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Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Sport am 10.01.2019

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Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

Bremen, 03.01.2019 Bearbeitet von:

Christian Zeyfang / 361-9086

Lfd. Nr. 143/19

Vorlage für die

Sitzung der städtischen Deputation für Sport am 10.01.2019

Übernahme der Sporthalle am Jakobsberg durch den Bremer Sport Club e.V. (BSC)

A. Problem

Durch die Insolvenz des Hastedter TSV von 1861 e.V. (HTSV) stellte sich die Frage, in welcher Form der Sportbetrieb auf der Sportanlage „Am Jakobsberg“ weitergeführt werden konnte. Dies galt insbesondere für die im Vereinsbesitz des HTSV befindliche dortige Sporthalle.

B. Lösung

Ergebnis mehrerer Gespräche zwischen Immobilien Bremen, der Senatorin für Soziales, Ju- gend, Frauen, Integration und Sport, der Senatorin für Kinder und Bildung sowie der Insolvenz- verwalterin und im Anschluss unter Einbeziehung des BSC war, dass die kurzfristig am besten zu realisierenden Lösung zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes (Schul- und Vereinssport) die Übernahme des noch bestehenden Sportnutzungsvertrages durch den BSC wäre.

Die rechtlichen Voraussetzungen dazu wurden zwischen Immobilien Bremen und dem BSC geklärt. Der BSC übernimmt die Sporthalle und das restliche Gelände (Ausnahme: der Kunstra- senplatz bleibt im Besitz der Stadt Bremen) zum 01.01.2019. Die vertragliche Bindung ist vor- erst auf zwei Jahre befristet, in diesem Zeitraum soll ein langfristiges Konzept zur sportlichen Nutzung der gesamten Anlage gefunden werden. Dies beinhaltet auch enge Absprachen mit dem aktuellen Hauptnutzer der Halle, dem HC Bremen e.V. Die bisherigen Wohnungsmieter in den Gebäuden, zugehörig zum Eisstadion, werden gekündigt. Die Stadt Bremen übernimmt ein auf dem Eisstadion verbliebenes Restdarlehen des HTSV in Höhe von ca. 72.000 €, für das die Stadt Bremen gebürgt hat.

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie die Senatorin für Kin- der und Bildung stellten in diesem Zusammenhang fest, dass durch die Übernahme der Sport- halle durch den BSC dem Verein kein langfristiger finanzieller Schaden entstehen darf und die Ressorts gegebenenfalls unterstützend tätig werden. Parallel wird der BSC aufgefordert, Ein- sparungspotentiale aufzuzeigen, sodass die Sporthalle mittelfristig eigenständig durch den Ver- ein betrieben werden kann.

Stephan Oldag, 1. Vorsitzender des BSC, wird ergänzend zu dem Sachverhalt und möglichen weiteren Perspektiven zur Entwicklung der Sportanlage „Am Jakobsberg“ berichten.

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C. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Finanziellen Auswirkungen sind aktuell noch nicht abzusehen, es ist jedoch davon auszugehen, dass der BSC in den Jahren 2019 und 2020 von der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport finanziell unterstützt werden muss. Personalwirtschaftliche Auswirkungen ergeben sich nicht.

Die Bürgschaft in Höhe von ca. 72 Tsd. € wird von der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, PPL 12, übernommen.

Genderspezifische Belange werden nicht gesehen. Die Sportanlage, und dabei insbesondere die Sporthalle, wird von mehr männlichen als weiblichen Sportler*innen genutzt.

D. Alternativen

Werden nicht empfohlen.

E. Beteiligung / Abstimmung Nicht notwendig.

F. Beschlussvorschlag:

Die städtische Deputation für Sport nimmt den aktuellen Sachstand zur Situation auf der Sport- anlage „Am Jakobsberg“ zur Kenntnis.

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