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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen
An die
Schulen der Stadtgemeinde Bremen
Auskunft erteilt Uwe Henke Zimmer 404 Tel. 0421 361-16686 Fax 0421 496-16686 E-Mail: inventur@bildung.bre- men.de
Datum und Zeichen Ihres Schreibens
Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) 132-5
Bremen, 19.02.2019
Verfügung Nr. 19/2019
Körperliche Überprüfung des beweglichen Anlagevermögens Inventur auf den 31.12.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
drei Jahre sind seit der letzten „Inventur 2015“ vergangen, die für das bewegliche Anlagever- mögen unter anderem für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen im Jahr 2016 durchgeführt wurde.
Nach § 73 der Landeshaushaltsordnung der Freie Hansestadt Bremen ergibt sich eine Pflicht, das Vorhandensein der in der Anlagenbuchhaltung nachgewiesenen Gegenstände alle drei Jahre zu überprüfen.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, werden die Bestandslisten mit dem Anlagevermö- gen ausgedruckt, das am 31.12.2018 vorhanden war und auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüft.
Damit die Arbeit für Sie übersichtlich und einfach ist, erhalten Sie per E-Mail Zähl- und Korrek- turlisten mit den Gegenständen, die als Anlagevermögen Ihrer Schule erfasst wurden. Ihre Aufgabe besteht darin, das Vorhandensein der aufgeführten Gegenstände bis zum den 15.03.2019 zu bestätigen.
Eine ausführliche Anleitung erhalten Sie ebenfalls mit der Email.Für Fragen stehen Ihnen Frau Engelmann (Tel. 2835) und Herr Hartwig (Tel. 10142) zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag gez. Henke