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Kantonsrat

Parlamentsdienste Rathaus

Barfüssergasse 24 4509 Solothurn Telefon 032 627 20 79 pd@sk.so.ch

parlament.so.ch

K 0246/2021 (DDI)

Kleine Anfrage fraktionsübergreifend: Aufhebung der Oberämter - Einsetzung einer Arbeitsgruppe eine Alibi-Übung? (15.12.2021)

Mit RRB Nr. 2018/1855 vom 27. November 2018 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um einen Bericht zur Frage zu erstellen, ob die Aufgaben der Oberämter effizienter und billiger durch andere kantonale oder kommunale Dienststellen erbracht werden können. Damit ver- bunden war der Auftrag, dem Regierungsrat, je nach Ergebnis, Empfehlungen für eine Reor- ganisation abzugeben. Am 4. Mai 2021 hat die Arbeitsgruppe ihre Erkenntnisse festgehalten und eine Empfehlung abgegeben.

Die Arbeitsgruppe hat mit Unterstützung der BCP Business Consulting Partner AG in ihrem Bericht eine IST-Analyse der Oberämter vorgenommen, die sodann als Grundlage für die Überlegungen hinsichtlich der Zukunft der Oberämter diente. Es wurden nebst dem «Status- Quo» und der Aufhebung der Oberämter noch zwei Zukunftsszenarien geprüft (Zentralisie- rung oder Aufwertung der Oberämter). Das von der Arbeitsgruppe klar favorisierte Zukunfts- szenario war die Aufwertung mit 59 Punkten, während die Zentralisierung 10 Punkte erreich- te.

Am 28. September 2021 nahm der Regierungsrat den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis und sprach sich darin klar für eine Zentralisierung aus (RRB 2021/1472). Er will nun die Umsetzung einer Konzentration der Aufgaben prüfen und eine entsprechende Umset- zungsplanung unter Einbezug der Oberämter erstellen. Dabei sei auch zu prüfen, ob allenfalls geeignete kantonale Aufgaben an die Oberämter übertragen werden können.

Der insgesamt 52-seitige Bericht der Arbeitsgruppe wird in einem 18-zeiligen Abschnitt zu- sammengefasst. Überlegungen der Arbeitsgruppe zu ihrer klaren Empfehlung zur Aufwer- tung fehlen weitgehend. Als Hauptgrund gegen eine Aufwertung der Oberämter wird ausge- führt, dass die von der Arbeitsgruppe skizzierten zusätzlichen Aufgaben in den Zuständig- keitsbereich der Gemeinden fallen. Mit dem nun vom Regierungsrat vorgeschlagenen Weg wird aber die klare Meinung der Arbeitsgruppe desavouiert. Weshalb sich nachfolgende Fra- gen aufdrängen:

1. Hatte der Regierungsrat vor der Einsetzung der Arbeitsgruppe bereits eine vorgefasste Meinung, die nun durch den Bericht der Arbeitsgruppe nicht gestützt wird?

2. Besteht bei dem vom Regierungsrat nun favorisierten Weg nicht ein Widerspruch zu Art. 43 und Art. 44 der Verfassung des Kantons Solothurn? Art. 43 Abs. 1 hält die fünf Amteien fest und in Abs. 2 wird präzisiert, dass die Amtei-Einteilung die Grundlage für die Dezentralisierung von Verwaltung und Rechtsprechung bildet. Zudem werden in Art. 44 klar die Oberämter als Amtei- und Bezirksorgane erwähnt.

3. Hat der Regierungsrat ernsthaft weitere, mögliche Aufgaben, die an die Oberämter abge- geben werden könnten, erwogen (unter anderem Schuldenberatung, Koordination Frei- willigenarbeit, Ombudsstelle allgemein)?

Begründung 15.12.2021: Im Vorstosstext enthalten.

Unterschriften: 1. Johanna Bartholdi, 2. Fabian Gloor, 3. Freddy Kreuchi, Karin Kissling, Georg Lindemann (5)

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