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Bosshard, W. (1976). Forstliches Forschen und Handeln. Berichte, Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen: Vol. 160. Birmensdorf: Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen.

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Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen, CH-8903 Birmensdorf

Nr. 160, 1976

Forstliches Forschen und Handeln

Walter Bosshard

Separatdruck aus «Beiheft zu den Zeitschriften des Schweiz. Forstvereins» Nr. 57 (1976), Seiten 21-26

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Forstliches Forschen und Handeln

Von W. Bosshard, Birmensdorf

Mit Bundesbeschluss vom 24. Dezember 1874 wurde beim Departement des Innern ein Eidgenössisches Forstinspektorat geschaffen; der Bundesrat hat in einer Verordnung vom 12. März 1880 dessen Obliegenheiten näher umschrieben.

Hier lesen wir unter anderem, das Eidgenössische Forstinspektorat habe

« ... dem forstlichen Versuchswesen seine Aufmerksamkeit zu schenken, zu Ver- suchen anzuregen und dieselben tunlichst zu unterstützen». Bei der Errichtung der Eidgenössischen Anstalt für das forstliche Versuchswesen im Jahre 1885 nahm der Eidgenössische Oberforstinspektor durch bundesrätliche Verordnung «von Amts wegen» Einsitz in deren Aufsichtskommission. Diese Regelung besteht bis zum heutigen Tag.

Der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verdanken wir eine Reihe weitsich- tiger forstpolitischer Butscheide auf Bundesebene, sie reichen von der Schaffung einer forstlichen Fakultät im Jahre 1855 bis zur Inkraftsetzung des Forstpolizei- gesetzes im Jahre 1902. Bemerkenswert ist dabei nicht nur die damalige Entschei- dungskraft der Behörden, ebenso eindrucksvoll erscheint die kluge Gesamtschau des Forstlichen, die sich die Bundesbehörden jener Zeit zu eigen machten. Dass das Oberforstinspektorat dem forstlichen Versuchswesen «seine Aufmerksamkeit zu schenken» habe, zeugt von einem wachen Verständnis für die Bedeutung der Forschung im Zusammenhang mit den Aufgaben der forstlichen Amtsstellen des Bundes. Aus der forstpolitischen und praktischen Bedeutung der angewandten Forschung hat der damalige Bundesrat offensichtlich eine gewisse Verantwortung des Oberforstinspektorates für das Gedeihen des forstlichen Versuchswesens abge- leitet.

Der folgende Text setzt sich zum Ziel, die Rolle und die Aufgaben der For- schung in der Forstpolitik und in der forstlichen Arbeit der Praxis darzustellen.

Dies soll in der Form einiger Thesen geschehen, die kurz zu begründen und zu erläutern sind. Unter Forstpolitik wird dabei jene Summe von Aktivitäten verstan- den, die sich mit der Erarbeitung, der Formulierung und der Durchsetzung von wichtigen Grundsätzen, Zielen und Richtlinien für das Forstwesen im weitesten Sinne befassen. Angesichts der sehr unterschiedlichen Auffassungen, die über das Wesen der Forstpolitik bestehen, erweist sich diese Definition für das Verständnis des nachfolgenden Textes als unumgänglich.

1. These:

Das forstpolitische Handeln soll sich weitmöglichst auf wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse abstützen.

Je weitreichender und einschneidender forstpolitische Massnahmen sind, desto umfassender, stichhaltiger und überzeugender sollten auch deren Begründungen

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sein. In der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung sollten, neben den anderen wichtigen Erwägungen, auch die wissenschaftlichen Argumentationen betrachtet und bewertet werden. Gerade im Widerstreit der emotional bedingten und der von Sonderinteressen getragenen Meinungen hat die wissenschaftliche Entscheidungsgrundlage den Vorteil, logisch und in gewisser Weise zwingend, ob- jektiv und unwiderlegbar zu sein. Die forstpolitisch verantwortlichen Stellen, die sich in ihren Entscheiden auf wissenschaftlich erhärtete Sachargumente abstützen können, befinden sich von vornherein in einer verhältnismässig starken und wenig anfechtbaren Verhandlungsposition.

Ähnliche Zusammenhänge zwischen Praxis und Wissenschaft bestehen überall da, wo das praktische Handeln auf komplexen und schwer durchschaubaren Vor- aussetzungen beruht.

2. These:

Die Forschung muss mit den forstpolitischen Problemen und Entwicklungen vertraut sein.

Die Institutionen der forstlichen Forschung müssen sich mit den wichtigen forstpolitischen Problemen auseinandersetzen. Für die verantwortlichen Leiter, die die Forschungsrichtungen festlegen, gilt dies in einem umfassenden Sinn; für die wissenschaftlichen Fachspezialisten gilt dies mindestens für den Bereich ihres Faches. Die Forderung des Vertrautseins mit den forstpolitischen Fragen ist nur dort realisierbar, wo dauernd gute Kontakte bestehen zwischen den Wissenschaf- tern einerseits und den forstpolitisch massgebenden Leuten sowie den praktizie- renden Forstakademikern andererseits.

Diese gute Verbindung zwischen Wissenschaft und Praxis entspricht in gleicher Weise einer sachlichen und einer psychologischen Notwendigkeit: die da und dort auf beiden Seiten zu beobachtende Höherwertung des Eigenen, verbunden mit einer entsprechenden Geringschätzung des Fremden und die daraus enstehenden gefühlsmässigen Abwehrhaltungen sind der Sache als Ganzes in hohem Masse ab- träglich. Das Entstehen solcher Aversionen ist am besten zu verhindern durch die gemeinsame Arbeit am Sachproblem.

Allein die Kenntnis der Praxis ermöglicht es dem Wissenschafter, sich ein reifes Urteil zu bilden über die Spannweite zwischen dem forstpolitisch und wis- senschaftlich Wünschbaren und den Möglichkeiten der Praxis; aus der Kenntnis der Praxis schafft sich der Wissenschafter realistische Vorstellungen über die praktische Verwendbarkeit der Ergebnisse seiner Forschung. Die Anteilnahme an den forstpolitischen Tendenzen und Wandlungen ist für den Forscher die Voraus- setzung und die einzige Möglichkeit, seine Forschungsprogramme zeitgerecht zu überprüfen und auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Praxis auszurichten. Forst- politische Wandlungen führen in vielen Fällen zu neuen Forschungsaufgaben. Die Aktualität eines Programms der angewandten Forschung ist identisch mit seiner forstpolitischen Bedeutung.

Indessen darf ein gutes Forschungsprogramm nicht allein dem Gebot der Ak- tualität gehorchen. Die Forschung soll in der Weise zukunftsgerichtet sein, dass sie die Entwicklung der Probleme, die einer wissenschaftlichen Bearbeitung bedürfen, vorausschauend wahrnimmt und in ihre Arbeitsprogramme einbaut. Die Ergeh-

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nisse zukunftsgerichteter Forschungsarbeiten können ihrerseits forstpolitische Ent- wicklungen auslösen und beeinflussen.

3. These:

Die forstpolitisch handelnden Stellen müssen sich für die Tätigkeit und die Ergebnisse der Forschung interessieren.

Das Interesse der forstpolitisch massgebenden Personen an der Forschung sollte sich vorwiegend in zwei Richtungen manifestieren. Zum ersten sollte der Forstpolitiker dem Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis in der Weise Rechnung tragen, dass er die durch die Forschung eröffneten neuen Gedanken und Möglichkeiten in seiner Tätigkeit ausschöpft. Damit ist zwingend die Forde- rung der laufenden eigenen Weiterbildung verbunden. Die oft gehörte Erklärung des Forstakademikers, er hätte keine Zeit zum Literaturstudium und zur persön- lichen Weiterbildung, ist nicht nur ein Zeichen der Überbeschäftigung, in manchen Fällen dürfte dies ebensosehr als Zeichen der falschen Prioritätenordnung gedeu- tet werden. Wer als verantwortlicher Forstakademiker den Erkenntnisfortschritt unbesehen an sich vorbeiziehen lässt, ist auf die Dauer nicht in der Lage, auf der Höhe seiner Aufgabe zu bleiben, er übersieht und verpasst manche Möglichkeit der zukunftsgerichteten Weiterentwicklung und Ausgestaltung seiner eigenen Auf- gabe.

Zum zweiten sollten sich forstpolitisch massgebende Stellen und forstpolitisch aktive weitblickende Personen auch in der Weise um die Forschung kümmern, dass sie sachliche Anregung und aktive Unterstützung geben bei der Gestaltung der Forschungsprogramme und bei der Schaffung neuer Forschungsrichtungen.

Die aktive Unterstützung der Forschung durch die Praxis erweist sich für alle Be- teiligten stets dort als besonders fruchtbar, wo es gelingt, wissenschaftliche Ver- suche und Abklärungen in enger Zusammenarbeit am Objekt der Praxis durchzu- führen. Bedingung ist dabei allerdings, dass sich der praktizierende Forstakade- miker vertraut macht mit der wissenschaftlichen Fragestellung und Verständnis aufbringt für die Notwendigkeiten der wissenschaftlichen Arbeitsmethoden.

Der lebendige Kontakt zwischen forstpolitisch verantwortlichen Stellen und Personen mit den Wissenschaftern sowie das Bewusstsein der gegenseitigen Ab- hängigkeit sind die beste Garantie für die Aktualität der Forschungsprogramme und für eine dynamische und wissenschaftlich wohlfundierte Forstpolitik.

4. These:

Die Institutionen der Forschung sollen unabhängig sein von der forstlichen Verwaltungshierarchie.

Die Glaubwürdigkeit, der Wert und das forstpolitische Gewicht eines wissen- schaftlichen Urteils sind, abgesehen von der rein wissenschaftlichen Qualität, aufs engste verknüpft mit der politischen - und damit verwaltungshierarchischen - Unabhängigkeit der Wissenschafter. Eine weitsichtige nationale Forstpolitik, die sich der wissenschaftlichen Erkenntnisse als Argumente der Forstpolitik in kluger Weise bedienen will, ist interessiert an der unabhängigen kritischen wissenschaft- lichen Stellungnahme; sie sucht daher die Freiheit und Unabhängigkeit des wissen-

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schaftlichen Urteils zu gewährleisten. Das Risiko des gelegentlichen Widerspruchs zwischen der herrschenden forstpolitischen Meinungund derwissenschaftlich fun- dierten Auffassung ist der Preis des Fortschritts.

Die Erfahrung zeigt deutlich, dass überall da, wo die Institutionen der For- schung in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Verwaltung stehen, die Tendenz aufkommt, die Forschungsprogramme in den Dienst der vorgefassten politischen Meinung und Zielsetzung zu stellen. Dies führt, um nur eine der zwingend eintre- tenden negativen Folgen zu nennen, zu einem Verlust an wissenschaftlicher Qua- lität und Leistung.

5. These:

Die Forschung muss sich loyal verhalten zu den obersten Grundsätzen der nationalen Forstpolitik.

Die verwaltungshierarchische Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Instii:~\- tionen von den obersten Forstbehörden des Landes schafft auf der Seite der For- schung nicht in erster Linie eine beliebige Menge von Freiheiten, sondern die besondere Verpflichtung, sich grundsätzlich loyal zu verhalten zum wegleitenden forstpolitischen Gedankengut. Die Hauptaufgabe der Forschung besteht darin, im Rahmen der in Verfassung und Gesetz verankerten forstpolitischen Grundsätze die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu mehren und zu sichern. Eine direkte prak- tische Konsequenz ist die, dass berechtigte und sinnvolle Forschungswünsche der forstpolitisch verantwortlichen Behörden mit hoher Priorität in die Forschungs- programme aufzunehmen sind.

Andererseits kann die geltende nationale Forstpolitik kein bindender Rahmen für die Tätigkeit der Forschung sein; die loyale Einordnung der Forstwissenschaft in die nationale Forstpolitik hat nichts zu tun mit einer unkritischen Unterord- nung. Wo die Wissenschaft durch ihre Tätigkeit gewisse forstpolitische Auffassun- gen als überholt erkennt, da hat sie sich mit den ihr zustehenden Mitteln für Neuerungen einzusetzen. Der Anstoss für forstpolitische Bestrebungen und Wand- lungen kann auch von der Wissenschaft gegeben werden; in diesem Fall nimmt die Forschung besonders aktiv Anteil an der forstpolitischen Willensbildung.

Die sinnvolle Vereinbarung der scheinbar widersprüchlichen Thesen 4 und 5, das heisst der verwaltungshierarchischen Unabhängigkeit mit der Forderung der Loyalität zur nationalen Forstpolitik, ist eine der wichtigen Aufgaben der Leiter der Forschungsinstitutionen. Wo diese Aufgabe vernachlässigt wird, verliert die Forschung ihre Aktualität, das forstpolitische Handeln entbehrt der wissenschaft- lichen Basis, und in letzter Konsequenz entsteht bei der Verwaltung das Begehren, sich die Forschung direkt zu unterstellen.

6. These:

Die Forschung beschränkt sich in ihren Stellungnahmen auf wissenschaftliche Gesichtspunkte.

In der forstpolitischen Diskussion und Willensbildung soll die Forschung die Erwägungen und Gesichtspunkte ausschliesslich aus wissenschaftlicher Sicht vor- bringen. Sie zeigt die Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen so, wie sie

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sich als Ergebnisse rein wissenschaftlicher Betrachtung ergeben. Sie kann diese auch in Beziehung zu nichtwissenschaftlichen Argumentationen setzen, sollte dies aber tun, ohne jene zu werten. Die Glaubwürdigkeit der Forschung und ihr forst- politisch unabhängiger, wissenschaftlicher Standort können nur aufrechterhalten werden bei konsequenter Beschränkung auf das Wissenschaftliche. Dies dürfte - mit einigen Einschränkungen - sogar da zutreffen, wo die Forstpolitik selber zur wissenschaftlichen Disziplin gemacht wird, also in der forstpolitischen Forschung.

In keinem Fall darf sich die Forschung dazu hergeben, vorgefassten forstpoliti- schen Meinungen pseudowissenschaftliche Unterstützung zu gewähren.

7. These:

Die Arbeitsweise der forstlichen Forschung ist ausschliesslich wissenschaftlicher Art.

Die Tätigkeit der forstlichen Forschung ist überwiegend dem Bereich der angewandten Forschung zuzuordnen, weil die wissenschaftlichen Fragestellungen auf die Lösung praktischer Probleme ausgerichtet sind. Die Wege zur Beantwor- tung der Fragen sollen rein wissenschaftlicher Art sein. Wo die Forschung in ihrer Arbeitsweise den Boden der Wissenschaftlichkeit verlässt und die Fragen durch Vermutung, Intuition und unbelegte Behauptung zu beantworten sucht, da verliert sie ihre Existenzberechtigung, weil sie keinen Fortschritt bringen kann, den die Praxis nicht selbst bringen könnte, und weil sie ihr ureigenstes Arbeitsinstrument, das der wissenschaftlichen Beweisführung, preisgegeben hat.

8. These:

Die Forschung braucht hochqualifizierte Mitarbeiter.

Der Forstwissenschafter muss sich in seiner Tätigkeit einerseits auf die ver- tiefte Kenntnis der wissenschaftlichen Grundlagen seines Arbeitsgebietes stützen können, andererseits bedarf er der gründlichen Kenntnis der wissenschaftlichen, meist sogar der wissenschaftlich-experimentellen Arbeitsmethoden. Darüber hin- aus braucht er neben seinen besonderen wissenschaftlichen Qualifikationen ein hohes Mass an Verständnis für die Bedürfnisse und Möglichkeiten der forstlichen Praxis. Er soll überdies vertraut sein mit dem für sein Arbeitsgebiet wichtigen forstpolitischen Gedankengut. Die Ergebnisse seiner Arbeit soll er in einer der Praxis verständlichen Sprache schriftlich und mündlich vermitteln können. Die beruflichen Anforderungen sind vielgestaltig und hoch, und die Erfahrung zeigt, dass sich die erforderliche «Polyvalenz» nicht allzu häufig in einer Person vereint findet. Ausschliessungsgründe für die Forschung sind auch bestimmte menschliche Eigenschaften, insbesondere jene, die der Zusammenarbeit hinderlich sind wie etwa charakterliche Unverträglichkeit oder extremer persönlicher Ehrgeiz. Eine nationale Forstwirtschaft, die ihre Forschungsstellen mit mittelmässigen Leuten besetzt oder die Forschungsinstitutionen als Abstellgeleise für praxisuntaugliche Forstakademiker benützt, ruiniert die eigene Forschung. Im allgemeinen darf man sagen, dass von einem Forstakademiker, der nicht in der Lage wäre, eine an- spruchsvolle Stelle der Praxis auszufüllen, auch in der angewandten forstlichen Forschung keine überdurchschnittlichen Leistungen zu erwarten sind.

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9. These:

Die Forschung soll eine aktive Rolle in der Weiterbildung der praktizierenden Forstakademiker spielen.

Das ergiebigste Mittel der persönlichen Weiterbildung ist das Studium der Literatur. Der erste Schritt der Nutzbarmachung angewandter Forschung ist in allen Fällen die verständlich und ansprechend präsentierte Publikation. Daneben obliegt es den wissenschaftlichen Institutionen, auch im direkten Kontakt, sei dies in der Form der gezielten Beratung, in Informationsveranstaltungen oder in eigent- lichen Kursen, der Praxis ihre besonderen Kenntnisse und Erkenntnisse zu vermit- teln. Diese Praxiskontakte dienen dem Wissenschafter immer wieder auch dazu, die besonderen Anliegen und Probleme der Praxis kennenzulernen. Indessen sollten die Ziele der Weiterbildung der Forstpraktiker nicht zu eng auf das Fachtech- nische und nicht zu stark auf das Technische überhaupt ausgerichtet werden;

Grundlagen der Bestrebungen sollen in allen Fällen klare forstpolitische Vorstel- lungen und Ziele sein. Das gute Zusammenspiel zwischen Forschung und forst- politisch verantwortlichen Stellen und Personen ist auch bei der Gestaltung der Weiterbildung vonnöten.

10. These:

Die forstliche Forschung muss aufklärend tätig sein.

Es gehört, wie gezeigt wurde, zur selbstverständlichen Pflicht der Forschung, die Ergebnisse der eigenen Tätigkeit den forstlichen Kreisen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen. Ebenso selbstverständlich sollte aber die aufklä- rende und informierende Tätigkeit ausserhalb der forstlichen Kreise sein. Das Mittel der seriösen allgemeinverständlichen wissenschaftlichen Darstellung eignet sich vorzüglich, um bei breiteren Bevölkerungskreisen Verständnis für den Wald, seine Bedeutung und seine Behandlung zu wecken. Die positive Einstellung der Bevölkerung zum Wald ist die beste Basis, die sich eine nationale Forstpolitik wünschen kann. Auch in der Öffentlichkeitsarbeit steht der Forschung ein dank- bares Feld forstpolitischer Tätigkeit offen.

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