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für die Gemeinde Hoppegarten Amtsblatt

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Amtsblatt

für die Gemeinde Hoppegarten

mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe 14. Jahrgang, Ausgabe 08/2016, 11. Oktober 2016

Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL

Seite 1 Seite 1 - 3 Seite 4

Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.10.2016

Haushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten für das Haushaltsjahr 2016 Bekanntmachungsanordung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten

NICHTAMTLICHER TEIL

Seite 4 Impressum

(2)

11. Oktober 2016 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 14. Jahrgang; Ausgabe 08/2016 Seite 2

Beginn des amtlichen Teils

І Beschluss der Gemeindevertretung Hoppegarten vom 10.10.2016 – öffentlicher Teil –

DS 183/2016/14-19

Die Gemeindevertretung Hoppegarten beschließt die Haushaltssatzung 2016.

Ergebnis: mehrheitlich angenommen 23 x ja; 2 x nein; 1 x enth.

(es erfolgte namentliche Abstimmung)

II Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten für das Haushaltsjahr 2016

Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.10.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 33.724.800 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf 32.908.600 EUR

außerordentlichen Erträge auf 49.300 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 33.197.200 EUR

Auszahlungen auf 35.297.500 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 31.562.300 EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 29.991.700 EUR

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 1.634.900 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 3.805.800 EUR

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 1.500.000 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR

(3)

11. Oktober 2016 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 14. Jahrgang; Ausgabe 08/2016 Seite 3

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H.

2. Gewerbesteuer 300 v. H.

§ 5

1 Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung an- gesehen werden, wird auf 50.000 € festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustim- mung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 20.000 € festgesetzt.

4. Die Wertgrenze, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 50.000 € und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 50.000 € festgesetzt.

§ 6

entfällt

§ 7

Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

Hoppegarten, 11.10.2016

gez. Karsten Knobbe - Siegel - Bürgermeister

(4)

11. Oktober 2016 Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten 14. Jahrgang; Ausgabe 08/2016 Seite 4

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich die Bekanntmachung der

Haushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten für das Haushaltsjahr 2016 vom 10.10.2016

gemeinsam mit dieser Bekanntmachungsanordnung im „Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe“

14.Jahrgang, Ausgabe 8/2016, 11.Oktober 2016, an.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hoppegarten, der Haushaltsplan und die dazugehörigen Anlagen können von Jedem ein- gesehen werden.

Die Einsichtnahme kann zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung Montag 9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und

13.00 bis 17.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr in den Räumen der Kämmerei der

Gemeindeverwaltung Hoppegarten Lindenallee 14

15366 Hoppegarten

erfolgen.

Hoppegarten, 11.10.2016

gez. Karsten Knobbe

Bürgermeister - Siegel -

Ende des amtlichen Teils / Beginn nichtamtlicher Teil

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Hoppegarten - Der Bürgermeister Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten, Tel. (03342) 393-100

Erscheinungsfolge: nach Bedarf

Redaktion: Kerstin Krüger und Silvia Marks, Tel. 03342 393-111, E-Mail: kerstin.krueger@gemeinde-hoppegarten.de

Auflage: 100 Exemplare,

Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen:

Das Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz-Hoppegarten, Hönow und Münchehofe erscheint nach Bedarf und wird in dem Verwal- tungsgebäude Lindenallee 14, sowie in der Gemeindebibliothek im Ortsteil Hönow, Mahlsdorfer Str. 59-63 (HEP) in 15366 Hoppegarten zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter www.gemeinde-hoppegarten.de eingesehen sowie unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages im Format DIN A 4 kostenlos beim Herausgeber (siehe Anschrift) erbeten werden.

Referenzen

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