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©imu Quelle: BMFSFJ
Im Alter ins Heim?
Alteneinrichtungen in Deutschland, Mitte 1994'
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Mitte 1994
gab es in Deutschland 8 332 sogenannte Alteneinrichtungen — Alten-, Wohn- und Pflegeheime — mit insgesamt 682 220 Plätzen. Im Vergleich
zum Vorjahr waren das 151 Einrichtungen mit gut22 000
Plätzen mehr. Die meistenvon ihnen — annähernd 4 600 — werden von freigemeinnützigen Trägern betrie- ben, gut 2 400 sind privat-gewerblich organisiert, und rund 1 300 haben öffent- liche Träger. Das hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend ermittelt.
❑POLITIK NACHRICHTEN
Aus Bund und Ländern
Für patentgeschützte Arzneimittel keine Festbeträge mehr
BONN. Die Bundesregie- rung will im 6. SGB V-Ände- rungsgesetz verankern, daß für patentgeschützte Arznei- mittel künftig keine Festbe- träge mehr gebildet werden.
Dies soll für Medikamente gelten, die von 1996 an zuge- lassen werden. Ziel des Vor- stoßes ist es laut Entwurfsbe- gründung, die Finanzierung von Arzneimittelinnovatio- nen zu erleichtern und Inve- stitionen in die Forschung zu fördern. Eingeräumt wird, daß sich das Preisniveau von Arzneimitteln voraussicht- lich erhöhen werde.
Der Bundestag hat den Entwurf nach der ersten Le- sung an die zuständigen Aus- schüsse zur Beratung über- wiesen. In der Debatte sagte der SPD-Abgeordnete Horst Schmidbauer, Pharmaunter- nehmen würden durch eine derartige Regelung ermun- tert, Molekülvariationen auf den Markt zu bringen.
Außerdem bedeute der Vor- schlag ein Geschenk an die Pharmaindustrie in Höhe von einer Milliarde DM. Da die Arzneimittelausgaben bud- getiert sind, müssen nach Schmidbauers Meinung „die Versicherten und die Ärzte die Zeche zahlen". th
Winora-Geschädigte:
Zusammenschlüsse
HAMBURG. Bei der Ärztekammer Hamburg wird sich eine „Interessengemein- schaft Winora-Geschädigter"
(IGWG) bilden. Sie will mit Hilfe eines „Musterverfah- rens" überprüfen lassen, ob die Nachforderungen recht- mäßig sind, mit denen die Mitglieder der in Konkurs ge- gangenen Genossenschaft konfrontiert sind. Das hat Dr.
med. Frank Ulrich Montgo- mery mitgeteilt, Präsident der Ärztekammer Hamburg.
Montgomery erinnert in seiner Ankündigung daran,
daß die Mitglieder der Wi- nora Ende Juli aufgefordert wurden, ihre Anteile von 200 DM auf 1 000 DM aufzu- stocken. Nur wenige folgten dieser Aufforderung. Wenig später ging die Winora in Konkurs. Nun sollen nach dem Willen des Sequesters dennoch 800 DM pro Anteil nachgeschossen werden.
Wer sich an dem Muster- verfahren beteiligen will, kann eine formlose Vollmacht an den Hamburger Kammerprä- sidenten senden. Die An- schrift lautet: Humboldtstraße 56, 22083 Hamburg. Gleich- zeitig sollen 30 DM auf das Konto der IGWG eingezahlt werden (Deutsche Apothe- ker- und Ärztebank Ham- burg, Konto 020 1785 583, Bankleitzahl 200 906 02). Falls nach Abschluß des Verfah- rens noch Geld übrigbleibt, wird es dem Fürsorgefonds der Kammer gespendet.
Auch der NAV-Virchow- bund hat für seine Mitglieder, die Genossenschafter bei der Winora waren, eine Interes- sengemeinschaft gegründet.
Interessierte Ärzte können sich unter dem Stichwort
„Winora" an den Verband wenden: Postfach 10 26 61, 50466 Köln, Telefon 02 21/
9 73 00 50, Fax 7 39 12 39. EB
UB Plasma: Haft für drei Mitarbeiter
KOBLENZ. Im Prozeß um HIV-verseuchte Blutpro- dukte der Firma UB Plasma hat das Landgericht Koblenz Anfang Dezember drei Fir- menmitarbeiter wegen „fahr- lässigen Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel in 144 Fällen" zu Haftstrafen von drei und vier Jahren ver- urteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die Ange- klagten zwischen 1986 und 1993 mehrere tausend Beutel mit unzureichend auf den AIDS-Erreger getestetem Blutplasma herstellten und verkauften. Nach der Über- tragung verseuchten Plasmas waren drei Krankenhaus-Pa- tienten in Frankfurt und Fulda 1993 mit dem HI-Virus infiziert worden. Die Anwäl- te des zu drei Jahren Haft verurteilten Laborarztes kün- digten Revision beim Bun- desgerichtshof an.
Bei UB-Plasma wurden von 1986 an gepoolte Proben getestet. Das habe dazu geführt, daß HIV-positive Blutspenden nicht in jedem Fall erkannt wurden, betonte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbe- gründung. Der zu vier Jahren
Haft verurteilte Geschäfts- führer der 1993 geschlosse- nen Firma habe trotz der Warnung seines Kontrollei- ters angeordnet, Plasmaspen- den nicht mehr einzeln zu überprüfen.
Wenn die zu einer Be- währungsstrafe von zwei Jah- ren verurteilte Assistentin nicht wegen der „Pool"-Te- stung besondere Vorsorge ge- troffen hätte, hätte die Kam- mer „nicht die geringsten Be- denken gehabt, die Ange- klagten wegen Vorsatzes zu belangen", betonte das Ge- richt. Die zu Prozeßbeginn massiv kritisierte Aufsichts- behörde in Koblenz hätte ih- re Pflicht in jedem Fall er- füllt.
Der Vorsitzende Richter stellte weiterhin fest, zahlrei- che Zeugen hätten die noch zu Prozeßbeginn massiv kritisier- te Praxis der Spenderauswahl in dem Unternehmen als
„durchaus normal" darge- stellt. Auch das „Poolen" sei rechtlich nicht ausdrücklich untersagt gewesen. Dennoch hätten sämtliche im Prozeß gehörten Sachverständigen das Verfahren als völlig unüb- lich und unzulässig gebrand- markt. afp
Neue Broschüre zur Krankenkassenwahl
BONN. Zum 1. Januar 1996 können die meisten Ver- sicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Krankenkasse ihrer Wahl wechseln. Dabei sind unter- schiedliche Kündigungsfri- sten zu beachten. Mit weni- gen Ausnahmen stehen den Versicherten künftig alle Krankenkassen ihres Wohn- oder Beschäftigungsortes of- fen, einschließlich der Be- triebs- oder Innungskranken- kassen, sofern es deren Sat- zung zuläßt.
Eine Informationsbroschü- re zum Thema kann unent- geltlich angefordert werden bei der Broschürenstelle des Bundesministeriums für Ge- sundheit, Am Propsthof 78 a, 53121 Bonn, Telefon 02 28/
9 41-18 47/48. WZ A-3600 (20) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 51/52, 25. Dezember 1995