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Mittwoch (Abend), 4. September 2013 Finanzdirektion 59 2012.1293 Motion 228-2012 Eberhart (Erlenbach i.S., BDP) Risikobasierte Qualitätssicherungssysteme

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Sitzungstitel7 2012.1293 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Abend), 4. September 2013

Finanzdirektion

59 2012.1293 Motion 228-2012 Eberhart (Erlenbach i.S., BDP) Risikobasierte Qualitätssicherungssysteme

Fortsetzung

Präsident. Wir beginnen die heutige Abendsessionssitzung mit dem Traktandum Nr. 59, der Motion Eberhart. Wie vorhin festgestellt, ist die Überweisung als Motion nicht bestritten. Der Motionär be- streitet die Abschreibung. Ich bitte Sie, sich zu Wort zu melden und sich in Ihren Voten ausschliess- lich zur Frage der Abschreibung zu äussern. Zugleich bitte ich Sie um etwas mehr Ruhe im Saal.

Das Wort hat Grossrat Eberhart.

Peter Eberhart, Erlenbach i.S. (BDP). (Der Präsident läutet die Glocke.) Angesichts des bevorste- henden Aufgaben- und Strukturüberprüfungspakets (ASP) bin ich überzeugt, dass es fast nicht möglich ist, diese Motion nicht zu überweisen, ebenso wenig deren direkte Abschreibung. Wir wer- den in Zukunft über Standards unter anderem auch im Bereich der Qualitätssicherungen sprechen müssen. Wir müssen den Willen haben, diese Standards zu senken. Ich mache mir keine Illusionen und denke nicht, mit dieser Motion die «Qualitätssicherungsgeschichte» umzustossen. Wenn die Motion etwas mithelfen würde, dass auf Verwaltungsebene mehr überlegt wird, ob ein Standard gebraucht wird oder nicht und ob etwas weggelassen werden kann, ohne einen Schaden zu hinter- lassen, dann hätten wir schon etwas erreicht. Eine Überweisung dieser Motion käme einer Aufforde- rung an die Verwaltung gleich, vermehrt in diese Richtung zu handeln.

Letzten Montag hatten wir den Polizeikommandanten Stefan Blätter als Gast in unserer Fraktions- sitzung. Er hat gesagt, dass 50 Prozent der Polizeiarbeit im Ausfüllen von Formularen bestehe.

Deshalb frage ich Sie: Bringt uns das Ausfüllen von Formularen Sicherheit? Im Weiteren hat der Polizeikommandant erwähnt, dass wir durch die Einführung der «Neuen Verwaltungsführung»

(NEF) direkt Stellen geschaffen hätten. Wenn ich sehe, wozu NEF geführt hat – Justiz und Polizei schieben gegenseitig Rechnungen hin und her – dürfte noch erhebliches Potential vorhanden sein.

Die gleiche Situation zeigt sich im Pflegebereich: Die Arbeiten bestehen zu 50 Prozent im Ausfüllen von Formularen; dadurch wird noch niemand gepflegt. Auch im Schulbereich dürfte die Situation ähnlich aussehen. Die Lehrkräfte füllen mittlerweile mehr Formulare aus, als dass sie unterrichten können. Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus meinem Bereich für die in den KMU vorhandenen Anfor- derungen: Die Regierung hat zwar gesagt, dass die ätherischen Öle kein taugliches Beispiel seien.

Im Wissen darum, dass die eidgenössische Gesetzgebung darübersteht, halte ich trotzdem am Bei- spiel des Fläschchens ätherischen Öls fest. Um solche Fläschchen verkaufen zu können, muss ich zuerst ein ganzes A4-Blatt ausfüllen. Überlegen Sie sich, ob es sinnvoll ist, wenn ich das Fläsch- chen ätherischen Öls mit Anforderungen versehen muss, die ein A4-Blatt umfassen. Der Verschluss muss definiert werden, eine spezielle Bezeichnung angegeben und die Gefahrensymbole aufge- nommen werden. Hinzu kommen die Risiko- und Sicherheitssätze (R+S-Sätze). Zudem müssen tastbare Hinweise, die Füllmenge und die Angabe der Inhaltsstoffe auf dem Fläschchen vorhanden sein. Ebenfalls abgedruckt werden müssen die Hersteller und die Importeure. Jetzt kommt das Bes- te, nämliche folgende Vorschrift: «Die obigen Angaben sind in zwei Amtssprachen erforderlich.»

Dementsprechend müssen die ganzen Anforderungen in zwei Amtssprachen auf das Fläschchen gedruckt werden. Dabei soll die Schrift noch gut lesbar sein. Alle diese Anforderungen umzusetzen, ist ein Ding der Unmöglichkeit! Auch als KMU-Betrieb stellen sich mir immer wieder Anforderungen, die schlicht nicht erfüllbar sind. Ein A4-Blatt solcher Anforderungen soll auf ein kleines Fläschchen gedruckt werden! Seit Jahrzehnten verkaufe ich solche Öle. Wenngleich früher keine solchen An-

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forderungen bestanden, wurde niemand vergiftet. Es ist wohl nicht so, dass es jetzt weniger Vergif- tungen gäbe. Denn die Leute verstehen die aufgedruckten Anforderungen nicht. Die Regierung hat eingesehen, dass Potential vorhanden ist. Deshalb schreibt sie in ihrer Antwort: «Selbstverständlich ist nicht auszuschliessen, dass im Einzelfall Controllingprozesse im Lichte der Entwicklung zu über- denken sind». Ich glaube, dass noch einige Prozesse mehr zu überdenken sind. Weil ich es für rich- tig erachte, darauf hinzuarbeiten, bin ich gegen eine Abschreibung der Motion. Ich bitte Sie, die Mo- tion ebenfalls nicht abzuschreiben. Sie ist ein Hinweis in die richtige Richtung – mehr nicht. Sollte sich eine Verwaltung wagen, das eine oder andere zu unterlassen, weil es nichts bringt, dann kann sie sich auf eine vom Grossen Rat überwiesene Motion beziehen. Damit hätte die Motion Ihre Wir- kung bereits entfaltet. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion nicht abzuschreiben. Vielen Dank.

Bernhard Antener, Langnau i.E. (SP), Präsident. Wir kommen zu den Fraktionserklärungen. Die Überweisung der Motion ist nicht bestritten. Es geht um die Frage der Abschreibung. Für die EVP- Fraktion hat Grossrat Kipfer das Wort.

Hans Kipfer, Thun (EVP). Unser Kollege aus dem Simmental fordert mit seiner Motion risikobasier- te Qualitätssicherungssysteme und nichts anderes. Demgegenüber hat er vorhin eine etwas anders lautende Erklärung abgegeben. Er fordert aber risikobasierte Qualitätssicherungssysteme. In ty- pisch eberhartscher Manier schiesst er deutlich über das Ziel hinaus. Seitens der EVP-Fraktion können wir nur empfehlen, diese Motion sofort abzuschreiben. Wir können ihr erst dann zustimmen.

Ich gratuliere der Verwaltung für ihre durchdachte und sinnvolle Antwort und danke ihr, dass wir überhaupt eine Antwort erhalten haben. Gemäss dem Motionstext wäre es möglich gewesen, «die- se (Arbeiten) eventuell auch zu unterlassen.» In meinem beruflichen Alltag als Hotelier im Spital Interlaken bin ich fast tagtäglich mit einem der genannten Beispiele, nämlich mit der Lebensmittel- gesetzgebung, konfrontiert. Ich kann Ihnen versichern, dass ein risikobasierter Umgang zum Stan- dard gehört. Es ist dies der Standard einer gut angewandten Praxis. Das Erheben der kritischen Kontrollpunkte in der ganzen Lebensmittelkette bildet die Basis für gute Resultate im Endprodukt.

Der hochwertige Umgang mit Qualitätssicherungssystemen muss erlernt werden. Neben Sach- kenntnissen bedarf es auch des gesunden Menschenverstands. Diesen trauen wir seitens der EVP- Fraktion fast allen Beteiligten zu. Deshalb werden die vom Motionär genannten Forderungen schon heute erfüllt. Die EVP-Fraktion empfiehlt Ihnen die sofortige Abschreibung und erst danach die An- nahme des Vorstosses.

Vreni Kipfer-Guggisberg, Stettlen (BDP). In dieser Motion geht es um den Auswuchs von Quali- tätssicherungssystemen. Die Standards sind hoch, die Dichte enorm und die Kosten dementspre- chend. Der Motionär schlägt vor, dass nicht nur Projekte nach Wirkung und Umgang überprüft wer- den, sondern auch bisherige Strukturen und Vorschriften. Der Regierungsrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass sich viele der Sicherheitsvorschriften einer direkten Einflussnahme durch den Kan- ton entziehen. Bei den Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), der Lebensmit- telverordnung, aber auch bei den Empfehlungen betreffend Arzneimittel und ätherische Öle, handelt es sich um bundesrechtliche Vorgaben. Ich habe die am vergangenen Montag stattgefundene Mit- tagsveranstaltung in der Rathaushalle besucht. SocialBern, der Verband sozialer Institutionen im Kanton Bern, hat über die Auswirkungen der Sparmassnahmen auf Menschen mit Behinderung und auf ihre Intuitionen hingewiesen. Weshalb erwähne ich dies? Auch dort habe ich gehört, dass den Institutionen immer mehr und neue Vorschriften zur Einhaltung von Standards vorgegeben werden.

Allerdings kürzen wir die entsprechenden Geldmittel. Die BDP ist – wie der Regierungsrat – für die Annahme der Motion. Hingegen bestreitet sie deren Abschreibung. Wir sind der Meinung, dass der Umgang mit Qualitätssicherungssystemen mit gesundem Menschenverstand nie abgeschlossen und daher ein Dauerauftrag ist.

Hans Rudolf Feller, Steffisburg (FDP). Das Anliegen des Motionärs ist grundsätzlich nicht bestrit- ten. Weil wir immer bestrebt sind, möglichst rationell und nach gesundem Menschenverstand zu arbeiten, können auch wir diesem zustimmen. Der erste Absatz des Motionstextes entspricht den Tatsachen: Vielfach sind wir im Grossen Rat, aber auch im privaten Bereich, dafür verantwortlich, dass sich die für die Ausführung von Arbeiten Zuständigen hinter Weisungen verstecken. Wenn ihre Arbeit nicht den Vorschriften entspricht, haben sie Angst davor, ins Kreuzfeuer zu geraten. Der Re- gierungsrat sagt, dass die Forderungen sehr allgemein gehalten seien. Das stimmt. Peter Eberhart, es ist etwas frech, wenn du der Verwaltung und der Regierung unterstellst, sie würden sich nicht

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überlegen, was sinnvoll ist und was nicht. In vielen Fällen werden auch ganz andere Überlegungen gemacht. Auch die persönliche Betroffenheit spielt eine grosse Rolle. Im Einzelfall betroffen zu sein, verhält sich wie beim Bauen: Man möchte gerne in die Weite und in die Höhe bauen, aber wehe der Nachbar tut dergleichen auch! Deshalb sind wir mit der Annahme und der Abschreibung der Motion einverstanden. Mich erstaunt, dass die Zuständigkeit bei der Finanzdirektion liegt. Aber irgendwer muss wohl den Schwarzen Peter hüten. Die Motion stehen zu lassen, würde nichts nützen. Insofern richtet sich mein Aufruf an die Regierung und an die Verwaltung, dahingehend, dass sie dem Geist des geäusserten Unmuts bei ihrer täglichen Arbeit Rechnung tragen.

Luc Mentha, Köniz (SP). Auch wir haben die Motion unterstützt. In dieser wird übrigens auf einen Vorstoss aus unseren Reihen im Bereich der Reduktion von Aufwendungen, Evaluationen und Be- ratungen im Bildungsbereich hingewiesen. Im Grundsatz haben wir grosses Verständnis für das Anliegen. Die Einschätzung des Motionärs dürfte die gleiche sein, wie unsere. Es geht darum, ein politisches Signal auszusenden, damit QSS-Systeme hinterfragt werden. Dies müssen wir sicher auch im Zusammenhang mit der ASP tun. Wenn für gewisse Dienstleistungen weniger Finanzen zur Verfügung stehen, muss dies auch in der Qualität abgebildet werden. In gewissen Bereichen be- steht eine Sicherheitskultur. Diese ist für uns unbestritten, weil sie, wie beispielsweise im Bereich der Kernenergie, hoch sein muss. Was andere Bereiche anbelangt, herrscht in unseren Reihen die Auffassung, dass man tendenziell zu weit gehen will und zu perfektionistisch ist. Persönlich habe ich zum Beispiel mit den zahlreichen privatrechtlich organisierten Fachverbänden meine liebe Mü- he. Als Gemeindepräsident betrifft dies beispielsweise den Fachverband, der sich um die öffentliche Beleuchtung von Strassen kümmert. Diesbezüglich werde ich manchmal mit Anträgen konfrontiert, bei welchen man mir erklärt, dass die Kandelaber nach neuesten Weisungen um eine bestimmte Höchstdistanz auseinander stehen müssen, weil ansonsten eine bestimmte Sicherheit nicht mehr gewährleistet wäre und in der Folge ein Haftpflichtprozess entstehen könnte. Das nervt mich per- sönlich auch. In unserem Land ist eine Grundtendenz vorhanden, wonach wir es mit solchen Stan- dards manchmal zu weit zu treiben. Deshalb ist etwas mehr Pragmatismus gefragt. Dem Regie- rungsrat zufolge entspricht dies auch seiner Sichtweise, weil es sich ohnehin um einen ausgeführ- ten Dauerauftrag handelt. Damit stellt sich der Regierungsrat sich ein Stück weit vor die Verwaltung, was sein gutes Recht ist. In der Frage der Abschreibung ist unsere Fraktion geteilter Auffassung:

Die eine Hälfte spricht sich gegen eine Abschreibung aus, um das politische Signal aufrecht zu er- halten und um bezüglich der QSS die Vernunft walten zu lassen. Die andere Hälfte unserer Fraktion ist der Meinung, dass die Motion abgeschrieben werden kann.

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Für mich ist die Sache einfach. Es wurde alles ge- sagt. Die Beantwortung durch die Regierung ist aus unserer Sicht befriedigend ausgefallen. Wir sprechen uns für die Abschreibung der Motion aus.

Christian Hadorn, Ochlenberg (SVP). Zu dieser Motion muss man sich wirklich äussern. Aus un- ternehmerischer Sicht bestehen dermassen viele Qualitätssicherungssysteme. Man trifft sie überall an. Die Polizeischule Hitzkirch muss, um Polizisten auszubilden, drei Qualitätssicherungssysteme erfüllen. Obwohl ich Präsident der Geschäftsprüfungskommission bin, verstehe ich die Gründe dafür kaum. Seitens der Polizeischule müssen wir uns immer wieder erklären lassen, weshalb sie diese oder jene Anforderung erfüllen muss. Sie glauben mir nicht, welche Standards verlangt werden, um der Migros eine Pumpe für Gemüseabfälle zu liefern, was ich bereits zustande gebracht habe.

Deswegen sind wir seitens der SVP-Fraktion der Meinung, dass wir ein Zeichen setzen sollten, weil eine Grenze erreicht ist. Heute bin ich überzeugt, dass weniger manchmal mehr wäre. Deshalb möchten wir diese Motion annehmen und auf kantonaler Ebene einen Fingerzeig geben, damit die Qualität, dort wo sie nötig ist hochgehalten und dabei nicht übertrieben wird. Danke für die Auf- merksamkeit.

Thomas Heuberger, Oberhofen (Grüne). Wenn man ein KMU führt, hat man ein gewisses Ver- ständnis dafür, dass es die eine oder andere Regulierungen oder Qualitätssicherung gibt, die nicht immer über alle Zweifel erhaben ist. Dieses Verständnis ist sicher vorhanden. Wenn ich sehe, was die Exekutive dieser Motion zufolge tun sollte und was sie bereits tut, so entspricht diese Kontrolle einer Daueraufgabe der Exekutive. Meines Erachtens geniesst sie das Vertrauen, dass sie dieser Aufgabe auch nachkommt. Persönlich stelle ich fest, dass Vorgaben manchmal nicht mehr gestellt werden, weil man sieht, dass sie nicht unbedingt nötig sind. (Der Präsident läutet die Glocke.) Die-

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ses Vorgehen finde ich sehr gut. Zu sagen, die Regierung komme ihrer Aufgabe in diesem Bereich nicht nach, kommt einem gewissen Misstrauensvotum gleich, welches ich nicht richtig nachzuvoll- ziehen vermag. Nun steht es aber im Raum. Insofern vertreten die grüne Fraktion und ich die Mei- nung, dass die Motion durchaus überwiesen werden kann, wenn auch mit einem komischen Gefühl.

Weil das Anliegen des Motionärs bereits als Daueraufgabe erfüllt ist, sollte die Motion abgeschrie- ben werden. Nebenbei gesagt, lässt sich auf kantonaler Ebene zwar das Eine oder Andere tun.

Sehr viele der Anforderungen, Formulare und Qualitätssicherungsmassnahmen beruhen jedoch auf Bundesrecht. Dieses können wir ohnehin nicht ändern. Meinetwegen kann die Motion, wenn auch ohne grosse Begeisterung, überwiesen und mit viel Begeisterung abgeschrieben werden.

Präsident. Gibt es weitere Fraktionserklärungen? Wünschen Einzelsprechende das Wort? Wünscht der Motionär nochmals das Wort? – Das ist nicht der Fall. Frau Regierungsrätin Simon verzichtet ebenfalls auf das Wort. Folglich können wir die zwei Abstimmungen vornehmen. Zuerst stimmen wir über die Überweisung ab, und falls diese angenommen wird über die Abschreibung der Motion. Wer die Motion Eberhart überweisen will, stimmt Ja, wer diese ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 117

Nein 8

Enthalten 2

Präsident. Sie haben die Motion überwiesen. Wer der Abschreibung der überwiesenen Motion zu- stimmt, stimmt Ja, wer die Abschreibung ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (Abschreibung) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 83

Nein 43

Enthalten 4

Präsident. Sie haben die überwiesene Motion abgeschrieben. Somit sind wir am Schluss der Ge- schäfte der Finanzdirektion angelangt. Ich danke der Finanzdirektorin – entschuldigen Sie, ich war etwas voreilig. Unter den Geschäften der Finanzdirektion bleibt noch die Motion Etter zu behandeln.

Entschuldigen Sie bitte.

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