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Archiv "Organtransplantation: Der Mensch ist keine Handelsware" (30.05.2014)

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A 1010 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 22

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30. Mai 2014

ORGANTRANSPLANTATION

Die Weiterentwicklungen in der Transplantation verbessern die Versorgung (DÄ 14/2014:

„Transplantationsmedizin: Mehr Sicherheit für Arzt und Patient“ von Gisela Klinkhammer und Nicola Siegmund-Schultze).

Der Mensch ist keine Handelsware

. . . Nicht das bestmögliche Ergebnis für den Organempfänger steht im Zweifel im Vordergrund, sondern der maximale Schutz des Lebendorganspenders. Die von uns immer wieder aufgezeigten Schäden, die durch die Organentnahme entstehen, rechtfertigen unumstößlich das Subsidiari- tätsprinzip. Tatsächlich wird hiervon in der Praxis bereits abgewichen . . . Vor dem Hintergrund der durch uns der Öffentlichkeit zugänglich gemachten tat- sächlichen Schäden, die eine Organam- putation am lebenden Körper verursacht, kann nur eine tragfähige innige Bezie- hung zwischen Empfänger und Spender auftretende Lebensqualitätsverluste des Spenders für diesen erträglich machen.

Darüber hinaus gehen die bestehenden gesetzlichen Eingrenzungen des Perso- nenkreises noch gar nicht weit genug. So ist es durch Studien bekannt, dass die Entnahme einer Niere bei jungen Men- schen immer zu gesundheitlichen Ein- schränkungen (Fatiguetendenzen) führt (Giessing, Berlin 2004). Eine Organle- bendspende kann daher nur bei Spendern infrage kommen, die circa 50 Jahre oder älter sind, sozial abgesichert und nicht körperlich oder geistig überdurchschnitt- lich gefordert sind (zum Beispiel führt ein Nierenfunktionsverlust auch schon in geringem Maße zum Verlust kognitiver Fähigkeiten). Ethisch zulässig kann eine Organlebendspende daher nur sein, wenn sie nach wirklich umfassender Risikoauf- klärung zwischen älteren Lebenspartnern oder von Eltern für Kinder (nicht umge- kehrt!) erfolgt. In Ausnahmefällen auch unter Geschwistern, bei denen zumindest der Spender die Alters- und Sozialkrite- rien erfüllt. Freundschaften, wie auch die künstlich klinikgeführt herbeigeführte Freundschaft von Paaren zum Zwecke der Durchführung einer gesetzlich nicht zugelassenen „Cross-Over-Spende“, rei- chen als Spendezulassungskriterium nicht aus . . .

Das TPG ist schon jetzt, trotz mancher Schwächen, gerade wegen seiner glaskla- ren Limitierungen, ein gutes Schutz-Ge-

setz. Es muss verteidigt werden vor dem Zugriff gieriger Interessenvertreter, die es nur zu eigenem Nutzen aufweichen wol- len und dabei nicht scheuen, das grundge- setzlich verbriefte Recht auf körperliche Unversehrtheit aufzugeben. Der Mensch, auch als potenzieller Organlebendspender, ist aber keine Handelsware.

Ralf Zietz, 1. Vorsitzender der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V., 27321 Thedinghausen

Wissenschaftliche Diskussion angezeigt und überfällig

Professor Banas wird in diesem Artikel zu den „verschiedenen Interpretationen des Begriffs Dialyse“ im Spannungsfeld der MELD-Allokation bei der Lebertransplan- tation zitiert. Seine Aussage, „dass Albu- min-Dialysesysteme wie MARS keine der Hämodialyse äquivalenten Nierenersatzef- fekte haben und anders als vereinzelt pos- tuliert in diesem Kontext nicht mit Dialyse gleichgesetzt werden könnten“ ist wissen- schaftlich nicht korrekt. So können zum Beispiel mittels einer MARS-Behandlung dialyse-adäquater Volumenentzug, Entgif- tung und Ausgleich des Säure-Base-Haus- halts realisiert werden. Die Diskussion ist insofern bedeutsam, als dass es bis heute keine Evidenz dafür gibt, dass die klassi- schen Nierenersatzverfahren die Entwick- lung eines prognostisch fatalen Nierenver- sagens beim Leberversagen verzögern oder gar aufhalten können. Im Gegensatz hierzu gibt es jedoch Hinweise, dass der frühzeitige Einsatz des MARS-Verfahrens bei Nierenfunktionseinschränkungen beim Leberversagen für den Patienten von Nut- zen sein kann. So kann die Behandlung unter anderem zu einer hämodynamischen Stabilisierung und zur Verbesserung der renalen Perfusion führen. Jedenfalls soll- ten die alternativen Behandlungsformen für kombiniertes Nieren- und Leberversa- gen als potenziell hilfreich wahrgenom- men und besprochen werden. Eine wissen- schaftliche Diskussion bezüglich der best- möglichen extrakorporalen Therapie bei leberversagens-assoziiertem Nierenversa- gen ist angezeigt und überfällig. Dies ist auch gerade wegen der politischen Dis- kussionen zur korrekten MELD-Allokati- on bedeutsam. In den Richtlinien der Bun- desärztekammer kann man hierzu bisher keinerlei Kommentierungen nachlesen.

Literatur beim Verfasser

Prof. Dr. med. Steffen Mitzner, Universitätsmedizin Rostock, Zentrum für Innere Medizin, Klinik II, 18057 Rostock

RANDNOTIZ

Die Grünen sind auf dem besten Wege, sich ei- nen Namen als „Hebammenpartei“ zu machen (DÄ 17/2014: „Klientelpolitik in grün“ von Birgit Hibbeler).

Sehr einseitig

. . . Erschreckt hat mich der Kommentar zum Thema Hausgeburt oder Entbindung im Geburtshaus. Unterstellt wird, dass eine bestimmte Klientel diese Angebote wünscht und die Solidargemeinschaft für die sich daraus ergebenden Risiken haften muss.

Frage: Um wie viele Risiken handelt es sich im Einzelnen? Und um welche Beträ- ge geht es hier? Kostet eine Entbindung in der Klinik kein Geld? Sie wird in einer DRG abgerechnet, meines Wissens nach wird diese in Euro bezahlt.

Die Geburt eines Kindes und die Tätigkeit der Hebamme sind seit einer Ewigkeit etwas Natürliches und etwas Normales – bis wir die Geburten in die Kliniken geholt haben.

Seither scheint alles Natürliche plötzlich un- normal zu sein. Hat sich das subjektive und normale Empfinden der werdenden Mutter einer gesteuerten Entwicklung unterzuord- nen? Dann wundere ich mich definitiv nicht mehr über sinkende Geburtenraten.

Die Randnotiz ist aus meiner Sicht sehr einseitig und . . . unqualifiziert . . .

Anita Schöllhorn, 89231 Neu-Ulm

ÄRZTIN IN TEILZEIT

Wie schwierig es ist, als Fachärztin für Allge- meinmedizin mit drei Kindern eine Teilzeitstelle zu bekommen (DÄ 14/2014: „Von Hindernissen im Lebenslauf“ von Kerstin Ehrlich).

Aus der Seele gesprochen

Danke für diesen Kommentar! Ich fühle mich sehr angesprochen. Ich bin 29 Jahre alt, habe zwei Kinder (geplant während des Studiums bekommen) und bin nun auf Stellensuche zum Berufseinstieg in der In- neren Medizin. Ich „traue“ mich gar nicht nach einer Teilzeitstelle zu fragen, weil ich befürchte, so nie einen Job zu finden.

Die Kinder muss in der ersten Zeit dann hauptsächlich mein Mann versorgen, der glücklicherweise kein Arzt ist. Ein trauri- ges Eingeständnis des Wunsches der Ge- sellschaft nach „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, gerade für Akademikerinnen, und der Wirklichkeit!

Name ist der Redaktion bekannt

B R I E F E

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