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Die Senatorin für Kinder und Bildung
Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Kinder und Bildung Rembertiring 8 -12 . 28195 Bremen
An die Schulen
der Stadtgemeinde Bremen
Verfügung Nr. 30/2019
Auskunft erteilt Herr Henke Zimmer 404 T (0421) 361-16686 F (0421) 496-16686 E-Mail:
uwe.henke@bildung.bremen.de Datum/Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen:
132 (bitte bei Antwort angeben)
Bremen, 12. April 2019
Änderung der VV-LHO zu §§ 44, 73 LHO
hier: Inventarisierung geringwertiger Wirtschaftsgüter
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 1.1.2018 haben sich die Vorschriften zur Erfassung des beweglichen Anlagevermögens geän- dert.
Ab 2018 sind Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 952 Euro brutto (Rechnungsbetrag, Zahlbetrag) betragen, in der Anlagebuchhaltung zu erfassen.
Bisher lag die Wertgrenze hierfür bei 487,90 Euro brutto.
Für Sie bedeutet diese Neuregelung, dass Vermögensgegenstände, deren Rechnungsbetrag 952 Euro überschreitet, investiv gebucht werden müssen. Gleichzeitig ist dafür ein Erfassungsbeleg aus- zufüllen und an die Behörde weiterzuleiten.
Werden Vermögensgegenstände mit gleichzeitig beschafften Gegenständen gemeinsam genutzt, (z. B. Klassensatz Möbel), gilt die Wertgrenze für die Gesamtrechnung dieser Gegenstände (wirt- schaftliche Sachgesamtheit).
Ich bitte, diese Änderung zu berücksichtigen.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
gez.
Moning