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Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

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Academic year: 2022

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BPtK 

Klosterstraße 64, 10179 Berlin  Tel.: 030. 278 785 ‐ 0  Fax: 030. 278 785 ‐ 44  info@bptk.de  www.bptk.de 

Vorstand 

Dr. Dietrich Munz, Präsident  Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident  Dipl.‐Soz.päd. Peter Lehndorfer, Vizepräsident  Dr. Andrea Benecke 

Dipl.‐Psych. Wolfgang Schreck

Geschäftsführerin  Dr. Christina Tophoven 

Deutsche Apotheker‐ und Ärztebank  IBAN: DE60 3006 0601 0005 7872 62  BIC: DAAEDEDDXXX 

 

BPtK – Bundes Psychotherapeuten Kammer ∙ Klosterstraße 64 ∙ 10179 Berlin  

Herrn Bundesminister  Hermann Gröhe 

Bundesministerium für Gesundheit  Friedrichstr. 108 

10117 Berlin   

 

‐vorab per E‐Mail‐ 

11. April 2017   

Psychotherapeutische Honorare systematisch unterbewertet   

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister,   

wir wenden uns an Sie und wir wissen sehr wohl, dass Sie nicht für die fachliche, sondern nur für  die formale Prüfung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses zuständig sind. Aber  dessen Honorarbeschluss vom 29. März zur Vergütung hat in der Psychotherapeutenschaft für  erhebliche Empörung gesorgt. Die aus unserer Sicht falsche Einschätzung der neuen psychothe‐

rapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung ist für viele Psychotherapeutinnen und Psycho‐

therapeuten ein weiterer Beleg für die strukturelle Unterbewertung ihrer Leistungen. 

 

Psychotherapeuten  erbringen  hochqualifizierte  und  ‐intensive  Leistungen  und  erhalten  dafür  nicht  annähernd  eine  vergleichbare  Vergütung  wie  ihre  ärztlichen  Kollegen,  die  körperliche  Krankheiten behandeln. Sie verdienen gerade einmal die Hälfte des ärztlichen Durchschnittsein‐

kommens. Die Unterschiede wachsen Jahr für Jahr sogar noch weiter, weil sie so gut wie aus‐

schließlich zeitgebundene Gesprächsleistungen erbringen und abrechnen. Und jetzt werden die  neue psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung fachlich falsch bewertet und  schlechter vergütet als eine Behandlungsstunde in der Richtlinienpsychotherapie.  

 

Für viele meiner Kolleginnen und Kollegen kann es so nicht weitergehen. 

 

Wir sehen deshalb grundsätzlichen politischen Handlungsbedarf, damit Psychotherapeuten zu‐

künftig angemessen honoriert werden. Dazu sind aus unserer Sicht präzisere gesetzliche Vorga‐

ben  notwendig.  Der  Bewertungsausschuss  muss  eindeutige  Vorgaben  bekommen,  wann  und  nach welchen Kriterien er die Entwicklung der psychotherapeutischen Honorare überprüfen und  anpassen muss.  

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Wir senden Ihnen in der Anlage ein BPtK‐Faktenblatt zur psychotherapeutischen Vergütung, in  dem wir unsere Position ausführlich begründen. Wir hoffen, Sie damit darauf aufmerksam ma‐

chen zu können, dass die psychotherapeutischen Leistungen strukturell unterbewertet sind. Ge‐

sprächsleistungen für psychisch kranke Menschen müssen gerechter vergütet werden.  

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Dietrich Munz   

Anlage 

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