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Anlage 3: Antrag CDU zu Auskunftsrechte zum Pr. Nr. 15 der öffentlichen Schwachhauser Beiratssitzung am 25.03.21

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CDU-BEIRATSFRAKTION SCHWACHHAUSEN

Aktualisierter Antrag der Beiratsfraktion der CDU für die Sitzung des Beirates Schwachhausen am 25.03.2021 Auskunftsrecht zu politischen Fragen der Fernwärmeversorgung

Der Beirat möge beschließen:

Die Senatorin für Justiz und Verfassung wird gemäß § 7 Abs. 4 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter um rechtliche Beratung zu der Frage gebeten, ob der Beirat einen Anspruch auf Beantwortung der mit Mehrheitsbeschluss vom 28. Januar 2021 gestellten Fragen zur Fernwärmeversorgung (Anlage 1) über das Maß der Antwort der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung (Anlage 2) hinaus hat.

Dabei ist zu klären, ob über Auskünfte im Rahmen der Beteiligung und Anhörung im Planfeststellungsverfahren selbst ein eigenständiger weitergehender Auskunftsanspruch nach

§ 7 Abs. 1 Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter besteht, weil sich bisher SKUMS auf eine eingeschränkte Auskunftspflicht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berufen hat.

Begründung

Der Beirat ist der Ansicht, dass aus § 7 Abs. 1 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter ein umfassender Informationsanspruch besteht, sofern mindestens ein Viertel seiner gesetzlichen Mitglieder zu Sachthemen mit Bezug auf den Beiratsbereich über das Ortsamt Anfragen an die fachlich zuständige senatorische Behörde richtet. § 7 Abs. 1 S. 2 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter sieht eine Auskunftspflicht vor, wobei die Fragen gemäß Anlage 1 nach

§ 7 Abs. 1 S. 3 innerhalb eines Monats zu beantworten gewesen wären. Die Frist ist evident überschritten, soweit die Antwort gemäß Anlage 2 keine Antworten lieferte.

Die Antwort der Senatorin für Justiz und Verfassung ist gemäß § 7 Abs. 4 S. 3 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter pflichtig, weil es sich um konkrete Fragestellungen handelt und die Beantwortung für die Ausführung der Beteiligungs-, Entscheidungs- und Zustimmungsrechte des Beirates erforderlich ist. Hier geht es um die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange wegen einer Planfeststellung, die erheblichen Einfluss auf den Stadtteil hat.

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2 Erwähnt seien Maßnahmen auf die stadtteilbezogenen Verkehre, Baumfällungen usf. Das sind überdies Probleme, die sich durch den weiteren Netzausbau durch die Versorgungsleitungen im Stadtteil als Folgewirkung fortsetzen werden. Der Beirat muss im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch eine möglichst vollständige Auskunft in die Lage versetzt werden, die abgefragten Gesichtspunkte fundiert zu würdigen, um so am Verfahren als Träger öffentlicher Belange angemessen teilnehmen zu können. Die Frage weist über den Einzelfall hinaus.

Bremen, den 20.03.2021 Jörn H. Linnertz

für die CDU-Fraktion im Beirat Schwachhausen

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