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Solothurn, 9. September 2021 VET 0186/2021
Verordnungsveto
Gestützt auf Art. 79 der Kantonsverfassung, § 44 des Kantonsratsgesetzes und § 90 des Geschäftsreglementes des Kantonsrats wird
I. festgestellt:
1. Mit Datum vom 08.09.2021 haben 28 Mitglieder des Kantonsrats Einspruch gegen die Verord- nung über die Form der Zustellung in Verwaltungssachen vom 24.08.2021 erhoben.
2. Die Verordnung wurde den Mitgliedern des Kantonsrats als Veto-Nr. 477 zugestellt.
3. Die Einspruchsfrist endet am 25.10.2021; die Einspruchsfrist ist somit eingehalten.
4. Für die Gültigkeit des Einspruchs sind mindestens 17 Unterschriften erforderlich. Insgesamt haben 28 Mitglieder des Kantonsrats den Einspruch unterzeichnet; das Quorum ist damit er- füllt.
II. verfügt:
1. Der Einspruch gegen die Verordnung über die Form der Zustellung in Verwaltungssachen vom 24.08.2021 ist zustande gekommen.
2. Der Einspruch geht zur Beratung an den Kantonsrat.
3. Der Regierungsrat wird eingeladen, bis zum 25.10.2021 schriftlich zum Einspruch Stellung zu nehmen.
PARLAMENTSDIENSTE
Markus Ballmer Ratssekretär
Kopie:
Regierungsrat (Beilage: Einspruchstext) Staatskanzlei (Beilage: Einspruchstext) Staatskanzlei (aam, rol, sca)
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