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Wullschleger, E., & Mahrer, F. (1976). Der Informationsgehalt des Schweizerischen Landesforstinventares (LFI). In Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen (Ed.), Berichte, Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen: Vol. 162.

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(1)

Der Informationsgehalt

des Schweizerischen Landesforstinventares (LFI)

Von E. Wullschleger und F. Mahrer, Birmensdorf

1. Einleitende Bemerkungen

Forstliche Grossrauminventuren, Landes-/Regionalinventare, werden in vielen Ländern bereits seit Jahrzehnten durchgeführt. Auch in der Schweiz ist vor Jahren ein Vorstoss zur Organisation eines solchen Unternehmens gemacht worden (1, 2), ohne dass damals die Idee ein grosses Echo gefunden hätte. Es ist das Verdienst von Alfred Kurt (3, 4, 5), die Anregung zur Durchführung eines Landesforstinventares erneut aufgegriffen, mit Nachdruck vertreten und vor allem hinsichtlich der Ziele derart konkretisiert zu haben, dass sie Fuss fassen konnte.

Seit 1973 wird an der Eidgenössischen Anstalt für das Forstliche Versuchs- wesen (EAFV) auftragsgemäss an der Vorbereitung eines LFI gearbeitet. Es dürfte angezeigt sein, die beiden vorausgegangenen Artikel fortsetzend, hier einige Ausführungen zu machen über die

Festlegung des Informationsgehaltes des LFI (E. Wullschleger), - Auswertungssystematik (F. Mahrer).

2. Die Festlegung des Informationsgehaltes

2.1 Einige Erwägungen

Für eine Grossrauminventur kann es verschiedene Gründe geben. Hauptgrund ist stets der Wunsch, in einem oder mehreren Sachgebieten und bestimmten Aus- sageeinheiten eine übersieht zu erhalten.

Das Bedürfnis nach einer Gesamtschau der forstlichen Verhältnisse in einem forstpolitisch relevanten Gebiete kann sich geltend machen zum Beispiel, weil die grosse Ausdehnung der Waldfläche einen überblick verunmöglicht, oder aber weil die grosse Zahl verhältnismässig kleiner Forstbetriebe und unterschiedliche forstliche/betriebliche Zustände eine übersichtliche Zusammenfassung mindestens stark erschweren. Dieser letztgenannte Fall trifft für die Schweiz zu. Die Zu- sammenschreibung von Ergebnissen der Betriebsplanungen ist für das LFI kein tauglicher Weg. Mit der «Qualität» der Betriebsplanung hat das direkt nichts zu tun (6, 9).

Die mit einer Grossrauminventur verfolgten Absichten sind - wie die im Ausland vorhandenen Inventuren zeigen - vielfältiger Art. Je differenzierter das

(2)

Informationsbedürfnis ist, desto umfassender muss der Inhalt einer Inventur sein.

Das Spektrum reicht von der Erfassung der Waldfläche und des Holzvorrates, der

«forstlich wichtigsten Daten», über die Erstellung einer Holznutzungsprognose bis zum umfassenden Inventar, das alle die genannten Sachgebiete und darüber hinaus noch weitere einschliesst. Zusammen mit einer geeigneten Interpretation führt das zu einer wirklichen Gesamtschau. Wie immer ein solches Forstinventar aussehen mag, stets kommt die Zweckbezogenheit zum Ausdruck.

Je vielgestaltiger das Informationsbedürfnis ist, desto deutlicher kommt aber auch die Relativität der Ansprüche, die an ein LFI gestellt werden, zum Vor- schein. Je nach dem Standort des Interessenten wird die Bedeutung eines Sach- gebietes oder eine Aussage des LFI verschieden beurteilt. Man denke an die unter- schiedlichen Gewichte, die den Aussagen eines LFI von Betrachtern aus dem forstlichen bzw. dem nicht forstlichen Bereiche, aus den politischen Ebenen Bund und Kantone zugeordnet werden. Hinzu tritt die differenzierte Betrachtungsweise die eine Information des LFI je nach der Aussageeinheit, den Zeitumständen und der Art und Weise der Interpretation erfährt. Eine wirklich allseitige Zustimmung zum Informationsgehalt eines LFI, zu dessen Gestaltung überhaupt, wird aus diesen Gründen wohl nicht zu erreichen sein.

In der Schweiz sind neben den sogenannten «forstlich wichtigsten Daten», worunter etwa Angaben über den Vorrat, Zuwachs und Nutzungsmöglichkeiten verstanden werden, ebensosehr Aussagen über den Waldzustand, die Wald- erschliessung und vor allem die Waldfunktionen von Bedeutung. Es ist gewiss bezeichnend, dass gerade Alfred Kurt, als Inhaber des Lehrstuhles für forstliche Ertragskunde, stets vollständige, die Region und das Land erfassende Inventare vorgeschlagen hat: «Umfassende Inventare haben in möglichst erschöpfender Weise Aufschluss über die Waldverhältnisse eines grossen Gebietes zu geben»

(5, dazu auch 3, 4). So wie die Dinge liegen, kann es sich bei einem Schweizeri- schen Landesforstinventar wirklich nur um eine umfassende Erhebung handeln;

dahin gehend lautet denn auch der Auftrag an die Bearbeiter.

2.2 Die Zusammenhänge

Der Weg von einer ersten pauschalen Vorstellung über ein LFI bis zur ab- schliessenden Festlegung des Informationsgehaltes ist weit und führt über ver- schiedene Zwischenstationen.

Anhand einer summarischen Erfassung der verschiedenen Informations- bedürfnisse ergibt sich der zunächst und zwangsläufig nur generell formulierbare Auftrag zu einem LFI, nämlich:

«Das Landesforstinventar soll über den Wald der - Schweiz .. .

- Kantone .. .

mittels vielfältiger und wiederholter Erhebungen ... Aufschluss geben hinsichtlich - der Fläche

der Standortsgegebenheiten des Zustandes

der Zustandsveränderungen

der Wohlfahrtswirkungen

}

als Ausdruck der Bewirtschaftung 13

(3)

und daraus durch geeignete Auswertungen/Interpretationen - umfassende Informationen bieten

Entscheidungs-/Planungsgrundlagen schaffen mittel- und langfristige Prognosen

Leistungs-/Erfolgskontrollen sowie Problemanalysen ermöglichen.» (7, 8)

Die Interpretation des Auftrages und eine vertiefte Überprüfung der In- formationsbedürfnisse, wozu auch die Feststellung der heute vorhandenen Informationen gehört, ergibt den wünschbaren Informationsgehalt. Zusammen mit weiteren Überlegungen entspricht dies etwa dem «Entwurf zu einem Konzept LFI, 1973» (8).

Aus dem wünschbaren Informationsgehalt leitet sich ein vorläufiger Auf- nahmekatalog ab. Es gilt sodann, die Kriterien, welche diesen Katalog ein- schränken, zu erkennen und in Rechnung zu stellen. Die Kriterien lassen sich gruppieren nach

- den statistischen Gegebenheiten, - den verfahrenstechnischen Fragen, - dem vertretbaren Aufwand.

Zwischen den drei Gruppen bestehen gegenseitige Abhängigkeiten. Die in solcher Weise vorgenommene Sichtung kommt einem Optimierungsvorgang gleich.

Der bereinigte wünschbare Informationsgehalt ist noch einer weiteren Prüfung zu unterziehen. Anhand des Verzeichnisses der aufzunehmenden Merk- male (Aufnahmekatalog) ist einerseits festzustellen, welche Merkmale zur Beantwortung einer Frage heranzuziehen sind; anderseits ist zu prüfen, ob alle erhobenen Merkmale auch wirklich Verwendung finden. Mittels der Auswertungs- systematik wird jedes Merkmal hinsichtlich der möglichen und zweckmässigen Auswertung geprüft. Schliesslich hat man sich gleichzeitig zu überlegen, wie und in welchem Masse ein Ergebnis, als eine Antwort auf eine Frage, interpretiert werden kann und darf (Interpretationsmöglichkeiten).

Auch in dieser Phase der Beurteilung des wünschbaren Informationsgehaltes bestehen innerhalb des Bereiches «Aufnahmekatalog» und «Auswertungs- systematik/Interpretationsmöglichkeiten» enge und gegenseitige Beziehungen. Das gilt ebenfalls für die Abhängigkeiten zwischen den Kriterien «s~atistische Gegeben- heiten» - «verfahrenstechnische Fragen» - «vertretbarer Aufwand» und dem eben genannten Bereiche. Jede Entscheidung über den Informationsgehalt misst sich an den beiden Bezugskomplexen. Der Ablauf der Überlegungen geht mithin nicht strikte schrittweise in einer Richtung vor sich, wie Darstellung 1 etwa ver- muten lassen könnte; es besteht eine Reihe von Quer- und Rückbezügen.

Ob all dem Werweissen, dem Suchen nach dem Optimum, ist es ratsam, das den Auftrag enthaltende Blatt nicht allzu tief in den Akten versinken zu lassen!

Auf die wichtige Auswertungssystematik wird im Kapitel 3 noch gesondert eingegangen.

(4)

Oilrstellungl

Jnfonaations- bedürfnis

lnte.-pretations- ll'Oglichkeiten

lnfonriationsgehaltlfl

Schematische Darstellung des Ablaufes der Ueberlegungen zur Festlegung desJnformationsgehalteseineslFI

2.3 Pauschale Angabe des Informationsgehaltes LFI

Das Ergebnis der kritischen Beurteilung des wünschbaren Informations- gehaltes ist der bereinigte Informationsgehalt LFI. Er wird nachstehend in geraffter Form angeführt:

I (bestockte) Flächen 11 Gesamthaft

12 gegliedert nach verschiedenen Kriterien 2 Standortsgegebenheiten

21 Topographie 22 Niederschlag ...

25 Standortsbonität (Ertragsfähigkeit) 3 Zustand der Wälder

31 Bestandesaufbau und -zusammensetzung 32 waldbauliche Lage

33 Vorratsverhältnisse 34 Waldschäden 4 Zustandsveränderungen

41 Bezogene Nutzungen 42 Zuwachs

43 Mögliche Nutzungen

15

(5)

5 Nutzungsverhältnisse

51 W alderschliessung, Erschliessungsgrad 52 Rückeverhältnisse ...

54 Verfügbarkeit der Nutzungen

6 Waldwirkungen/-leistungen (Waldfunktionen) 61 Rohstofferzeugung

62 Wohlfahrtswirkungen, aufgeteilt nach - Schutzwirkungen

- Wald in der Landschaft - Erholung im Wald

Veränderungen lassen sich erst nach einem zweiten Umgang der Inventur erkennen; für die Sachgebiete 41 «Bezogene Nutzung» und 42 «Zuwachs» ist eine Aussage erst nach Vorliegen der Ergebnisse des zweiten Umlaufes möglich.

Wiederholte Aufnahmen werden in verschiedenen Sachgebieten verbesserte Prognosen ermöglichen.

Aufnahmen der Bodeneigenschaften sowie der pflanzensoziologischen Ver- hältnisse liegen, abgesehen von einer pauschalen Bodenansprache, vorläufig ausserhalb der Möglichkeiten des LFI.

3. Aufnahmekatalog und Auswertungssystem

Im Kapitel 22 ist beschrieben, wie der umfassende «wünschbare Informations- gehalt» durch die Kriterien «statistische Gegebenheiten», «verfahrenstechnische Fragen» und «vertretbarer Aufwand» eingeschränkt wird. Die Grundlagen zur endgültigen Entscheidung über Inhalt und Auswertung des Aufnahmekataloges bilden Nutzen/Kostenüberlegungen. Dieses Verhältnis lässt sich erst abwägen, wenn die Stellung eines Aufnahmemerkmals in einem integralen Aus- wertungssystem bekannt ist; dann wird ersichtlich, für welche Informationen ein Aufnahmemerkmal verwendet wird, sei es für sich allein oder mit anderen Merk- malen zusammen.

In diesem Kapitel soll versucht werden, den Aufbau des Auswertungssystems LFI zu skizzieren. Abschliessend wird die Anwendung des Systems an einem Beispiel vorgestellt.

Ein Auswertungssystem hat die folgenden Fragen zu beantworten:

- Welche Informationen sollen aus dem Aufnahmekatalog gewonnen werden?

- Für welche Aussageeinheiten sollen statistisch gesicherte Informationen bereit- gestellt werden?

Die Beantwortung dieser beiden Fragen ist die wichtigste, zugleich aber auch eine der schwierigsten Aufgaben, die bei der Vorbereitung des LFI zu lösen sind.

Alfred Kurt (5) schreibt dazu: «Es ist nicht zu verkennen dass verfahrens- technische Fragen einfacher zu lösen sind als solche, welche die besondere Ziel- setzung betreffen. Argumentenwahl, Festlegung der zu betrachtenden Einheiten (Straten) und Einigung auf die darzustellenden Zusammenhänge werden be- deutend grössere Schwierigkeiten bereiten.»

Diese Fragen können - wie das bereits früher angedeutet wurde - nicht unabhängig von den Empfängern der LFI-Informationen bearbeitet werden. Die

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Informationsbedürfnisse der einzelnen Interessenten sind verschieden und schwer abzuschätzen, denn letztlich kann nur der Empfänger selbst seine Informations- bedürfnisse definieren. Wenn trotzdem versucht wird, hier ein Auswertungssystem darzustellen, so geschieht dies unter folgenden einschränkenden Voraus- setzungen:

Es wäre zu weit gegangen, beim gegenwärtigen Stand der Vorbereitungen bereits nach Interessenten differenzierte Informationsangebote zu formulieren.

Im Beispiel wird ein Informationsangebot vorgestellt, das die Bedürfnisse sämtlicher Interessenten berücksichtigen dürfte. In diesem Sinne stellt es ein Maximalangebot dar, das den möglichen Rahmen der Auswertung abstecken soll.

Die im Beispiel gegebenen Informationen sollen für die grösste mögliche Aussageeinheit (Land) statistisch sinnvolle Aussagen erlauben.

Der Wald als Gegenstand des LFI setzt sich aus den Gliedern Boden - erfasst in Flächeneinheiten - und den auf diesem Boden wachsenden Bäumen zusammen. Jede Aussage des LFI ist direkt oder indirekt flächenbezogen. Dies ergibt sich durch die Qualifikation der Stichprobe mit einem Flächenmerkmal

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direkter Bezug) oder durch Qualifikation der einzelnen Bäume auf der Stich- probe (

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indirekter Bezug). über die Gesamtheit der Repräsentationsflächen der einzelnen Stichproben mit gleicher Merkmalskombination wird die entsprechende Teilfläche errechnet. Mit dem Begriff «Teilfläche» ist hier stets jene Fläche gemeint, die sich aus der Zusammenfassung aller Stichproben-Repräsentations- flächen mit bestimmter Merkmalskombination in einer Aussageeinheit ergibt.

Je grösser die Aussageeinheit und in ihr die auszuwertenden Teilflächen sind, desto mehr Informationen können in vertretbarem Fehlerrahmen gegeben werden.

Die Teilfläche für eine bestimmte Merkmalskombination wird kleiner mit zu- nehmender Aufgliederung der Information. Die Problemstellung für die Er- arbeitung eines Auswertungssystems lässt sich in den zwei Fragen ausdrücken:

Welches sind die relevanten Teilflächen?

Wie ist deren hierarchische Stellung im Auswertungssystem?

Oarstellung 2

A) Flächen- Informationen

Sachgebiete

1. Eigentumsverhältnisse II. Standort

Gesamtheit der Infonnationen

B) Baum- Informationen Informationsgruppen

~ 1. Vorrat

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V. Hutzungsverhältnisse

VI. Waldwirki.ingen/-leistungen _ . . ,

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Flächenhierarchie Teilflächen mit gewünsch- tem Infon11ationsgehalt

..,...._ 4. Mögliche Nutzung

17

(7)

Durch die Aufstellung einer Teilflächenhierarchie können beide Fragen beantwortet werden. Anhand der Darstellung 2 soll diese Ordnung erläutert werden.

Die Gesamtheit der Informationen wird aufgeteilt in zwei Gruppen:

a) Flächeninformationen b) Bauminformationen

Unter den Flächeninformationen werden alle jene Aussagen zusammen- gefasst, die flächenmässig erhobene Merkmale oder Merkmalskombinationen enthalten. Sie werden in einer Flächenhierarchie gegliedert. Da alle Informationen flächenbezogen ausgewertet werden, bildet diese Hierarchie die Grundlage zur Gliederung der gesamten Information. Die umfangreiche Flächenhierarchie wird, nach Sachgebieten gegliedert, aufgeteilt in die Teilhierarchien:

I. Eigentumsverhältnisse II. Standort

III. Waldaufbau/-zusammensetzung IV. Waldzustand

V. Nutzungsverhältnisse VI. Waldwirkungen/-leistungen.

Als Bauminformationen werden alle jene Aussagen betrachtet, die aus den am Einzelbaum zu erhebenden Merkmalen hervorgehen. Sie werden in folgende Informationsgruppen aufgeteilt:

1. Vorrat 2. Zuwachs

3. bezogene Nutzung 4. mögliche Nutzung.

Jede solche Gruppe wird in verschiedene Informationsstufen gegliedert, zum Beispiel 1. Vorrat, 1.1 Vorrat nach Baumarten usw. Die Bauminformationen werden in der gewünschten Informationsstufe den Teilflächen aus der Flächen- hierarchie zugeordnet. Das Resultat ist eine Flächenhierarchie, in der jede Teil- fläche mit dem gewünschten Informationsgehalt versehen ist.

Das hier beschriebene Vorgehen soll am Beispiel «III. Waldaufbau/

-Zusammensetzung» demonstriert werden (Darstellungen 3-6).

Das im Kapitel 3 Gesagte und vor allem die Darstellungen mögen manchem Leser recht abstrakt und als für die «praktische» Angelegenheit LFI überflüssig vorkommen. Die Überlegungen zum Auswertungssystem sind indessen notwendig, soll das LFI überschaubar und in allen seinen Teilen systemgerecht sein.

(8)

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(9)

Darste 11 ung 4 Informationsgruppen gegliedert nach Informationsstufen

Vorrat

Vorrat gesamt

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1.1 1. 2

Vorrat nach Baumarten Vorrat Nadelholz/Laubholz /

1. 1. 1 Sortimente

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1.1.2 Stärkeklassen

/

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1.2.1 1. 2. 2

Entwicklungsstufen Altersklassen 1

1.1.1.1 Qualität

2 Zuwachs

2

- - - Zuwachs gesamt --- 2. 1

Zuwachs nach Baumarten

1 2.1. l

Zuwachs

/

2. 2

Nadelholz/Laubholz

\

Zuwachs nach Stärkeklassen Entwicklungsstufen 2. 2.1

2.2.2 Altersklassen

3 Bezogene Nutzung 4 Mögliche Nutzung

3/4 Bezogene/ mögliche

/ Nutzur gesamt ~

3. 1/4.1 Bezogene/ mögliche Nutzung nach Baumarten

/ 1

3.2/4.2

Bezogene/ mögliche Nutzung Nadelholz/Laubholz

/ \

3.3/4.3 Bezogene/ mögliche

Nutzung nach Eingriffsart 3.1.1/4.1.1

Sortimente 3. 1 . 2/ 4. 1 . 2 3. 2. 1 / 4. 2. 1 Stärkeklassen Entwicklungs-

stufen

3.2.2/4.2.2 Alters- klassen 1

3.1.1.1/4.l.1.1 Qualität

(10)

III. Waldaufbau/

Waldzusammensetzung Bestockte Fläche

gesamt Vorratsinformation [alle Angaben

;>_ Zuwachsinformatio_11 [alle Angaben

in m3/ha] - - - -

in m3/ha] - - - - Geschlossener

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Femel schlag Plenter- und plenterartige Betriebsart

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Aufgelöster Geschlossener Normalwald beweideter Wald

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Darstellung 5

Selve~ Baumplantagen

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(11)

III. Waldaufbau/

Waldzusammensetzung 3 Bezogene Nutzung [alle Angaben 4 Mögliche Nutzung [alle Angaben

absolut und in m3/1/ha]

absolut und 1n m3/ha) Geschlossener Normalwald

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Bestockte Fläche gesamt

Darstellung 6

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Aufgelöster Geschlossener Aufgelöster Selven Baumpl

-

antagen Normalwald beweideter beweideter

Wald Wald

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3/3. l 4/4. l

Femel schlag Plenter- und Mittelwald/ Niederviald/

plenterartige Mittelwald in Niederwald in Betriebsart Ueberführung Ueberführung

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(12)

Literatur

(1) Bauer, St., 1946: Vorschlag für eine Statistik über Holzvorrat und Zuwachs, SZF, 97, 1946,

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212 f.

(2) Knuchel, H., 1946: Anmerkungen zur geplanten Vorratsstatistik, SZF, 97, 1946,

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214f.

Knuchel, H., 1923: über die Anpassung der Betriebseinrichtung an die heutigen waldbaulichen Verhältnisse, SZF, 74, 1923

(3) Kurt, A., 1955: Zur Erfassung der Produktionsverhältnisse unserer Waldungen (Vortrag), in Schoch, 0.: Bericht über die Forstversammlung vom 12.-13. 9.

1955 in Appenzell, SZF, 107, 1956, S. 76 f.

(4) Kurt, A., 1957: Die Produktionsmöglichkeiten im Schweizer Wald, in: Schweize- rische Wald- und Holztagung, 1956, in Bern, Beiheft zu den Zeitschriften des SFV, Nr. 28, 1957, S. 31 f.

(5) Kurt, A., 1967: Ein forstliches Landesinventar als Grundlage schweizerischer Forstpolitik, Wald und Holz, 49, 1967/1968, S. 94 f.

(6) Eidg. Inspektion fiir Forstwesen, Jagd und Fischerei, (o. J.): Der stehende Holz- vorrat in den öffentlichen Waldungen der Schweiz, Erhebungen 1951/1952, 34 S.

(7) OFIIEAFV, 1974: Schweizerisches Landesforstinventar. LFI, Begründung und Konzept, Polykopie, (beschränkte Verbreitung)

(8) Wullschleger, E., 1973: Entwurf zu einem Konzept «Schweizerisches Landes- forstinventar», interner Text EAFV

(9) Wullschleger, E., Bernadzki, E., Mahrer, F., 1975: Planungsmethoden im Schwei- zer Wald, «Berichte» EAFV, Nr. 143, 52 S.

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