• Keine Ergebnisse gefunden

Bericht der Spezialkommission Gemeindehaus zur Vorlage Nr. 14-18.010.01:

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bericht der Spezialkommission Gemeindehaus zur Vorlage Nr. 14-18.010.01:"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Spezialkommission Gemeindehaus

Reg. Nr. 1.3.2.3 Nr. 14-18.010.02

Bericht der Spezialkommission Gemeindehaus zur Vorlage Nr. 14-18.010.01:

1. Investitionskredit für eine bedarfsgerechte Sanierung des Gemeindehauses 2. Investitionskredit zur Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Gemeindehaus-

dach

3. Investitionskredit für betriebliche Optimierungen

4. Projektierungskredit für die Auslobung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs mit Neubau für die Gemeindeverwaltung

Bericht an den Einwohnerrat

Rückblick: Die Kommission erhielt den Auftrag, die vom Gemeinderat angeforderte Studien- arbeit betreffend Nutzungskonzept und Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Neubaus für die Gemeindeverwaltung sowie einer Umnutzung des jetzigen Gemeindehausareals zu beglei- ten.

In der Sitzung vom 28. Oktober 2014 liess sich die Kommission detailliert darüber informie- ren, wie die Haltung der Verwaltung in der Frage Neubau vs. „Status quo“ ist, welches die Beweggründe dafür sind und was die Vorlage Nr. 14-18.010.01 (vier Projektierungs- bzw.

Investitionskredite) genau beinhaltet sowie was die Konsequenzen derer Annahmen oder Ablehnungen wären.

1. Investitionskredit für eine bedarfsgerechte Sanierung des Gemeindehauses

Diese entspricht einer Minimalvariante, welche teilweise aus feuerpolizeilicher Sicht (Flucht- wege) oder neuer Umweltauflagen (Kühlmittel) zwingend nötig ist, und Verbesserungen für den Publikumsverkehr mit sich bringt (Erneuerung Toilettenanlagen).

Die Kommission empfiehlt diesen Investitionskredit einstimmig zur Annahme.

2. Investitionskredit zur Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Gemeinde- hausdach

Zu Diskussionen Anlass gab eine Photovoltaikanlage auf einer anderen gemeindeeigenen Liegenschaft, welche wegen Schattenwurfs von Bäumen nicht optimal ausgenützt würde, sowie die Tatsache, dass die Anlage auf dem Gemeindehaus bei einem Neubau dessen nicht einfach gezügelt werden kann. Sollte das Gemeindehaus saniert werden, könnte man sie entfernen und wieder montieren.

Die Realisierung des Teilprojekts im Rahmen der bedarfsgerechten Sanierung hätte eine Signalwirkung und sie entspricht den Zielen der Energiestadt. Die Ortsbildkommission (OBK) wird eine Montage nicht behindern.

Die Kommission stimmt knapp für den Investitionskredit.

(2)

Seite 2 3. Spezialkredit zur betrieblichen Optimierung

Der Investitionskredit stösst ohne grosse Diskussionen auf grossmehrheitliche Zustim- mung.

4. Projektierungskredit für die Auslobung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs mit Neubau für die Gemeindeverwaltung

Ein unverbindlicher Ideenwettbewerb wird begrüsst. Dabei sollen den Bewerbern keine be- sonderen Auflagen gemacht werden (z. B. wo welche Nutzung vorzusehen sei). Allein die Areale, welche in die Planung einbezogen werden können, werden ausgewiesen. Einstim- mig wird dem Vorschlag zugestimmt, beim Ideenwettbewerb auch Studierende anzufragen (z. B. ETH, FHS, SfG etc.)

Die Sanierungsvariante „Midi“ ist damit noch nicht vom Tisch. Sollte sich die Bevölkerung gegen einen Abriss des Gemeindehauses aussprechen, würde diese wieder weiterverfolgt.

Die Kommission stimmt dem Projektierungskredit grossmehrheitlich zu.

Riehen, 22. Dezember 2014

Spezialkommission Gemeindehaus

Andreas Tereh, Vizepräsident

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Kommission erhielt den Auftrag, die vom Gemeinderat angeforderte Studienarbeit betreffend Nutzungskonzept und Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Neubaus für die

Diese kann nun aufgrund des ablehnenden Entscheids des Appellationsgerichts dem Einwohnerrat vorgelegt werden, sobald die schriftliche Begründung vorliegt und unter der

Seitens der Spezialkommission wird es als richtig erachtet, dass die Überprüfung des Vorsorge- konzepts durch die Paritätische Kommission Pensionskasse in Angriff

Auf Nachfrage hat die Kommission erfahren, dass es schwierig war, die anstehenden Over- head-Kosten zu definieren, da die aktuell an verschiedenen Stellen der kantonalen Verwal-

Nach dem der Einwohnerrat den Finanz- und Lastenausgleich 2 (FILA2) mit dem Kan- ton beschlossen hat, hat nun auch der Grosse Rat in der Septembersitzung diesem

Nach der im Januar 2015 vollzogenen Fusion von RPI der EKHN und PTI der EKKW wurden nach entsprechenden Beschlüssen der Kirchenleitung und der Kirchensynode die Aufgaben der KSÄ und

Der VA stimmt der Bearbeitung durch die KL zu, wundert sich aber darüber, dass die KL nicht be- reits beim Aufrufen des Antrags in der letzten Synodaltagung über ihren kurz

Der ThA ist davon überzeugt, dass die dezidiert theologische Frage nach der künf- tigen Gestalt von Kirche auch in kirchenorganisatorischer Hinsicht hinsichtlich der Ermittlung von