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TOP 2 - Bürgermeister Hermann Hildebrand-Stiftung / Neubestellung von Vorstandsmitgliedern durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

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In der Senatssitzung am 16. Juni 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

02.06.2020

Vorlage für die Sitzung des Senats am 16.06.2020 Bürgermeister Hermann Hildebrand-Stiftung

Neubestellung von Vorstandsmitgliedern durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

A. Problem

Gemäß § 5 Abs. 1 der Verfassung der Bürgermeister Hermann Hildebrand-Stiftung besteht der Vorstand aus bis zu zehn Mitgliedern, von denen vier Frauen sein sollten.

Gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 2 Buchstaben b) bis h) der Verfassung werden die Vertreter der Wohlfahrtsorganisationen im Vorstand, auf Vorschlag der in der Verfas- sung benannten sieben Wohlfahrtsorganisationen, vom Senat auf fünf Jahre berufen.

Die Amtszeit der vom Senat gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 2 Buchstaben b) bis h) der Stiftungsverfassung berufenen Vorstandsmitglieder läuft noch bis zum 31.12.2024.

Es ist für diesen Personenkreis zurzeit keine Neuberufung erforderlich.

Von der für die Sozialhilfe zuständigen Senatorin wurden gemäß § 5 Abs. 2 Buchstabe a) der Verfassung aus ihrem Geschäftsbereich Herr Gunter Treber, Herr Klaus Krancke sowie Frau Brigitte Behrens als Mitglieder des Vorstandes der Stiftung be- stellt. Die Amtszeit für diesen Personenkreis ist grundsätzlich nicht an einen Zeitraum gebunden.

Am 30.04.2020 erhielt die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport die Nachricht, dass der langjährige Vorstandsvorsitzer, Herr Gunter Treber, am 21.04.2020 verstorben ist.

Am 13.05.2020 wurde die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport von Frau Brigitte Behrens schriftlich darüber informiert, dass sie aufgrund ihrer bevorste-

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henden Pensionierung und damit im Zusammenhang stehenden persönlichen Grün- den von ihrem Vorstandsmandat in der Bürgermeister Hermann Hildebrand-Stiftung zurücktreten möchte.

Es obliegt nun der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, gem. § 5 (2) Buchst. a) der Stiftungsverfassung zwei Personen aus ihrem Geschäftsbereich für die Nachfolge von Herrn Treber und Frau Behrens in den Vorstand der Bürgermeister Hermann Hildebrand-Stiftung zu bestellen.

B. Lösung

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport bestellt Herrn Andreas Con- rads und Frau Odette Grothe gem. § 5 (2) Buchst. a) der Stiftungsverfassung in den Vorstand der Bürgermeister Hermann Hildebrand-Stiftung und bittet den Senat um Zu- stimmung.

Herr Conrads ist Leiter des Referats ‚Beteiligungsmanagement und -controlling, Pro- jektsteuerung und Klimaschutz‘ bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport.

Frau Grothe ist Fachkoordinatorin im Bereich Bundesteilhabegesetz und Referatslei- terin im Fachdienst Teilhabe des Amtes für Soziale Dienste.

C. Alternativen

Werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen; Gender-Prüfung Es gibt keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

Gemäß § 5 Abs. 1 der Verfassung der Bürgermeister Hermann Hildebrand-Stiftung sollten vier der Vorstandsmitglieder Frauen sein. Der nachbesetzte Vorstand besteht nach wie vor aus insgesamt fünf Frauen und fünf Männern.

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E. Beteiligung und Abstimmung

Eine Beteiligung und Abstimmung erfolgte mit der Geschäftsführung der Bürgermeis- ter Hermann Hildebrand-Stiftung und mit den neu bestellten Mandatsinhabern.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Einer Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt der Bestellung von Frau Odette Grothe und Herrn Andreas Conrads durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport gem. § 5 (2) Buchst.

a) der Stiftungsverfassung in den Vorstand der Bürgermeister Hermann Hildebrand- Stiftung zu.

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