DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
BRIEFE AN DIE REDAKTION
cher Bewerberin man den
Zuschlag gibt. Nach durch- schnittlich
einem halben Jahr bekommt man dann die Quittung, wenn man die falsche Zahl gewürfelt hat. Wer mir grundsätzlich ein derartiges Risiko zu- mutet, sollte besser auf jegliche Hoffnung verzich- ten, daß ich noch jemals ei- ne Auszubildende einstel- len werde.Wenn man die oben er- wähnte amtliche Bekannt- machung liest, so darf man sich fragen, ob der Ausbil- dungswillige lachen soll, den Kopf in den Sand stek- ken soll oder — wie üblich im Arztberuf — nach dem Willen der Juristen mit ei- nem Bein im Gefängnis handeln soll.
Dr. med. Walther Sachße Orthopäde
Ostwall 165 4150 Krefeld
Im folgenden Auszüge aus dem Antwortschreiben des Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Professor Dr. med.
Horst Bourmer:
... Es ist sicher nicht im- mer einfach, einen jungen Menschen, der erstmals in das Berufsleben eintritt, in einem kleinen Team, wie es eine Arztpraxis darstellt, zu integrieren. Dies geht aber nicht nur Ärzten so, ich weise auf kleine Hand- werksbetriebe hin. Der Ge- setzgeber hat für eine Inte- grationszeit lediglich eine kurze Probezeit, in diesem Falle drei Monate, vorge- schrieben. Die Ärzteschaft kann nicht verlangen, daß ihr hier eine besondere Vergünstigung eingeräumt wird, indem man zum Bei- spiel einen Vorvertrag vor dem eigentlichen Ausbil- dungsjahr oder eine Prakti- kantenzeit absolvieren läßt. Die von der Ärztekam-
mer vor Jahren eingeführ- ten Vorverträge dienten le- diglich dem Zweck, daß schulentlassene junge Mädchen (Entlassungsal- ter in der Regel 15 Jahre) nicht bis zum Antritt eines Ausbildungsverhältnisses als Arzthelferin (vorge- schriebenes Eintrittsalter 16 Jahre) in andere Berufe abwandern. Mit Verlänge- rung der Schulzeit und dem damit verbundenen höheren Austrittsalter aus der Schule war der eigent- liche Grund für einen Vor- vertrag nicht mehr gege- ben. Praktikantenzeiten sind im Sinne des Geset- zes Tätigkeiten und Ausbil- dungen in einem Betrieb, um die Zulassung zum Stu- dium oder zur Hochschul- prüfung zu erlangen. Dies trifft auch nicht für den Arzthelferinnen-Beruf zu.
Ich möchte noch kurz auf das von Ihnen angeschnit-
tene Berufspraktikum in den Abschlußklassen der Haupt- und Realschulen eingehen ...
Diese Praktikantenzeiten können nicht in den Pra- xen niedergelassener Ärz- te durchgeführt werden, weil — als Hauptgrund — diese jungen Mädchen nicht unter die Schweige- pflicht fallen. Außerdem ist nach der ärztlichen Berufs- ordnung dem niedergelas- senen Arzt die Zusammen- arbeit mit anderen Nicht- ärzten, so sie bei ihm nicht angestellt sind, untersagt.
Mir ist bekannt und klar, daß durch die derzeitigen gesetzlichen Regelungen, seien sie durch das Berufs- bildungs- oder Jugendar- beitsschutzgesetz gege- ben, das Interesse von Ärz- ten an der Ausbildung von Arzthelferinnen nicht gera- de gefördert wird.
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sammensetzung: 1 Kapsel enthält: Diclof enac-Natrium 25 mg, Thiaminnitrat 50 mg, Pyridoxinhydrochlorid 50 mg, Cyanocobalamin 0,25 mg. Anwen- ngsgebiete: Entzündliche und entzündlich aktivierte degenerative Formen des Rheumatismus: chronische Polyarthritis; Spondylitis ankylosans . Bechterew); Arthrosen; Spondylarthrosen; Neuritiden und Neuralgien, wie Zervikalsyndrom, Lumbago (Hexenschuß), Ischias: akuter Gichtanfall;
ichteilrheumatismus; nichtrheumatische entzündliche Schmerzzustände. Gegenanzeigen: Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür, Porphyrien, hwangerschaft und Stillzeit, Störungen der Leberfunktion und der Blutbildung. Bei Überempfindlichkeit gegen Acetylsalicylsäure oder andere nicht-
roidale Entzündungshemmer (z.B. in Form von Asthmaanfällen, Hautreaktionen, akuter Rhinitis) nur unter bestimmten Vorsichtsmaßnahmen anwenden.
i Patienten mit Asthma, Heuschnupfen, Nasenschleimhautschwellung, chronischen Atemwegsinfektionen überempfindlichkeitsreaktionen beachten.
tienten mit Magen- oder Darmgeschwüren in der Vorgeschichte, Magen-Darm-Beschwerden, Leber- oder Nierenschäden, Bluthochdruck, Herz- uf f izienz, ältere Patienten sorgfältig überwachen. Keine Anwendung bei Säuglingen, Kindern unter 6 Jahren, Vitamin-B-Mangelerkrankungen. Noben- rkungen: Magen-Darm-Beschwerden, wie Übelkeit, Durchfall, verborgene Magen-Darm-Blutverluste, selten Magen- oder Darmgeschwüre, über- pf indlichkeitsreaktionen, wie Hautausschlag und Hautjucken, Asthmaanfälle. Zentral-nervöse Störungen, wie Kopfschmerzen, Erregung, Reizbarkeit, hlaflosigkeit. Müdigkeit, Schwindel, Neigung zu Wasseransammlung im Körper, besonders bei Patienten mit
hem Blutdruck. Bei Langzeitbehandlung selten Störungen der Blutbildung oder Leberschädigung.
chselwirkungen: Gleichzeitige Anwendung von Neurofenac und Lithium bzw. Digoxin erhöht den Lithium-
. Digoxin-Spiegel im Blut. Die Wirkung von L-Dope kann abgeschwächt werden. Dosierung: 2x1 bis 3x 2 Kap-
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n Neurofenac pro Tag Weitere Hinweise sind der Gebrauchsinformation zu entnehmen, deren aufmerksame rchsicht wir empfehlen. Handelsformen und Preise: 20 Kapseln (N1) DN112,51 AVP. 50 Kapseln (N 2)0M 2790
100 Kapseln (N3) DM 46,51 AVP. Anstaltspackun mit 600 Kaseln. Stand Mai 1985 cascan GmbH & Co KG - 6200 Wiesb