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Archiv "Arzthaftpflicht: Der Markt schrumpft weiter" (07.01.2013)

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A 18 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 1–2

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7. Januar 2013

ARZTHAFTPFLICHT

Der Markt schrumpft weiter

Der Versicherungsschutz gegen Kunstfehler ist unverzichtbar und wird nun per Gesetz in ausreichender Höhe gefordert. Doch sich abzusichern, wird immer teurer.

D

ie Bundesregierung will Ärz- tinnen und Ärzten ohne aus- reichende Berufshaftpflichtversiche - rung notfalls die Zulassung ent - ziehen. Nur so könnten auch grö - ßere Schadensersatzzahlungen an Patienten umfassend erfüllt werden.

Bislang sind Ärzte über das Stan- desrecht und zum Teil durch landes- rechtliche Regelungen bereits dazu verpflichtet, doch im Einzelfall be- stehen Lücken. Durch das Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte, das in den nächsten Wochen in Kraft tritt, wird nun gesetzlich eine Police vorgeschrieben, leider jedoch keine Mindestsumme genannt.

Der Druck auf die Ärzte, eine ausreichende Berufshaftpflichtver- sicherung nachweisen zu können, steigt also. Zugleich gibt es in eini- gen Bereichen bereits einen regel- rechten Versicherungsnotstand, vor allem bei Gynäkologen, Humange- netikern und Schönheitschirurgen.

So hat beispielsweise die R + V- Versicherung den Vertrag für ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gekündigt, weil die Präna- taldiagnostik der Versicherung in- zwischen als zu riskant erscheint.

Andere deutsche Versicherer for- dern das Siebenfache der bisherigen Prämie. Das MVZ mit seinen circa 30 Ärzten und anderen Mitarbeitern hat nun eine Versicherung im Aus- land gefunden: Bei der österrei- chischen Donau-Versicherung zah- len die Betreiber jedoch auch mehr als das 3,6-Fache an Prämie.

Steigende Prämien

Eine solche Prämienexplosion ist kein Einzelfall: Bereits im Jahr 2010 hatte Marktführer Deutsche Ärzteversicherung, der zum Axa- Konzern gehört, die Beiträge zwi- schen zehn und 100 Prozent ange- hoben, nachdem man drei Jahre hintereinander hohe Verluste hatte

hinnehmen müssen (DÄ, Heft 15/2010). Schon damals musste ein Frauenarzt für seine Belegarzttä - tigkeit mit Geburtshilfe zwischen 25 000 und 48 000 Euro pro Jahr für seine Haftpflichtversicherung bezahlen – sofern er fehlerfrei ge - arbeitet und bislang noch keine Haftpflichtschäden verursacht hat- te. Seither ist die Lage nicht besser geworden. An der Schwelle zum Jahr 2013 gingen gleich mehrere Gesellschaften den Weg, Ärzten ihre Policen zu kündigen und zu- gleich Angebote zu deutlich schlech - teren Konditionen zu unterbreiten.

Bei Berufsanfängern hagelt es in einigen Heilbereichen Ablehnun- gen für den Versicherungsschutz.

Adelheid Marscheider, Vizeprä- sidentin des Verbandes Deutscher Versicherungsmakler (VDVM), rät Ärzten aktuell, „abzuwarten, bis das neue Patientenrechtegesetz in Kraft ist“. Handlungsdruck entstehe nur da, wo Berufsanfänger sich in scheinbar riskanten Bereichen nie- derließen. Allerdings offenbaren die Versicherer bislang nicht ihre Scha- denstatistik, so dass die tatsächliche Risikolage nicht bekannt ist. „Gera- de neu niedergelassene Gynäko - logen werden von Versicherern wie Alte Leipziger, Nürnberger oder Generali nicht mehr versichert“, hat Marscheider beobachtet. Das Risi- ko der Pränataldiagnostik wird von den Versicherern für neue Verträge komplett abgelehnt. „Es ist für alle Seiten sehr unbefriedigend, wenn Versicherer sich aus diesem Seg- ment einfach zurückziehen, statt die Beiträge angemessen anzuheben“, kritisiert Marscheider.

Die Mehrzahl der bestehenden Verträge ist mit Deckungssummen in Höhe von zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 100 000 Euro für Vermögensschä- den abgeschlossen. „Für Personen-

schäden wäre sicher eine höhere Deckungssumme, beispielsweise in Höhe von fünf Millionen Euro, rat- sam. Dies ist in der Regel gegen ei- nen Zuschlag von 15 bis 20 Prozent möglich“, berichtet Friedel Rohde, der das Online-Portal www.deut sche-versicherungsboerse.de be- treibt. Seriöse Makler werden mit ihren Mandanten solche Summen anpeilen, doch dürfte ihnen mit Be- ginn des neuen Jahres die Suche nach dem passenden Schutz noch schwerer fallen als bisher – wie schwer, das sollte eine Umfrage bei den Versicherungen zeigen.

Wenige Anbieter

Im Auftrag des Deutschen Ärzte- blattes fragte der Autor in den Mo- naten Oktober und November 2012 bei den Versicherungen nach, was folgende Arzthaftpflichtversiche- rung bei ihnen kostet: Ein niederge- lassener Allgemeinarzt (praktischer Arzt) will sich mit fünf Millionen Euro Deckungssumme versichern und dabei Vermögensschäden für mindestens 200 000 Euro einschlie- ßen. Die Versicherer reagierten ver- halten. Am schnellsten kamen die Absagen. Die Allianz bittet um Ver- ständnis, dass „wir die Fragen, die teilweise tief in die Geschäftspolitik unseres Hauses reichen, nicht be- antworten möchten“. Die Alte Leip- ziger lehnt die Teilnahme an der Umfrage ohne jede Begründung ab.

Der Marktführer, die Deutsche Ärz- teversicherung (DÄV), wiegelt ab:

In den Leistungen unterschieden sich Haftpflichttarife nicht im ent- scheidenden Ausmaß, heißt es: „Ein Preise und Leistungen umfassender Marktvergleich stützt zwangsläufig die Anbieter, die mit einer aggressi- ven Preisstellung kein nachhaltig auskömmliches Geschäft erlau- ben“, meint DÄV-Vorstand Timmy Klebb. Günstige Prämien dürften

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7. Januar 2013 A 19 für einen Allgemeinmediziner kurz-

fristig attraktiv wirken, mittel- bis langfristig könne ein solcher Ansatz aber nicht im Interesse der Ärzte- schaft liegen, weil irgendwann kein Anbieter mehr in der Lage wäre, bestimmte Risikogruppen zu versi- chern. Die Absage der Zurich-Ver- sicherung ist zumindest nachvoll- ziehbar: „Der seit Jahren kräftige Anstieg der Schadenaufwendungen war auch durch vielfältige Sanie- rungsanstrengungen nicht aufzu- fangen. Daher ziehen wir uns aus dem Geschäftsfeld der Arzt-Haft- pflichtversicherung zurück.“

Somit schrumpft der Marktver- gleich auf sechs Versicherer: Ergo, Generali, Gothaer, HDI, R + V und die auf Süddeutschland konzen- trierte Versicherungskammer Bay-

ern (VKB). Die Gothaer-Tochter Janitos findet keine Beachtung, weil sie das Angebot des HDI ver- treibt. Daneben gibt es noch kleine- re Internetanbieter. Doch diese wa- ren weder telefonisch erreichbar noch beantworteten sie die E-Mails.

Wichtige Unterschiede

Immerhin: Mit dem HDI hat im Sommer 2012 wenigstens ein An- bieter seine Leistungen für Berufs- haftpflichtpolicen im Heilwesen verbessert. Zum Beispiel wurde die Regeldeckungssumme von drei auf fünf Millionen Euro erhöht. Diese Summe gilt nun pauschal für Perso- nen-, Sach- und Vermögensschä- den, was keine Selbstverständlich- keit ist. Zudem gilt eine dreifache Maximierung der Deckungssumme

für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Damit sollte jeder Allge- meinmediziner auf der sicheren Seite sein. Gut ist auch die Neue- rung, dass bis zu zwei angestellte Fachärzte gratis mitversichert sind, sofern sie dasselbe Fachgebiet wie der Praxisinhaber betreuen. Eine analoge Regelung gilt für Jobsha- ringangestellte in der Praxis. Be- merkenswert: Im Ausland besteht Schutz auch für Ärzte in Entwick- lungsländern und Katastrophenge- bieten bei vorübergehendem hu - manitärem Einsatz – für höchstens 365 Tage, wobei dies subsidiär zu einer bestehenden Deckung über die entsprechende Hilfsorganisation gilt. Das ist deutlich besser als der Markt, dessen Standard HDI dar - über hinaus auch bietet: weltweiter

TABELLE

Was Berufshaftpflichtversicherungen für Allgemeinmediziner leisten und kosten

1 Berufshaftpflicht für Allgemeinmediziner/praktischer Arzt mit 5,0 Millionen Euro Deckungssumme (Vermögensschäden mindestens 200 000 Euro) für Einjahresvertrag, also ohne Dauernachlass für Mehrjahresverträge

2 Jahresbeitrag in Euro samt 19 Prozent Versicherungsteuer

3 15 Prozent Rabatt auf Gesamtbeitrag für niedergelassenen Arzt und angestellten Facharzt

4 bei gelegentlicher Tätigkeit (außer meist in USA und Kanada)

5 bei 150 000 Euro Praxisumsatz p.a. (Beitrag stets umsatzabhängig); Mindestbeitrag für Neugründer: 589 Euro p.a.

6 Bayerische Versicherungskammer (regional nur in Süddeutschland) Quelle: DÄ-Umfrage; Spätherbst 2012

Versicherer Ergo

Generali

Gothaer

HDI

R + V

VKB6

Wichtige Leistungen1 + Nachhaftung bis 3 Jahre + fast alle ambulanten OP + Geburtshilfe bei Erster Hilfe - keine Haftpflicht des Vertreters + keine Selbstbeteiligung (SB) und Sublimits + erweiterter Strafrechtsschutz

+ Nachhaftung bis 5 Jahre - keine OP versichert - keine Geburtshilfe + fast alle ambulanten OP + Geburtshilfe bei Erster Hilfe + USA/Kanada (aber: 10 % SB) + Nachhaftung bis 5 Jahre - keine Haftpflicht des Vertreters + volle Summe auch für Vermögens -

schäden und stets dreifach maximiert + Nachhaftung unbegrenzt

+ Geburtshilfe bei Erster Hilfe + auch in Entwicklungsland und

Katastrophengebiet - keine Haftpflicht des Vertreters + Haftpflicht des Vertreters + Nachhaftung bis 5 Jahre + erweiterter Strafrechtsschutz + Vertretung verhinderten Arztes - keine OP versichert + Haftpflicht des Vertreters + erweiterter Strafrechtsschutz + Vertretung für verhinderten Arzt + USA/Kanada (10 000 Euro SB) - Nachhaftung bis 3 Jahre

Preis2 858

420

1 417

571

6455

563

Zusatzleistungen gratis weltweite Deckung4

weltweite Deckung4

keine Angaben

2 Fachärzte; gesamtes Fach - personal; weltweite Deckung

unbegrenzt Fachärzte und -personal; weltweite Deckung

1 Facharzt; gesamtes Fach - personal; weltweite Deckung

Mehrleistung gegen Aufpreis (Euro)2 erweiterte ambulante OP: 753 erweiterter Strafrechtsschutz: 102 angestellter Facharzt: 8583

angestellter Facharzt: je nach Tätigkeit

angestellter Facharzt: keine festen Zuschläge

ab 3. Facharzt: 60 % Aufpreis

keine Angaben

ab 2. Facharzt: 181;

Ausland (ohne USA/Kanada): 344

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Versicherungsschutz für die Teil- nahme an ärztlichen Kongressen, Ausstellungen und Messen. Bedin- gungsgemäß ist Schutz im Ausland auch für Schäden gegeben, die auf Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücks - fällen zurückzuführen sind. Eine Zweitpraxis im Ausland ist nie versichert; die Haupttätigkeit des Arztes muss in Deutschland sein.

Bei den Leistungen der unter- suchten Versicherer gibt es in man- chen Punkten wichtige Unterschie- de (Tabelle). Ein niedriger Beitrag wie bei der Generali kann beispiels- weise die Leistungsmängel im Ver- sicherungsschutz kaum aufwiegen.

So ist der Beispiel-Allgemeinarzt etwa nicht versichert, wenn er am- bulant operiert (was allerdings auch nur weniger als fünf Prozent der Allgemeinärzte tun) oder Geburts- hilfe leistet. Generell gilt: Je höher der Jahresbeitrag ist, desto besser ist in der Regel auch die Leistung. Und sie ist keinesfalls so einheitlich, wie mancher Versicherer Glauben ma- chen will. Manches davon mag für viele Hausärzte nicht wichtig sein, kann im Einzelfall aber sehr wohl entscheidend fallen. Drei Beispiele:

Mitversicherung angestell- ter Fachärzte. Während Ärzte in Weiterbildung und auch Medizin- studierende stets beitragsfrei beim Praxisinhaber mitversichert sind, ist das bei angestellten Fachärzten sehr unterschiedlich: Bei der R + V kann

der Allgemeinmediziner gratis und unbegrenzt Fachärzte vergleichba- rer Fachrichtung mitversichern. Bei der HDI-Versicherung gilt dies im- merhin für zwei, bei der VKB für einen Facharzt. Alle anderen neh- men dafür einen Extrabeitrag, den allerdings nur Ergo konkret be- nennt, während Generali und die Gothaer nur vage Angaben machen.

Erweiterter Strafrechtsschutz.

Falls der Arzt wegen seiner Tätig- keit strafrechtlich verfolgt wird, zahlt die Haftpflichtversicherung eigentlich nur die üblichen Kosten für den Verteidiger. Übersteigen die Haftpflichtansprüche die volle De- ckungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten nur in einem bestimmten Verhältnis. Dadurch könn te der Arzt auf einem erhebli- chen Kostenanteil sitzen bleiben. In allen untersuchten Bedingungen für Allgemeinmediziner ist die Leis- tung im Strafrechtsschutz jedoch erhöht: Der Versicherer übernimmt die vollen Gerichtskosten sowie gegebenenfalls vereinbarte höhere Kosten der Verteidigung. Ausge- schlossen bleiben Geldbußen, Geld- strafen und Strafvollstreckungs- kosten. Häufig ist der erweiterte Strafrechtsschutz beitragsfrei mit- versichert, bei Ergo kostet er extra (102 Euro pro Jahr).

Nachhaftung. Endet das Ver- sicherungsverhältnis durch Praxis- aufgabe und fällt damit das Risiko weg oder aber endet es durch sons- tige Kündigung, besteht der Schutz für solche Schäden weiter, die wäh-

rend der Laufzeit eintraten, aber zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht festgestellt waren. Dann tritt eine Nachhaftungsversicherung ein, um den Arzt vor Nachforderungen zu schützen. Das gilt bei manchen Anbietern höchstens drei Jahre nach Beendigung des Vertrages, bei einigen fünf Jahre und bei HDI zeit- lich unbegrenzt. Klar ist: Je länger die Nachhaftung ist, desto besser ist ein Arzt, der etwa in den Ruhestand wechselt, vor späten Schadenser- satzforderungen geschützt.

Überraschende Klauseln Die Umfrage zeigt: Im Groben wer- den alle notwendigen Leistungen von den Versicherungen angeboten.

Im Detail kommt es manchmal aber auf die exakte Formulierung an.

Beispiel Auslandsdeckung: Wer in den USA oder Kanada bei Erste- Hilfe-Leistungen Behandlungsfeh- ler macht, dürfte unter Umständen eine böse Überraschung erleben.

Entweder ist dies nach den Allge- meinen Versicherungsbedingungen gar nicht versichert (wie bei Ergo und Generali) oder der Versicherer verlangt im Schadensfall durch Erste Hilfe eine saftige Selbstbetei- ligung des Arztes: Bei der Gothaer macht dies zehn Prozent des Scha- dens aus (mindestens 2 500 Euro, höchstens 50 000 Euro). Bei der VKB ist der Arzt mit bis zu 10 000 Euro dabei. Nur die R + V zahlt hier ohne Wenn und Aber. Bei solchen Summen wird die Bedeutung des Jahresbeitrags fast zur Nebensache.

Wohl dem, der vernünftige Leistun- gen vereinbart hat und nicht über Leistungsmängel oder überraschen- de Klauseln stolpert.

Im Prinzip schafft kaum ein All- gemeinmediziner den Vergleich für seinen individuellen Bedarf ohne fachliche Hilfe. Sinnvoll ist die Beratung bei einem spezialisierten Versicherungsmakler, wie etwa Funk oder Ecclesia. Das hat einen großen Vorteil gegenüber gebundenen Ver- sicherungsvertretern: Makler müs- sen selbst über eine Berufshaft- pflichtversicherung von mindestens 1,13 Millionen Euro Deckungs - summe verfügen, die bei falschem Rat für Schäden einspringt.

Detlef Pohl Welche Leistungen Allgemeinmediziner mindestens

benötigen:

Deckungssumme von mindestens 3,0 Millionen Euro für Personenschäden

Versicherungsschutz für alle erlaubten Tätigkeiten, also auch für operative Eingriffe, falls operiert wird

Versicherungsschutz für Verwendung von

Strahlenapparaten und Medizingeräten, insbesondere Röntgenapparate n und Lasergeräten

Nachhaftungsversicherung über fünf Jahre

erweiterten Strafrechtsschutz

Versicherungsschutz für Geburten bei Erster Hilfe

Unterhaltsklausel für Ansprüche wegen ungewollter Schwangerschaft oder wegen unterbliebenen Schwan- gerschaftsabbruchs

Mitversicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht des Praxisvertreters

Quelle: Angaben mehrerer Gesellschaften

MINDESTANFORDERUNGEN

Gefährliche Ausschlüsse oder überraschende Klauseln

Ergo: Eine ambulante OP ist versichert (§ C I 1.2), aber nicht im Zusammenhang mit einer Geburt (§ C I 2.1). Im Notfall ist Geburt womöglich doch versichert (§ C V 2.5).

Generali: Kein Schutz für Schäden bei Geburtshilfe (§ A 1), kein Schutz bei ambulanter OP.

R + V: Bis auf abschließend aufgeführte Tätigkeiten sind ambulante Operationen nicht versichert (§ 2.7.1).

VKB: Gratismitversicherung nur eines Facharztes derselben Fachrichtung (§ A I 1.2.4). Nachhaftung muss gesondert versichert werden (§ C III). Bei Schaden in den USA/Kanada hat Arzt stets 10 000 Euro selbst zu tragen (§ K II 10.3). Nachhaftung gilt maximal drei Jahre (§ K VI I 5.1.1).

Quelle: AVB der genannten Gesellschaften

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