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Kommunales Flächenmanagement

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Academic year: 2022

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Kommunales Flächenmanagement

Armin DAUNER

Zusammenfassung

Grund und Boden ist ein unvermehrbares Gut. Für viele Kommunen - insbesondere in Ve r- dichtungsräumen - zeichnet sich ab, dass die für eine bauliche Nutzung zur Verfügung ste- henden Flächen knapp werden.

Die drei zentralen inhaltlichen Aufgaben eines kommunalen Flächenmanagements sind des - halb:

• Beobachtung und Entwicklung/Optimierung der Bestandsnutzung und

• ökologisch verträgliche Allokation von darüber hinaus erforderlichen Bauflächen

• in Verbindung mit einem pflegenden und entwickelnden Außenbereichsschutz für die Flächen, die für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen.

Während die klassische Bauleitplanung ihr Ziel vor allem in einem zwischen verschiedenen Belangen optimal abgewogenen Plan sieht, geht kommunales Flächenmanagement auch in prozessualer Hinsicht einen Schritt weiter: Nicht der Plan, sondern dessen Umsetzung ist das angestrebte Ziel. Im Rahmen dessen spielen neben einem aktiven Betreiben der Pla num- setzung auch frühe Überlegungen zur Finanzierung der Planung und zur Ve rmittlung der Planinhalte und ihrer Notwendigkeit gegenüber den politischen Gremien und der Bevölke- rung eine wachsende Rolle.

2 Formale Anforderungen an ein kommunales Flächenmanage- ment

2.1 zentraler Informationspool

Kommu nales Flächenmanagement ist eine Querschnittsaufgabe, die die Arbeitsbereiche und Interessen verschiedener Ämter berührt (Stadtplanung, Liegenschaften, Finanzen, Tiefbau, Vermessung, Umwelt,...). Entscheidend für den Erfolg ist deshalb die Überwindung des Denkens in fachbezogenen Kategorien.

Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Zusammenfassung aller in der Gemeinde verfü gba- ren raumbezogenen Daten und deren Aktualisierung bzw. Ergänzung zur gemeinsamen Nu t- zung. Weite Teile des benötigten Datenmaterials (ALK/ALB, Topografische Karten, Luftbil- der/Orthofotos, Bauleitpläne, Landschaftspläne, Altlastenkataster, Biotopkartierungen, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Grundwasserflurabstände, landw. Bodenwerte,...) liegen in den Gemeinden oder in Landesbehörden schon vor, werden jedoch in Fachämtern verwaltet und stehen deshalb nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung.

Diese Informationszusammenführung ist bei gleichzeitiger Verfügbarkeit für alle nur mit digital vorliegenden Daten, möglichst über einen zentralen Datenserver, möglich. Die Daten-

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bank stellt jederzeit für alle Beteiligten den Stand des Verfahrens und die bisher vorha nde- nen Informationen dar und ermöglicht deshalb nicht nur die zentrale Sammlung von Wis sen, sonde rn auch in Ansätzen ein Workflow-Management.

2.2 Kommunizierbarkeit

Planung muss kommunizierbar sein – sie muss in Themenkarten grafisch aufbereitet und für Laien verständlich dargestellt werden. Die Adressaten der Planung – die Bevölkerung – wie auch die Entscheidungsträger – der Stadt- oder Gemeinderat als politisch verantwortliches Gremium – sind keine Fachleute und insofern für die Beurteilung der Planung darauf ang e- wiesen, an das Thema herangeführt zu werden.

2.3 Datennutzung

Die vorhandenen Daten müssen mit geringem Aufwand aktualisierbar und durch theme n- übergreifende Abfragen, Verschneidungen, Bewertungen anhand räumlicher Kriterien,...

möglichst umfassend nutzbar gemacht werden können, um den Erfassungsaufwand zu rechtfertigen und um Planungen auf eine möglichst breite Datenbasis zu stellen. Diese An- forderung gilt sowohl für Planwerke als auch für Sachdaten, die einen räumlichen Bezug aufweisen (bis hin zu Einwohnermeldedaten, die aufgrund der Adresse Aufschluss über die räumliche Verteilung von Altersstruktur, Eigentumsstruktur, Bewohnerdichten, Auslände r- anteil,... im Gemeindegebiet geben)

Die vorgenannten Anforderungen an ein kommunales Flächenmanagement sind nur auf Grundlage eines Geografischen Informationssystems mit leistungsfähigen Analysewerkzeu- gen in Kombination mit zentraler Datenhaltung und Datenbankunterstützung zu erfü llen. In Alternativen zu denken (einer der Grundpfeiler der Stadtplanung) ist nur dann möglich, wenn diese mit akzeptablem Aufwand skizziert und in ihren Auswirkungen beleuchtet wer- den können.

3 Inhalte kommunalen Flächenmanagements

3.1 Beobachtung, Analyse und Entwicklung der Bestandsnutzung

Vor der Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen für weitere Bebauung müssen zukün f- tig die Nutzungsmöglichkeiten im Bestand weitestge hend ausgeschöpft sein. Im Rahmen des Flächenmanagements erfolgt deshalb zunächst eine Prüfung des Bestands insbesond e- re im baurechtlichen Innenbereich auf ungenutzte Bebauung s potentiale.

Bestandsmanagement beinhaltet eine aktive Rolle der Gemeinde bei der Beratung von Grundstückseigentümern, bei der Beseitigung von baurechtlichen Hindernissen und in einer Vermittlerrolle der Gemeinde zwischen Grundstückseigentümern und bauwilligen Grund- stücksinteressenten. Ziel ist dabei beispielsweise die Schaffung von Markttransparenz am Baulandmarkt durch eine in Teilen öffentlich zugängliche Baugrundstücksdatenbank, die aus den Untersuchungsergebnissen der verschiedenen Ämter gespeist wird.

Manche Gemeinden haben schon zu Beginn der 90er Jahre einen Schritt in diese Richtung getan und ein Baulückenkataster – i.Allg. in analoger Form - aufgestellt. Schnell zeigten sich

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jedoch die Grenzen des gewählten Mediums: Die Erfassung war sehr zeitraubend, weil die Informationen in unterschiedlichen Ämtern vorlagen, eine regelmäßige Aktualisierung war aus demselben Grund fast unmöglich und eine Nutzung durch alle, die Zugriff auf das Ka- taster benötigten, wurde durch die Datenhaltung an einer Stelle in der Verwaltung erschwert.

Darüber hinaus war eine weitergehende Nutzung zB. zu Marketingzwecken nicht vorges e- hen.

3.1.1 Arten von Unternutzung und deren Identifizierung

Voraussetzung für eine verbessserte Bestandsnutzung ist die Suche und Identifizierung von suboptimalen Flächennutzungen im Bestand:

Bauliche Unternutzung (GRZ/GFZ)1

Eine bauliche Unternutzung besteht dann, wenn die tatsächliche bauliche Nutzung eines Grundstückes erheblich hinter der baurechtlich zulässigen Nutzung zurückbleibt. Eine Über- prüfung erfolgt deshalb durch einen Vergleich zwischen dem tatsächlichen und dem zuläss i- gen Mass der baulichen Nutzung (GrundflächenZahl und GeschossFlächenZahl).

Nachverdichtungspotentiale

Während bei einer baulichen Unternutzung die rechtlichen Möglichkeiten zur Bebauung aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht ausgeschöpft werden, sind bei Nachve r- dichtungsmöglichkeiten i.Allg. die tatsächlichen Möglichkeiten zur Bebauung (grosses Grundstück) gegeben, können aber aufgrund rechtlicher Gegebenheiten (Planungsrecht, Erschließung,...) nicht ausgeschöpft werden. Eine Identifizierung von Nachverdichtungspo- tentialen ist durch eine Berechnung der tatsächlichen GRZ möglich. Eine GRZ unter 0,15 legt die Vermutung nahe, dass eine weitere Verdichtung möglich ist. Dies ist jedoch nur ein erster Anhaltspunkt, der nicht eine Prüfung von Flächenpotential, Erschließungsmöglichke i- ten,... im Einzelfall ersetzen kann.

Klassische Baulücke

Die Baulücke ist definiert als bebaubares Grundstück, das jedoch nicht baulich genutzt ist.

Die Identifizierung ist dementsprechend einfach durch einen Vergleich zwischen bebaub aren und tatsächlich bebauten Grundstücken. Auszuscheiden sind die Grundstücke, die erst seit kurzem (< 3 Jahre) bebaubar sind (Neubaugebiete), für die also noch keine weitergehenden Maßnahmen für eine Bebauung zu treffen sind (für Neubaugebiete gilt grundsät zlich, dass die tatsächliche Bebauung im Vorfeld der verbindlichen Bauleitplanung durch städtebauli- chen Vertrag abgesichert werden sollte, weil die Instrumente, die später eing esetzt werden können, ungleich durchsetzungsschwächer sind).

Nach Identifizierung der Baulücken folgt die Aufnahme der Gründe für die Nichtnutzung – im Allgemeinen durch Gespräche mit den Grundstückseigentümern (baurechtliche, persönli- che, wirtschaftliche,... Gründe), aber auch durch eine Zusammenführung des in der Verwal- tung an verschiedenen Stellen verteilten Wissens. In Zusammenarbeit mit den Eigentümern kann in vielen Fällen eine Verbesserung der Nutzung erreicht werden. Die erfassten Daten können in einer Datenbank abgebildet werden.

1 GRZ – Grundflächenzahl = Verhältnis zw. überbauter Fläche und Gesamtfläche eines Grundstücks GFZ – Geschossflächenzahl = Verhältnis zw. der Summe der Geschossflächen und der Gesamtflä-

che eines Grundstücks

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Brachfläche

Brachflächen sind i.Allg. größere zusammenhängende Flächen, deren ursprüngliche Nu t- zung aufgegeben wurde und die aus unterschiedlichen Gründen (Eigentumsverhältnisse, Baurecht, Altlasten,...) noch keiner Neunutzung zugeführt wurden. Während in den 90er Jahren durch geostrategische Verschiebungen Militärbrachen (Kasernen, Truppenübung s - plätze,...) im Zentrum des Interesses standen, werden in Zukunft vor allem Verkehrs- (Hafenanlagen, Bahngelände) und Industriebrachen durch planerische Konzepte einer er- neuten baulichen Nutzung zuzuführen sein.

Brachflächen sind nur begrenzt über rein baulich-räumliche Kriterien zu erfassen – die meis - ten sind noch bebaut oder durch sogenannte Kümmernutzungen (Quasi-Brachen) genutzt.

Quasi-Brachen können definiert werden als Nutzungen mit – im Verhältnis zum Flächen- verbrauch - geringem wirtschaftlichem Ertrag, die sich an Standorten ansiedeln, an denen keine Nutzungskonkurrenz durch höherwertige Nutzungen besteht. Kümmernutzu ngen sind nicht grundsätzlich unerwünschte Nutzungen, es stellt sich a ber in städtebaulicher Hinsicht die Frage nach deren angemessenem Standort. Sie sind oftmals (baulich) flächenintensiv.

Klassisches Beispiel sind Lagerhallen und Abstellplätze.

Soweit der (Quasi-)Brachencharakter der Fläche nicht ins Auge springt, ist ein e Identifizie- rung durch die Darstellung von aktuellen Miet - und Kaufpreisen/m² bzw. der Wertschöp- fung der Nutzung/m² möglich. Die absoluten Werte haben dabei nur eine geringe Aussag e- kraft. Im Vergleich mit umliegenden, von der städtebaulichen Lage her vergleichbaren Flä- chen ist jedoch ein deutliches Gefälle zu erkennen.

3.1.2 Verbesserung der Bestandsnutzung

Für die verschiedenen Arten der Unternutzung finden differenzierte Instrumente Anwe n- dung: Während bei Baulücken und baulicher Unternutzung eine Beratung der Grundstücks - eigentümer und eventuell ein Erwerb der Grundstücke durch die Gemeinde im Vo rdergrund steht, geht diese bei der Nachverdichtung einher mit der Schaffung der baurechtlichen Mög- lichkeiten. Bei der Reaktivierung von Brachen ist neben der Lösung von Altlasten- und eigentumsrecht. Fragen i.Allg. eine komplette Überplanung der Flächen erfo rderlich.

Die Möglichkeiten der Bestandsmobilisierung sollten nicht darüber hinweg täuschen, dass die nachträgliche Mobilisierung aufwendig und teilweise rechtlich oder faktisch gar nicht möglich ist. Maßnahmen zur Bestandsmobilisierung sind nur dann sinnvoll, wenn gleichze i- tig bei Neuausweisungen besonderes Augenmerk auf deren Marktverfügbarkeit gelegt wird.

Ansonsten werden im Bestand mit großem Aufwand Fehler der Vergangenheit ausgemerzt, während gleichzeitig die Problemfälle der Zukunft produziert werden, obwohl diese mit weit geringerem Aufwand in der Planungsphase zu vermeiden wären.

3.2 Naturschutz und Landschaftspflege - Aussenbereichsentwicklung

Für den von baulicher Nutzung unberührten Außenbereich sind Konzepte gefordert, die die Ansprüche konkurrierender Nutzer aufeinander abstimmen (Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz, Naherholung, Tourismus,...).

Durch die räumliche Überlagerung werden Nutzungskonkurrenzen unmittelbar sichtbar.

Zudem ist durch die Möglichkeit der differenzierten Darstellung von Sachverhalten nach deren Attributwerten (z.B. differenzierte Darstellung landwirtschaftlicher Nutzung nach

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Ertragsmesszahlen) eine kleinräumige Abwägung verschiedener Belange möglich. Gerade im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege sind der Aufbau und die Fortschreibung von Biotopvernetzungsplänen in Abstimmung mit Eigentumsverhältnissen (gemeindeeigene Grundstücke, mittelfristige Erwerbsmöglichkeit durch die Gemeinde,...) mö glich.

Hier sind die Möglichkeiten, die sich durch die Ausgleichsregelung nach § 1a BauGB erg e- ben, nicht zu unterschätzen. Durch eine mittelfristige Planung und das Anlegen eines Ök o- kontos hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Entwicklung von Natur und Landschaft aktiv zu betreiben. Die mit dem Aufbau eines Biotopverbundsystems verbundenen Flächenankä u- fe und Maßnahmen können in diesem Zusammenhang als Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden und belasten so den kommunalen Haushalt nicht.

Zur Darstellung von konkreten Möglichkeiten der GIS-gestützten ökologischen Aussenb e- reichsentwicklung mit dem Werkzeug Ökokonto sei auf die Beiträge von Jer- gens/Schildwächter, Beiträge z. AGIT-Symposium 1999, S. 280 ff. u. S. 470 ff. verwiesen.

3.3 N e uausweisung von Baugebieten

Für die Neuausweisung von Bauflächen gilt planerisch die Vorgehensweise des klassischen Bauleitplanverfahrens – erweitert um Fragen der Bauflächenpotentialermittlung und der Umsetzung der Planung. Angesichts der zunehmenden Raumnutzungskonkurrenzen und der steigenden Komplexität der Verfahren, die durch eine Vielzahl von Akteuren gekennzeichnet sind, ist auch hier die Nutzung von GIS zur Darstellung von Interessen skonflikten und für die tiefergehende Analyse von Ursachen und Zusammenhängen anzuraten.

3.3.1 Baulandpotentialermittlung

In vielen Städten und Gemeinden herrscht noch wenig Verständnis für die Tatsache, dass die noch verbliebenen bebaubaren Flächen endlich sind. Ein Schritt zur Sensibilisierung für ein konsequentes Fläch enmanagement ist deshalb eine vereinfachte Bauflächenpotentia l- analyse:

• Bildung eines Pools von möglichen Bauflächen in Form eines Puffers um beste- hende Siedlungen (i.Allg. dürften keine Trabantensiedlungen ohne Anschluss an bestehende Siedlungskerne gepla nt sein), dabei Berücksichtigung von Barrieren (Autobahnen, Bahnlinien, Geländeabbrüchen, evtl. Gewäs sern,...)

• Überprüfung der Puffer auf Ausschlussflächen durch vorrangige Nutzungen (Vo r- gaben der Regionalplanung, Naturschutzgebiete, Biotopverbundsysteme, landwirt- schaftlich hochwertige Böden,...)

• Überprüfung der Bebaubarkeit (Baugrund, Hangneigung, Grundwasserflura bstand, Entwäs serung, Erschließung, Altlasten...)

Eine vereinfachte Auswahl könnte für jedes Kriterium in einer dreistufigen Bewertung erfol- gen : "geeignet", "bedingt geeignet" und "nicht geeignet". Bei bedingt geeigneten Flächen ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich. Tritt die bedingte Eignung bei einer Fläche für eine Mehrzahl von Kriterien auf, kann vereinfachend in der Aggregation auf "nicht geeignet"

geschlossen we rden.

Das Ergebnis dürfte für viele Gemeinden in Verdichtungsräumen, die sich entgegen der Realität noch immer als ländliche Gemeinden begreifen, überraschend sein und beispiels wei- se die Bereitschaft zum Einstieg in verdichtete Bauformen deutlich erhöhen.

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Für Laien besonders anschaulich sind in diesem Zusammenhang Planspiele auf Grundlage existierender Daten, bei denen unter Variation von Bevölkerungswachstum, Flächenan- spruch pro Person und Bebauungsdichte in verschiedenen Szen arien der wahrscheinliche Verlauf der Siedlungsentwicklung, insbesondere der Flächeninanspruchnahme in einem Zeitraum von zB. 30 Jahren (2 Flächennutzungsplanzeiträume) visualisiert wird.

3.3.2 Bauleitplanung

Die zentrale Datenhaltung unter räumlichen Ge sichtspunkten ermöglicht die einfache und schnelle Analyse von Qualitäten und Problemen einzelner potentieller Bauflächen unter unterschiedlichsten Gesichtspunkten (Lage im Siedlungsgefüge, Bebaubarkeit, ökologische Gesichtspunkte, Eigentümerstruktur, Infrastrukturheranführung, landwirtschaftliche Bela n- ge,...). Damit sind Flächenkonkurrenzen und Einschränkungen zu identifizieren. Im Übrigen kann auf die Erkenntnisse aus der Baulandpotentialermittlung zurückgegriffen werden.

Gerade in der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) mit ihren im Ve r- fahren verankerten Öffentlichkeitsbeteiligungen bieten Geografische Informationssys teme die Möglichkeit, über die Darstellung in thematischen Karten komplexe Zusamme nhänge auch Laien verständlich darzustellen. Nicht nur die Ergebnisse der Vorentwürfe, die bereits eine weitgehende Abwägung der relevanten Belange darstellen, sondern auch die Grundla- gendaten, die Alternativen - der gesamte Weg zum Ergebnis kann dargestellt werden. Aller- dings bedarf eine solche Vorgehensweise es einer zugleich selbstkritischen und selbstb e- wussten Verwaltung: Ist die Bevölkerung erst in die „Geheimnisse der Planung“ eingeweiht, steigt die Zahl der qualifizierten Anregungen und Bedenken.

In jedem Fall bietet diese Form der Informationsbereitstellung in Kombination mit den Mög- lichkeiten des Internet auch den Bürgern die Möglichkeit der Beteiligung, die wegen der Öffnungszeiten der Stadtverwaltungen bisher faktisch davon ausgeschlossen waren.

3.3.3 Aktive Umsetzung der Planung

Zu den reinen Planinhalten kommen in der Bauleitplanung zunehmend Fragen der Finanzie- rung und der Umsetzung der Planung. Durch städtebaulichen Vertrag haben die Gemeinden die Möglichkeit, den Grundstückseigentümern weitgehende Zugeständnisse im Vorfeld der Bebauungsplanung abzuverlangen. Sowohl eine Beteiligung an der Finanzierung von Infr a- struktureinrichtung. als auch die Verpflichtung zur zeitnahen Bebauung oder Veräußerung an Bauwillige kann geregelt werden, bevor die Gemeinde Baurecht schafft.

Im Grunde handelt es sich um einen Tauschhandel von Baurecht gegen Verpflichtung zur Mitwirkung. Diese wird somit zur Voraussetzung für die Schaffung von Baurecht und muss im Rahmen der Bauleitplanung abgebildet werden. Die Bebauungsplanung erfolgt dann erst, wenn eine Einigung mit allen Grundstückseigentümern erfolgt ist. Die räumliche Abbildung der Entwicklung ermöglicht das Erkennen strategisch wichtiger Grundstücke oder ein Aus - sparen der Grundstücke von nicht kooperationsbereiten Eigentümern, wenn die Lage ihrer Grundstücke dies zulässt.

Für die Flächennutzungsplanung böte sich in diesem Zusammenhang die Darstellung eines Flächenpools für Bebauung anstatt wie bisher der für die Bebauung bestimmten Flächen an.

Der Bauflächenpool (analog zum Ökokonto) würde den Kre is der möglichen Verhandlungs - partner unter den Grundstückseigentümern wesentlich erweitern. Zugleich wäre klar, dass die Darstellung im FNP zwar notwendige, nicht aber hinreichende Voraussetzung für eine

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spätere Ausweisung als Baugebiet darstellt, dass es also darüber hinaus der Mitwirkung der Eigentümer bedarf. Die Forderung der Regionalplanung nach einer Quantifizierung des Um- fangs der Flächenausweisung im Zeitraum eines FNP wäre auch rein zahlenmäßig zu erfüllen.

Im weiteren Verfahren kann bei datenbankgestütztem Vorgehen zB die Erfüllung der Bauver- pflichtung durch die Grundstückseigentümer im Wege einer Wiedervorlage automatisiert verwaltet werden (Erinnerung, Mahnung,...).

3.4 Bauflächen-Marketing

Die Kommunen greifen in das Geschehen am Baulandmarkt immer mehr selbst ein (s.o.).

Während sie noch vor wenigen Jahren ihre Aufgabe ausschließlich in der Bereitstellung von Bauflächen sahen, hat sich die Aufgabenstellung dahingehend gewandelt, nicht nur den Grundstückseigentümern mit der Schaffung von Baurecht das Bauen zu ermöglichen, sondern vielmehr den Bauwilligen. Diese Aufgabenverschiebung hat es mit sich gebracht, dass die Kommunen am Baulandmarkt selbst als Zwischenerwerberinnen auftreten – zum Teil mit erheblichem Nachdruck: Die Stadt Ulm weist Bauland n ur dann aus, wenn zuvor alle Grundstücke in ihrem Eigentum sind.

Soweit durch die Kommune ein Ankauf der baulich oder als Ausgleichsflächen zu entw i- ckelnden Flächen erfolgt, ist es in deren eigenem Interesse, nach dem Erwerb die Grundstü- cke zügig ihrer Bestimmung zuzuführen. Dies kann durch Angebote in Printmedien, aber beispielsweise auch im Internet erfolgen. Die Kommune hat hier die Möglichkeit, jederzeit aktuelle Informationen einem großen Kreis von Interessenten zur Verfügung zu stellen. Die- se Informationen können durch entsprechende Suchfunktionen (Grundstücksgröße, Preis, Infrastrukturanbindung, baurechtliche Vorgaben,...) aufgrund der kommunalen Grund- stücksdatenbank umfassend und komfortabel zur Verfügung gestellt werden (eine weitere, lokal bis regional wirksame Methode wäre der Einblick in die Baugrundstücksdatenbank im Rahmen eines Bürgerterminals im Rathaus).

4 Datengrundlagen

Die meisten raumbezogenen Informationen, die im Rahmen eines kommunalen Flächenmana- gements genutzt werden, lassen sich auf Flurstücksebene zuordnen. Eine detailliertere Zu- ordnung ist selten notwendig, zT ist sogar eine nicht flächenscharfe Abgrenzung rechtlich gefordert (FNP). Flächeninformationen, die nicht als Sachdaten von Flurstücken abgebildet werden können (z.B. Biotope), sind mit einfachen Zeichenwerkzeugen mit hinreichender Genauigkeit erfassbar. Als Grundlage für Kauf, Verkauf, Planung, Eigentümergespräche,...

dient jedoch mit einer themenübergreifenden Abfrage auch hier das betroffene Flurstück als räumliches Schlüsselobjekt.

Als Grundlage für den Einstieg in ein kommunales Flächenmanagement genügt deshalb in den meisten Fällen die Kombination aus ALK und ALB, evtl. ergänzt um hinterlegte Luftbil- der (aktueller Stand, Naturbestand) und TK25 (Topografie). Viele umweltrelevante Informa- tionen wie Altlasten(verdachts -)standorte, Biotope,... können zudem bei den Landes ämtern für Umweltschutz abgerufen werden.

Während bei der Neuausweisung von Flächen viele Informationen aus den digitalen Pla n- werken entnommen werden können (Eignung als Bauland, konkurrierende Nutzungen,...),

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liegt beim Siedlungsbestandsmanagement der Schwerpunkt auf wirtschaftlichen und rech t- lichen Rahmendaten. Einen erheblichen Aufwand bei der Datenerfassung stellt des halb die Zuweisung von Sachdaten zu den Flurstücken dar: Bodenrichtwerte, Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich, GRZ und GFZ, Inhalte der Bauleitpläne,... liegen zumeist in den Gemeinden vor, oft aber in analoger Form.

Die Abbildung der Darstellungen und Festsetzungen von Bauleitplänen sollte in einer Da- tenbank in der Form erfolgen, dass die textlichen Festsetzungen bzw. Erläuterungen nicht insgesamt, sondern jeweils flurstücksbezogen zugeordnet werden. Letztlich stellt sich in der Praxis nämlich nicht die Frage, welche Festsetzungen in einem Bebauungsplan vorkommen, sondern lediglich, welche für ein bestimmtes Flurstück gelten.

5 Perspektiven

Die zunehmende inhaltliche Komplexität der Aufgaben und die fortschreitende Ökonomisie- rung des Verwaltungshandelns führen zu neuen organisatorischen und prozessualen Fo rde- rungen, die an die Verwaltung auch in der Verwaltung von Flächennutzungen herangetragen werden.

Die Möglichkeiten, die gerade im Bereich des Flächenmanagements in der GIS- Unterstützung liegen, sind unmittelbar einleuchtend und we rden von vielen Praktikern rasch erkannt und genutzt. Die reinen GIS-Funktionen sind in Analyse und Darstellung ein he rvor- ragendes Werkzeug, werden aber der Heterogenität der flächenbezogenen Informationen insbesondere in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nur unzureichend gerecht. Eine wesentliche Aufgabe der EDV im Kommunalen Flächenmanagement besteht gerade darin, Informationen unterschiedlichster Art – grafische Daten, alphanumerische Sach - und Ob- jektdaten, Dokumente und Teile von Dokumenten, Pro tokolle, Hinweise zum Verfahrens - stand - zu einer Gesamtinformation zu verbinden. Deshalb erscheint eine Kombination aus GIS und Datenbankapplikationen als leistungsfähigste Lösung zur Abbildung, Nutzung und Ausgabe von Informationen im ko mmunalen Flächenma nagement.

Während die Abbildung unterschiedlichster Informationen mit einem datenbankgestützten GIS lösbar ist, sind die Probleme bei der Vorgabe eines Workflow ungleich größer. Die Un- terschiedlichkeit der Problemstellungen in den einzelnen Städten und Gemeinden und die Masse der Handlungsmöglichkeiten im Flächenmanagement erschwert die Strukturierung der Arbeitsabläufe hin zu einer einheitlichen Herangehensweise erheblich. Allein die Lage der Kommune im Raum (Verdichtungsraum - ländlicher Raum), aber auch zB die Finanzkraft oder schlicht die Zusammensetzung der politischen Gremien entscheidet wesentlich über die individuellen Problemstellungen, aber auch über die rechtlichen Instrumente, derer sich die Verwaltung zur Bewältigung ihrer Aufgaben bedienen ka nn.

Informationssysteme können deshalb auch im kommunalen Flächenmanagement nicht eine kreativ handelnde Verwaltung ersetzen – ein Schema zur Lösung von Problemen existiert nach wie vor nicht. Sie können aber ein wertvolles Werkzeug sein, das durch eine e ffektive Informationsgewinnung und –strukturierung – gerade bei hochkomplexen Aufgaben – die Lösung der gestellten Aufgaben erst möglich macht.

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