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Interpellation Martin Leschhorn Strebel betreffend einge-schränkter Zugang Kinderspielplatz Langenlängeweg

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Sitzung des Einwohnerrats vom 26. September 2018

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 18-22.523.02

Interpellation Martin Leschhorn Strebel betreffend einge- schränkter Zugang Kinderspielplatz Langenlängeweg

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Zurzeit werden in Riehen viele Schulaussenräume altersgerecht umgestaltet, aufge- wertet und für die Nutzung durch die Bevölkerung geöffnet. Dies geschieht in Erfüllung der Leistungsaufträge Bildung und Familie sowie Kultur, Freizeit und Sport. In diesem Zusammenhang ist auch die Aufwertung des Aussenareals rund um den temporären Schulbau „Hebelmätteli“ zu sehen. Dieser Aussenraum dient auch den im temporären Schulbau untergebrachten Schulangeboten (Kindergarten und schulische Tagesstruk- turen) als Aussenraum, soll daneben aber auch weiter der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Weshalb hat der Gemeinderat den Spielplatz der öffentlichen Nutzung entzogen?

Der Gemeinderat hatte keine Kenntnis von dem laminierten Plakätchen, das darauf hinwies, dass der Spielplatz am Nachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr der Tagesstruktur als Aussenraum dient. Das Plakätchen wurde unterdessen entfernt. Der Spielplatz wurde der öffentlichen Nutzung nicht entzogen. Der Zaun wurde zum Schutz der spielenden Kinder komplettiert und nicht, um die Bevölkerung auszuschliessen. Die neuen „Törli“ sind unverschlossen. Solche Tore sind bei vielen Spielplätzen üblich, sie verhindern, dass Kinder auf die Strasse rennen.

2. Wie hat der Gemeinderat die Öffentlichkeit darüber informiert?

Da der Spielplatz der öffentlichen Nutzung nicht entzogen worden ist, erübrigt sich auch eine Information der Öffentlichkeit dazu.

3. Hat der Gemeinderat dazu das Gespräch mit dem Quartierverein Niederholz ge- führt?

Die Umgestaltung fand in Kooperation mit der Abteilung Kultur, Freizeit und Sport statt. In den letzten Jahren hat sich der Quartierverein Niederholz mehrfach mit seinen Anliegen zu diesem Spielplatz an die Abteilung Kultur, Freizeit und Sport gewendet.

Die Gemeinde war allerdings bis Ende 2016 weder Eigentümerin noch Betreiberin des

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Seite 2 Spielplatzes. Das Grundanliegen, den Spielplatz für das Quartier aufzuwerten, floss nun auch dank des Einbezugs der Abteilung Kultur, Freizeit und Sport in die Umge- staltung mit ein.

4. Sorgt der Gemeinderat für einen Ersatz?

Aus Sicht der Gemeinde braucht es keinen Ersatz.

5. Wie lange wird der provisorische Schulhausbau, in dem die Tagesstruktur unter- gebracht ist, noch auf dem Areal stehen?

Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn eine Gesamtschulraumplanung für das Areal Niederholz/Hebel vorliegt. Damit ist frühestens im Sommer 2019 zu rech- nen.

6. Ab wann ist ein provisorischer Schulhausbau kein provisorischer mehr?

Der Begriff „temporäre Schulbauten“ bezeichnet Schulbauten, die modular aus vorge- fertigten Elementen vor Ort mit vergleichbar geringem Aufwand zusammengebaut und bei Bedarf auch wieder versetzt werden können. Da diese Bauten heute hochwertig sind, sind sie auch für längere Einsätze geeignet. Ob in den nächsten Jahren auf den temporären Schulbau „Hebelmätteli“ verzichtet werden kann, kann erst beantwortet werden, wenn die erwähnte Gesamtschulraumplanung für das Areal Niederholz/Hebel vorliegt.

Mit der verstärkt gemeinsamen Nutzung von Schulaussenraum für schulische Angebo- te und die Öffentlichkeit betreten wir Neuland. Es gilt auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln. Gelingen kann die gemeinsame Nutzung dort, wo Lösungen gefunden werden, die von Offenheit und gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt sind.

Die Information der Öffentlichkeit bezüglich dem Aussenraum Hebelmätteli erfolgt.

Riehen, 25. September 2018

Gemeinderat Riehen

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