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Handelsgesetzbuch mit GmbH& Co., Handelsklauseln, Bank- und Kapitalmarktrecht, Transportrecht (ohne Seerecht)

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Academic year: 2022

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Band 9

Handelsgesetzbuch

mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Kapitalmarktrecht, Transportrecht (ohne Seerecht)

Bearbeitet von

Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Klaus J. Hopt

em. Professor an der Universität Hamburg, em. Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und

internationales Privatrecht, Hamburg vormals Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

Dr. Christoph Kumpan, LL. M.

o. Professor an der Universität Halle-Wittenberg Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht

Dr. Hanno Merkt, LL. M.

o. Professor an der Universität Freiburg

Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe

Dr. Markus Roth

o. Professor an der Philipps-Universität Marburg, Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht

Begründet von

Dr. Adolf Baumbach

weiland Senatspräsident beim Kammergericht

39., neubearbeitete Auflage 2020

(2)

Baumbach/Hopt/Bearbeiter

Zitierbeispiele für verschiedene Werkabschnitte:

… HGB § 316 Rn 1

… HGB Anh § 177a Rn. 52

… HGB Einl vor § 238 Rn. 25

(7)Bankgeschäfte Rn. A/6

www.beck.de ISBN 978 3 406 73894 4

© 2020 Verlag C. H. Beck oHG Wilhelmstraße 9, 80801 München Satz, Druck, Bindung und Umschlagsatz:

Druckerei C. H. Beck, Nördlingen (Adresse wie Verlag) Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier

(hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

(3)

Vorwort zur 39. Auflage

I.

Dieser Kommentar erscheint nunmehr in der 39. Auflage. Seit der 24. Auflage 1980, die als Übergangsauflage mitbetreut wurde, haben sich das HGB und die handelsrechtlichen Nebengesetze enorm verändert. Dem tragen drei im Verlag C. H. Beck erschienene, eng aufeinander bezogene Werke Rechnung:Handels- gesetzbuch(Beck’sche Kurz-Kommentare, Band 9), 39. Aufl. 2020 (Kurzzitat:

Baumbach/Hopt/Bearbeiter HGB), Handelsvertreterrecht (Beck’sche Kurz- Kommentare Band 9a), 6. Aufl. 2019 (Kurzzitat: Hopt HVR) und Vertrags- und Formularbuch zum Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht,4. Aufl.

2013 (5. Aufl. für 2020 angekündigt zusammen mit Merkt, Kurzzitat: Hopt/

Merkt/Bearbeiter Form). Diese drei Werke sind so konzipiert, dass sie das Handelsrecht zwar mit verschiedener Schwerpunktsetzung, aber doch alle drei zusammengehörend behandeln:

– Der Kommentar zum HGBenthält das HGB und die handelsrechtlichen Nebengesetze, unter diesen Gesetzestexte und ausgewählte, besonders wichtige Klauselwerke wie AGB-Banken, jeweils mit Rechtsprechung und Kommentie- rung.

– DerKommentar zum Handelsvertreterrechtenthält außer der Kommen- tierung einen umfangreichen Materialienteil mit Anleitungen zur Errechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b, Musterverträge für Handelsvertreter sy- noptisch in elf und für Vertragshändler in drei Sprachen (deutsch, englisch und französisch), Unterlagen zum europäischen Kartellrecht für Handelsvertreter und Vertragshändler und schließlich zwei umfangreiche Verzeichnisse der Rechtsprechung und der Literatur zum Handelsvertreter- und Vertragshänd- lerrecht. Im Rechtsprechungsverzeichnis finden sich vor allem auch viele Parallelfundstellen, was das Auffinden von Entscheidungen aus wichtigen Spe- zialsammlungen (zB HVR der CDH) erleichtert. Vgl. die ausführliche Bespre- chung durch Emde NJW 2017, 44 sowie die von Hübsch WM 2016, 1156.

– DasVertrags- und Formularbucherschließt die in den beiden Kommentar- bänden behandelten Handelsrechtsgebiete durch zahlreiche neue, mit Anmer- kungen versehene Vertragsmuster und macht die wesentlichen, vor allem für das Gesellschafts- und Bankrecht unerlässlichen Formulare verfügbar. Dabei geht die Reichweite des Vertrags- und Formularbuchs deutlich weiter und umfasst außer dem Personengesellschaftsrecht auch das gesamte Kapitalgesellschaftsrecht, also insbesondere die GmbH und die Aktiengesellschaft mit über 30 Vertragsmustern.

DieParallelführungder drei Bände geht mit zahlreichen Querverweisungen einher. Das ermöglicht eine gewisse, für einen „Kurz-Kommentar“ geradezu lebenswichtige stoffliche Entlastung jedes der drei Bände und führt doch ins- gesamt zu einem wesentlichen Zugewinn an Information.

Im Kommentar zum HGB hat ab der 31. Auflage HerrProfessor Dr. Hanno Merkt,Universität Freiburg, die Verantwortung für das Dritte Buch: Handels- bücher (§§ 238–342e, ab der 38. Auflage auch der §§ 316–324a über die Ab- schlussprüfung zusammen mit gesellschafts- und bilanzrechtlich relevanten Ne- bengesetzen (2a–b) aus WPO und AGB-WP) und aus dem Vierten Buch für das Transportrecht (4.–6. Abschnitt §§ 407–475h),(17)CMR und(18)ADSp über- nommen.

Ab der 35. Auflage ist HerrProfessor Dr. Markus Roth,Universität Mar- burg, als Kommentator der arbeitsrechtlichen Teile (§§ 59–83) und ab der V

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36. Auflage des Maklerrechts (§§ 93–104) und des Personengesellschaftsrechts (Zweites Buch, §§ 105–236 mit GmbH & Co und Publikumsgesellschaft, samt der zivilrechtlichen Prospekthaftung) hinzugetreten.

Ab der 36. Auflage bearbeitet Herr Professor Dr. Christoph Kumpan, Universität Halle-Wittenberg, das Depotrecht und die kapitalmarktrechtlichen Nebengesetze, also(13)DepotG,(14)BörsG,(16)Insiderhandelsverbot und Ad- hoc-Publizität unterteilt in(16a)MarktmissbrauchsVO und(16b)WpHG, und (15a) §§ 9–16 WpPG sowie (15b) §§ 20–22 VermAnlG. Die in den beiden letzteren Gesetzen geregelten Vorschriften über die (Wertpapier- und Ver- mögensanlagen-Verkaufs-)Prospekthaftung sind praktisch besonders wich- tig. Die Kommentierung des WpHG, das einerseits immer weiter anwächst, andererseits aber auch zum Teil zugunsten europäischer Verordnungen entkernt wird, wird nunmehr stärker fokussiert: Angesichts der zunehmenden Auslagerung von Regelungen in europäische Verordnungen, werden nunmehr wichtige The- menkomplexe, die einen besonderen Bezug zum Zivil- und Handelsrecht haben und bisher im WpHG geregelt waren, herausgegriffen und die damit verbunde- nen europäischen und deutschen Vorschriften gemeinsam kommentiert. Rück- meldungen aus der Praxis dazu und Wünsche zu eventuellen weiteren aufzuneh- menden Themenkomplexen sind willkommen.

II.

Im vorliegenden Kommentar zum Handelsgesetzbuch haben sich zum HGBwiederum eine Reihe von Änderungen ergeben. Eingearbeitet bzw. ge- genüber der Vorauflage vertieft wurdenGesetzesänderungenua durch CSR- Richtlinie-UmsetzungsG 2017, BürokratieabbauG 2017, Zweites Finanzmarkt- novellierungsG 2017 Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienstericht- linie (ZDRL-II-UG) 2017 und Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU- ProspektVO und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze 2018.

ZumUnternehmensrechtin derEinleitunggab es wie immer richterrecht- liche Weiterentwicklungen zum Recht der Unternehmensbewertung mit wichtigen Urteilen und Stellungnahmen aus Wissenschaft und Praxis. Weiter- entwicklungen mit reger Diskussion in der Literatur vor allem zu M & A gab es auch beim Unternehmenskauf,der ausführlich auch in Hopt/Form, 4. Aufl.

2013, und demnächst 5. Aufl. 2020 behandelt ist. Neue Rechtsprechung gab es zu den unberechtigten geschäftsschädigenden Äußerungenund den Frei- räumen für Kritik in der Presse. Auch das nationale und internationale Schiedsvertragsrechtentwickelt sich rasch weiter. Hinzuweisen ist hier beson- ders auf die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schieds- gerichtsbarkeit (DIS) 2018, die neben der Schiedsgerichtsordnung der Interna- tional Chamber of Commerce (ICC) 2017 von besonderer Bedeutung ist.

Imersten Buchist zunächst dasHandelsregisterrecht(§§ 8 ff.) zu nennen.

Dort wird ein EU-weites System der Registervernetzung in Angriff genommen und es gibt immer wieder Unsicherheiten und instanzgerichtliche Entscheidun- gen zum Recht der registerrechtlichen Prüfung und derZweigniederlassungen (§§ 13 ff.), letzteres steht deutlich unter dem Einfluss des europäischen Rechts.

Das Firmenrecht(§§ 17 ff.) wird zunehmend liberaler. Die Haftung bei Fir- menfortführung (§§ 25 ff.) sorgt immer wieder für Streit.

Die demRecht des Handlungsgehilfen(§§ 59 ff.) zugrundeliegende Unter- scheidung von Arbeitern und Angestellten wird von der Rechtsprechung nur noch in Ausnahmefällen anerkannt. Die Kommentierung trägt dem Rechnung, dies auch durch Darstellung des alle Arbeitnehmer eines Kaufmanns betreffenden (Individual)Arbeitsrechts. Als Aktivitäten des Gesetzgebers im Arbeitsrecht zu nennen sind insbesondere die Einführung der Brückenteilzeit sowie die Neufas- sung des Mutterschutzgesetzes sowie des SGB IX (vormals Schwerbehindertenge- VI

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setz). Entscheidungen desBundesarbeitsgerichtssind unter anderem zum All- gemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), zur sachgrundlosen Befristung sowie zum Urlaubsrecht ergangen. Auch zum sonstigen allgemeinen Arbeitsrecht war wieder eine Vielzahl von Judikaten nachzutragen, auch des Bundesverfassungs- gerichts und des EuGH, insbesondere zum Urlaubs- und Befristungsrecht. Ge- genstand aktueller Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts war aber auch das in den §§ 60 f., 74 ff. geregelte (nachvertragliche) Wettbewerbsverbot. Das Zeugnis (§ 109 GewO) wird weiterhin mitkommentiert, auch hierzu ist neue Recht- sprechung ergangen.

DasRecht der Handelsvertreter(§§ 84–92c) ist – vor allem im Hinblick auf die 6. Auflage des ausgegliederten Kommentars zum Handelsvertreterrecht, der jeweils vor dem HGB-Kommentar erscheint, zuletzt Anfang 2019 – ein weiteres Mal systematisch erweitert und mit Schwerpunkt auf der Rechtsprechung und mit Hinweisen auf die großen Kommentierungen erläutert worden. Nicht zu übersehen ist vor allem der wachsende Einfluss des europäischen Rechts mit einer zunehmenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (zusammengestellt in→§ 84 Rn. 3). Das Handelsvertreterrecht, seit 2011 beimVII. Zivilsenat,ist ein ungemein lebendiges Recht. Wiederum hat es eine große Zahl neuer höchst- richterlicher und instanzgerichtlicher Entscheidungen gegeben, vor allem zur Provision, zur Verjährung, zu Abrechnung und Buchauszug und wie immer zum Ausgleichsanspruch nach § 89b, hier mit Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof. Praktisch wichtig sind die Auswirkungen des europäischen Kartell- rechts (→§ 86 Rn. 38 f., ua Vertikal- und SchirmGVO nebst Leitlinien der Kommission für vertikale Beschränkungen, jeweils mit Sonderregeln für den KfzSektor).

Beim Maklerrecht war die die zum (allgemeinen) Maklerrecht ergangene Rechtsprechung nachzutragen.

Imzweiten Buch, Gesellschaftsrecht(§§ 105 ff.) liegt der Schwerpunkt der Rechtsentwicklung weiter auf den Publikumsgesellschaften und der GmbH & Co KG. An Bedeutung gewonnen hat auch die Partnerschaftsgesellschaft, insbeson- dere in Form der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartmbB). Die Kommentierung trägt dem durch die Kommentierung der Part- nerschaftsgesellschaft im Anhang zu § 160 und insbesondere durch einevertiefte Kommentierung der GmbH & Co KGim Anhang A nach § 177a Rechnung.

Die GmbH & Co KG ist seit langem die in der Praxis häufigste Personenhandels- gesellschaft, persönlich haftende Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften sind nur noch selten natürliche Personen. Die GmbH & Co KG vereint die Vorzüge der beschränkten Haftung mit der Flexibilität des Personengesellschafts- rechts, hinzu können steuerliche Vorteile kommen. Freilich müssen mit GmbH und KG zwei Gesellschaften geführt und deren Gesellschaftsverträge aufeinander abgestimmt werden. Für die Gründung hat die Kautelarpraxis verschiedene Modelle entwickelt, für den Betrieb sind etwa das Erfordernis zweier Jahres- abschlüsse sowie die Vorgaben des § 181 BGB zu beachten.

Maßgeblich für dieFortentwicklung des Personengesellschaftsrechtsist dieRechtsprechung des II. Zivilsenatsdes Bundesgerichtshofs. Aufgrund der Aufgabe des Bestimmtheitsgrundsatzes kommt der Auslegung des Gesellschafts- vertrages ein noch größerer Stellenwert zu, dies auch im Bereich der Grund- lagengeschäfte und des Kernbereichs. Aktuelle Entscheidungen des II. Zivilsenats sind weiter etwa zur Kommanditgesellschaft sowie zur stillen Gesellschaft ergan- gen. Rechtstatsächlich nimmt die Bedeutung der GmbH & Co KG weiter zu, die praktische Leitbildfunktion spiegelt sich für das Recht der Personengesellschaft in der Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs. Die Kommentierung berücksichtigt dies auch im allgemeinen Personengesellschaftsrecht. Eingearbeitet sind die Neu- auflagen des Münchener Kommentars zum BGB (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sowie des Münchener Kommentars zum HGB (Offene Handelsgesell-

Vorwort

VII

(6)

schaft). Die anstehende Reform des Personengesellschaftsrechts soll ins- besondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betreffen, hat vor allem mit derRegisterfähigkeit der GbRaber mittelbar Bedeutung für das Recht der Personenhandelsgesellschaft. Weiter zu entscheiden sein wird die Erweiterung der Option des § 105 Abs. 2 HGBund damit die Zulassung der OHG, KG sowie der GmbH & Co auch für Freiberufler-GbR. Entsprechende Ände- rungsvorschläge sind in der Kommentierung berücksichtigt und werden dem Gesetzgeber empfohlen. Zu berücksichtigen ist auch der Austrittsantrag des Ver- einigten Königreichs. Der als Brexitdiskutierte Austritt aus der Europäischen Union wird auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Manuskriptabschlusses abseh- baren Entwicklung kommentiert. Festgehalten wird an der Anwendbarkeit der Gründungstheorieauch für Personengesellschaften, eingegangen aber auch auf die überwiegend angenommene und für die Beratungspraxis maßgebliche Sitz- theorie sowie dieeinschlägige Gesetzgebung.

Separat kommentiert werden auch diePublikumsgesellschaftim Anhang B nach § 177a sowie die durch das KAGB neu eingeführteInvestmentkomman- ditgesellschaft im Anhang C nach § 177a. Bei Publikumsgesellschaften greift neben dem allgemeinen Personengesellschaftsrecht eine (allgemeine oder spezialge- setzliche) Prospekthaftung ein, für den Vertrieb gelten besondere Rechtspflichten, der Gesellschaftsvertrag unterliegt einer ähnlichen Inhaltskontrolle und Auslegung wie AGB. Häufig sind Treuhandverhältnisse. Zur Publikumsgesellschaft sowie zur stillen Gesellschaft war aktuelle Rechtsprechung nachzutragen. Auf eine Kommen- tierung der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) wird aufgrund ihrer geringen praktischen Bedeutung ab dieser Auflage verzichtet.

Die Aktualisierung der Kommentierung des Dritten Buchs (Bilanzrecht) stand vor allem im Zeichen der vielfältige Fragen und Probleme, die sich aus der Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (nichtfinanzielle Bericht- erstattung) und namentlich aus derCSR-RL,demCSRUGund der Anwendung der daraus folgenden Berichtspflichten in der Berichts- und Prüfungspraxis er- geben, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der nichtfinanziellen Erklä- rung und derDiversity-Berichterstattung, die unterschiedlichen Optionen zur Darstellung und Veröffentlichung der Erklärung, die Befreiungsmöglichkeiten im Konzern, die Änderungen an DRS 20 (Hilfestellung bei der Erfüllung der CSR-Berichtspflichten), Europäische Leitlinien als zusätzlicher Orientierungs- maßstab für die CSR-Berichterstattung deutscher Unternehmen, Rahmenwerke für die nicht finanzielle Berichterstattung, die Bedeutung der Unternehmens- publizität für die Förderung sozialer Verantwortung, die europäische Initiative zu Sustainable Financeals neuer Treiber für verpflichtende CSR Berichterstattung und die möglichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die CSR-Berichterstat- tungspflicht. Darüber hinaus waren aktuelle Entwicklungen, so die fortschreiten- deDigitalisierungin Rechnungslegung und Prüfung, die Bilanzierung, Bewer- tung und Berichterstattung betreffendKryptowährungenim Allgemeinen und Bitcoinsund Etherim Besonderen mit vielfältigen neuen Fragen zu Ansatz, Bewertung und Ausweis sowie der Einzug derBlockchain-Technologiein die Rechnungslegungs- und Prüfungspraxis einzuarbeiten. Ebenso war wiederum die rege Spruchtätigkeit der Finanzgerichte im Bereich derRückstellungsbildung und derFortführungsprognoseeinzupflegen. Und wiederum lag ein weiterer Schwerpunkt der Überarbeitung auf derHaftung des Wirtschaftsprüfers,ins- besondere der Reichweite des § 323 über die gesetzliche Abschlussprüfung hinaus. Im Bankbilanzrecht war aus aktuellem Anlass auf das in jüngerer Zeit kontrovers diskutierte Verhältnis der Dotierung des Sonderpostens für all- gemeine Bankrisiken (§ 340g)zur Wiederauffüllung der Rückzahlungsansprü- che von Genussrechtsinhabern und stillen Gesellschaftern einzugehen.

Imvierten Buchwaren wiederum besonders rechtsprechungsintensiv dieall- gemeinen Aufklärungs- und Beratungspflichten.Diese sindausführlich in VIII

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HGB § 347 Rn.8–22, 23–40 behandelt, unter anderem zur Dritthaftung, zur Aufklärungsbedürftigkeit, zur Vollständigkeit und Klarheit, zu den Interessenkon- flikten, Innenprovisionen und Rückvergütungen (kick-backs,→§ 347 Rn. 30a), zur Kausalität und Vorteilsausgleichung, zur Beweislast, zum Schaden, zum Mit- verschulden, zur Beweislast und zur Verjährung. Die bahnbrechende Neuorien- tierung des BGH zu den kickbacks mit vielen Folgeunsicherheiten ist ausführlich berücksichtigt (→§ 347 Rn. 30a). DerHandelskauf,dort vor allem zur Rü- gepflicht nach § 377 HGG, und dieKommission,beides in der Praxis besonders wichtig, sind im Hinblick auf die größeren HGB-Kommentare ausführlich berücksichtigt.

ImTransportrechtwar wiederum umfangreiche neue Rechtsprechung und Literatur einzuarbeiten. Insbesondere wurden der BeckOK sowie Mankowski, Commercial Law berücksichtigt. Bei den CMR istausländische Rechtspre- chung,namentlich aus Österreich und der Schweiz, von wachsender Bedeutung.

Daher wurden in der Kommentierung verstärkt Judikate aus beiden Ländern eingearbeitet. Bei den ADSp waren die Änderungen durch dieADSp-Neufas- sung von 2017zu berücksichtigen.

III.

Bei denhandelsrechtlichen Nebengesetzengab es erneut ganz wesentliche Änderungen. Die(8) AGB-Bankenwurden im Januar und Juli 2018 geändert.

Die höchstrichtliche Rechtsprechung macht immer wieder solche Änderungen notwendig, zuletzt etwa wegen BGH NJW 2018, 2042 hinsichtlich der Grenzen der Aufrechnungsbefugnis zu Nr. 4. Entsprechende Änderungen finden sich in (9) AGB-Spark nunmehr vom November 2018, dort ua zu Nr. 11. Weitere Änderungen erfolgten zu (8) Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte der Banken und entsprechend der Sparkassen, letztere November 2018. Die Berück- sichtigung des neuen Zahlungsdienstleistungsrecht zum 13.1.2018 in(8) AGB- Banken war ganz am Schluss noch in der 38. Aufl. möglich gewesen. Verschiede- ne Änderungen ergaben sich auch zu den(10) (a)-(d)AGB-Anderkonten.

DerText der novellierten (6) Incoterms 2020konnte, obschon erst am 10.9.2019 veröffetnlicht, noch im Umbruchsstadium aufgenommen werden, eine ausführliche Kommentierung erfolgt in der 40. Aufl. Da die neuen Incoterms erst ab 1.1.2020 gelten sollen und die Praxis mit den bisherigen Incoterms arbeitet und Rechtsprechung noch zu diesen ergeht, wurden die (6) Incoterms 2010 beibehalten, sie sind mit rund 90 Seiten Text und Kommentar ausführlich be- handelt. Die Incoterms sind nicht nur für den internationalen Handel eine Stan- dardquelle, sondern ausdrücklich auch für den inländischen Verkehr gedacht und geeignet. Sie sind AGB,(5)BGB §§ 305 ff. sind demnach zu beachten.

Neu sind auch der Anhang zu den ERA 600 (Akkreditive) für die Vorlage elektronischer Dokumente, Version 2.0. vom 1.7.2019,el.ERA,Anhang zu(11) ERA, und Anhang zu den ERI 522 (Inkassi) für die Vorlage elektronischer Dokumente, Version 1.1 ebenfalls vom 1.7.2019,el.ERI,Anhang zu(12) ERI.

Größere Änderungen gegenüber der Vorauflage ergaben sich ferner bei den Vorschriften zur Prospekthaftung des(15a) WpPG. Hier waren vor allem das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur An- passung weiterer Finanzmarktgesetze von 2018 und das Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarkt- gesetzen von 2019 einzuarbeiten. Hier wir auch in den Kommentierungen der übrigen kapitalmarktrechtlichen Nebengesetze wurde die neue Rechtsprechung sowie neu erschienene Literatur eingearbeitet.

Größere Änderungen ergaben sich ferner im(14) BörsGsowie im bisherigen (16) WpHG. Hier wurde angesichts der umfangreichen Veränderungen durch die beiden Finanzmarktnovellierungsgesetze von 2016 und 2017 und der zuneh-

Vorwort

IX

(8)

menden Auslagerung von Regelungen in europäische Verordnungen die in der Vorauflage angekündigte Neukonzeption der Kommentierung des Kapitalmarkt- rechts weiter vorangetrieben. Die Kommentierung des(14) BörsGwurde ent- sprechend überarbeitet und ergänzt und insgesamt weiter ausgebaut. DasWpHG wird nicht mehr in Gänze abgedruckt. So ist nunmehr(16)Insiderhandelsverbot und Ad-hoc-Publizität, unterteilt in (16a) Marktmissbrauchs-VO und (16b) WpHG (§§ 26, 27, 97, 98), an die Stelle des bisherigen(16)WpHG getreten.

Auf aktuellen Stand gebracht wurde auch die Kommentierung der (17)CMR und der(18)ADSp. Hier setzt sich die Tendenz fort, dass beide Regelwerke, vor allem aber internationale Regelungen das nationale Recht zunehmend verdrän- gen.

Zu den Änderungen bei den handelsrechtlichen Nebengesetzen im Einzel- nen:Für die Kommentierungsarbeit zu den handelsrechtlichen Nebengesetzen erga- ben sich die meisten Änderungen wie schon in den bisherigen Auflagen bei(7) Bankgeschäfte. Das Bankvertragsrecht hat sich inzwischen zu einemKern- bereich des Privat- und Handelsrechts ausgeweitet. Die Rechtsprechung dazu,zumal des XI. Zivilsenats des BGH ist Legion, wie ua die WM mit jährlich bei 2.400 Seiten zeigen, und kann nur noch exemplarisch ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit aufgenommen werden. Das gilt um so mehr, als ganze Teile des Bankvertragsrechts wie das Recht des Zahlungsverkehrs in das BGB übernommen wurden (leider nur stückweise mit einer für den Benutzer ausgesprochen mühseligen Zersplitterung). Der Service des Kommentars liegt deshalb noch mehr als bisher in derAuswahl des Wesentlichen, der Zusam- menschau und den Querbezügen. DasBankvertragsrechtwar erneut ein Schwerpunkt der Kommentierungsarbeit zu den Nebengesetzen, weil mittlerwei- le eine ganze Reihe großer Kommentierungen vorliegt. Berücksichtigt wurde vor allem die EU-Zahlungsdiensterichtlinie II und ihre Umsetzung im Zah- lungsdiensterichtlinie-II-UmsetzungsG(ZDRi-II-UG)vom 17.7.2017mit ganz erheblichen Änderungen des gesamten Zahlungsverkehrsrechts. Für das 3.

Kapitel über den Zahlungsverkehr ist für die Kommentierung ein anderer Ansatz als die der BGB-Kommentare gewählt, also nicht allein §§ 675c–676c BGB Vorschrift für Vorschrift, sondern wie in der Praxis üblich für die verschie- denen Zahlungsarten, also Überweisung, Lastschrift, Scheck, Girokarte, Kredit- karte, automatisierte Zahlungssysteme. Die dogmatische Rückbindung an die Diskussion der Vorschriften im BGB wird durch viele Verweisungen auf die große Kommentierung MüKoBGB/Casper vom Juli 2017, die ausführliche Kommentierung von Sprau im Palandt vom Dezember 2018 und anderes bank- rechtliches Schrifttum gewährleistet. Zu erwähnen sind ferner Änderungen im KWG, zum Geldwäschegesetz, zum steuerlichen Bankgeheimnis, zu den Auf- klärungspflichten der Bank, zum europäischen Bankvertragsrecht, zu den Nega- tivzinsen, zum Kartengeschäfte, zum Kreditgeschäft, zur AGB-Kontrolle über Nebenleistungsentgelte und zum Sanierungskredit.

Wegen der vielfältigen dogmatischen und praktischen Relevanz auch für das Handels-, Handelsklausel- und Bankrecht wird wie stets der Text der in das BGB integrierten AGB-Vorschriften unter(5) §§ 305–310 BGBverfügbar gemacht.

Diese werden an zahlreichen Stellen des Kommentars berücksichtigt. Insbesonde- re ist weiter daran gearbeitet worden, die verschiedenen unter den Nebengesetzen abgedruckten Klauselwerke durchgängig auf AGB-Besonderheiten zu überprü- fen; Konsequenzen ergeben sich ua für(2b)AGB-WP,(6)Incoterms,(8)AGB- Banken mit Sonderbedingungen zum Wertpapierhandel, (8a)AGB-Sparkassen, (9)AGB-Anderkonten,(11)ERA,(12)ERI und(18)ADSp.

Nach den erheblichen Überarbeitungen der Kommentierungen zum Markt- missbrauchsrecht und zum Börsenrecht aufgrund der Marktmissbrauchsverord- nung und der Finanzmarktrichtlinie II im Rahmen der vorigen Auflagen steht in X

(9)

dieser Auflage die Überarbeitung der Regelungen zur Prospekthaftung im Vor- dergrund. So ist 2018 das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospekt- verordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze in Kraft getreten, das neue Regelungen zur Haftung für Wertpapier-Informationsblätter in das (15a)WpPG eingeführt hat. Diese Regelungen sind an die Prospekthaftungs- regelungen angelehnt, allerdings sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen.

Sodann ist das WpPG durch das Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Pro- spektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen vom Juli 2019 ganz wesentlich umgestaltet und reduziert worden. Die wesentlichen prospektrecht- lichen Regelungen enthält nunmehr die unionsrechtliche Prospektverordnung.

Die Haftungsvorschriften finden sich allerdings noch im WpPG, nun in den(15a) WpPG §§ 9-16. Hinzugekommen ist mit (15a) WpPG § 8 eine besondere Regelung zu den Prospektverantwortlichen. Dies sind Anbieter, Emittenten, Zulassungsantragsteller sowie Garantiegeber. Auch die die eigentlichen Haftungs- regelungen in den(15a)WpPG §§ 9-16 sind angepasst und zum Teil geändert worden. Alle diese Neuerungen sind noch im Umbruchsstadium in der Kom- mentierung berücksichtigt worden. Hinzukamen eine ganze Reihe neuer Ge- richtsentscheidungen, die, wie auch neue wissenschaftliche Beiträge, bei der Überarbeitung berücksichtigt wurden. Darüber hinaus wurden in den(13)-(16) seit der letzten Auflage erschienene neue gerichtliche Entscheidungen und neue Literatur nachgetragen.

IV.

In dieser Neuauflage waren zum Zweck der Anpassung an denBeck’schen Zitierstandard (Redaktionsrichtlinie), der nicht zuletzt eine optimale, benut- zerfreundliche Verlinkung in beck-online ermöglichen soll, zahlreiche formelle Anpassungen notwendig. Diese Anpassungen wurden nicht von den Autoren, sondern von Verlagsseite vorgenommen, konnten aber angesichts ihres Umfangs nicht vollständig und einmalig in dieser Neuauflage erledigt werden. Daher finden sich im Text dieser Auflage an verschiedenen Stellen vor allem in der Zitierweise gewisse formelle Uneinheitlichkeiten, die restlos erst in Folgeauflagen beseitigt werden können. Dafür bitten Autoren und Verlag um Verständnis.

V.

Diese Neuauflage ist hinsichtlich Rechtsprechung und Literatur auf dem Stand vom31.7.2019;spätere Entwicklungen, vor allem Gesetzesänderungen, die zum Teil erst im Januar 2020 in Kraft treten, konnten noch bis Herbst 2019 auf- genommen werden, der Gesetzesstand sogar bis zum15.9.2019.Für die zahlrei- chen Anregungen aus der Praxis bedanken wir uns besonders. Sie sind, wie für die Betreffenden leicht ersichtlich, berücksichtigt. Zum Handelsvertreterrecht gilt unser besonderer Dank der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) und dort vor allem Herrn Rechts- anwalt Eckhard Döpfer, Mitglied der Hauptgeschäftsführung und Leiter der Abteilung Recht, Berlin. Zum Recht der Bankbedingungen hat Herr Wulf Hartmann, Direktor Geschäftsbereich Recht beim Bundesverband deutscher Banken eV, Berlin, dankenswerterweise auch für diese Auflage wieder die neues- ten Texte zur Verfügung gestellt und Hintergrundinformationen zu den Ände- rungen gegeben. In gleicher Weise danken wir Herrn Dr. Abbas Samhat, Rechts- anwalt, Deutscher Sparkassen- und Giroverband eV, Berlin, und Frau Dr. Birgit Seydel, Rechtsanwältin ebd. Herr Professor Dr. Jan von Hein, Universität Frei- burg, hat sich des internationalen Handelsvertreterrechts und der Ingmar-Recht- sprechung des Europäischen Gerichtshofs angenommen (→§ 92c Rn. 10a). Im Hamburger Max-Planck-Institut haben mitgeholfen bei der weiteren technischen

Vorwort

XI

(10)

Aufbereitung der Verlagsvorlagen Frau Janina Jentz und bei der Quellensuche und Korrekturlesen Herr wiss. Assistent Hendrik Quast. Im Sekretariat half unermüdlich Frau Britta Arp. Am Lehrstuhl Hanno Merkt in Freiburg haben bei der Materialsammlung und -sichtung und den Korrekturen Frau Rechtsreferen- darin Laura Neumann sowie die Herren Rechtsanwalt Fernando Sempere Culler und Rechtsreferendar Christian Osbahr sowie im Sekretariat Frau Petra Bühler- Scherer wertvolle Hilfe geleistet. Am Lehrstuhl Markus Roth haben die wissen- schaftlichen Mitarbeiter Jan Krabsch, Maximilian Otto und Heiko Zieske sowie Frau stud. jur. Monique Robus und Herr stud. jur. Julian Krüger bei den Korrekturen geholfen und wertvolle Unterstützung geleistet. Das Sachregister hat erneut Frau Rechtsanwältin Dr. Martina Schulz bearbeitet. Danken möchten wir auch Herrn Matthias Hoffmann und Frau Martina Schöner vom Verlag C. H. Beck für ihre Hilfe bei der Drucklegung. Für ihre rasche und umsichtige Arbeit danken wir allen Mitarbeitern ganz besonders.

Hamburg, Halle, Freiburg und Marburg

Winter 2019 Klaus J. Hopt, Christoph Kumpan,

Hanno Merkt, Markus Roth

XII

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Inhaltsverzeichnis

Verzeichnis der abgedruckten Bestimmungen ... XIX Benutzungshinweise ... XXI Abkürzungsverzeichnis(einschließlich einzelner juristischer Werke) .... XXIII

1. Teil. Handelsgesetzbuch

Erstes Buch. Handelsstand... §§ 1–104a 1

Einleitung vor § 1 ... 1

Erster Abschnitt. Kaufleute ... §§ 1–7 51 Zweiter Abschnitt. Handelsregister; Unternehmensregister §§ 8–16 89 Dritter Abschnitt. Handelsfirma... §§ 17–37a 148 Vierter Abschnitt. Handelsbücher (aufgehoben) ... 247

Fünfter Abschnitt. Prokura und Handlungsvollmacht ... §§ 48–58 247 Einleitung vor § 48: Anscheins- und Duldungsvollmacht, Handeln für Firma, Eigenhaftung des Vertreters ... 247

Sechster Abschnitt. Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge ... §§ 59–83 271 Siebenter Abschnitt. Handelsvertreter ... §§ 84–92c 389 Achter Abschnitt. Handelsmakler ... §§ 93–104 569 Neunter Abschnitt. Bußgeldvorschriften... § 104a 601 Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft... §§ 105–236 602 Einleitung vor § 105... §§ 105–160 602 Erster Abschnitt. Offene Handelsgesellschaft ... 620

Erster Titel. Errichtung der Gesellschaft ... §§ 105–108 620 Zweiter Titel. Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander ... §§ 109–122 663 Dritter Titel. Rechtsverhältnis der Gesellschafter zu Dritten... §§ 123–130b 737 Vierter Titel. Auflösung der Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern ... §§ 131–144 792 Fünfter Titel. Liquidation der Gesellschaft... §§ 145–158 854 Sechster Titel. Verjährung. Zeitliche Begrenzung der Haftung... §§ 159, 160 872 Anhang nach § 160: Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ... 877

Zweiter Abschnitt. Kommanditgesellschaft ... §§ 161–177a 881 Anhang nach § 177a: GmbH & Co; Publikumsgesellschaft (mit Prospekthaftung) ... 928

A. GmbH & Co. KG ... 930

B. Publikumsgesellschaft (mit Prospekthaftung) ... 956

C. KAGB und Investmentkommanditgesellschaft ... 981 Dritter Abschnitt. Stille Gesellschaft ... §§ 230–237 985

XIII

(12)

Drittes Buch. Handelsbücher... §§ 238–342e 1006 Einleitung vor § 238 ... 1006 Erster Abschnitt. Vorschriften für alle Kaufleute ... §§ 238–263 1028 Erster Unterabschnitt. Buchführung Inventar ... §§ 238–241a 1028 Zweiter Unterabschnitt. Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß . §§ 242–256a 1041 Erster Titel. Allgemeine Vorschriften... §§ 242–245 1041 Zweiter Titel. Ansatzvorschriften ... §§ 246–251 1052 Dritter Titel. Bewertungsvorschriften ... §§ 252–256a 1086 Dritter Unterabschnitt. Aufbewahrung und Vorlage ... §§ 257–261 1132 Vierter Unterabschnitt. Landesrecht ……… §§ 262 (aufgeh), 263 1135 Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapital-

gesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesell- schaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandels-

gesellschaften... §§ 264–335b 1136 Erster Unterabschnitt. Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft

und Lagebericht

... §§ 264–289a 1136 Erster Titel. Allgemeine Vorschriften... §§ 264, 265 1136 Zweiter Titel. Bilanz... §§ 266–274a 1155 Dritter Titel. Gewinn- und Verlustrechnung ... §§ 275–278 1182 Vierter Titel. (aufgehoben) ... §§ 279–283 1192 Fünfter Titel. Anhang ... §§ 284–288 1193 Sechster Titel. Lagebericht. ... §§ 289–289f 1214 Zweiter Unterabschnitt. Konzernabschluß und Konzern-

lagebericht

... §§ 290–315e 1238 Erster Titel. Anwendungsbereich ... §§ 290–293 1238 Zweiter Titel. Konsolidierungskreis ... §§ 294–296 1252 Dritter Titel. Inhalt und Form des Konzernabschlusses .. §§ 297–299 1254 Vierter Titel. Vollkonsolidierung... §§ 300–307 1258 Fünfter Titel. Bewertungsvorschriften ... §§ 308–309 1268 Sechster Titel. Anteilmäßige Konsolidierung... § 310 1272 Siebenter Titel. Assoziierte Unternehmen. ... §§ 311, 312 1273 Achter Titel. Konzernanhang... §§ 313, 314 1277 Neunter Titel. Konzernlagebericht ... §§ 315–315d 1290 Zehnter Titel. Konzernabschluss nach internationalen

Rechnungslegungsstandards ... § 315e 1299 Dritter Unterabschnitt. Prüfung... §§ 316–324a 1302 Vierter Unterabschnitt. Offenlegung. Prüfung durch den

Betreiber des Bundesanzeigers. ... §§ 325–329 1382 Fünfter Unterabschnitt. Verordnungsermächtigung für

Formblätter und andere Vorschriften ... § 330 1396 Sechster Unterabschnitt. Straf- und Bußgeldvorschriften.

Ordnungsgelder ... §§ 331–335c 1398 Erster Titel. Straf- und Bußgeldvorschriften. ... §§ 331–334 1398 Zweiter Titel. Ordnungsgelder... §§ 335–335a 1403 Dritter Titel. Gemeinsame Vorschriften für Straf-, Buß-

geld- und Ordnungsgeldverfahren ... §§ 335b–335c 1411 Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene

Genossenschaften... §§ 336–339 1412 Vierter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen

bestimmter Geschäftszweige ... §§ 340–341y 1415 Erster Unterabschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kredit-

institute und Finanzdienstleistungsinstitute ... §§ 340–340o 1415 XIV

(13)

Erster Titel. Anwendungsbereich ... § 340 1415 Zweiter Titel. Jahresabschluß, Lagebericht, Zwischen-

abschluß ... §§ 340a-340d 1418 Dritter Titel. Bewertungsvorschriften ... §§ 340e-340g 1424 Vierter Titel. Währungsumrechnung. ... § 340h 1429 Fünfter Titel. Konzernabschluß, Konzernlagebericht,

Konzernzwischenabschluß ... §§ 340i, 340j 1429 Sechster Titel. Prüfung ... § 340k 1432 Siebenter Titel. Offenlegung ... § 340l 1434 Achter Titel. Straf- und Bußgeldvorschriften,

Ordnungsgelder ... §§ 340m-340o 1436 Zweiter Unterabschnitt. Ergänzende Vorschriften für

Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds ... §§ 341–341p 1441 Erster Titel. Anwendungsbereich ... § 341 1441 Zweiter Titel. Jahresabschluß, Lagebericht ... § 341a 1442 Dritter Titel. Bewertungsvorschriften ... §§ 341b-341d 1443 Vierter Titel. Versicherungstechnische Rückstellungen.. §§ 341e-341h 1444 Fünfter Titel. Konzernabschluß, Konzernlagebericht .... §§ 341i, 341j 1446 Sechster Titel. Prüfung ... § 341k 1448 Siebenter Titel. Offenlegung ... § 341l 1448 Achter Titel. Straf- und Bußgeldvorschriften,

Ordnungsgelder ... §§ 341m-341p 1449 Dritter Unterabschnitt. Ergänzende Vorschriften für

bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors... §§ 341q-341y 1452 Erster Titel.Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen §§ 341q, 341r 1452 Zweiter Titel. Zahlungsbericht, Konzernzahlungsbericht

und Offenlegung ... §§ 341s-341w 1455 Dritter Titel. Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder ... §§ 341x, 341y 1458 Fünfter Abschnitt. Privates Rechnungslegungsgremium;

Rechnungslegungsbeirat ... §§ 342, 342a 1459 Sechster Abschnitt. Prüfstelle für Rechnungslegung... §§ 342b-342e 1462 Viertes Buch. Handelsgeschäfte... §§ 343–475h 1471 Einleitung vor § 343 ... 1471 Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften ... §§ 343–372 1477 Zweiter Abschnitt. Handelskauf... §§ 373–382 1587 Dritter Abschnitt. Kommissionsgeschäft ... §§ 383–406 1654 Vierter Abschnitt. Frachtgeschäft ... §§ 407–452d 1696 Erster Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften. ... §§ 407–450 1696 Zweiter Unterabschnitt. Beförderung zum Umzugsgut... §§ 451–451h 1777 Dritter Unterabschnitt. Beförderung mit verschiedenartigen

Beförderungsmitteln ... §§ 452–452d 1783 Fünfter Abschnitt. Speditionsgeschäft ... §§ 453–466 1790 Sechster Abschnitt. Lagergeschäft ... §§ 467-457h 1803 Fünftes Buch. Seehandel(Überblick) ... §§ 476–619 1819

Inhaltsverzeichnis

XV

(14)

2. Teil. Handelsrechtliche Nebengesetze

Einleitung ... 1821

I. Einführungsgesetz ... 1824

(1)Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche (EGHGB) ... 1824

Einleitung ... 1824

II. Handelsbücher und Bilanzen ... 1870

(2a)Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung): Erster Teil: Allgemeine Vorschriften (§§ 1–3), Zweiter Teil: Voraussetzungen für die Berufsausübung (§ 27), Dritter Teil: Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer (§§ 43–56) ... 1870

Einleitung zu (2a) ... 1870

(2b)Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (AGB-WP) ... 1890

Einleitung zu (2b) ... 1890

III. Handelsregister ... 1898

(3)Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG): §§ 374–377, 380, 388–389, 392–395 ... 1898

Einleitung ... 1898

(4)Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (Handelsregisterverordnung – HRV) ... 1906

Einleitung ... 1906

IV. AGB und (nicht branchengebundene) Vertragsklauseln ... 1927

(5)§§ 305–310 BGB Abschnitt 2. Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ... 1927

Einleitung ... 1927

(6)Incoterms® 2020 und 2010 und andere Handelskaufklauseln ... 1936

(6a)Incoterms® 2020 ... 1936

A. Übersicht zu Incoterms® ... 1936

B. Offizieller Text zu Incoterms® 2020 ... 1939

(6b)Incoterms 2010 und andere Handelskaufklauseln ... 2030

A. Einleitung ... 2032

B. Offizieller Text der Incoterms® 2010 ... 2044

V. Bankgeschäfte (mit Börsen- und Kapitalmarktrecht) ... 2113

(7)Bankgeschäfte ... 2113

(8)Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken (AGB-Banken) ... 2338

Einleitung ... 2338

(9)Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB-Spark) ... 2410

Einleitung ... 2410

(10)Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots (AGBAnderkonten) ... 2430

Einleitung ... 2430

(10a)Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten und Gesellschaften von Rechtsanwälten ... 2434

(10b)Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Notaren ... 2439 XVI

(15)

(10c)Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Angehörigen der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und

wirtschafts- und steuerberatenden Berufe ... 2441

(10d)Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Patentanwälten und Gesellschaften von Patentanwälten ... 2442

(11)Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten- Akkreditive (ERA) ... 2444

(11a)Anhang zu den ERA 600 für die Vorlage elektronischer Dokumente (eUCP 2.0) ... 2498

(12)Einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI) ... 2504

Einleitung ... 2504

(12a)Anhang zu den ERI für die Vorlage elektronischer Dokumente (eURC 1.0) ... 2517

(13)Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz – DepotG) ... 2521

Einleitung ... 2521

(14)Börsengesetz (BörsG) ... 2558

Einleitung ... 2558

(15a)§§ 8–16 Wertpapierprospektgesetz (WpPG): (Börsen-) Prospekthaftung ... 2675

Einleitung ... 2676

§§ 8–16 ... 2678

(15b)§§ 20–22 Vermögensanlagegesetz (VermAnlG): (Verkaufs-) Prospekthaftung ... 2696

Einleitung ... 2696

§§ 20–22 ... 2697

(16)Insiderhandelsverbot und Ad-hoc-Publizität ... 2701

(16a)Art. 7–11, 14, 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR) ... 2702

Vorbemerkung ... 2702

Art. 7–11, 14, 17 ... 2705

(16b)Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz – WpHG) ... 2731

Vorbemerkung ... 2731

§§ 26, 27, 97, 98 ... 2731

VI. Transport (Fracht-, Speditions-, Lager- und andere Transportgeschäfte) ... 2740

(17)Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) ... 2740

Einleitung ... 2740

(18)Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen (ADSp) ... 2774

Einleitung ... 2774

Sachverzeichnis ... 2793

Inhaltsverzeichnis

XVII

Referenzen

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