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Dienstag, 26. Februar 2019

18 FULDA

INFORMIERT

ViSdP: Magistrat der Stadt Fulda, vertreten durch

Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, Schlossstraße 1, 36037 Fulda

26. Februar 2019

FULDA

INFORMIERT

ViSdP: Magistrat der Stadt Fulda, vertreten durch

Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, Schlossstraße 1, 36037 Fulda

27. Februar 2019

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtliche Bekanntmachung

Einziehung einer öffentlichen Wegefläche in der Gemarkung Besges

Gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) i. d. F. vom 08.06.2003 (GVBl. l S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge- setzes vom 16.12.2011 (GVBl. l S. 817), wird aufgrund des Beschlus- ses des Magistrats vom 15.10.2018 die öffentliche Wegefläche in der Gemarkung Besges, Flur 1, Flurstück 49, Küttigsfeld eingezogen.

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 15.10.2018 mit Beschluss Nr.

333/2018 die Einziehung der öffentlichen Wegefläche in der Gemar- kung Besges, Flur 1, Flurstück 49, beschlossen, da diese für den Ver- kehr entbehrlich ist. Die Fläche ist in dem nachstehenden Plan rot gekennzeichnet.

Die Ankündigung der Einziehung nach § 6 Abs. 2 HStrG erfolgte am 30.10.2018 auf den Stadtseiten „Fulda informiert“ in der Fuldaer Zei- tung. Während der nach § 6 des HStrG vorgesehenen Ankündigungs- frist von drei Monaten sind keine Einwendungen und Bedenken ge- gen die beabsichtigte Einziehung eingegangen.

Die Einziehung der vorgenannten Wegefläche wird zum 01.03.2019 wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Wi- derspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Fulda, Tiefbauamt, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, einzulegen.

Fulda, 26.02.2019 Der Magistrat der Stadt Fulda Dr. Heiko W i n g e n f e l d Oberbürgermeister Haushaltssatzung der Stadt Fulda

für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der §§ 92 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl.

S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2018 fol- gende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 199.618.200 € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 199.523.050 €

mit einem Überschuss von 95.150 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 692.150 € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €

mit einem Überschuss von 692.150 €

im Jahresergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 200.310.350 € mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 199.523.050 €

mit einem Überschuss von 787.300 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 10.545.800 € und dem Gesamtbetrag

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 21.012.300 € der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 78.844.650 € des Finanzmittelflusses aus Investitionstätigkeit

von -57.832.350 €

der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf 9.623.950 €

der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 6.244.550 € des Finanzmittelflusses aus Finanzierungstätigkeit

von 3.379.400 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf von -43.907.150 € festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen erforderlich ist, wird auf 9.623.950 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haus- haltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 32.809.450 € festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushalts- jahr 2019 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 330 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haus- haltsplans beschlossene Stellenplan.

Fulda, den 14.12.2018 Der Magistrat

gez. Dr. W i n g e n f e l d Oberbürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach §§ 103 und 102 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festset- zungen in den §§ 2 und 3 sind erteilt:

Sie haben folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich die Genehmigung

1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Fulda für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

--1.571.000 €--

(in Worten: Eine Million fünfhunderteinundsiebzigtausend Euro) gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung:

2. zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushalts- satzung für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Verpflich- tungsermächtigungen in Höhe von

--32.809.450 €--

(in Worten: Zweiunddreißig Millionen achthundertneuntausend- vierhundertfünfzig Euro)

gemäß § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung

Kassel, 22. Januar 2019 Regierungspräsidium Kassel

gez. Unterschrift RPKS-Z5-33 c 01/4-2017/5

Dienstsiegel

(Dr. L ü b c k e ) Regierungspräsident Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01. März bis 11.

März 2019

montags, dienstags, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

freitags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

samstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Bürgerbüro des Stadtschlosses öffentlich aus.

Fulda, 19. Februar 2019 Der Magistrat

gez. Dr. W i n g e n f e l d

(Siegel) Oberbürgermeister

Ortsbeiratssitzung

Mittwoch, 27.02.2019, 20:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro Kohlhaus, Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus

Tagesordnung

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letz- ten Protokolls

2. Bericht des Ortsvorstehers

3. Informationen zum neuen Feuerwehrstützpunkt Ost 4. Brandschutz im BGH Kohlhaus

5. Kulturmittel 2019 6. Anfragen und Anträge

Reinhard K r e m s e r , Ortsvorsteher Ortsbeiratssitzung

Montag, 11.03.2019, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gläserzell, Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell

Tagesordnung

1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung 3. Bericht des Ortsvorstehers

4. Veranstaltungsplanung 2019 5. Ehrenordnung Gläserzeller Bürger

6. Europawahl – Vorschläge für den Wahlvorstand

7. Verwendung des Gläserzeller Ortswappens durch die FFW-Gläser- zell und andere Verwendungen

8. Ergebnisse aus der Ortsbegehung: Hochwasserschutz „An der Trift“

9. Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft

Roman N a m y s l o , Ortsvorsteher Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Palais Altenstein, Zimmer B 211, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (06 61) 1 02-11 15, Telefax (06 61) 1 02-21 17 schreibt für den Neubau der Kindertages- stätte in Sickels Zimmer- und Holzbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/2908 veröffent- licht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Palais Altenstein, Zim- mer B 211, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (06 61) 1 02- 11 15, Telefax (06 61) 1 02-21 17 schreibt für den Neubau der Kinder- tagesstätte in Sickels Gerüstbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/2911 veröffentlicht.

Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei herun- tergeladen werden.

Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Palais Altenstein, Zim- mer B 211, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (06 61) 1 02- 11 15, Telefax (06 61) 1 02-21 17 schreibt Reinigungs- und Wartungs- arbeiten für den Wasserspielplatz in Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/2941 veröffentlicht.

Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei herun- tergeladen werden.

Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Palais Altenstein, Zim- mer B 211, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (06 61) 1 02- 11 15, Telefax (06 61) 1 02-21 17 schreibt die Bekämpfung des Eichen- prozessionsspinners im Stadtgebiet Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/2943 veröffentlicht.

Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei herun- tergeladen werden.

Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Palais Altenstein, Zim- mer B 211, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (06 61) 1 02- 11 15, Telefax (0661) 1 02-21 17 schreibt für den Neubau der Kita Si- ckels Kunststofffenster aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/2956 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Palais Altenstein, Zim- mer B 211, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (06 61) 1 02- 11 15, Telefax (06 61) 1 02-21 17 schreibt für den Neubau der Kita Si- ckels ein Aluminium-Eingangstürelement aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/2958 veröffentlicht.

Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei herun- tergeladen werden.

Referenzen

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