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FULDA

INFORMIERT

ViSdP: Magistrat der Stadt Fulda, vertreten durch

Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, Schlossstraße 1, 36037 Fulda

23. Juli 2019

FULDA

INFORMIERT

ViSdP: Magistrat der Stadt Fulda, vertreten durch

Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, Schlossstraße 1, 36037 Fulda

24. Juli 2019

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Palais Altenstein, Zim- mer B 211, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, Telefax (0661) 102-2117 schreibt Wege- und Landschaftsbauarbeiten für das Naherholungsgebiet am Schulzenberg aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/4220 veröffent- licht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei he- runtergeladen werden.

Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Palais Altenstein, Zimmer B 211, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, Te- lefax (0661) 102-2117 schreibt für das Automatisierungszentrum an der Ferdinand-Braun-Schule Druckluftinstallationsarbeiten; Lufttech- nische Anlagen und Stark- und Schwachstromarbeiten aus. Der voll- ständige Text wird in der HAD mit den Referenznummern 16/4123;

16/4139 und 16/4144 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunter- lagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Palais Altenstein, Zim- mer B 211, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, Telefax (0661) 102-2117 schreibt für vier Bereiche im Stadtgebiet von Fulda landschaftsgärtnerische Arbeiten inkl. Fertigstellungs- und Ent- wicklungspflege aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/4229 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabe- unterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Amtliche Bekanntmachung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Fulda „Ha- derwaldstraße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 des Bauge- setzbuches im vereinfachten Verfahren nach § 13 Bauge- setzbuch (BauGB)

• Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

• Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.06.2019 für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Fulda „Hader- waldstraße“ die Aufstellung gemäß § 2 (1) beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Beschluss über die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- lange gemäß § 4 (2) BauGB gefasst.

Der Plan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB auf- gestellt.

Das zu betrachtende Plangebiet entlang der Haderwaldstraße befin- det sich im Westen Fuldas städtebaulich losgelöst zwischen Neuen- berg, Fulda Galerie und dem Münsterfeld. Das zum Stadtteil Neuen- berg zählende Plangebiet wird südlich vom Friedhof Fulda-Galerie begrenzt. Im Norden wird der Geltungsbereich vom Haimbachtal be- grenzt, wobei westlich und östlich landwirtschaftlich geprägte Flä- chen den Übergangsbereich in Richtung „Orionstraße“ und zum Bau- gebiet „Am Tannenstück“ bilden.

Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung um- fasst die Grundstücke 8/1, 9/30, 9/29, 9/28, 5/2, 9/24, 9/23, 9/11, 9/10, 9/37, 9/31, 9/32, 2/5, 2/3, 4/7, 4/4, 4/3, 9/40, 9/39, 9/34, 9/33, 9/12, 9/44, 11/7, 9/9, 9/8, 9/26, 9/25, 9/19, 4/6, 5/8, 9/7, 9/6, 9/22, 9/17, 9/16, 9/13, 9/42, 9/41, 5/5, 8/3, 5/4, 9/36, 9/35, 11/9, 11/4, 10/2, 7, 6, 9/18, 5/7, 9/20, 9/21, 9/14, 9/15, 9/4, 9/5, 11/8 alle Flur 7 der Ge- markung Neuenberg, die Grundstücke 45/4, 45/3, 49/1, 36/1, 41/8, 41/6, 49/13, 46/4, 49/2, 49/18, 37/7, 37/8, 42/6, 41/7, 42/5, 43/3, 47/2, 46/3, 41/11, 41/9, 49/17, 49/16, 49/8, 41/12, 41/5, 41/3, 38/1, 45/5, 41/10, 37/6, 42/8, 49/19, 46/5, 46/2, 47/6, 36/8, 36/5, 36/7, 36/4, 43/1, 48/1, 39/1, 37/3, 47/7, 42/7, 44/4, 37/4, 37/2, 36/6, 41/4 alle Flur 8 der Gemarkung Neuenberg und die Grundstücke 38/9, 38/10, 36/4, 34/, 35/1, 37/3, 36/5, 36/1, 36/6, 36/3, 37/6, 37/7, 38/17, 37/5 alle Flur 9 der Gemarkung Haimbach vollständig.

Die Grundstücke 2/6, 2/8, 2/12 2/13 und 12, alle Flur 7 der Gemar- kung Neuenberg, die Grundstücke 35, 36/9, 37/8, 38/2, 43/4, 44/6, 47/4 und 49/10, alle Flur 8 Gemarkung Neuenberg und die Grund- stücke 35/2, 37/4, 38/11, und 38/16 alle Flur 9 Gemarkung Neuen- berg werden teilweise vom Geltungsbereich erfasst.

Der Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von 10,78 ha beinhal- tet private und öffentliche Grundstücksflächen, die teilweise in den Landschaftsraum östlich und westlich ausufern.

Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich:

Die Haderwaldstraße soll mit Hilfe der Satzung planungsrechtlich so gesichert werden, dass der Siedlungsverbund trotz mäßiger Er- weiterungen im Rahmen einer Hinterliegerbebauung weiterhin eine untergeordnete Rolle im Landschaftsraum spielt. Einerseits wird so der ungebrochenen Bauplatznachfrage im Stadtgebiet Fuldas nach-

gekommen und andererseits die geschichtlich geprägte Kulturland- schaft in ihrer jetzigen Form, auch im Sinne der denkmalrechtlichen Gesamtanlage, erhalten.

Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB kann abgesehen werden.

Dennoch muss sich mit einem abwägungsgerechten Ausgleich befasst werden. Aus Gründen der Umweltvorsorge wird für die Satzung eine Abschätzung der Umweltfolgen vorgenommen und in einem Um- weltsteckbrief mit folgenden umweltbezogenen Angaben dargestellt:

• Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

• Fläche, Geologie, Boden und Wasser

• Luft, Klima mit Informationen zu den lokalklimatischen Bedin- gungen

• Ortsbild / Naherholung

• Natura 2000-Gebiete, sonstige Schutzgebiete und -objekte

• Bevölkerung, menschliche Gesundheit und Erholungsnutzung

• Kultur- und Sachgüter

• Emissionen, Abfall und Abwasser

• Darstellungen des Landschaftsplans (2004) und des Regional- plans Nordhessen (2009)

Die Offenlegung nach § 3 (2) BauGB findet statt in der Zeit vom 31.07.2019 bis 02.09.2019.

Während dieser Zeit liegt der Entwurf der Klarstellungs- und Ergän- zungssatzung einschließlich der Begründung mit integriertem Um- weltsteckbrief beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schloss- straße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme aus und kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch von 8:00 – 12:00 Uhr

Freitag von 8:00 – 15:00 Uhr

und Samstag von 9:00 – 12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsübli- cher Feiertag fällt.

Stellungnahmen zu dem Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungs- satzung können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nie- derschrift zu folgenden Sprechzeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Stadtplanungsamt - vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,

Freitag: 8:30 – 13:00 Uhr.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- schlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung un- berücksichtigt bleiben.

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes. Während der Ausle- gungsfrist sind alle wichtigen Informationen und Unterlagen auch im Internet unter http://www.bauen-fulda-stadt.de veröffentlicht.

Fulda, den 18.07.2019 Der Magistrat der Stadt Fulda gez. Dr. Heiko W i n g e n f e l d

Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda, Stadtteil Haim- bach „Sportplatz Haimbach“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sit- zung am 11.02.2019 über die im Rahmen der Offenlegung nach §§

3 (2) und 4 (2) eingegangenen Anregungen und Bedenken entschie- den und den Feststellungsbeschluss für die o.g. 4. Änderung des Flä- chennutzungsplanes der Stadt Fulda, Stadtteil Haimbach „Sportplatz Haimbach“ gefasst.

Gemäß Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 27.06.2019 mit AZ: 21/1 – Fulda – 6 wurde die Genehmigung der 4. Flächennut- zungsplanänderung der Stadt Fulda, Stadtteil Haimbach „Sportplatz Haimbach“ erteilt.

Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die vorgenann- te Flächennutzungsplanänderung wirksam.

Das Plangebiet befindet sich im westlich gelegenen Stadtteil Haim- bach. Es grenzt östlich an ein Wohngebiet und an den bestehen- den Sportplatz.

Das Plangebiet umfasst einen Teil des Flurstücks 20/40. Östlich grenzt es an den vorhandenen Sportplatz, Flurstück 20/39, nördlich grenzt es an die Eichhornstraße, Flurstück 25/22. Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Haimbach, Flur 1.

Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda, Stadt-

teil Haimbach „Sportplatz Haimbach“, die Begründung mit integrier- tem Umweltbericht sowie eine zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Stadt- planungsamt, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu folgenden Zeiten wäh- rend der Dienststunden gegeben:

Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,

Freitag: 8:30 – 13:00 Uhr.

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsübli- cher Feiertag und somit dienstfreier Tag fällt.

Die Flächennutzungsplanänderung kann im Internet unter http://www.fulda.de

Rubrik: „Bauen & Wirtschaft“ - „Flächennutzungsplan“ eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet-

zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvor- gangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Be- bauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht wor- den sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

Fulda, den 16.07.2019 Der Magistrat der Stadt Fulda gez. Dr. Heiko W i n g e n f e l d

Oberbürgermeister

Bekanntmachung der 5. Änderung des Flächennutzungspla- nes der Stadt Fulda durch Berichtigung zum Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 183 „Quartiersentwicklung Löhertor“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat am 27.10.2017 den Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 183 „Quartiersentwicklung Löhertor“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde als Be- bauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und mit der Veröffentlichung des Sat- zungsbeschlusses am 17.04.2018 rechtskräftig.

Der Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 183 „Quartiersentwicklung Löhertor“ schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Neu- ordnung des Areals des Löhertor-Centers und dient damit der Revita- lisierung der vorhandenen innerstädtischen Bau- und Siedlungspo- tentiale in diesem Bereich. Entsprechend wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplans das ehemalige „Mischgebiet“ sowie das „Sonder- gebiet Einzelhandel“ zu einem gemischt genutzten Quartier mit Glie- derung in Kerngebiet sowie „Besonderes Wohngebiet“ festgesetzt.

Dies widerspricht der bisherigen Darstellung als „Gemischte Bauflä- che“ sowie „Sonderbaufläche Einzelhandel“ im Flächennutzungsplan.

Beschränkt auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans wird der Flächennutzungsplan nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung von „Gemische Bauflächen“ sowie „Sonderbaufläche Einzelhandel“ auf „Kerngebiete“ sowie „Wohnbaufläche“ angepasst.

Die Berichtigung des Flächennutzungsplans stellt einen redaktio- nellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öf- fentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umwelt- bericht und bedarf nicht der Genehmigung. Rechtsgrundlage ist § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.

Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich.

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu folgenden Zeiten wäh- rend der Dienststunden gegeben:

Montag bis Donnerstag 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 8:30 – 13:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsübli- cher Feiertag und somit dienstfreier Tag fällt.

Die Flächennutzungsplanänderung kann im Internet unter http://www.fulda.de

Rubrik: „Bauen & Wirtschaft“ - „Flächennutzungsplan“ eingesehen werden.

Fulda, den 16.07.2019 Der Magistrat der Stadt Fulda gez. Dr. Heiko W i n g e n f e l d

Oberbürgermeister

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