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Verfügung Nr. 44/2019 Konfirmandenunterricht und Schule

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Academic year: 2022

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Julia.LeDem

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Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-13

Bremen, 17.06.2019

Verfügung Nr. 44/2019

Konfirmandenunterricht und Schule

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in den vergangenen Schuljahren teile ich Ihnen die folgende Regelung für die Vereinbar- keit von Ganztagsbetrieb bzw. Nachmittagsunterricht und den organisatorischen Erfordernis- sen des Konfirmandenunterrichts der Kirchen mit. Diese Regelung ist mit Kirchenvertretungen und Schulleitungen beraten.

Um Überschneidungen von schulischen Pflicht- und Wahlpflichtangeboten mit Zeiten von Kon- firmandenunterricht zu vermeiden, tragen Sie bitte bei der Gestaltung der schulischen Stun- denpläne dafür Sorge, dass jeweils am Dienstag das verbindliche Unterrichtsangebot für die 7. und 8. Jahrgangsstufe spätestens um 15 Uhr endet. Wenn Ihr Einzugsgebiet dies erlaubt, kann in direkter Abstimmung mit den evangelischen Gemeinden im Stadtteil eine Vereinba- rung über einen anderen Wochentag getroffen werden.

Schülerinnen und Schüler können außerdem in der Konfirmandenzeit an bis zu drei Unter- richtstagen für kirchliche Veranstaltungen im Rahmen des Konfirmandenunterrichts beurlaubt werden.

In Kooperation und Absprache mit den einzelnen Kirchen bleibt es den Schulen zudem über- lassen, Veranstaltungen in ihr Nachmittagsangebot aufzunehmen, die aus Sicht der Schule und zugleich aus Sicht der Kirchengemeinde geeignet sind, Teile des Konfirmandenunter- richts zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Lars Nelson

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