Zur Fortbildung Aktuelle Medizin
Untersuchung von Rauschmittelkonsumenten
Unmittelbar im Anschluß an die So- fortuntersuchung soll eine kurze gutachtliche Stellungnahme über den Zustand des Probanden abge- geben werden, dabei müssen auch die Haftfähigkeit und der Gesund- heitszustand beurteilt werden.
13. Probenentnahme und Asservierung
Die Entnahme einer Blutprobe (30 ml Koller-Venüle) ist bei jeder Untersuchung von Rauschmittel- konsumenten erforderlich, auch dann, wenn Rauschsymptome nicht oder nicht mehr vorhanden sind.
Urin ist grundsätzlich in großen Mengen fraktioniert zu asservieren.
Auch Mageninhalt oder Magenspül- flüssigkeit oder Erbrochenes sind für die Identifizierung von Rausch- mitteln geeignet. Es muß angegeben werden, welche therapeutischen Maßnahmen bis zur jeweiligen Ent- nähme durchgeführt wurden. Jedes Entnahmegefäß ist mit dem Namen und dem Geburtsdatum des Proban- den sowie der Entnahmezeit zu be- schriften, damit der Identitätsnach- weis einer Probe im behördlichen Verfahren gewährleistet ist.
Im Besitz von Drogenkonsumenten finden sich moderne ärztliche Injek- tionsgeräte, aber auch mehrfach be- nutzte Einmalspritzen. Löffel mit Ruß oder Brennstellen werden zur Aufbereitung von Lösungen bei „Fi- xem" verwendet. Als Feuerstelle dient oft ein Kerzenstummel. Blut- verschmutzte oder durch Desinfek- tionsmittel verfärbte Watte oder Zell- stofftupfer finden sich manchmal in den Taschen eines Konsumenten, selten ein Fläschchen mit Desinfek- tionslösung.
Joints und Pfeifen verschiedenster Art, manchmal mit kleinen Metallsie- ben oder Silberpapierkügelchen im Pfeifenkopf, lassen vom Aspekt oder vom Geruch her den Haschisch- oder Opiumraucher erkennen. Ver- dächtig sind immer Stanniol- oder Aluminiumfolien verschiedener Form, besonders mit Brennstellen, aber auch unbeschriftete Behältnis-
se mit nicht zu bestimmenden Flüs- sigkeiten, Kapseln, Ampullen oder Tabletten. Teeähnliche oder pulveri- sierte Pflanzenmaterialien sind zu beachten, ebenso natürlich die Preßstücke oder Bruchstücke von Haschischplatten oder Opiumbro- ten. LSD wurde früher vielfach auf Würfelzucker, Fließpapier oder far- bigen oder weißen Plättchen aus Filz verabreicht. Neuerdings wird es mehr in Tabletten- oder Drageeform, zunehmend in farbigen Mikrotrips von 1 bis 2 Millimeter Durchmesser gehandelt. In dieser Form kommen mit dem Rückgang des LSD-Kon- sums aber neuerlich auch andere Rauschmittel in den Handel. Falt- briefe aus Silber- oder Pergament- papier enthalten Heroin, seltener Kokain.
Tabak, aber auch handelsübliche Zi- garetten, können mit verschiedenar- tigen Rauschdrogen versetzt sein.
Deshalb müssen solche Packungen beachtet und asserviert werden. Da Heroin in teigiger Form, manchmal auch portioniert als „Hongkong- rocks" geschmuggelt und gehandelt wird, muß besonders sorgfältig nach kleinen, stecknadelkopfgroßen, grauen Kügelchen gesucht werden, die manchmal unter Heftpflaster ver- borgen sind.
14. Screening-Tests
Zur Untersuchung auf Rauschmittel können sowohl am „Stoff" selbst als auch an Spuren Schnelltests (Scree- ning-Tests) durchgeführt werden.
Dabei handelt es sich nicht um Nachweis-, sondern um Hinweisme- thoden (Ausschlußprüfungen).
15. Zusammenfassung
Nach Darstellung der Rechtslage werden Hinweise über Art und Um- fang der ärztlichen Maßnahmen bei der Sofortuntersuchung von Rauschmittelkonsumenten gege- ben.
Typische Erkrankungen und Schä- den an Haut, Schleimhäuten und Zähnen von Rauschmittelkonsu-
menten werden beschrieben. Die neurologische und psychische Symptomatik wird skizziert und hin- sichtlich ihrer Beurteilung disku- tiert. Auf die richtige Entnahme und Asservierung von Untersuchungs- material verschiedener Art und eine ausführliche Befunddokumentation wird hingewiesen.
Literatur beim Verfasser Anschrift des Verfassers:
Privatdozent Dr. med. Dieter Gerlach Institut für Gerichtliche Medizin der Universität
Von-Esmarch-Straße 86 4400 Münster
Berichtigung Laparoskopische Nierenbiopsie
Ein sinnentstellender Fehler unter- lief dem Referenten meiner Arbeit
„Die laparoskopische Nierenbiop- sie". Er schreibt in seinem Referat Heft 13/1977, Seite 888: „Außer Ma- krohämaturie traten keine Kompli- kationen nach laparoskopischer Nierenbiopsie auf." Dadurch kann beim Leser der Eindruck hervorge- rufen werden, daß es sich bei der laparoskopischen Nierenbiopsie um eine besonders risikoreiche Metho- de handelt. Genau das Gegenteil ist der Fall: die kontrollierte Stichrich- tung auf den Margo lat. bei flach zur Frontalebene (Facies ant.) gewähl- tem Punktionswinkel ist nur bei der laparoskopischen Nierenbiopsie möglich. Dieses Vorgehen schließt die sonst häufiger beobachteten Blutungskomplikationen und damit auch die Makrohämaturie fast völlig aus. Entsprechend haben wir bei un- seren laparoskopischen Nieren- punktionen — es sind inzwischen 30 durchgeführt — niemals eine Makro- hämaturie oder eine andere Kompli- kation beobachtet.
Dr. med. Erdmann Brunk Weinbergstraße la 2400 Lübeck
2078 Heft 34 vom 25. August 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT