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Kantonsrat Parlamentsdienste Rathaus / Barfüssergasse 24 4509 Solothurn Telefon 032 627 20 79 pd@sk.so.ch parlament.so.ch

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Kantonsrat

Parlamentsdienste

Rathaus / Barfüssergasse 24 4509 Solothurn

Telefon 032 627 20 79 pd@sk.so.ch

parlament.so.ch

AD 0008/2021 (VWD)

Dringlicher Auftrag Fraktion FDP.Die Liberalen: Ausdehnung der Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Massnahmen bei Miet- und Pachtzinsen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht (27.01.2021)

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Fol- gen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) bei Miet- und Pachtzinsen für Geschäftsräume (BGS.101.4) mit der Drittelslösung auf diejenigen Miet- und Pachtverhält- nisse auszudehnen, die aufgrund von Massnahmen des Bundes und des Kantons während des zweiten Shutdowns schliessen mussten.

Der Regierungsrat wird ferner beauftragt, die Ausdehnung der Voraussetzungen für die Bei- tragsgewährung zu prüfen, um die Abfederungsmassnahmen für die Miet- und Pachtparteien attraktiver auszugestalten.

Begründung 27.01.2021: schriftlich.

Die Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen zur Bekämp- fung des Coronavirus (COVID-19) bei Miet- und Pachtzinsen für Geschäftsräume (BGS.101.4) mit der Drittelslösung ist beschränkt auf Direktbetroffene während des ersten Shutdowns (§ 5 Abs. 1 lit. a) und die Gesuche mussten bis Ende Oktober 2020 eingereicht werden (§ 8).

Im Prinzip gelten nach wie vor die gleichen Voraussetzungen und die gleichen Folgen der angeordneten Schliessungen wie damals. Verändert hat sich jedoch, dass seit Erlass der Ver- ordnung ein zweiter Shutdown angeordnet wurde und eine Bundeslösung endgültig geschei- tert ist.

Die beschlossenen oder geplanten Härtefallmassnahmen oder auch Fixkostenbeiträge helfen in der Sache nicht weiter: Das Miet- oder Pachtverhältnis zwischen den Vertragsparteien bleibt davon unberührt, und es drohen Schlichtungs- und Gerichtsverfahren, zumal soweit ersichtlich auch die rechtlich umstrittenen Fragen bis heute ungeklärt sind, namentlich ob durch eine angeordnete Schliessung die Gebrauchstauglichkeit der Miet- oder Pachtsache ausgeschlossen ist oder nicht.

Nach dem Gesagten muss konsequenterweise das Mietpaket auf den zweiten Shutdown aus- gedehnt werden und es ist angezeigt, das zu wenig genutzte Paket zu attraktivieren. Die Dringlichkeit ist gegeben, weil wir mitten im Shutdown sind und der Bund auch die Zah- lungsausstandsfristen (Art. 257d OR) im Unterschied zum ersten Shutdown nicht verlängert hat. Es drohen ausserordentliche Mietkündigungen.

Unterschriften: 1. Markus Spielmann, 2. Mark Winkler, 3. Hans Büttiker, Philippe Arnet, Jo- hanna Bartholdi, Hubert Bläsi, Karin Büttler-Spielmann, Daniel Cartier, Enzo Cessotto, Markus Dietschi, Martin Flury, Peter Hodel, Michael Kummli, Barbara Leibundgut, Georg Lindemann, Verena Meyer-Burkhard, Simon Michel, Stefan Nünlist, Martin Rufer, Christian Scheuermeyer, Christoph Scholl, Hansueli Wyss (22)

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