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Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zum Beiratsbeschluss Blumenthal "Verladebahnhof Tanklager Farge" vom 29.04.2020

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Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

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Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Contrescarpe 72  28195 Bremen

Ortsamt Blumenthal

Landrat-Christians-Straße 99a 28779 Bremen

nur per E-Mail: office@blumenthal.bremen.de

Freie

Hansestadt Bremen

Datum und Zeichen Ihres Schreibens

29.04.2020

Vorgang-Nr.: (579) Bremen, 25. Mai 2020

Beiratsbeschluss vom 29.04.2020 - Anfrage zur Sanierung Verladebahnhof 2 des Tanklagers Farge

- mein Az.: 600-2-10-03-1/2019-2-19

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Beirat hat im elektronischen Umlaufverfahren zum Thema „Sanierung Verladebahnhof 2“ eine Anfrage hinsichtlich möglicher Geruchsbelästigungen oder Gesundheitsgefährdungen durch die geplanten Sanierungsmaßnahmen beschlossen.

Dazu nehme ich in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), als für die Sanierung Zuständige, wie folgt Stellung:

Im Rahmen eines Planungswettbewerbes wurden von 5 Ingenieurbüros Ausarbeitungen zur Sanierungsvorplanung (Abschluss der Sanierungsuntersuchung gemäß BBodSchG) vorgelegt. Diese werden von einer fünfköpfigen Bewertungskommission, der u.a. ein von der BI Tanklager Farge benannter Fachmann angehört, ausgewertet. Ursprünglich sollte die Auswertung bis Ende April abgeschlossen sein, bedingt durch die derzeitige Corona Pandemie wird sich der Termin voraussichtlich auf Ende Mai verschieben Anschließend ist eine öffentliche Vorstellung der fünf Vorplanungen durch die Gutachter mit anschließender Fragemöglichkeit geplant. Der Termin soll zeitnah stattfinden, ist aber auch von der Entwicklung der Corona-bedingten Einschränkungen in den nächsten

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Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,

Stadtentwicklung und Wohnungsbau Schreiben vom 25. Mai 2020

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Wochen abhängig.

Bei der Auswahl der Vorzugsvariante ist die Emissionssicherheit eines von mehreren Entscheidungskriterien. Erst wenn im Rahmen der weiteren Planung das Sanierungsverfahren konkret bestimmt worden ist, können Angaben zu möglichen Emissionen und zur Wirksamkeit entsprechender Schutzmaßnahmen gemacht werden.

Grundsätzlich gilt, dass alle Arbeiten so geplant werden, dass Geruchsbelästigungen im Umfeld soweit als irgend möglich vermieden werden und eine Gesundheitsgefährdung der Anlieger durch die Sanierungsarbeiten ausgeschlossen ist.

Einer Veröffentlichung dieser Antwort auf der Internetseite des Ortsamtes steht aus meiner Sicht nichts entgegen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

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