf Deponien der Klasse I und II abgelagert werden müssen. Auf Grund dieser hohen Kapazitäten trifft diese Aussage auch auf die abzulagernden Abfälle, die außerhalb der Entsorgungspflicht der örE anfallen, zu, obwohl für diese auf Grund der spezifischen Randbedingungen auch zukünftig keine gesicherte Aussage zu den zu erwartenden Mengen möglich sein wird.

Somit besteht aus landesplanerischer Sicht im Planungszeitraum grundsätzlich kein Be- darf an zusätzlichem Deponieraum für die Deponieklassen I und II. Auch die ungleiche regionale Verteilung der derzeit verfügbaren Deponiekapazitäten würde nur im Ausnah- mefall die Planung von weiterem Deponieraum rechtfertigen. Mindestvoraussetzung für eine solche Ausnahme wäre der Nachweis des ökologischen und wirtschaftlichen Nutzens einer derartigen Planung für die betrachtete Region…

Zu dieser Textpassage sind einige Anmerkungen erforderlich:

Nach § 30 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind in Abfallwirtschaftsplänen die Abfal- lentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen erforderlich sind, darzustellen. Bei der Darstellung des Bedarfs sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen. Eine Unterscheidung nach einzelnen Deponieklassen ist nicht vorgesehen.

Die für die Entsorgungsplanung zuständige Oberste Abfallwirtschaftsbehörde (in Bran- denburg das damalige Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz – MUGV) kam zu dem Ergebnis, dass wegen des gesicherten Volumens der Klasse II zum Zeitpunkt der Planfortschreibung die Entsorgungssicherheit für die nächsten zehn Jahre gegeben war.

Die Formulierung des Abfallwirtschaftsplans steht der Errichtung neuer Deponien für mineralische Abfälle nicht grundsätzlich entgegen, knüpft diese jedoch an den Nachweis des ökologischen und wirtschaftlichen Nutzens. Diese Feststellung ist wichtig für die notwendige Prüfung im abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren, ob die sogenannte Planrechtfertigung erbracht werden kann.

(6)

Deponien

Um eine Entscheidungshilfe an der Hand zu haben, ob für die Deponievorhaben im Einzelnen diese Planrechtfertigung vorhanden ist, hat das LfU ein Gutachten in Auf- trag gegeben, in dem der Bedarf an Deponievolumen für mineralische Abfälle für die nächsten 10 Jahre ermittelt werden sollte.

Dieses Gutachten wurde durch die Oetjen-Dähne & Partner Umwelt- und Energie- Consult (u.e.c.) GmbH Berlin im Zeitraum Herbst 2014/Frühjahr 2015 erarbeitet [3].

Es kann in voller Länge in den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und ländliche Räume (MLUL) eingesehen werden (der Autor empfiehlt zu googeln).

Bild 2: Sektoren des Landes Brandenburg; Lage der derzeit betriebenen und geplanten (Tabelle 2) Deponien

Quelle: Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage für die Prüfung der Planrechtfertigung im Rahmen von Planfeststellungs- verfahren von Deponien der Klasse DK I im Bundesland Brandenburg, Gutachten der Oetjen-Dähne & Partner Umwelt- und Energie-Consult (u.e.c.) GmbH Berlin im Auftrage des Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)

Deponie-Betrieb Deponie DK I

Deponie DK I + DK II

Deponie DK II

Betriebsdeponien

Deponie-Planung Deponie DK I

Deponie DK I + II 01 Deetz 02 Pinnow

03 Schöneiche 04 Grube Präsident

05 Forst (Lausitz) 06 Nauen-Schwanebeck 07 Vorketzin 08 Lübben-Ratsvorwerk 09 Hörlitz

10 Stahlwerk Hennigsdorf 11 Stahlwerk Brandenburg 12 Aschedeponie Jänschwalde

01 Deetz

02 Kiessandtagebau Alt Golm 03 Alte Ziegelei

04 Fresdorfer Heide 05 Pinnow 06 Schöneiche 07 Zossen/Wünsdorf 08 Grube Präsident

Gebiet A Gebiet B Gebiet C Gebiet D

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Deponien

In diesem Vortrag werden Vorgehensweise und Ergebnisse in sehr komprimierter Form dargestellt.

Mit dem Gutachter wurde folgendes Vorgehen vereinbart:

• Es wird das Aufkommen für 22 relevante Abfallarten ermittelt, die jeweils eine Menge von mehr als 10.000 Tonnen pro Jahr aufweisen. Diese 22 Abfallarten ma- chen mehr als 96 % des Gesamtaufkommens mineralischer Abfälle in Berlin und Brandenburg aus.

• Es wird nur die Menge der bei den Endverbrauchern verwerteten bzw. beseitigten Abfälle erhoben. So werden z.B. Recyclinganlagen, die mineralische Abfälle für eine spätere Verwertung behandeln, nicht betrachtet. Auf diese Weise soll die Doppel- erfassung von Abfällen verhindert werden. Die örtliche Herkunft der Abfälle ist bei dieser Vorgehensweise ohne Belang.

• Die Ermittlung des Deponiebedarfs erfolgt sowohl für das Land Brandenburg als Gesamtbetrachtung als auch für 4 Sektoren des Landes (Bild 2). Für die Bedarfser- mittlung im Sinne der Planrechtfertigung wird man wohl eine weitere Unterteilung einführen müssen: berlinnah und berlinfern.

Auf die Ergebnisse der sektoralen Betrachtung wird in diesem Vortrag nicht weiter eingegangen.

Bild 3 stellt das Gesamtaufkommen an mineralischen Abfällen in Berlin und Branden- burg in den Jahren 2011 bis 2013 und das vom Gutachter für die Folgejahre prognosti- zierte Aufkommen dar. Es liegt bei etwa 10 Millionen Tonnen bzw. etwa 6,5 Millionen m3 pro Jahr. Nur ein geringer Teil dieser Menge wird deponiert, der überwiegende Teil wird verwertet. Auffällig ist außerdem der Rückgang der für die Verfüllung von Abgrabungen eingesetzten Menge.

Bild 3: Gesamtaufkommen mineralischer Abfälle in Berlin und Brandenburg

Für die Ermittlung des benötigten Deponievolumens ist der Gutachter wie folgt vor- gegangen:

Er hat die Mengen, die derzeit deponiert bzw. verwertet werden ermittelt und diese den vorhandenen Verwertungskapazitäten gegenübergestellt. Sind die Verwertungs- kapazitäten erschöpft, entstehen so genannte Überschussmengen, die im Sinne einer worst-case-Betrachtung dann vollständig auf DK I-Deponien beseitigt werden müssen.

2012 8

6 4 2

Aufkommen Mio. m3/a

0 2011

2013 2017 2020 2025 2012

8 6 4 2 Aufkommen Mio. t/a

0 2011

2013 2017 2020 2025 12

10

Deponierung Direktverwertung Deponiebaumaßnahmen

Altablagerung Verfüllung übertage Prognose

6,5 6,4 6,6 6,7 6,7

7,2

Deponierung Direktverwertung Deponiebaumaßnahmen

Altablagerung Verfüllung übertage Prognose

10,3 10,0 10,4 10,5

11,4 10,6

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Deponien

Für heute deponierte Mengen muss weiterhin Deponiekapazität in dieser Größenord- nung bereitgestellt werden.

Folgende Entsorgungswege wurden untersucht:

• Direktverwertung – z.B. für den Wege- und Straßenbau, für den sonstigen Hoch- und Tiefbau, für den Garten- und Landschaftsbau,

• Deponierung – Abfallbeseitigung auf Deponien,

• Deponiebau – Abfallverwertung auf Deponien,

• Altablagerungen – Abfallverwertung zur Sicherung,

• Verfüllung Übertage – Abfallverwertung in Abgrabungen.

Aus der Aufsummierung der verschiedenen Überschussmengen plus der bereits heute und für die Folgejahre fortgeschriebenen deponierten Menge errechnet sich der zu- künftige Deponiebedarf.

Das Gesamtergebnis ist in Bild 4 dargestellt. Danach wird der jährliche Bedarf an De- ponievolumen auf etwa 2,7 Millionen m3 ab dem Jahr 2020 steigen. Der Gesamtbedarf an Deponiekapazität in den Jahren 2015 bis 2025 beträgt etwa 20,9 Millionen m3.

Diese Menge setzt sich wie folgt zusammen:

• 4,0 Millionen m3 aus der Fortschreibung des derzeit benötigten Deponiebedarfs,

• 7,6 Millionen m3 wegen Wegfalls der Möglichkeit der Verfüllung von Abgrabungen,

• 4,2 Millionen m3 wegen Wegfalls der Möglichkeit der Verwertung mineralischer Abfälle für Deponiebaumaßnahmen,

Bild 4: Darstellung des Deponiebedarfs aus der Entstehung von Überschussmengen in Branden- burg

Deponiebedarf Mio. m3/a

2015 2016 2017 3,0

2,5 2,0 1,5 1,0 0,5

2014 0

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 zu beseitigende Abfallmenge

Überschussmenge aus Deponiebaumaßnahmen

Überschussmengen aus der Verfüllung Überschussmenge aus Altablagerungen

bis 2025:

+ 5,1 Mio. m3 bis 2025:

+ 4,2 Mio. m3 bis 2025:

+ 7,6 Mio. m3

(9)

Deponien

• 5,1 Millionen m3 wegen Wegfalls der Möglichkeit der Verwertung mineralischer Abfälle für Altlastsanierungen (die Beendigung der Sanierung der Altablagerung Großziethen schlägt dabei besonders zu Buche).

Überschussmengen wegen Wegfalls der Möglichkeiten der Direktverwertung werden nicht ausgewiesen. Der Gutachter geht davon aus, dass direkt verwertete Abfallmengen zukünftig in gleichem Umfang verwertet werden.

Von Interesse ist ferner, über welchen Zeitraum die Entsorgungssicherheit in Berlin und Brandenburg bei Realisierung der in Tabelle 2 aufgeführten Deponieprojekte gesichert ist.

Darüber gibt das folgende Bild Auskunft.

Bild 5: Entwicklung des Deponierestvolumens bei Realisierung der in Tabelle 2 genannten Deponieprojekte

Aus dem Bild wird ersichtlich, dass bei Zugrundelegung eines extremen Szenarios, dessen Problematik insbesondere aus einem Rückgang der Verfüllung von Abgra- bungen resultiert, selbst bei Realisierung aller in Tabelle 2 aufgeführter Projekte das Deponievolumen im Verlaufe des Jahres 2024 erschöpft wäre.

Schlussfolgerungen hinsichtlich des Nachweises der Planrechtfertigung:

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Erfordernis der Planrechtfertigung bereits dann erfüllt, wenn für das Vorhaben, gemessen an den Zielsetzungen des Fachrechts, ein Bedarf besteht, die geplante Maßnahme unter die- sem Blickwinkel also erforderlich ist. Im Falle von Deponien bedeutet dies, dass für die Deponie, gemessen an den Zielen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (hier: § 1), ein Bedarf bestehen muss.

Deponierestvolumen Mio. m3/a

2015 2016 2017 2,5

2,0

1,5

1,0

0,5

2014 0

2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 zu beseitigende Abfallmenge

Überschussmenge aus Deponiebaumaßnahmen Deponierestvolumen zu Beginn des Jahres

Überschussmengen aus der Verfüllung Überschussmenge aus Altablagerungen

(10)

Deponien

Bedarf besteht nicht erst bei Unausweichlichkeit der Deponierung, sondern schon dann,wenn das Deponievorhaben als Solches objektiv erforderlich, d.h. vernünfti- gerweise geboten ist und dabei der Zielbestimmung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entspricht. [2]

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens [3] und der zitierten Aus- führungen von Versteyl und Kersandt [7] ist das LfU der Auffassung, dass für die in Tabelle 2 genannten und sogar für die eingangs erwähnten angekündigten, aber noch nicht schriftlich fixierten, Deponieprojekte Planrechtfertigung insofern gegeben ist, als der Bedarf für diese Deponien nachgewiesen ist.

Auch sonst dürften die Hürden für den Nachweis der Planrechtfertigung dann nicht besonders hoch sein, wenn der Vorhabensträger im Besitz der erforderlichen Grund- stücke ist. Dies ist bei allen dem LUGV bekannten Vorhaben der Fall. Enteignungen, die besonders hohe Anforderungen an den Nachweis der Planrechtfertigung (insbe- sondere bezüglich der Rechtfertigung der Standortauswahl) nach sich ziehen, sind nicht erforderlich.

Das LfU ist nicht der Auffassung, dass der Nachweis der Planrechtfertigung eine da- rüber hinausgehende Konkretisierung der Herkunft der zur Ablagerung beantragten Abfälle oder sogar die Vorlage vertraglicher Bindungen verlangt.

Beim Nachweis der Planrechtfertigung ist davon auszugehen, dass der geplante Betriebs- zeitraum von Deponien (20 bis 25 Jahre) weit größer ist als der Betrachtungszeitraum des Gutachtens (10 Jahre).

Das heißt, dass das LfU bei der Zulassung der Errichtung neuer oder der Erweiterung bestehender Deponien nach einem qualifizierten Windhundprinzip vorgehen wird:

Solange zwischen gutachterlich ausgewiesenem Deponiebedarf einerseits und dem beantragten plus dem bestehenden Deponievolumen andererseits eine Differenz be- steht, wird das LUGV unter Berücksichtigung der räumlichen Verteilung Zulassungen erteilen (selbstverständlich unter der Maßgabe, dass die sonstigen Genehmigungs- voraussetzungen erfüllt sind).

Bei Deponien der Klasse I handelt es sich um Deponien für nicht gefährliche Abfälle.

Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§ 35) wird das Planfeststel- lungsverfahren das Regelverfahren sein [6]. Damit verbunden ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Öffentlichkeitsbeteiligung.

Wegen der notwendigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden von Vorhabensträgern und Wirtschaftsverbänden Befürchtungen laut, dass sich die Genehmigungsverfahren unmäßig verzögern.

Bei dem einen bisher in Brandenburg durchgeführten Verfahren haben sich diese Befürchtungen bisher nicht bestätigt. Es gab eine Einwendung. Aus anderen Bun- desländern, z.B. Niedersachsen, sind sehr wohl erhebliche Widerstände gegen neue Deponieprojekte bekannt geworden.

Eine Möglichkeit, Akzeptanzprobleme zu vermeiden, wurde bereits genannt: der Ver- zicht auf Enteignungen von Grundstücken, da die Vorhabensträger bereits Besitzer der künftigen Deponiegrundstücke sind.

(11)

Deponien

Als andere Möglichkeiten werden gesehen: die Nutzung von durch bergbauliche Tätig- keit vorbelasteten Standorten, die Erweiterung etablierter Deponiestandorte, gegebe- nenfalls durch Nutzung der Technologie Deponie auf Deponie (à weg von der grünen Wiese). In Ostdeutschland gibt es hier und da noch die Möglichkeit, Altgenehmigungen aus der DDR zu nutzen. Solange man im Rahmen des durch diese Altgenehmigun- gen gesetzten Bestandsschutzes operiert, kann die Errichtung neuer, dem Stand der Technik entsprechender Deponieabschnitte durch ein Plangenehmigungsverfahren zugelassen werden.

Durch die Errichtung neuer Deponien und den Rückgang der Verfüllung von Abgra- bungen wird es zu einer Verschiebung von Massen aus der Verwertung in die Besei- tigung kommen, der Anteil der durch Beseitigung entsorgten mineralischen Abfälle wird also wachsen.

Wie ist diese Entwicklung zu bewerten?

Nach Auffassung des Autors ist diese Entwicklung nicht nur negativ zu sehen. Denn die Beseitigung in einer durch Abdichtungssysteme gesicherten und unter dem Rechts- regime des Abfallrechts stehenden Deponie stellt im Vergleich zur Verfüllung einer Abgrabung die umweltgerechtere Entsorgungsvariante dar (selbst für Deponien der Klasse 0 ist das Vorhandensein einer geologischen Barriere und die Aufbringung einer qualifizierten Rekultivierungsschicht erforderlich.)

Des Weiteren dürfen erhebliche Zweifel daran angemeldet werden, dass es sich bei den in den 90er Jahren zugelassenen Verfüllungen von Abgrabungen wirklich um Verwertungsmaßnahmen nach dem Maßstab der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gehandelt hat. Danach kann nur dann von einer Verwertung gesprochen werden, wenn durch den Einsatz der Abfälle natürliche Rohstoffe substituiert werden, wenn also der Vorhabensträger für die Durchführung der Maßnahme bei Nichtvor- handensein der Abfälle natürliche Rohstoffe ankaufen müsste. Davon kann wohl bei kaum einer dieser Maßnahmen ausgegangen werden.

Durch die beschriebene Entwicklung wird also auch mehr Ehrlichkeit in die Abfall- wirtschaft einziehen.

Vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen dürfen die Bemühungen um die Verwertung mineralischer Abfälle nicht vernachlässigt werden. Das MLUL hat das Projekt Steigerung der Ressourceneffizienz des Recyclings von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen ins Leben gerufen. Hierbei wurden relevante Handlungsfelder ermittelt, um einerseits natürliche Ressourcen zu schonen und den damit einherge- henden Landschaftsverbrauch zu vermindern und andererseits Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffen) möglichst umfangreich und hochwertig stofflich zu verwerten. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist eine weitgehende Getrennthaltung der minera- lischen Abfälle bereits am Anfallort – beim Gebäudeabriss, siehe dazu [2].

(12)

Deponien

Literatur [1] Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg – Fortschreibung 2012 Amtsblatt des Landes

Brandenburg Nr. 49 vom 12.12.2012, S. 1831

[2] Brandenburger Leitfaden für den Rückbau von Gebäuden – Steigerung der Ressourceneffizienz des Recyclings von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen. Internetpräsentation des MLUL [3] Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage für die Prüfung der Planrechtfertigung im Rahmen von Planfeststellungsverfahren von Deponien der Klasse DK I im Bundesland Brandenburg, Gutachten der Oetjen-Dähne & Partner Umwelt- und Energie-Consult (u.e.c.) GmbH Berlin im Auftrage des Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)

[4] Franssen, G.; Grunow, M.: Standortbezogene Rechtsfragen bei der Zulassung von Deponievor- haben auf neuen Flächen. Vortrag zur 12. Leipziger Deponiefachtagung, 08./09.03.2016, Leipzig, Tagungsband

[5] Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirt- schaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012, Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, 29. Februar 2012

[6] Stock, U.: Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Deponien der Klassen DK 0 und DK I. Vortrag anlässlich der Präsentation des Gutachtens [3] am 25.03.2015 in Potsdam, erhältlich über die Internetpräsentation des LUGV

[7] Versteyl, A.; Kersandt, P.: Planrechtfertigung oder Bedarfsnachweis – Droht ein Entsorgungs- engpass bei DK I-Deponien? Vortrag zu den Berliner Abfallrechtstagen, 20./21.11.2014, Berlin, Tagungsunterlagen

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TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Wir widmen uns aktuellen verfahrens- und anlagentechnischen sowie politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Themen, soweit sie die Abfall- und Kreislaufwirtschaft, die Energie- und Rohstoffwirtschaft und den Immissionsschutz betreffen.

Unsere Aufgabe sehen wir in der Kommunikation zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Technik und Wissenschaft.

Zu wichtigen Themen veranstalten wir Konferenzen und Congresse – dazu geben wir Bücher heraus.

Stets sind wir auf der Suche nach interessanten Referenten, aktuellen Themen und spannenden Projekten um unser Angebot weiterzuentwickeln. Gern lassen wir uns von neuen Ideen inspirieren und diskutieren deren Realisierbarkeit.

Der TK Verlag gibt seit dreißig Jahren Fachbücher zu zahlreichen Themen des technischen Umweltschutzes heraus:

Unsere Konferenzen im Überblick:

• Berliner Abfallwirtschafts- und Energiekonferenz

• Berliner Recycling- und Rohstoffkonferenz

• Berliner Konferenz

Mineralische Nebenprodukte und Abfälle

• IRRC – Waste-to-Energy

• Berliner Immissionsschutzkonferenz

• Thermische Abfallbehandlung und energetische Verwertung

• Mechanisch-biologische Abfallbehandlung und Ersatzbrennstoffe

• Biologische Abfallbehandlung

• Recycling und Rohstoffe

• Verpackungen, ...

Insgesamt sind bislang bei uns etwa zweitausend Fachbeiträ- ge erschienen, die in ihrer Gesamtheit einen guten Überblick über technische, wirtschaftliche, rechtliche und politische Entwicklungen geben. Seit Kurzem stellen wir Ihnen die Fachbeiträge kostenlos auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 7

Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 11 Thomé-Kozmiensky und Beckmann Energie aus Abfall 11

Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 5 Karl J. Thomé-Kozmiensky und Andrea Versteyl • Planung und Umweltrecht 6Karl J. Thomé-Kozmiensky und Andrea Versteyl • Planung und UmweltVersteyl • Planung und UmweltVrecht 6

IMMISSIONSSCHUTZ 2

Thomé-Kozmiensky Dombert, V ersteyl, Rotar d, Appel

4K. J. Thomé-Kozmiensky & S. Thiel WASTE MANAGEMENT 4

K. J. Thomé-Kozmiensky & S. Thiel WASTE MANAGEMENT

Karl J. Thomé-Kozmiensky Strategie Planung Umweltr echt 8

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Thomé-Kozmiensky + Goldmann Recycling und Rohstoffe Band 4

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar

Thomé-Kozmiensky, K. J. (Hrsg.): Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 3 – Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen – ISBN 978-3-944310-28-2 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Copyright: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky Alle Rechte vorbehalten

Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky • Neuruppin 2016

Redaktion und Lektorat: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky, Dr.-Ing. Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc.

Erfassung und Layout: Sandra Peters, Ginette Teske, Janin Burbott-Seidel, Claudia Naumann-Deppe, Anne Kuhlo, Gabi Spiegel

Druck: Universal Medien GmbH, München

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Tabelle 2:  Übersicht der in Genehmigungsverfahren befindlichen oder schriftlich angekündigten  Deponievorhaben (Stand März 2016)

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