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Kantonsratsbeschluss Vom 03.03.2021 Nr. AD 0008/2021

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Kantonsratsbeschluss

Vom 03.03.2021

Nr. AD 0008/2021

Dringlicher Auftrag Fraktion FDP.Die Liberalen: Ausdehnung der Verordnung zur Ab- federung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Massnahmen bei Miet- und Pacht- zinsen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht

Der Kantonsrat von Solothurn beschliesst:

Der dringliche Auftrag «Ausdehnung der Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Fol- gen der COVID-19-Massnahmen bei Miet- und Pachtzinsen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht»

wird erheblich erklärt.

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Fol- gen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) bei Miet- und Pachtzinsen für Geschäftsräume (BGS.101.4) mit der Drittelslösung auf diejenigen Miet- und Pachtverhält- nisse auszudehnen, die aufgrund von Massnahmen des Bundes und des Kantons während des zweiten Shutdowns schliessen mussten.

Der Regierungsrat wird ferner beauftragt, die Ausdehnung der Voraussetzungen für die Bei- tragsgewährung zu prüfen, um die Abfederungsmassnahmen für die Miet- und Pachtparteien attraktiver auszugestalten.

Im Namen des Kantonsrats

Hugo Schumacher Markus Ballmer

Präsident Ratssekretär

Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Referendum.

Verteiler

Volkswirtschaftsdepartement

Aktuarin Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission Kantonale Finanzkontrolle

Parlamentsdienste (1889/2021)

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