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Anlage 1: PV_Anlagen, Antwort SKUMS zum Schwachhauser BR-Protokoll Nr. 19 vom 23.09.21

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Academic year: 2022

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Dienstgebäude Eingang Bus / Straßenbahn Poststelle:

Contrescarpe 72 Contrescarpe 72 Haltestellen T (0421) 361 2407

28195 Bremen 28195 Bremen Herdentor F (0421) 361 2050

Hochgarage Herdentor E-Mail office@bau.bremen.de

Hochgarage Am Hauptbahnhof

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Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter Tel: (0421) 361-0, www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

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Stadtgemeinde Bremen

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau  Contrescarpe 72  28195 Bremen

Ortsamt Schwachhausen / Vahr Herrn Thomas Berger

Wilhelm-Leuschner-Str. 27 A 28329 Bremen

Auskunft erteilt

Dienstgebäude:

Contrescarpe 72 Zimmer Tel.

Fax E-Mail

Datum und Zeichen Ihres Schreibens 28.04.2021 Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben)

Bremen, 25. Juli 2021

Beirat Schwachhausen: Installation von Solaranlagen durch private Bauherr*innen

Sehr geehrter Herr Berger, sehr geehrte Damen und Herren,

mit o.g. Schreiben hatten Sie mitgeteilt, dass der Fachausschuss „Klima und Umweltschutz“ des Bei- rates Schwachhausen sich einer Initiative mehrerer Verbände angeschlossen hat und sich seiner- seits für eine stärkere Berücksichtigung von Photovoltaikanlagen einsetzt. Für dieses Engagement des Beirates hinsichtlich des Themas Solarenergienutzung und für die weitergehenden Anregungen bedanke ich mich sehr herzlich.

Zu den einzelnen Forderungen kann ich folgendes mitteilen:

 Bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne wird das Thema Photovoltaik seit einiger Zeit konkret berücksichtigt, entweder im Rahmen städtebaulicher Verträge, wenn es bestimmte Investoren als Vertragspartner gibt, oder auch als textliche Festsetzung in den Bebauungs- plänen selbst. Allerdings bezieht sich dies in der Regel nur auf die Dachflächen, weil sich der Umfang grob am zu erwartenden Eigenverbrauch der künftigen Nutzer orientieren sollte. Hin- tergrund ist, dass die Einspeisevergütung bei Einspeisung in das allgemeine Stromnetz – also über den Eigenbedarf hinaus – in der Regel nicht kostendeckend ist und daher erhebli- che Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer darüberhinausgehenden Verpflichtung bestehen.

 Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, die Klimaschutzagentur Bremer Energie-Konsens, die Beratungsstelle des BUND Bremen, die Verbraucherzentrale und die swb haben gemeinsam ein Beratungsangebot für Fragen rund um die Nutzung der Solarenergie entwickelt. Angeboten werden Informationen zu den The- men Anlagen und Technologien (Photovoltaik, Solarthermie, Speicher), Beratungsangebote

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Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Schreiben vom 25. Juli 2021

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(Dacheignung, Solar-Checks) sowie Finanzierung und Förderung. Informationen zu diesen kostenlosen Beratungsangeboten für Hausbesitzer, Unternehmen und Einrichtungen finden sich auf der Internetseite „Solar in Bremen – Start“ (solar-in-bremen.de). Die verschiedenen Stellen des Ressorts nutzen den Kontakt mit den am Bau Beteiligten, um auf diese Angebote und die klimapolitische Bedeutung der genannten Maßnahmen hinzuwirken.

Für die bei der Beantwortung entstandene Verzögerung bitte ich um Nachsicht.

Mit freundlichen Grüßen i.A.

Referenzen

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