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Archiv "Versicherungen: Falsche Sicherheit" (03.10.1997)

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A-2530 (10) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 40, 3. Oktober 1997

S P E K T R U M LESERBRIEFE

erst in 100 Jahren – durch par- tielles Klonieren von kör- pereigenen Zellen Organver- pflanzungen überflüssig zu machen, dann war das Klo- nen die Sache wert.

Dr.-Ing. Klaus Grüning, Warmbrunner Straße 20 a, 14193 Berlin

Psychotherapie

Zur geplanten Eigenbeteiligung bei Psychotherapien:

Zweiklassenmedizin?

CDU/CSU und F.D.P.

wollen bei psychotherapeuti- schen Behandlungen künftig

„die Eigenverantwortung der Patienten stärken und die Krankenkassen im Rahmen der Neugestaltung des Ange- bots auf diesem Sektor finan- ziell entlasten“. Dazu sollen die Versicherten, die oft Jahre brauchen, um Mut zu einer Therapie zu fassen, „im Re- gelfall 25 Prozent“ zuzahlen (in Bayern derzeit 36,25 DM), bei „besonders schweren Krankheitsbildern zehn Pro- zent“.

Dies könne die Kranken- kassen um etwa 100 Millio- nen DM entlasten (aus „wo- che im bundestag“ vom 1. Ju- li 1997). Wird so die Zwei- klassenmedizin auch für Kranke in der GKV einge- führt? Ist das ein Versuchs- ballon für die Zuzahlung in anderen Bereichen der Me- dizin? Ich weiß, daß unter diesen Bedingungen viele är- mere Patienten eine klar in- dizierte Psychotherapie nicht mehr beginnen werden. Ist das bei den 100 Millionen scheinbarer Ersparnis schon einkalkuliert? Härtefallrege- lungen bringen wenig, da, so die Erfahrung in Österreich, Scham und Unsicherheit meist die Antragstellung ver- hindern. Die Folgekosten al- lerdings (Arbeitsunfähig- keit, Psychopharmaka, Suizi- de, Weitergabe von Bezie- hungsstörungen an die näch- ste Generation) tragen wir alle.

Was denken Kolleginnen und Kollegen aus den ande- ren Disziplinen darüber?

Dr. med. Andreas von Heyd- wolff, Poststraße 13, 83421 Bad Reichenhall

Herzfehler

Zu dem Leserbrief „Irreführend“ von Prof. Dr. Konrad Bühlmeyer in Heft 39/1997, der sich auf den Beitrag

„Referenzzentrum in Berlin: Genuine Herzfehler im Erwachsenenalter“ in Heft 31–32/1997 bezog, antwortet die Autorin, Ingrid Franke:

Weitere Referenz- zentren geplant

. . . nach meinen Recher- chen ist das Deutsche Herz- zentrum von Verbänden und auch der Selbsthilfegruppe JEMAH immer wieder auf- gefordert worden, die aus der Kinderklinik längst entwach- senen Patienten mit angebo- renen Herzfehlern – sie ste- hen teilweise schon im fünf- ten oder sechsten Lebens- jahrzehnt – zu betreuen. Ziel ist es, flächendeckend für Deutschland einige weitere regionale Referenzzentren

einzurichten. Im übrigen ist es so, daß bereits am 1. Janu- ar 1998 mit dem im Leser- brief erwähnten Hanno- veraner Priv.-Doz. Dr. Dr.

Kaemmerer am Deutschen Herzzentrum München ein zweites regionales Referenz- zentrum nach dem Muster Berlins eingerichtet wird und eine engste Zusammenarbeit unter den Beteiligten abge-

sprochen ist. N

Versicherungen

Zu dem Beitrag „Risiko-Lebensversi- cherung: Voller Schutz für junge Ärzte und Ärztinnen“ in Heft 21/1997:

Falsche Sicherheit

. . . Für Ärzte (existiert) keine BU, die das zu decken- de Risiko zufriedenstellend absichert. Selbst die von eini- gen Unternehmen einge- räumte „Ärzteklausel“ be-

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sagt sinngemäß nur, daß der Versicherte im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht in ein

„nichtärztliches Tätigkeits- feld“ verwiesen werden darf.

Von keinem Unternehmen sind zufriedenstellende Aus- künfte bezüglich einer Defi- nition der ärztlichen/nicht- ärztlichen Tätigkeit bezie- hungsweise einer fachspezifi- schen Absicherung zu erhal- ten. Es kann nicht richtig sein, daß Versicherungen – trotz immer bestehenden Ri- sikos einer Berufsunfähigkeit – Prämien kassieren, ohne die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Davon, daß der Versicherte bei einer Berufs- unfähigkeit sofort und ohne jede Wartezeit die vereinbar- te Rente erhält, kann über- haupt keine Rede sein. Sol- che Äußerungen führen nur dazu, daß weiterhin Versiche- rungen abgeschlossen wer-

den, die den Versicherten in falscher Sicherheit wiegen und Unmengen von Geld verschlingen . . .

Dr. med. Nico Mitsch, Hilde- boldplatz 1, 50672 Köln

Impfempfehlungen

Zu dem Supplement zu Heft 26/1997

„Hinweise zur Neufassung der Impf- empfehlungen der Ständigen Impf- kommission am Robert Koch-Institut (STIKO)“:

Glückwunsch

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Beilage. Ich selbst gehöre zu der Generation, die es noch erlebt hat, daß ein Klassenkamerad an Polio- myelitis erkrankt ist, weil es keine Impfung gab. Und vor einem Monat lernte ich einen Kollegen kennen, der es im

Gegensatz zu meinem Klas- senkameraden mit Reha- Maßnahmen nicht geschafft hat und heute im Rollstuhl sitzt. Also mir ist der Wert ei- ner Impfung klar. Hepatitis B ist ein weiteres augenfälliges Beispiel für den enormen Vorteil einer aktiven Immu- nisierung.

Um so mehr frage ich mich, wieso sich Literatur halten kann, die Impfungen verteufelt, und dies mit Un- terstützung ärztlicher Kolle- gen. Wenn etwa der Kollege, Prof. Dr. Werner Ehrengut aus Hamburg, der heute als Gutachter für Impfschäden tätig ist, vom Verlag F. Hirt- hammer in München zur Vermarktungsunterstützung der Antiimpfbücher damit zi- tiert wird, daß dieser den Be- griff „der Mauer des Schwei- gens“ geprägt habe, betreffs des Verhaltens zum Thema

Impfschäden. Oder da wird ein Kollege, Dr. med. G.

Buchwald, als Mitautor zi- tiert mit den Worten: „Von diesen Schäden (Impfschä- den) und Gefahren weiß Ihr Arzt fast nichts, denn sie wer- den Ärzten, Presse und Öf- fentlichkeit verschwiegen (die Mauer des Schwei- gens).“

Mein Gott, was wird uns da verschwiegen? Seit Con- tergan und den Toten durch andere Medikamente hat die Pharmaindustrie wahrlich an Imagepunkten verloren.

Aber wenn obige Literatur aus diesem Verlag reine Pa- nikmache ist, sollte unserer- seits mit aller Macht dagegen vorgegangen werden, um der Impfmüdigkeit nicht noch mehr Nahrung zu bieten.

Die Antiimpfliteratur kursiert hauptsächlich in der derzeit wachsenden Szene

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der alternativen Medizin.

Ein Argument gegen das Impfen wird immer wieder gerne gebracht, nämlich, daß das natürliche Lernen des Immunsystems durch die Be- wältigung der Krankheit ei- nen effektiveren Immun- schutz hervorbringt als der aufoktroyierte Lernzwang durch die Impfung. Der ge- sellschaftspolitische Ansatz dieser Denkweise ist mir hier zu vordergründig. Aber gibt es wissenschaftliche Er- kenntnisse, die etwas über den „Lernablauf“ des Im- munsystems aussagen?

Laut Ihrem Supplement kann ich keine neuen Er- kenntnisse für eine Kontrain- dikation bei Impfungen ent- decken, die uns nicht schon während des Medizinstudi- ums vermittelt wurden. Ich würde mich aber freuen, wenn von fachkundiger Seite die alternative Literatur ein- mal aufgemischt würde, da- mit ich fitter in der Argu- mentation werde und nicht das Gefühl habe, mein Ge- sprächspartner ist der Mei- nung, ich bin auch nur ein Doktor, der die dunklen Sei- ten der Impferei nicht wahr- haben will.

Dr. med. C. M. Klotz, Im Bilskamp 2e, 48167 Münster

Kinderhospize

Zu dem Beitrag „Kinderhospize in Großbritannien: In Ruhe auf das Ster- ben vorbereiten“ von Arne Hohensee in Heft 28–29/1997:

Zukunftsperspektive nicht richtig

In der Pädiatrischen Hae- matologie und Onkologie in Deutschland werden schon seit langem krebskranke Kinder und ihre Familien bis zum Tode des Patienten und auch darüber hinaus beglei- tet, und zwar in der Klinik wie auch zu Hause. Dabei steht in der palliativen Phase nicht das Sterben im Vorder- grund, sondern das Leben, das heißt, dem Patienten wie auch seinen Angehörigen die Möglichkeit zu geben, sein

A-2532 (12) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 40, 3. Oktober 1997

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eigenes Leben und das Leben mit dem sterbenden Kind ge- meinsam zu Ende zu leben.

Dabei zeigt sich immer wie- der, wie wichtig es ist, daß Pa- tient wie auch Familie sich in einer vertrauten Umgebung mit vertrauten Menschen fal- lenlassen können und Linde- rung erfahren. In diesem Zu- sammenhang spielt die Bezie- hung beziehungsweise der Beziehungsaufbau zu den Mitarbeitern sicherlich eine entscheidende Rolle. Denn Palliativ- und auch Trauerbe- gleitung beginnen nicht erst dann, wenn der Patient stirbt, sondern schon lange vorher, sind Teil eines Prozesses des Abschiednehmens, der für die Angehörigen auch noch nach dem Tode des Kindes stattfindet.

An den pädiatrisch-on- kologischen Zentren in Deutschland gibt es entspre- chende Angebote für die An- gehörigen, die sich selbst als

„verwaiste Eltern“ bezeich- nen. Darüber hinaus ergeben sich Unterstützungsangebote durch Elterninitiativen und gezielte Trauerseminare für Betroffene.

Von daher halte ich, der ich seit über 15 Jahren in der psychosozialen Versorgung krebskranker Kinder und ih- rer Familien tätig bin, die in dem Artikel angesprochene Zukunftsperspektive auch nicht für richtig und erforder- lich.

Es ist wichtig, daß die Fa- milien ein Netz haben, in das sie sich fallenlassen können, und entsprechend ein Netz- werk um sie herum aufge- baut worden ist. Denn viele Sorgen und Nöte, die die Fa- milien beschäftigen, sind häu- fig ganz praktischer Natur und brauchen entsprechende praktische Beratung und Hil- fe. Dabei ist die interdiszi- plinäre Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Be- rufsgruppen wie Medizinern, Pflegepersonal, psychosozia- len Mitarbeitern und Seelsor- gern von entscheidender Be- deutung. Nur so ist eine inten- sive Begleitung mit hohem Anspruch an Professionalität erzielbar, die den Familien

die Möglichkeit gibt, gemein- sam Abschied zu nehmen im Leben.

Die Zukunft muß wie bis- her darin liegen, daß Familien sich in solchen Netzen aufge- hoben fühlen, so daß die Pati- enten ihr Leben bis zum Tode im vertrauten Umfeld erle- ben können.

Rolf Commandeur, Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Univer- sitätsklinikum Essen, Hufe- landstraße 55, 45122 Essen

GKV/PKV

Zu dem „Seite eins“-Beitrag in Heft 31–32/1997 „Krankenversicherung:

Ein alter Hut“ von Dr. Harald Clade:

Kein stichhaltiges Argument erkennbar

Ein stichhaltiges Argu- ment gegen eine Aufhe- bung/Erhöhung der Pflicht- versicherungsgrenze zur Krankenversicherung, außer die PKV im jetzigen Umfang erhalten zu wollen, kann ich nicht erkennen.

Warum sollen besserver- dienende Angestellte zum ei- nen von der Solidarität für die in der GKV weitgehend bei- tragsfrei mitversicherten Ar- beitslosen, Sozialhilfeemp- fänger und Eltern im Erzie- hungsurlaub ausgenommen werden?

Zum anderen besteht kein angestammtes Recht auf niedrigere Beiträge, gerade für sich finanziell Gutste- hende. Wer sonst kann sich die GKV-Höchstbeiträge lei- sten? Dabei ist der PKV-Bei- trag für Familien ab zwei Kin- dern sogar teurer. Dies allein läßt eine soziale Schieflage zwischen PKV und GKV er- kennen.

Sind 3,65 Milliarden DM GKV-Entlastung nichts? Für die PKV ergeben sich daraus sicherlich empfindliche Ein- schnitte, welche aber auf ei- nem sich ausweitenden Markt für Zusatzversicherungen in Grenzen gehalten werden könnten.

Thorsten Koech, Kapellen- straße 10 a, 54317 Thomm

Referenzen

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