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Archiv "Ozon: µg-Hakelei" (27.08.1990)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

D

er Ozon-Alarm, der wäh- rend der hochsommerli- chen Hitzetage die ganze Bundesrepublik aus der Ferien- freude aufscheuchte, hat im Ur- laubsland Bayern eine Art „kon- kurrierender Basisforschung"

ausgelöst. Wen wundert es?

Denn gerade dort, wo die würzi- ge Bergluft laut Tradition und Fremdenverkehrswerbung am reinsten ist, wurde den Gästen Sommersmog mit erheblichen Ozon-Konzentrationen angebo- ten.

„Greenpeace" verstieg sich sogar zu der Behauptung, Bay- ern-Touristen führen „gerade- wegs in die Ozon-Falle hinein".

Die Greenpeacer beriefen sich dabei auf eigene Messungen, die sie mit ihrem ambulanten Labor Air-Bus in oberbayerischen Fe- rienperlen angestellt hatten.

Das hätte Bayerns Umwelt- minister Alfred Dick sicher gar nicht ungern gesehen — wenn ihm nicht die von Greenpeace ermittelten Werte über die Hut- schnur gegangen wären. Mehr als 300 Mikrogramm Ozon soll-

Ozon

1,4-Hakelei

ten da stundenlang in einem Ku- bikmeter Atemluft enthalten ge- wesen sein! Dem hielt sein Lan- desamt für Umweltschutz amt- lich gemessene „maximal 220 Mikrogramm" entgegen.

Von da an lief die „konkur- rierende Basisforschung" auf vollen Touren. Nach der Münch- ner Gesellschaft für Strahlen- und Umweltschutz (GSF) be- gann die Gesundheitsschädi- gung schon bei 100 Mikro- gramm, der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) markierte die Schädlichkeitsgrenze bei 120 Mikrogramm. Beide Organisa- tionen fühlten sich in ihren Überzeugungen durch die Welt- gesundheitsorganisation be- stärkt, die davor gewarnt hatte, Menschen mehrere Stunden lang einer durchschnittlichen Ozon-Konzentration von 100 bis

120 Mikrogramm pro Kubikme- ter Luft auszusetzen. Allen zu- sammen verschlug es dann die Sprache, als die Ozon-Arbeits- gruppe des Länderausschusses für Immissionsschutz die Kon- zentrationsgrenze bei 360 Mi- krogramm festsetzte.

Doch weit davon entfernt, dieses Limit als Ergebnis höhe- rer Einsicht zu akzeptieren, setzen die bayerischen Ozon- Kämpfer ihre Mikrogramm-Ha- kelei fort. Dessen ungeachtet hat sich Umweltminister Dick aus dem Zentrum des Kampfge- tümmels zurückgezogen.

Und Greenpeace hin, GSF und VDI her — auf die zugegebe- nermaßen hypothetische Frage, was Minister Dick wohl politisch machen werde, wenn die Ozon- Konzentration eines unschönen Tages die 360-Mikrogramm- Grenze übersteigen sollte, hält der eine nur schwer diskutierba- re Antwort bereit: „Ich kann ja heute auch nicht sagen, was wir tun würden, wenn die Durch- schnittstemperatur auf der Erde auf 100 Grad steigt." KG

H

eilpraktiker gibt es in der DDR — bis auf wenige Überbleibsel aus alter Zeit — nicht, während in der Bundesrepublik Deutschland bekanntlich das Heilpraktiker- gesetz von 1939 fortbesteht.

Ausgerechnet jenes merkwürdi- ge gesetzliche Gebilde, gegen das die ärztlichen Organisatio- nen seit vielen Jahren Sturm lau- fen, soll nun auch auf das Gebiet der heutigen DDR „übergelei- tet" werden. Bundesärztekam- mer und Kassenärztliche Bun- desvereinigung haben darauf

„mit Befremden" reagiert.

„Darin liegt kein Gesundheits- gewinn für die Bürger der DDR", stellen Dr. Karsten Vil- mar, Präsident der Bundesärzte- kammer, und Dr. Ulrich Oesing- mann, der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung, in einer Presseerklärung fest.

Alle Vorstöße, den Heil- praktiker nun wirklich „ausster-

Heilpraktiker

Gesamtdeutscher Unsinn

ben" zu lassen, sind ins Leere gelaufen. Der Bundesgesetzge- ber hätte gewiß die Möglichkeit, das Heilpraktikerrecht zu än- dern, doch die Heilpraktiker, den Trend zu allerlei alternati- ver Medizin geschickt nutzend, konnten sich auf ihre ansehnli- che politische Lobby verlassen.

Eine solche Lobby scheint es auch in der DDR zu geben, hört man doch als Begründung für die Überleitung des Heilprakti- kerrechts, viele nichtärztliche Heilkundige in der DDR hätten den Wunsch, den Beruf des Heilpraktikers auszuüben.

Somit scheint sang- und klanglos eine unsinnige Gesetz-

gebung auf die DDR ausgedehnt zu werden. Dabei bestünde ge- rade jetzt die Chance, das Heil- praktikergesetz aufzuheben. An- sonsten wird ja fleißig versucht, den Gegebenheiten in der DDR auch nach der Vereinigung ge- recht zu werden, etwa beim Recht des Schwangerschaftsab- bruchs, wo ansehnliche politi- sche Bemühungen zu verzeich- nen sind, das Recht der Bundes- republik und das Recht der DDR miteinander in Einklang zu bringen. Erinnert sei auch an die Bemühungen, die Strukturen der ambulanten Versorgung in der DDR — Stichwort Poliklini- ken — schonend an die hiesigen Verhältnisse anzugleichen.

Es gibt also durchaus Bei- spiele, DDR-Aspekte in das ge- samte Deutschland überzulei- ten. Weshalb dann nicht beim Heilpraktikerrecht nunmehr für saubere Verhältnisse sorgen, statt gesamtdeutschen Unsinn schaffen? NJ

Dt. Ärztebl. 87, Heft 34/35, 27. August 1990 (1) A-2505

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