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4. Senkung des Kam- merbeitragssatzes seit 2006

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4. Senkung des Kam- merbeitragssatzes seit 2006

Eine eigenfinanzierte berufsständi- sche Selbstverwaltung sichert eine unabhängige, ethisch verantwor- tungsvolle und am Gemeinwohl ori- entierte Berufs- und Gesundheitspo- litik. Der Haushalt der Sächsischen Landesärztekammer wird zu ca. 75 Prozent aus Kammerbeiträgen ge - deckt. Weitere Erträge werden in erster Linie aus Gebühren generiert.

Dabei ist in den letzten Jahren eine zunehmende Entlastung unserer Kammermitglieder erfolgt.

Mit Einführung der Pflichtfortbildung wurde die Gebühr für das Fortbil- dungszertifikat erlassen. Im vorletz- ten Jahr erfolgte die Abschaffung der Gebühr für die 1. Facharztprü- fung. Die Teilnehmergebühr für Wei- terbildungsveranstaltungen wurde

auf 7 EUR/pro Stunde begrenzt.

Beide Maßnahmen dienen der Unter- stützung unserer jüngeren Kammer- mitglieder. In diesem Jahr erfolgt der Ausgabeprozess sowohl des Arztaus- weises im Scheckkartenformat als auch des elektronischen Heilberufs- ausweises gebührenfrei.

Der Kammerbeitragssatz konnte bereits in den Beitragsjahren 2006, 2008 und 2010 gesenkt werden. Für das Beitragsjahr 2012 hat die Kam- merversammlung auf Vorschlag von Vorstand und Finanzausschuss eine weitere Senkung beschlossen, sodass der aktuelle Kammerbeitragssatz 0,52 Prozent beträgt.

Die gestiegenen Erträge aus Kam- merbeiträgen, die einerseits aus einer größeren Anzahl von zu veran- lagenden Kammermitgliedern und andererseits aus einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage resultieren, sowie eine restriktive Haushaltsfüh-

rung haben die Möglichkeit eröffnet, den Kammerbeitragssatz trotz zu - nehmender Aufgaben, steigender Anforderungen, Umbau- und Erwei- terungsmaßnahmen im Kammerge- bäude und inflationärer Einflüsse weiter zu senken. Die in der Vergan- genheit erzielten Überschüsse führen durch die Einstellung in zweckge- bundene Rücklagen zu einer Entlas- tung der künftigen Kammerhaushal- te, sichern die Stabilität des ge sun- kenen Kammerbeitragssatzes und tragen damit zu einer nachhaltigen und langfristig planbaren Finanzie- rung der Kammer bei.

Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident Dr. med. Claus Vogel Vorstandsmitglied und Vorsitzender Ausschuss Finanzen Dipl.-Ök. Kornelia Keller Kaufmännische Geschäftsführerin

Mitteilungen der Geschäftsstelle

64 Ärzteblatt Sachsen 2 / 2012

Verfahren für die Feststellung von Behinderungen

Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

Das Schwerbehinderungsfeststellungs- verfahren obliegt seit dem 1. August 2008 im Freistaat Sachsen den Land- kreisen und kreisfreien Städten. Jähr- lich werden im Freistaat Sachsen ca.

70.000 Verfahren (Stand 2007) durchgeführt. Die Feststellung nach

§ 69 SGB IX erfolgt dabei in der Regel durch ein Gutachten auf Basis der Aktenlage. Diese umfasst medi-

zinische Unterlagen von behandeln- den Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Auf Grundlage der Akten erfolgt eine versorgungsärztliche Stellungnahme als Entscheidungsvorschlag bezüg- lich der festzustellenden Behinderun- gen und weiteren gesundheitlichen Merkmalen sowie des Grades der Behinderung (GdB).

Dadurch ist die Dauer des Verfahrens wesentlich von der Mitwirkung der beteiligten Ärzte und Einrichtungen abhängig. Häufiger kommt es dabei zu Wartezeiten von mehr als 16 Wochen. Dies ist für die Betroffenen zum Teil mit großen Einbußen ver- bunden, da sie so Leistungen, wel-

che an die Feststellung gebunden sind, nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen können.

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Frau Christine Clauß, und der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für Be - lange von Menschen mit Behinde- rungen, Stephan Pöhler, bitten daher die sächsische Ärzteschaft herzlich um ihre verstärkte Unterstützung bei den Verfahren zur Feststellung von Behinderungen.

Weitere Informationen zur amtlichen Feststellung und Einstufung finden Sie unter www.amt24.sachsen.de.

Knut Köhler M.A.

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Einladung zum Seniorentreffen

Die Kreisärztekammer Dresden lädt ein zum Seniorentreffen am Dienstag, dem 6. März 2012, 15.00 Uhr,

in den Plenarsaal der Sächsischen Landesärztekammer.

„Die Schmorlsche Sammlung im Insti- tut für Pathologie des Krankenhau- ses Dresden-Friedrichstadt“. Refe- rent: Prof. Dr. med. habil. Gunter Haroske, Direktor des Instituts.

Zu dieser Veranstaltung findet die Anmeldung für die Ausfahrt 2012 am 23. Mai 2012 nach Schönfeld- Großenhain statt.

Uta Katharina Schmidt-Göhrich Vorsitzende der Kreisärztekammer Dresden

(Stadt)

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