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Academic year: 2022

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FULDA

INFORMIERT

ViSdP: Magistrat der Stadt Fulda, vertreten durch

Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, Schlossstraße 1, 36037 Fulda

2. Juli 2019

FULDA

INFORMIERT

ViSdP: Magistrat der Stadt Fulda, vertreten durch

Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, Schlossstraße 1, 36037 Fulda

3. Juli 2019

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Die Partnerschaft für Demo- kratie der Stadt Fulda stellt in diesem Jahr insgesamt 30 000 Euro Mittel zur Förde- rung von Projekten inner- halb der Themenschwer- punkte des Bundespro- gramms zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frau- en und Jugend fördert mit dem Programm „Demokra- tie leben!“ Projekte, die sich aktiv gegen Rechtsextremis- mus, Gewalt und Men- schenfeindlichkeit einset- zen. Die Stadt Fulda ist mit einer lokalen Partnerschaft für Demokratie seit diesem Jahr beteiligt. Ziel ist es, die städtische Zivilgesellschaft und ihren Einsatz für Demo- kratie und ein gutes Mitei- nander zu stärken und zu fördern.

Über die Förderung der einzelnen Projekte entschei- det der Begleitausschuss der lokalen Partnerschaft für Demokratie, der sich aus zi- vilgesellschaftlichen Akteu- rinnen und Akteuren sowie Teilen der Stadtverwaltung zusammensetzt. Das Gremi- um hat am 21. Mai das erste Mal getagt und über eine Ge- schäftsordnung beschlos- sen. Im Begleitausschuss sind für die nächsten zwei Jahre folgende Organisatio- nen vertreten: auf zivilge-

sellschaftlicher Seite der Be- hindertenbeirat und der Ausländerbeirat der Stadt Fulda, der Ausschuss für So- ziales, Familie und Jugend der Fuldaer Stadtverordne- tenversammlung, der Runde

Tisch der Religionen, die Hochschule Fulda, der Orts- verband des deutschen Kin- derschutzbundes, Fulda stellt sich quer e.V. und Wel- come In! Fulda e.V. Von Sei- ten der Stadtverwaltung sind das Amt für Jugend, Fa- milie und Senioren sowie das Frauenbüro mit im Boot.

Ob Workshop, Kunst, Theater, Film, Diskussion, Plakate, Informationsmate- rialien oder doch etwas ganz anderes – vieles ist möglich.

Bewerbungen werden bis

zum 15. August angenom- men. Bei Fragen zur Antrags- stellung kontaktieren Sie die Koordinierungs- und Fach- stelle, die Interessenten in Fragen zur Projektplanung unterstützt. Offene Sprech- stunde jeden Dienstag von 16 bis 17 oder Terminverein- barung an Lena Müller, le- na.mueller@fulda.de, (0661) 102-3201. Weitere Informa- tionen und Formulare zur Antragstellung finden Sie unter www.demokratie-ful- da.de.

FULDA (fd). Ab sofort kön- nen Fuldaer Vereine und Ini- tiativen bis zu 10 000 Euro aus dem Fördertopf des Bun- desprogramms „Demokratie leben!“ für ihre Projekte mit den Themenschwerpunkten Demokratie, Vielfalt oder To- leranz beantragen.

Partnerschaft für Demokratie: Jetzt mit eigenem Projekt bewerben!

Bis zu 10 000 Euro Fördergeld

Die Partnerschaft für Demokratie der Stadt Fulda wird durch Mittel des Bundesprogramms „Demokratie Le-

ben!“ unterstützt. Foto: Stadt Fulda

Der Leiter des Haupt- und Personalamts, Lothar Happ, und der zuständige Perso- naldezernent, Oberbürger- meister Dr. Heiko Wingen- feld, gratulierten der neuen Abteilungsleiterin herzlich zu der neuen Aufgabe und freuen sich auf die künftige Zusammenarbeit. Durch die Kontinuität bei der Nachfol- ge angesichts der bisherigen Tätigkeit Stelzners sei ein rei- bungsloser Übergang ge- währleistet, betonte der OB.

Bettina Stelzner ist ein echtes „Eigengewächs“ der Fuldaer Stadtverwaltung:

Nach dem Abitur 1985 be-

gann sie ihre Karriere bei der Stadt Fulda am 1. Oktober 1985 als Inspektorenanwär- terin und legte drei Jahre später erfolgreich die Prü- fung zur Diplom-Verwal- tungswirtin ab. Zunächst war sie dann im Sozial- und Wohnungsamt (Wirtschaft- liche Jugendhilfe) beschäf- tigt, bevor sie zum Sachge- biet „Freie Kulturarbeit/städ- tische Veranstaltungen“ ins Kulturamt wechselte. Nach der Erziehungszeit für ihre älteste Tochter setzte sie im damaligen Bauverwaltungs- amt ihre Karriere fort, nach einer weiteren Erziehungs- zeit für ihre Zwillingstöchter kam Bettina Stelzner im Jahr 2000 in die Personal- und Organisationsabteilung, der sie seither angehört. Nach verschiedenen Weiterbil- dungen und Qualifikation zur Führungskraft über- nahm sie Verantwortung als Sachgebietsleiterin und schließlich die stellvertre- tende Abteilungsleitung.

FULDA (jo). Kontinuität in der Personal- und der Orga- nisationsabteilung der Stadt Fulda: Die bisherige stellver- tretende Abteilungsleiterin Bettina Stelzner (53) über- nimmt die Abteilungsleitung von Lothar Helmer, der vor Kurzem in den Ruhestand verabschiedet worden war.

Bettina Stelzner ist Nachfolgerin von Abteilungsleiter Lothar Helmer

Neue Leiterin des Personalwesens

Bettina Stelzner wurde von Haupt- und Personalamtsleiter Lothar Happ (rechts) und OB Dr. Heiko Wingenfeld in ihrem neuen Amt be-

grüßt. Foto: Stadt Fulda

Amtliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 188 „Langebrückenstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ge- mäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

• Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 24.06.2019 über die im Rahmen der Offenlegung nach

§§ 3 (2) und 4 (2) eingegangenen Anregungen und Bedenken ent- schieden und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 188 „Lan- gebrückenstraße“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10, Abs. 3 des Baugesetzbu- ches ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Das Plangebiet Langebrückenstraße 14 liegt am nordwestlichen Rand der historischen Fuldaer Altstadt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 681/2 und 534/1, bei- de Flur 2, Gemarkung Fulda und hat eine Größe von ca. 0,74 ha.

Die genaue Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich:

Der satzungsbeschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 188

„Langebrückenstraße“, die vorhabenbezogenen Pläne sowie die Be- gründung mit integriertem Umweltsteckbrief können beim Magis- trat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Stadtplanungs- amt, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu folgenden Zeiten wäh- rend der Dienststunden gegeben:

Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,

Freitag: 8:30 – 13:00 Uhr.

Der Bebauungsplan mit den dazugehörigen Unterlagen kann eben- falls im Internet unter

http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab- wägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hin- gewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet-

zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs- vorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darle- gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend ge- macht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach

§ 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nut- zung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Ent- schädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Fulda, den 25.06.2019 Der Magistrat der Stadt Fulda gez. Dr. Heiko W i n g e n f e l d Oberbürgermeister

Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A § 3 Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Palais Altenstein, Zim- mer B 211, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (06 61) 1 02- 11 15, Telefax (06 61) 1 02-21 17 schreibt die Lieferung von drei LKWs für das Amt für Grünflächen und Stadtservice der Stadt Fulda aus.

Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/3984 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen kön- nen dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Palais Altenstein, Zim- mer B 211, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (06 61) 1 02- 11 15, Telefax (06 61) 1 02-21 17 schreibt für den Neubau des Rad- weges zwischen Haimbach und Mittelrode Straßenbauarbeiten aus.

Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/3990 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen kön- nen dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Referenzen

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