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für die Gemeinde Hoppegarten Amtsblatt

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Amtsblatt

für die Gemeinde Hoppegarten

mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe 13. Jahrgang, Ausgabe 02/2015, 10. März 2015

Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL

Seite 2 Seite 2 - 3

Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.03.2015 - öffentlicher Sitzungsteil Haushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten für das Haushaltsjahr 2015

NICHTAMTLICHER TEIL

Seite 4 Impressum

(2)

10. März 2015

Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 13. Jahrgang;

Ausgabe 02/2015 Seite 2

Beschluss der Gemeindevertretung Hoppegarten vom 09.03.2015

öffentlicher Sitzungsteil

DS 044/2014/14-19/3

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Haushaltssatzung 2015.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen 24 x ja; 1 x nein; 0 x enth.

Haushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten für das Haushaltsjahr 2015

Auf Grund der §§ 3, 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 31.149.385 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf 31.094.420 EUR

außerordentlichen Erträge auf 27.760 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 32.030.023 EUR

Auszahlungen auf 35.163.669 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 30.420.728 EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 29.004.998 EUR

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 1.609.295 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 4.658.671 EUR

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 1.500.000 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR

Beginn des amtlichen Teils

(3)

10. März 2015 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 13. Jahrgang; Ausgabe 02/2015 Seite 3

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H.

2. Gewerbesteuer 300 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung an- gesehen werden, wird auf 100.000 € festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustim- mung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.

4. Die Wertgrenze, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 € und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 300.000 € festgesetzt.

§ 6

entfällt

§ 7

Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

Hoppegarten, den 10.03.2015 gez. Karsten Knobbe

Bürgermeister

Ende des amtlichen Teils

(4)

10. März 2015 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 13. Jahrgang; Ausgabe 02/2015 Seite 4

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Hoppegarten - Der Bürgermeister Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten, Tel. (03342) 393-100

Erscheinungsfolge: nach Bedarf

Redaktion: Kerstin Krüger und Silvia Marks, Tel. 03342 393-111, E-Mail: kerstin.krueger@gemeinde-hoppegarten.de

Auflage: 100 Exemplare,

Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen:

Das Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe erscheint nach Bedarf und wird im Rathaus, Lin- denallee 14, 15366 Hoppegarten zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter www.gemeinde-hoppegarten.de eingesehen sowie unter Bei- fügung eines frankierten Rückumschlages im Format DIN A 4 kostenlos beim Herausgeber (siehe Anschrift) erbeten werden.

Referenzen

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