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Anlage 1: Bewohnerparken Antwort der SKUMS zum Pr. Nr. 15 der öffentlichen Schwachhauser Beiratssitzung am 25.03.21

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Academic year: 2022

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Dienstgebäude Eingang Bus / Straßenbahn Poststelle:

Contrescarpe 73 Contrescarpe 73 Haltestellen T (0421) 361 2407

28195 Bremen 28195 Bremen Herdentor F (0421) 361 2050

Hochgarage Herdentor E-Mail office@bau.bremen.de

Hochgarage Am Hauptbahnhof

Internet: https://bauumwelt.bremen.de Die Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://bauumwelt.bremen.de/info/dsgvo-kontakt

Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter Tel: (0421) 361-0, www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

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Stadtgemeinde Bremen

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau • Contrescarpe 72 • 28195 Bremen

Ortsamt Schwachhausen/Vahr Fr. Sarai Auras

Wilhelm-Leuschner-Straße 27a 28329 Bremen

Auskunft erteilt Nils Weiland Dienstgebäude:

Contrescarpe 73 Zimmer C 4.01

Tel. +49 421 3 61-1 02 39 Fax +49 421 4 96-1 02 39 E-Mail

nils.weiland

@bau.bremen.de Datum Ihres Schreibens:

25.01.2021 Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 50

Bremen, 12. März 2021

Einstimmiger Beschluss des Beirates Schwachhausen vom 29.10.2020:

Erstellung eines Betriebsplans als Grundlage zur Einführung eines Bewohnerparkgebietes Ihr Schreiben vom 30. Oktober 2020

Sehr geehrte Frau Dr. Mathes, sehr geehrte Frau Auras,

entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. Ich begrüße den einstimmigen Beschluss des Bei- rats Schwachhausen vom 29.10.2020, welcher die Verkehrsbehörde auffordert, eine konkrete Pla- nung für die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes im Bereich zwischen Schwachhauser Ring, Schwachhauser Heerstraße, Hollerallee und Parkallee zu erarbeiten und dafür einen Betriebsplan zu erstellen und ich gebe Ihnen in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehr folgende Rück- meldung zum weiteren Verfahren:

Die Einführung von Bewohnerparken erfordert eine umfangreiche Prüfung der rechtlichen Voraus- setzungen. Voraussetzung für die Einführung von Bewohnerparken ist zudem eine Ordnung des ru- henden Kfz-Verkehrs mit Sicherstellung von Rettungssicherheit und Barrierefreiheit.

Der Senator für Inneres und Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau haben ein gemeinsames Strategiepapier zum Parken in Quartieren erarbeitet, das den zuständigen Deputationen im Februar 2020 zur Kenntnis gegeben wurde. Dieses Strategiepa- pier ist unter folgendem Link abzurufen:

https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdGVb1tW9EHYnz- dFnltNWh5DMglc7h_mVTU35jZJaAJ3/Konzept_SI_und_SKUMS_v._17._Januar_2020.pdf

Darin ist u.a. festgehalten, dass die Einführung von Bewohnerparkvorrechten auch möglich ist, wenn in einem Quartier weniger Pkw-Stellplätze vorhanden sind, als Bewohnerparkausweisberechtigun- gen vorliegen.

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Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

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Die stadtbremische Bürgerschaft hat im November 2020 Folgendes beschlossen:

• Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, bis zum Ende der Legislaturperiode in den in- nenstadtnahen Stadtteilen (Mitte, Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Findorff, Walle, Neu- stadt) eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen

• Die Prioritäten richten sich dabei nach den bestehenden Einschränkungen für die Barriere- freiheit, Freiheit der Gehwege und der Zufahrt für Rettungsfahrzeuge.

• Dafür ist innerhalb von zwölf Monaten unter Beteiligung der örtlichen Beiräte und damit der Wohnbevölkerung und auf Beschluss der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung und der Deputation für Inneres ein Konzept zu erstellen und der Stadtbür- gerschaft vorzulegen.

Der Beschluss ist unter folgendem Link abzurufen:

https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdF-

cExjZSzew98Nmca07AJNr2CDBIIbbH0blSKrFQB1JDxW9KCm/Drucksache_Stadt_Drucksache_20- 320_S.pdf

Das von der Stadtbürgerschaft geforderte Konzept wird im Rahmen der Teilfortschreibung des Ver- kehrsentwicklungsplans erarbeitet. Darin werden auch Prioritäten und der erforderliche Personalbe- darf ermittelt. Die Beteiligung der Beiräte dazu erfolgt voraussichtlich Ende März bis Ende April 2021. Ein Beschluss der VEP-Teilfortschreibung ist für Juni 2021 vorgesehen.

Das Konzept wurde in 2020 in einem Pilotquartier in der Östlichen Vorstadt umgesetzt, in Abstim- mung mit dem Beirat wird ein weiteres Pilotquartier in Findorff folgen. Sobald das erforderliche Per- sonal zur Verfügung steht, kann die Umsetzung in weiteren Quartieren entsprechend der ermittelten Prioritäten erfolgen. Dabei können in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Beirat sowie unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger die von Ihnen angesprochenen alternativen Verkehrsange- bote berücksichtigt werden. Sobald die Umsetzung im Bereich zwischen Schwachhauser Ring, Schwachhauser Heerstraße, Hollerallee und Parkallee ansteht, werde ich frühzeitig an Sie herantre- ten.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Weiland

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