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N I E D E R S C H R I F T

zum öffentlichen Teil

der 51. Sitzung des Ortschaftsrates Schönfeld-Weißig (OSR SW/051/2018) am Montag, 28. Mai 2018,

19:30 Uhr

in der Verwaltungsstelle Schönfeld-Weißig, Ratssaal, 2. Etage, Raum 208/209, Bautzner Landstraße 291, 01328 Dresden

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Öffentlicher Teil der Sitzung:

Beginn: 19:30 Uhr

Ende: 22:05 Uhr

Nicht öffentlicher Teil der Sitzung:

Beginn: 22:06 Uhr

Ende: 22:08 Uhr

Anwesend:

Vorsitzende/Ortsvorsteherin Daniela Walter

Mitglied Liste CDU Hans-Jürgen Behr Bernd Forker Renate Franz Carsten Preussler Mario Quast Matthias Rath

Dr. Christian Schnoor Manuela Schreiter Holger Walzog

Mitglied Liste DIE LINKE Norbert Kunzmann

Mitglied Liste Bündnis 90/Die Grünen Manuela Schott

Reinhard Vetters

Mitglied Liste SPD Joachim Kubista

Mitglied Liste FDP Manfred Eckelt

Mitglied Liste Unabhängige Wählergemeinschaft Schönfelder Hochland Werner Friebel

Olaf Zeisig

Verwaltungsmitarbeiter Heike Krause

Protokollführerin Jenny Böttger

Abwesend:

Mitglied Liste CDU Bernd Jannasch

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T A G E S O R D N U N G

Öffentlich

1 Bericht der Ortsvorsteherin

2 Bürgerfragestunde

3 Einwendungen zur Niederschrift der 49. Sitzung vom 26.03.2018, Einwendungen zur Niederschrift der 50. Sitzung vom 23.04.2018

4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse der 50. Sitzung vom 23.04.2018

5 Vertagung vom 26.03.2018 - Projektvorstellung zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Heimatvereins Schönfelder Hochland für den Bau einer Scheune am Kleinbauernmuseum Reit- zendorf BE: Frau BMin Klepsch, Frau Angermann

5.1 Verwendung von Investitionsmitteln der Ortschaft Schönfeld- Weißig zur Traditions- und Heimatpflege - Vertagung vom 26.03.2018

V-SW0163/18 beschließend

5.2 Antrag des Heimatvereins Schönfelder Hochland e. V. auf Gewäh- rung einer Zuwendung vom 12.03.2018

A-SW0073/18 beschließend

6 Veränderungen im Investitionshaushalt 2018 des Brand- und Kata- strophenschutzamtes BE: Amtsleiter, Herr Rümpel

V2267/18 beratend

7 Integriertes Stadtentwicklungskonzept "Zukunft Dresden 2025+" - Fortschreibung 2017 BE: Frau Pilarski, Stadtplanungsamt

V2177/18 beratend

8 Einrichtung von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen") im Stadt- gebiet von Dresden

A0404/18 beratend

9 Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften vom 3.05.18 zur Beschlussempfehlung des OR SW49/01/2018 zur Abwägung des Planentwurfes des Flä- chennutzungsplanes 2018

V-SW0173/18 beschließend

10 Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächs- LadÖffG) - Behandlung im Ortschaftsrat

V-SW0170/18 beschließend

11 Antrag der ORe Frau Schott, Herr Kubista, Herr Kunzmann, Herr Vetters zur Verbesserung der Situation für Fußgänger im Bereich des Marktes in Schönfeld

A-SW0072/18 beratend

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12 Aufhebung und Neufassung eines Beschlusses zur Wartehalle in Cunnersdorf

V-SW0172/18 beschließend

13 Verwendung von Verfügungs- und Investitionsmitteln der Ortschaft Schönfeld-Weißig zur Traditions- und Heimatpflege

13.1 Verwendung von Verfügungsmitteln der Ortschaft Schönfeld- Weißig zur Traditions- und Heimatpflege

V-SW0171/18 beschließend

14 Informationen

Nicht öffentlich

15 Einwendungen zur Niederschrift der 50. Sitzung vom 23.04.2018

16 Beratung zu Grundstücksangelegenheiten

17 Sonstige Anfragen der Ortschaftsräte und Informationen

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öffentlich Einleitung

Die OVin, Daniela Walter, erklärt vor Eröffnung der Sitzung Folgendes:

Sie stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und der Ortschaftsrat mit 16 Mitgliedern beschlussfähig ist.

Die OVin fragt, ob es Anträge zur Tagesordnung gibt.

OR Kubista beantragt Rederecht für Herrn Schadt zum TOP 11. Es erfolgte die mehrheitliche Zustimmung.

Die OVin führt mit der Tagesordnung fort.

1 Bericht der Ortsvorsteherin

Baumaßnahmen:

Spiegelweg 81, 82 im OT Eschdorf

Die Baumaßnahme befindet sich in der Durchführung.

Voraussichtliches Bauende: 30. Juni 2018.

Straße des Friedens OT Pappritz

Asphalteinbau geplant 28.-30. Mai 2018

Weißiger Straße OT Schullwitz

Mit der Instandsetzung der Weißiger Straße von OA Schullwitz bis zur Kreuzung Am Säge- werk/Pillnitzer Straße wurde am 22. Mai 2018 begonnen.

Bergstraße OT Weißig

Am 4. Juni 2018 wird die Fa. Teichmann mit dem grundhaften Ausbau der Bergstraße im OT Weißig von Am Hermsberg bis Bebauungsende beginnen.

Der Fertigstellungstermin ist für Ende November 2019 geplant.

OT Weißig

Ab 1. Juni 2018 wird der Verbindungsweg von Weißig, Bahnhofstraße (Werkstatt Ull- rich/Autoservice Roch) nach Oberbühlau nicht mehr durchgängig begehbar sein. Der Eigentü- mer des Flurstückes 367/2 der Gemarkung Weißig muss zur Sicherung seines Betriebsgeländes die Weiterführung des Weges über sein Grundstück unterbinden.

Bei dem Weg handelt es sich um einen Weg, der über private Grundstücke verläuft und nicht öffentlich gewidmet ist.

Im Zusammenhang mit der Fortführung der Baumaßnahme Offenlegung des Wiesengrabens Ost wird eine neue Wegeverbindung zwischen der BayWa und dem Autoservice Roch geschaffen.

Dieser Weg dient der Unterhaltung des Gewässers, ist für die Allgemeinheit jedoch frei zugäng- lich. Die Unterhaltungswege werden nicht öffentlich gewidmet.

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Die offene Badestelle in Weißig wurde eröffnet. Es gibt einen neuen Spielplatz, Rollrasen und Drainagen wurden eingebaut. Dies sei positiv, jedoch habe man im Nichtschwimmerbereich 30 cm und im Schwimmerbereich nur 50 cm Wasser. In der letzten Aufsichtsratssitzung habe man mit der Bäder GmbH zum Thema gesprochen. Momentan sehe man nur einen Zusammenhang mit der Baumaßnahme. Herr Waurick habe es zur OR-Sitzung im Januar dargestellt, dass der Durchstich durch die B6 notwendig sei, um die Wasserzuführung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sei die Baumaßnahme an der B6 durchzuführen, man werde Druck machen, dass dies zügig erfolgt. Auch zum Verbindungsweg, wo es eine Beschlussfassung des OR gebe, dass dieser im Zusammenhang mit der Baumaßnahme als Rad- und Wanderweg zur Verfügung stehe.

es fanden folgende Veranstaltungen in der Ortschaft statt:

29.04.2018, FFW Pappritz - Tag der offenen Tür 30.04.2018, FFW Pappritz - Hexenfeuer

30.04.2018, Bürgervereinigung Schullwitz - Hexenfeuer

01.05.2018, 30. Familiensportfest der Ortschaft Schönfeld-Weißig gemeinsam mit der SG Weißig

& der 7. Radio Dresden Fußball-Nachwuchstag 05.05.2018, Pappritzer Frühlingsfest

es finden statt:

26.05.2018, 26. Farmgeburtstag und Schafschur / Kinder- und Jugendfarm "Spielwiese"

02.06.2018, 31. Kinderfest in Zaschendorf

30.06.2018, Museumsnacht / Kleinbauernmuseum Reitzendorf

16.-17.06., 24. Dorf- u. Kinderfest und die 13. Teichmeisterschaft in Schullwitz

2 Bürgerfragestunde

Herr Pitt fragt zum TOP 9 – „Behandlung Bauausschuss“ habe er den Beschlussvorschlag im Ratsinformationssystem dazu gelesen. Dort werde mehr Bezug genommen, auf die Vorhaben, welche aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgegliedert werden müssen oder sollen. Nach der Eigliederungsvereinbarung gebe es jedoch andere Verfahren, welche so nicht betroffen sei- en. Er möchte wissen, ob diese in einem anderen TOP oder später mit behandelt werden.

Die OVin antwortet, man werde dies später im TOP 9 erläutern.

3 Einwendungen zur Niederschrift der 49. Sitzung vom 26.03.2018, Einwendungen zur Niederschrift der 50. Sitzung vom 23.04.2018

Es gab keine Einwendungen zu den Niederschriften.

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4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse der 50. Sitzung vom 23.04.2018

B E S C H L U S S E M P F E H L U N G des Ortschaftsrates Schönfeld-Weißig (OSR SW/050/2018) Beschluss SW50/16/2018

über: Besetzung der Stelle Verwaltungsstellenleiter/-in der Ortschaft Schönfeld-Weißig Abstimmung: Zustimmung Ja 10 Nein 0 Enthaltung 3 Befangen 0

5 Vertagung vom 26.03.2018 - Projektvorstellung zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Heimatvereins Schönfelder Hochland für den Bau einer Scheune am Kleinbauernmuseum Reitzendorf BE: Frau BMin Klepsch, Frau Angermann

Die OVin begrüßt die Bürgermeisterin für Kultur, Frau Klepsch, sowie den Abteilungsleiter des Kulturamtes, Herrn Strauch und bittet auch die Vereinsvorsitzende Frau Angermann nach vorn.

Frau BMin Klepsch bedankt sich für die Einladung. Sie erklärt, dass es ihr ein wichtiges Anliegen sei, für dieses Projekt zu werben. Das Kleinbauernmuseum Reitzendorf (KBM) in der Träger- schaft des Heimatvereins Schönfelder Hochland e. V. sei hier jedem bekannt und seit der Ein- gemeindung 1999 habe sich die Landeshauptstadt Dresden (LH DD) mit der Ortschaft (OS) über viele Vorhaben verständigt. Im Zuge der Eingemeindung sei auch das KBM und das Grundstück in das Eigentum der LH DD übergegangen. Aus Sicht der Kulturverwaltung handelt es sich hier um ein Angebot, welches inzwischen eine stadtweite Funktion habe und würde Wissen vermit- teln über die Geschichte der Landwirtschaft hier und in der Region Dresden. Aus diesem Grund fördert dies die LH DD jedes Jahr aus der kommunalen Kulturförderung. Um dauerhaft eine gute Arbeit gewähren zu können, bedürfe es einiger Investitionen, auch bei etablierten Einrichtun- gen. Der Verein habe im Frühjahr einen Antrag auf Förderung aus Mitteln der OS gestellt, dem vorausgegangen sei ein mehrjähriger Planungsprozess für den Anbau einer Scheune auf dem Gelände. Die vorhandenen Bauernhäuser mit Anbau seien bei den Besuchen von Schulklassen in der Regel mit 28 Schülern für Gruppenarbeiten nicht mehr ausreichend. Daher habe sich der Verein vor fünf Jahren bereits für einen Anbau ausgesprochen. Ebenfalls vor fünf Jahren habe der Verein den Sächsischen Museumspreis der Staatsministerin für Kunst und Wissenschaft er- halten. Das Preisgeld von 5.000 Euro sei damals in erste Planungen investiert worden. Man wol- le nun dem Baubürgermeister sowie dem Finanzbürgermeister das Vorhaben als Investitions- vorhaben für den nächsten Doppelhaushalt vorschlagen, was jedoch die Unterstützung aus der OS voraussetzen würde. Es gehe für den OR um eine anteilige Finanzierung, damit die entspre- chende Erweiterung des Museums realisiert werden könne. Frau Angermann wird nun die ge- nauere Planung vorstellen.

Frau Angermann bedankt sich für die einführenden Worte. Das Projekt ist den OR bekannt und wurde im Frühjahr 2016 bereits vorgestellt. Damals hatte man vereinbart, dass man im Septem- ber 2016, nach der Sommerpause, das Vorhaben vorstelle. Das KBM befindet sich direkt im Kreuzungsbereich an der Schullwitzer Straße in Reitzendorf. Der kleine Dreiseitenhof sei orts- bildprägend für das kleine Ortszentrum. Eines der größten Hauptthemen sei die Projektarbeit mit Kindern, welche man seit Mitte der Neunziger Jahre durchführe. Die Besucherzahlen steigen

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stetig an. Man habe sich vor allem durch die Schülerprojekte einen guten Platz in der LH DD er- worben. Da die Räumlichkeiten im Museum sehr begrenzt sind und die Schulklassen immer grö- ßer werden, habe man nur noch die Möglichkeit auf der Tenne Projekte mit Kindern zu machen oder in den beiden Räumen im Auszugshaus, welche sehr klein seien. Daher habe man sich dazu entschlossen, das Preisgeld für eine Vorplanung einzusetzen. Auf dem zweiten Flurstück 114/1, welches die LH DD vor ca. 15 Jahren dazugekauft habe, eine Scheune zu errichten. Diese soll in einer Flucht zwischen dem ehem. Holzhaus (oben am Berg) und der bisherigen Scheune, giebel- seitig zur Straße, gebaut und durch zwei Tore erschlossen werden. Frau Angermann zeigt die Pläne. Der geplante Anbau an die Scheune soll dafür genutzt werden, um die Elektroanschlüsse unterzubringen, sowie das notwendige pädagogische Material zu lagern. Geplant sei eine kleine mobile Bühne, jedoch keine Trennwände in der Scheune. In den Museumsräumen könnte man besser arbeiten, wenn es die Scheune gibt. Es wäre auch ein großer Vorteil, in einem großen Raum mit einer Gruppe arbeiten zu können. Die Finanzierung sei so vorgesehen: 262 TEUR be- tragen die Gesamtkosten. Fördermittel vom Kulturraum Dresden seien 26.200 Euro eingeplant.

Durch das SMWK eine Förderung 131 TEUR (50 %), Eigenmittel und Spenden 54.800 TEUR. 50 TEUR seien aus Mitteln der OS beantragt, auf zwei Jahre gesplittet. Sie bittet den OR dem Pro- jekt zuzustimmen, da man für den Unterricht in den Schulen aus der Umgebung sowie stadtweit sich einen Namen gemacht habe. Bei der letzten Vorstellung habe es eine Frage bezüglich einer notwendigen Heizung gegeben. Dies habe man nicht in die Planung mit aufgenommen, da man aus der Erfahrung heraus festgestellt habe, dass die Lehrpläne der Grundschulen zeitlich so aus- gerichtet seien, dass die Themen, welche man bereithalte, erst im April beginnen und im Späth- erbst enden würden. Die letzten Projekte seien zwar in der Adventszeit einzelne Veranstaltun- gen jedoch könne man sich dort weiterbehelfen. Von den Betriebskosten sei somit nicht zu er- warten, dass diese ansteigen.

ORin Franz ab 19:52 Uhr anwesend.

Die OVin erklärt, damals sei die Gesamtfinanzierung noch nicht gesichert gewesen und das Thema der Bauherrenträgerschaft sei ungeklärt gewesen. Das Eigentum befindet sich bei der LH DD, jedoch soll die Antragstellung beim Verein laufen, sie bittet Herrn Strauch dies zu erläutern.

Herr Strauch antwortet, das Grundstück befinde sich im Eigentum der LH DD. Das Amt für Kultur und Denkmalschutz macht sich dafür stark und habe deshalb beim Freistaat Sachsen über das Kulturraumgesetz, die bereits erwähnten Strukturmittel beantragen können. Über den Sächsi- schen Museumspreis habe man eine sehr starke Argumentation. Man rechne daher mit 130 TEUR des Freistaates als Finanzierungsanteil. Das Amt selbst sei mit 10% an der Finanzierung beteiligt und man wolle dann, wenn es ein klares Bekenntnis der Ortschaft gibt, über das Bau- amt/Liegenschaftsverwaltung gemeinsam mit dem Verein die Planung voranbringen um die An- tragstellung im Herbst d. J. für die Mittel des Jahres 2019 vorzubereiten. Im Frühjahr n. J. erwar- te man die Entscheidung des SMWK. Wenn der OR sich dafür stark mache, habe man für die Umsetzung der Planung zwei Jahre, so dass die Stadt den Anteil gut erbringen könne, welcher noch offen sei.

Die OVin fragt, ob es sich bei den 50 TEUR um Eigenmittelersatz für den Verein handeln würde.

Herr Strauch verneint dies. 50 TEUR seien beim OR beantragt, 130 TEUR werden beim Freistaat Sachsen über Strukturmittel beantragt, 26.000 Euro wird das Amt für Kultur und Denkmalschutz bereitstellen, als Kulturraumeigenanteil, und die Differenz werde gemeinsam mit dem Verein,

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nach Prüfung der Gesamtsituation und einer weiteren Planungsrunde – wenn der OR sich stark mache und den Eigenanteil dazugebe – stehe man dem Vorhaben positiv gegenüber.

OR Eckelt erklärt, er sei erstaunt, über den Mut, ein historisches Ensemble mit etwas Modernis- tischem zu paaren. Er würde sich dies nicht trauen aber er sei kein Denkmalpfleger. Für ihn pas- se die Scheune nicht hinein und zerstöre die gesamte Idee des Kleinbauernmuseums (KBM).

Frau BMin Klepsch stellt klar, was den Denkmalschutz betreffe, habe man wie bei vielen histori- schen Gebäuden, einen Abwägungsprozess zwischen der Wahrung des baukulturellen Erbes und Anforderungen an Funktionalität in der Gegenwart. Was die Untere Denkmalbehörde betreffe, welche auch im GB Kultur eingeordnet sei, könne sie versichern, dass man bereits vor zwei Jah- ren Gespräche geführt habe, die Planung sei bei der Abt. Denkmalpflege vorgestellt worden und man habe einen Kompromiss gefunden, dem die Denkmalpflege zustimmen könne.

OR Eckelt erklärt, die Idee des KBM rühre aus der Identifizierung der alten Lebens- und Arbeits- bedingungen der Landarbeiter und dies müsse gegenüber den Kindern und Besuchern widerge- spiegelt werden. Selbst wenn eine andere Idee dahinterstehe, gehe dies verloren. Er habe selbst Architektur unterrichtet. Dies könne man nicht verantworten und er bittet die OR darum, gegen dieses Projekt zu stimmen.

OR Behr erklärt gegenüber Frau BMin Klepsch, dass die OS Schönfeld-Weißig den Verein jährlich mit einer angemessenen Summe (12.500 Euro) unterstütze. Man sei sehr mit der Arbeit des KBM zufrieden und möchte eine angemessene Lösung finden und freue sich genauso über die Auszeichnung, welche die Ehrenamtlichen auch verdient hätten. Als der Verein, im Zusammen- hang mit dem Umbau des KBM, im gegenüberliegenden Gebäude (ehemaliges Kulturhaus bzw.

Gasthof) mit ABM-Kräften tätig war, habe man damals darauf hingewiesen, zu überlegen, wie man dieses Gebäude mit einbeziehen könne. Die Gemeinde Schönfeld-Weißig habe damals beim Verkauf der WOBA an die GAGFAH den BM Vorjohann darauf hingewiesen, dass bestimm- te Objekte im Schönfelder Hochland im Eigentum der Stadt verbleiben sollen. Dies habe Herr Vorjohann dem OR schriftlich versprochen und doch verkauft. Nun stehe in unmittelbarer Nähe des KBM ein Gebäude, welches immer mehr verfalle. Daher der Gedanke, das Gebäude zu sa- nieren, statt eine Scheune zu bauen, da man dadurch mehr Möglichkeiten habe. Man solle dar- über nachdenken, den Oberbürgermeister zu beauftragen, das Grundstück zurück zu erwerben und das Gebäude zu sanieren. Der Verein mache dann ein Konzept, wie er das Objekt dann nut- zen könne und er könne sich nicht vorstellen, dass das SMWK seine Förderung dann zurückzie- hen würde, da die Gebäudesubstanz erhalten werde und es dem Ort guttue. Da es sich um ein massives Gebäude handelt, habe man auch im Winter mehr Möglichkeiten. Es sei angebracht, dafür mehr zu investieren, bzw. die Stadt in die Verantwortung zu nehmen, da sie etwas ver- kauft habe, was sie nicht durfte. Er schlage daher vor, den Auftrag zu erteilen, mit dem Eigen- tümer zu sprechen und dass sich der OR gemeinsam mit dem Verein das Objekt anschaue. Der Verein mache dann eine Studie und bringt dies zu Papier, danach werde das Vorhaben eine Zu- stimmung im OR finden. Der Ort und das KBM liegen dem OR am Herzen und man möchte es gern unterstützen, ein Neubau würde im Winter trotzdem Betriebskosten verursachen, man könne dies nicht dem Frost überlassen. Man habe noch etwas Zeit und der Verein könne dar- über nachdenken. Dann bringe man es erneut auf die Tagesordnung des OR und es sei eine Be- wertung da. Wenn dies nicht funktioniere, müsse es Alternativen geben.

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OR Dr. Schnoor fragt, wie weit das Einvernehmen mit dem SMWK gediehen sei, denn darauf beruhe der Antrag. Bei einem Kostenvergleich solle man in Rechnung stellen, dass diese Kosten- aufstellung schon zwei Jahre alt sei und die Baupreise stark gestiegen seien. Dies müsse realis- tisch bewertet werden, wenn man vergleiche, was kostet die Sanierung oder Ertüchtigung des vorhandenen Gebäudes mit den Kosten, welche hier veranschlagt seien. Im Übrigen sei es er- freulich und eine völlige Ausnahme, wenn die Stadt initiativ im Hochland etwas auf die Beine stellen wolle.

OR Friebel kommt auf die Kosten von 262 TEUR zu sprechen. Er findet den Vorschlag von Herrn Behr sehr mutig und richtungsweisend. Man habe in Schönfeld eine neue Schule gebaut und in den Projektgruppen eine Ballung. Wenn der ehemalige Gasthof Reitzendorf, welcher sich neben dem KBM befindet saniert werde, könne man dies als ein Ensemble zusammenfassen und dies wäre etwas echt Dörfliches. Es dürfe nicht das Gleiche passieren wie in Borsberg, dass mitten in Borsberg ein Palazzo errichtet werde und der dörfliche Charakter zerstört sei. Man habe als OR eine Verantwortung. Veränderungen seien nicht immer zum Guten. Das Konzept müsse über- dacht werden und mit dem alten Gebäude könne man mit 262 TEUR allerhand anfangen. Die Verantwortlichen müssen prüfen, ob es möglich sei. Er halte es für den falschen Weg, an der Scheune festzuhalten.

OR Walzog erklärt, er schätze sehr was Frau Angermann und ihr Verein für das KBM geleistet hätten. Trotzdem halte er den Vorschlag den Alten Gasthof zu sanieren, für sinnvoll. Eine nicht beheizte Scheune in der die Projekte stattfinden würden, wo man mit Elektroheizungen heizen müsse oder Brandsätze reinstelle, sei der falsche Weg. Er möchte wissen, ob Sanitärbereiche vorgesehen sind, da es ein Problem sei, dass die jetzt vorhandenen Bereiche ausreichen.

Frau BMin Klepsch dankt für die vielen Rückmeldungen und freut sich zu hören, dass man für den Erhalt des dörflichen Lebens kämpfe. Jedoch müsse sie den Verein in Schutz nehmen, wenn Alternativen in Diskussion gebracht werden. Der Verein habe in Kenntnis der Haushaltsdiskussi- on in der LH DD, sich für eine sehr bescheidene und realistische Variante entschieden, mit der Option – Bespielung April bis Oktober – wenn der Hauptteil der Besucher ins Museum kommt.

Somit eine Variante, welche kostenseitig als auch personell durch einen kleinen Verein zu ver- antworten ist. Andere Varianten könne man prüfen, jedoch erfahrungsgemäß müsse man davon ausgehen, dass 260 TEUR nicht ausreichen, um einen ehemaligen Gasthof zu ertüchtigen. Dort sei man schnell bei Kosten von 500 TEUR bis zu 2 Mio. Euro. Sie wirbt dafür, dass sich die Ort- schaft grundsätzlich positiv zum Vorhaben verhält. Aus den Wortmeldungen konnte sie ent- nehmen, dass man möchte, dass es am KBM vorangehe, um damit das Gemeinwesen in der Ort- schaft zu stärken. Dass man einen Prüfauftrag an die Stadt mitgeben könne, andere Liegen- schaften auf Erwerb/Ertüchtigung zu prüfen, sei selbstverständlich legitim. Sie habe jedoch die Sorge, dass das eigentliche Ansinnen des Vereins, die Idee sei bereits vier Jahre alt, so weit in die Zukunft verzögert werde, dass der Verein auch die nächsten fünf Jahre ohne einen geeigne- ten großen Raum für die Gruppenarbeit dastehe. D. h. dann, dass selbst das Preisgeld für die Planungskosten „versenkt“ wurde, da nichts passiert sei. Der OR müsse diese Abwägung treffen.

Von der Seite der Kulturverwaltung und des Vereins wünsche man sich, dass es einen Schritt nach vorn gehe, damit man dem wachsenden Bedarf an Kindern und Jugendlichen gerecht wer- den könne.

Frau Angermann ergänzt, der OR könne sich gern wünschen, dass das Gebäude zurückgekauft werde, jedoch sei dies in Privateigentum und ob es für einen Verkauf zur Verfügung stehe, wisse

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niemand der Anwesenden. Die Dauer der Umsetzung des Projektes sei somit sehr fragwürdig.

Aus eigener Erfahrung gehe sie davon aus, dass die Sanierung des ehem. Gasthofes zwischen 2,5 bis 3 Millionen Euro kosten würde. Sie hätte es nicht gewagt, einen Antrag bei der Stadt für solch ein großes Projekt zu stellen und den OR zu fragen, ob dieser es mitfinanzieren würde.

Man habe auch sehr lange überlegt, welche Größenordnung der nächstmögliche Schritt sein könne. Man halte eine Scheune, mit den zur Verfügung stehenden Quadratmetern, für die beste Lösung. Im ehem. Gasthof hätte man ca. 300 qm Nutzfläche zur Verfügung, dies übersteige die Möglichkeiten des Vereins, welcher ehrenamtlich geführt werde. Sie bittet die OR über den vor- liegenden Antrag zu diskutieren, man habe sich viele Gedanken gemacht und viel Zeit investiert.

Die OVin spricht Frau Angermann zu den zwei Beträgen von je 25.000 Euro in 2019 und 2020 an.

Man sei davon ausgegangen, dass die Finanzierung weitestgehend gesichert sei. Habe sie es richtig verstanden, dass die Antragstellung noch nicht erfolgt sei und das der OR der erste Geld- geber sei.

Frau Angermann antwortet, der OR sei die entscheidende Stelle für einen Grundsatzbeschluss.

Bereits vor zwei Jahren habe man das Projekt vorgestellt. Damals sei das Ansinnen nicht der direkte Fördermittelantrag gewesen, sondern nur der Grundsatzbeschluss der Ortschaft, dass diese das Projekt unterstütze. Damit hätte man Planungs- und Verhandlungssicherheit für ande- re Behörden gehabt. Dies sei leider nicht erfolgt. Nach mehreren Beratungen habe man jetzt den konkreten Antrag gestellt. Die Finanzierung der Ortschaft sei der erste Meilenstein, auf was alles aufbauen würde.

OR Behr spricht Frau BMin Klepsch an, dass man auch wolle, dass es vorangehe. Man bleibe jedoch auch dran, anders als in der Stadt. Dass diese Situation entstanden sei, liege an der Stadt, welche ein Grundstück verkauft habe, welches die Gemeinde behalten wollte. In den letzten Jahren sei nichts am Gebäude gemacht worden. Um wie viel Geld man für eine Ertüchtigung spreche, könne man nur vermuten. Das man als OR bereit sei, dass Objekt in den Zustand zu bringen, dass der Verein darin arbeiten könne – dieser müsse nicht alle 300 qm selbst nutzen – der untere Teil, den Frau Angermann kenne, sei relativ schnell zu bekommen. Das Anliegen sei, dass die Alternative, welche gegeben sei, da sie unmittelbar vom KBM gegenüberliege, und das Ortsbild unterstütze – lohne sich eine Umsetzung. Die Projektantin, Frau Knüpfer, habe damals auch die Erhaltungssatzung für Reitzendorf gemacht. Nachdem man den jetzigen Eigentümer kontaktiert habe und gesehen habe, wie es von Innen aussehe und man dann einschätze, eine Sanierung würde sich nicht lohnen, dann müsse man trotzdem überlegen, dass das Objekt im Ort erhalten bleibe. Bis 1999 galt man als ländlicher Raum und habe keine Probleme gehabt. Die Zeit laufe nicht unmittelbar davon, man habe noch einige Sitzungen. Bis dahin könne man die finanziellen und rechtlichen Dinge klären und dann könne man eine Entscheidung treffen, wel- che nachhaltig sei.

ORin Schott erklärt, die bisherige Diskussion stimme sie sehr nachdenklich. Es werden Argu- mente angebracht, welche dazu dienen, eine Verhinderung zu begründen. Den Vorschlag von OR Behr, welchen er bereits zur letzten OR-Sitzung machte, diese Immobilie in Reitzendorf ins Spiel zu bringen, sei geeignet, das Projekt zu verhindern. Im späten Stadium der Planung jetzt ein Verhinderungsintrument zu bringen - hier würden kommunale Ortschaftsinteressen ver- quickt mit Vereinsinteressen – dies halte sie für unzulässig. Frau Angermann habe auch darauf hingewiesen, dass solch eine Immobilie den Verein überfordern würde, man habe in der Ort- schaft mehrere Beispiele, wo Vereine überfordert seien mit solchen Lasten. Sie warne daher

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davor, den ehemaligen Gasthof im Zentrum von Reitzendorf ins Spiel zu bringen und möglich- erweise dem Verein überzuhelfen. Diesen Antrag habe der Verein nicht gestellt. Es gehe im An- trag um eine Scheune, worüber man bereits vor zwei Jahren ausführlich diskutiert habe. Auch OR Eckelt bringe jetzt Denkmalschutzbelange vor, obwohl Frau BMin Klepsch erklärt habe, dass ein Abwägungsprozess stattfand. Sie sehe das KBM mit einem klaren Bildungsauftrag, welches in die Zukunft gerichtet sei. Frau Angermann habe dargestellt, dass die Räumlichkeiten, welche auch Herr Eckelt sehr genau kenne, um eine Klasse mit 28 Kindern mit Betreuungspersonal auf- zunehmen, fehlen. Es sei nachvollziehbar, dass man auf eine Heizung verzichten wolle, da dies immense Investitionskosten nach sich ziehe. Man müsse anerkennen, dass der Verein mitdenke, im Sinne der öffentlichen Hand. Wenn der OR dem Antrag heute nicht zustimme, werde offen- kundig, dass man eine Sache vertage, und zwar so, dass eine Finanzierung für 2019/2020 nicht mehr möglich sein werde und der Verein die 5.000 Euro Preisgeld in „die Esse schreiben darf und muss“, da der OR sich nicht für das KBM bekennen wolle. Dies sei ein sehr fatales Signal. Sie gebe Brief und Siegel dafür, dass dies skandalisiert werde. Es rege sie sehr auf, was man hier erlebe. Es komme extra die Bürgermeisterin in die Ortschaft und Herr Strauch als Abteilungslei- ter des Kulturamtes, um noch einmal die Finanzen zu erklären und zum zweiten Mal Frau An- germann. Die Diskussion sei mehr als peinlich. Sie möchte die OR dringend bitten, sich dies ganz genau zu überlegen. Es könne auch als Appell aufgefasst werden, dass man sich diese Peinlich- keit erspare.

Die OVin erklärt, man sei nun nahtlos in den TOP 5.1 übergegangen.

5.1 Verwendung von Investitionsmitteln der Ortschaft Schönfeld- Weißig zur Traditions- und Heimatpflege - Vertagung vom 26.03.2018

V-SW0163/18 beschließend

OR Dr. Schnoor kommt auf den Appell von ORin Schott zurück. Diese Emotionalisierung würde nichts bringen, dies verwundert. Man denke gerade nach und man sei nicht gezwungen, nur, weil eine Bürgermeisterin einen anderen Vorschlag anbringe, diesem zu folgen. Die Finanzie- rung für 2019 sei noch völlig ungesichert, hier seien über 54 TEUR an Spenden veranschlagt, wo die herkommen sollen, sei etwas Seltenes, dass ein Verein eine solche Summe an Spenden ein- werbe. Man müsse sich überlegen, ob man nicht die Möglichkeit nutzen sollte, eine Ruine wel- che bereits entstehe, verhindern sollte. Bevor man neu baut, sollte man Vorhandenes sanieren, wenn es nicht abgerissen werden soll. Man überlege sehr gründlich und nicht aufgrund von eins, zwei Dienstreisen.

OR Kunzmann möchte zum Thema Finanzierung sagen, dass immer einer der Erste sein müsse, der zustimme. Man müsse davon ausgehen, wenn das SMWK nicht zustimme oder die Spenden nicht zusammenkommen, werde nicht gebaut und das Geld sei nicht weg. Der OR solle ein Zei- chen setzen, dass man dafür sei, dann werden die anderen auch ihre Zustimmung geben kön- nen. Wenn Frau Angermann sage, dass das Objekt des ehem. Gasthofes zu groß sei, sollte man dies akzeptieren und nicht dem Verein ein Objekt überhelfen, welches der Verein nicht mittra- gen könne. Dies habe nichts damit zu tun, dass man nicht darüber nachdenken sollte, was aus dem Objekt werde. Mit 260 TEUR komme man nicht weit, selbst wenn Herr Behr sage, man könne erst mal im Untergeschoss anfangen, einer müsse die Gesamthoheit besitzen und wer soll dies sein, wenn es nicht der Verein wäre.

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Die OVin weist darauf hin, die Stadt sei momentan die Verwaltung, welche den Wunsch habe, die Investition im Haushalt 2019/20 unterzubringen. Die Abstimmung darüber, ob dies gefördert werde oder im Haushaltsplan verankert werde, obliege dem Stadtrat. Eine Beschlussfassung sei erst im November d. J. zu erwarten.

OR Rath weist ebenfalls auf die akuten Erhöhungen der Baupreise hin. Es sei sinnvoll sich dar- über Gedanken zu machen, wer die Differenz zahlt. Rein bauphysikalisch müsse in der Scheune eine Heizung rein. Wenn man im Winter alle drei Wochen heize, bringe man so viel Feuchtigkeit hinein, dass Bauschäden vorprogrammiert seien. Er als Baufirmeninhaber, habe darin Erfahrung.

Auch wenn Frau Angermann dies nicht glauben wolle, werde sie in drei Jahren Geld für eine Sanierung der Scheune benötigen, da man Schimmel drin habe. Wenn Kinder dann in der Scheune seien, sei der Ruf ruiniert.

Frau BMin Klepsch möchte zu den zeitlichen Abläufen deutlich machen, dass sie sich ein positi- ves Bekenntnis des OR wünsche, zur grundsätzlichen Frage. Das ermöglicht, auch mit dem SMWK über eine Förderung erfolgreich zu sprechen. Das sich der Baupreisindex nach oben ent- wickelt habe, sei richtig, jedoch sei es besser, dies im Nachgang zu klären, wenn es überhaupt ein bekundetes Interesse gibt, welches aussagt, man wolle diese Variante, diese Option für die Ortschaft prüfen. Denn dann könne das zuständige Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung entsprechende Nachberechnungen anstellen. Nun sei es so, dass der Verein, ohne weitere Mit- tel dafür zu haben, nochmal ein Architekturbüro beauftragen müsste, welches auch wieder Geld koste. Die Grundsatzfrage sei, will sich die Landeshauptstadt bzw. die Ortschaft an dieser Stelle engagieren und eine Verbesserung der Bedingungen herbeiführen oder nicht. Sie fragt Herrn Behr, ob sie es richtig verstanden habe, dass er den Verein dafür in Haftung nehmen wolle, für Verwaltungsversagen an anderer Stelle. Man könne nicht den Verein verantwortlich machen, dass eine Liegenschaft in seiner Zeit als Ortsvorsteher veräußert wurde, welche er gern behalten hätte.

OR Behr antwortet, dies habe er nicht gesagt. Er habe gesagt, die Stadt solle etwas gut machen.

OR Dr. Schnoor ruft rein, die Stadt wolle man haftbar machen.

OR Behr erklärt, er wolle einen Antrag stellen, damit jetzt nicht weiter diskutiert werde und es nicht falsch ankomme: Als OR unterstütze man das Vorhaben des Heimatvereins Schönfelder Hochland e. V.. Alternativ zum jetzigen KBM wolle man eine Lösung finden, bei der das Konzept des Vereins erweitert werden könne und die Veranstaltungen anspruchsvoller durchgeführt werden können. Jedoch sei zu prüfen, inwieweit es möglich ist, dass gegenüberliegende Gebäu- de in die Erweiterung mit einzubeziehen. D. h. nicht, dass der Verein das gesamte Gebäude „an die Backe gedrückt bekomme“. Es sei ein städtisches Gebäude, wenn es die Stadt kaufe. Dann miete der Verein den Teil, welchen er tatsächlich nutze, an. Man solle eine Frist setzen, bis wann man die Prüfung in Auftrag gebe. Alle müssen sich bemühen und man müsse mit Herrn Dr. Lames und dem Eigentümer sprechen und u. U. das Objekt nur teilweise nutzen. Wie Herr Eckelt richtig sagte, sei es möglich, Andere in die Nutzung des Hauses mit einzubinden. Die Flä- che, die geplant sei, mit einem nicht unerheblichen Kostenaufwand, könne man mit wenig Auf- wand auf der anderen Seite in das Gebäude reinbekommen. Das Thema Sanitäranlagen sei da- mit auch besser geregelt als es momentan im KBM der Fall sei.

(14)

OR Kubista ist erstaunt darüber, dass der Antrag des Vereins hergenommen werde, zwar ge- schickt aber durchsichtig versucht werde, das Projekt zu verhindern. Was Herr Behr sagte, dass geprüft werden soll, ob man ein anderes Gebäude heranziehen könne, stehe nicht im Antrag.

Der Antrag beziehe sich auf den Neubau einer Projektscheune zur museumspädagogischen Ar- beit in Reitzendorf. Es mag sinnvoll sein, dass das Gebäude wieder in städtische Hand komme, jedoch dürfe man dies jetzt nicht dem Heimatverein überstülpen. Er erinnert daran, wie Frau Schott bereits zutreffend klarstellte, was in der Verantwortung von OR Herrn Behr den Vereinen bereits übergestülpt wurde und welche Beträge man an Vereine jedes Jahr ausreiche, damit diese überhaupt überlebensfähig seien, nur damit Objekte finanziert werden, dass solle man gerade nicht tun und deshalb werbe er dafür, dem Antrag des Vereins zuzustimmen, um ihm die Perspektive zu geben, dass dies gebaut werden könne.

OR Dr. Schnoor weist diese Aussage entschieden zurück, dass man durchsichtige Absichten ver- schleiern würde. Solch Unterstellungen könne Herr Kubista als Vorsitzender Richter nicht ohne Weiteres einem Angeklagten aufbrummen. Hier gehe es um einen Antrag und da habe man das gute Recht einen Alternativantrag zu stellen, der habe nichts mit Überstülpen zu tun. Man habe darüber zu entscheiden, ob man 50 TEUR bedingt zusage oder ob man stattdessen eine andere Konzeption entwickle bzw. anstrebe. Dies solle geprüft werden, da man eine Idee habe und weil man bereits Räumlichkeiten habe, welche man öffentlich nutzen könne - in qualifizierter Weise (siehe Heizung, Sanitäranlagen, evtl. sei es baurechtlich gar nicht zulässig). Man bevorzuge eine etwas größere Lösung, dies habe nichts damit zu tun, dass man Jemandem etwas überstülpen wolle. Man wolle eine Konzeption entwickeln, prüfen und sondieren, inwieweit dies möglich sei.

Wie Frau ORin Schott bereits angedroht habe, einen Skandal vorzuhalten oder böse Absichten zu unterstellen, wenn man eine sinnvolle Lösung anstrebe, sei schlicht unverschämt aber nicht unbedingt überraschend. Er liest den möglichen Alternativantrag vor:

„Der OR unterstützt das Bestreben des Vereins usw. zusätzliche Räumlichkeiten für seine päda- gogische Arbeit nutzen zu können. Der OR strebt an, dass eine Lösung für dieses Bestreben mit- tels einer teilweisen Nutzung des gegenüberliegenden Gebäudes „Oberer Gasthof“ nach dessen Sanierung gefunden wird und er erklärt seine Absicht, ggf. ein solches Vorhaben finanziell zu fördern.“

Die OVin erklärt zum Grundsätzlichen, man habe einen Antrag des Heimatvereins vorliegen.

Nun habe man die Möglichkeit, diesem Antrag zuzustimmen oder diesen abzulehnen oder zuzu- stimmen mit Auflagen bzw. abzulehnen mit dem Hinweis, was man ggf. stattdessen machen könne. So wie der Antrag jetzt von OR Dr. Schnoor formuliert wurde, könne dieser nicht als ge- sonderter Antrag behandelt werden.

OR Walzog erklärt, wenn jetzt über den Antrag des Heimatvereins abgestimmt werde, könne er diesem nicht zustimmen, da er dies so einschätze, dass bauliche Mängel im Projekt drin seien.

Es tue ihm leid, man müsse einen anderen Weg finden.

ORin Schott beantragt eine namentliche Abstimmung.

OR Kubista stellt klar, man sollte sich darüber verständigen, dass der Antrag des Heimatvereins lautet, dass 25.000 Euro für 2019 und 25.000 Euro für 2020 beantragt werden. Dies sei der wei- test gehende Antrag, über den zuerst abgestimmt werden müsse.

(15)

Die OVin erklärt, man sei im Moment in der Diskussion, was die Fördermittelrichtlinie betreffe.

Sie müsse sowieso noch prüfen, ob man überhaupt für 2019/2020 über Mittel verfügen könne.

Es sei bekannt, dass man dies nicht ohne Weiteres könne.

ORin Schott ergänzt, man habe häufig sogar rückwirkend Beschlüsse gefasst und über Verpflich- tungsermächtigungen könne man auch zukünftige Mittel binden.

Die OVin entgegnet, dies sei ein ganz anderes Thema.

OR Dr. Schnoor erklärt, er plädiere dafür, da die OVin seinen Gegenantrag nicht annahm, dass man dies als Begründung dafür nehme, warum er vorschlage, den Antrag so abzulehnen. Die Begründung ergebe sich aus den Erwägungen, welche er u. a. mit diesem Versuch, einen Antrag zu formulieren, genannt habe.

Die OVin erklärt erneut, es wäre sinnvoll gewesen, zu sagen, man mache einen Antrag, den An- trag abzulehnen aber gleichzeitig den Verein zu bitten, weitergehend eine Prüfung vorzuneh- men, ob das ehemalige Kulturhaus eine Alternative wäre. So wäre es korrekt gewesen.

OR Dr. Schnoor fragt, warum man es dem Verein auferlegen wolle, er habe es so verstanden, dass man selbst aktiv werden wolle, da man es befürworte.

Die OVin erklärt, somit gehe der Prüfauftrag an den Oberbürgermeister. Die OVin fragt Frau BMin Klepsch, ob Sie mit einer Vertagung einverstanden sei oder heute eine Entscheidung er- warte.

Frau BMin Klepsch antwortet, Antragsteller sei der Verein. Diesem würde sie jedoch empfehlen, heute eine Entscheidung herbeizuführen und diese mit einem Prüfauftrag an den Oberbürger- meister zu koppeln.

Frau Angermann antwortet, das Projekt sei bereits vertagt worden und daher sei ihr eine Ent- scheidung lieber, wie auch immer so ausfalle.

OR Kunzmann schlägt vor, man beschließe, dem Heimatverein die Mittel zur Verfügung zu stel- len und mache gleichzeitig den Vermerk, dass man den OB auffordere, einen entsprechenden Prüfauftrag zu erteilen, ob das Objekt zurückgekauft werden könne. Sollte dies der Fall sein, könne man das Geld im Nachgang noch umwidmen.

OR Behr stellt klar, man wolle zum Ausdruck bringen, dass man den Verein unterstützen wolle, jedoch fordert man ein, dass eine Alternative geprüft werde. Man bestimme die Mittel und nicht das Projekt.

Die OVin erklärt, man habe über den Antrag des Heimatvereins abzustimmen. Man könne paral- lel dazu den Prüfauftrag an den OB erteilen, über einen gesonderten Beschluss.

Die OVin bringt den Antrag des Heimatvereins Schönfelder Hochland e. V. zur Abstimmung:

(16)

Beschluss SW51/01/2018

Der Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig beschließt die Verwendung von Investitionsmitteln der Ort- schaft Schönfeld-Weißig an den Heimatverein Schönfelder Hochland e. V. für den Neubau einer Projektscheune für museumspädagogische Arbeit im Kleinbauernmuseum Reitzendorf i. H. von 50.000,00 Euro verteilt auf die Jahre 2019/2020.

Es erfolgte eine namentliche Abstimmung:

OR Behr Nein

OR Forker Nein

ORin Franz Nein OR Preussler Nein

OR Quast Nein

OR Rath Nein

OR Dr. Schnoor Nein ORin Schreiter Nein

OR Walzog Nein

OR Kunzmann Ja ORin Schott Ja OR Vetters Ja OR Kubista Ja

OR Eckelt Nein

OR Friebel Enthaltung OR Zeisig Enthaltung OVin Walter Nein

Abstimmung: Ablehnung

Ja 4 Nein 11 Enthaltung 2 Befangen 0

5.2 Antrag des Heimatvereins Schönfelder Hochland e. V. auf Gewäh- rung einer Zuwendung vom 12.03.2018

A-SW0073/18 beschließend

Beschluss SW51/02/2018

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kurzfristig zu prüfen, inwieweit das ehemalige Kultur- haus Reitzendorf für einen Ausbau zurückerworben werden könnte und u. a. für eine Nutzung durch das Kleinbauernmuseum Reitzendorf saniert werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung

Ja 13 Nein 4 Enthaltung 0 Befangen 0

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6 Veränderungen im Investitionshaushalt 2018 des Brand- und Ka- tastrophenschutzamtes, BE: Herr Rümpel Amtsleiter

V2267/18 beratend

Herr Rümpel führt aus, dass es in der Vorlage um das Gerätehaus in Zaschendorf/Schönfeld geht. Es sei schwierig gewesen, ein Grundstück für das Bauvorhaben zu finden. Gemeinsam mit der OVin und ihrem Vertreter, habe man das Umweltamt sowie das Stadtplanungsamt (SPA) davon überzeugen können, dass man das Grundstück auf der Meixstraße, welches sich im Au- ßenbereich befinden würde, als einzige Lösung favorisiere. Im Moment befinde man sich in den Verhandlungen mit dem Eigentümer, Herrn Meller von der Gutsverwaltung Schönfelder Hoch- land. Zurzeit seien die Verkaufsverhandlungen unterbrochen, da Herr Meller noch nicht weiß, ob er 3000 m², welche man für das Gerätehaus benötige, verkaufe oder das gesamte Grund- stück. Man habe ihm in Aussicht gestellt, dass man auch am gesamten Grundstück Interesse habe. Derzeit sei Herr Meller deshalb mit dem SPA im Gespräch, wie er das restliche Grundstück von 7.000 m² verwenden könne. Grundsätzlich sei man sich einig über den Verkauf. Im Haushalt werde eine Verpflichtungsermächtigung von 1,1 Mio. Euro für das gesamte Bauvorhaben für 2018-2020 eingestellt. Diese Verpflichtungsermächtigung werde im Augenblick nicht abgegrif- fen. Im nächsten Jahr sei es erforderlich, dass neue Feuerwehrfahrzeuge sowie Rettungsdienst- fahrzeuge angeschafft werden. Dort habe es eine Änderung gegeben. Die Auftragslage auf dem Markt sei so, dass man, wenn man 2020 Fahrzeuge brauche, jetzt die Ausschreibung machen müsse und den Zuschlag geben müsse (zwei Jahre Wartezeit). Dafür habe man keine Verpflich- tungsermächtigung, so dass man umwidmen müsse, was die Bauleistung anbelangt. Die Planung bleibt (sobald man das Grundstück sicher habe, gehe man in die Planung). Man könne jedoch die Fahrzeuge beschaffen und im nächsten Doppelhaushalt 2019/2020 werde wieder aufgefüllt, was die Bauleistungen für das Gerätehaus betreffe. Es handelt sich also nur um Verschiebungen im Haushalt des eigenen Amtes, alle Baumaßnahmen seien im gesamtstädtischen Haushalt vor- gesehen. Es bestehe keine Gefahr, dass das Bauvorhaben nicht realisiert werden könne.

ORin Franz 20:48 Uhr abwesend.

OR Behr fragt, zur Enklave in Rockau, wie es dort in Zukunft gehandhabt werde.

Herr Rümpel antwortet, alle drei Wehren sollen in Zukunft als eine Einheit auftreten. Auf Wunsch der Wehren habe man die Ausrücker- und Alarmordnung geändert. Um die Dienststär- ken sicherzustellen, rücken alle drei Wehren aus (Zaschendorf, Schönfeld, Rockau). Rockau wer- de in jedem Fall bleiben, allein wegen der Hilfsrüstung. Gemeinsam mit den Kameraden werde man die neue Einheit gestalten.

Die OVin bringt die Vorlage zur Abstimmung:

B E S C H L U S S E M P F E H L U N G des Ortschaftsrates Schönfeld-Weißig SW51/03/2018 über:

des Ortschaftsrates Schönfeld-Weißig (OSR SW/051/2018)

über:

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Veränderungen im Investitionshaushalt 2018 des Brand- und Katastrophenschutzamtes

Der Ausschuss für Finanzen bestätigt die in der Anlage aufgeführten Veränderungen im Investi- tionshaushalt 2018 des Brand- und Katastrophenschutzamtes.

Abstimmung: Zustimmung

Ja 16 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

7 Integriertes Stadtentwicklungskonzept "Zukunft Dresden 2025+" - Fortschreibung 2017, BE: Frau Pilarski, SGLin Stadtplanungsamt

V2177/18 beratend

ORin Franz 20:50 Uhr anwesend.

Frau Pilarski erläutert anhand einer Präsentation die Vorlage (siehe Anlage der Niederschrift).

OVin Walter 20:52 Uhr bis 20:55 Uhr abwesend.

ORin Schreiter von 21:04 Uhr bis 21:10 Uhr abwesend.

Die OVin dankt Frau Pilarski für ihren Vortrag und erklärt, dass man zum Punkt „Indikator Weg- zugsrate von Kindern“ im Jahr 2015 einen Zuwachs pro 1000 Kinder über die Stadtgrenze, einen Wert von 40,3 % habe. Bis 2020 werden jährlich 450 Wohnungen in Einfamilienhäusern benö- tigt. Sie bittet die OR um Fragen.

OR Behr dankt für den Vortrag, kann jedoch keine Schwerpunkte für die Ortschaft Schönfeld- Weißig in der Vorlage erkennen. Der Flächennutzungsplan (FNP) sei im INSEK mit integriert. Er musste feststellen, dass alles was man geplant hatte, abgelehnt wurde von der Rot/

Rot/Grünen-Mehrheit und somit eine Entwicklung im Hochland, für die nächsten Jahre zum FNP nicht möglich sei – das INSEK gehe nicht auf. Er könne der Vorlage nicht zustimmen.

Die OVin fragt Frau Pilarski, wo die OS Schönfeld-Weißig berücksichtigt wurde.

Frau Pilarski antwortet, man müsse die Methodik und Herangehensweise des INSEK mitberück- sichtigen. Das Konzept greife die gesamtstädtische Entwicklung auf. Die Frage, dass die Randge- biete sich zu wenig wiederfinden, betreffe nicht nur die Ortschaft Schönfeld-Weißig – man er- warte eine ähnliche Diskussion auch in den anderen Ortschaften. Die Schwerpunkträume, wel- che im INSEK dargestellt seien, seien Bereiche, welche aus Sicht der Stadterneuerung besonders benannt werden müssen, damit man die Fördermittel vom Land abgreifen könne. Die Maßnah- men und Projekte, welche sich dort wiederfinden, seien eine Zusammenstellung, welche aus den gesamten Fachbereichen komme. INSEK sei keine eigene Planung, sondern es priorisiere.

Alles, was aus Fachämtern und Fachbereichen gemeldet wurde, habe man aufgenommen. INSEK könne sich nicht darüber hinwegsetzen. Somit sei eine Stufe vorher verpasst worden – wenn man sich unberücksichtigt fühle – und man müsse dies noch anbringen. Im INSEK gebe es noch die Möglichkeit, für Vorhaben außerhalb der Schwerpunkträume – dort seien auch ausgewählte Bereich für den Bereich Schönfeld-Weißig genannt worden.

OR Behr erklärt, er mache nicht Frau Pilarski persönlich dafür verantwortliche, jedoch müsse man den Unmut der OR verstehen, da hier Grundstücke vorhanden seien und nichts passiere.

(19)

Mit 13.000 Einwohnern und 42 km² betrachte man sich nicht als „Randbereich von Dresden“.

Man sei auch nicht eingemeindet worden, sondern habe eine „Ehe geschlossen“. Seine erste Ansprache sei gewesen, „wenn ihr die Ehe mit Liebe erfüllen wollt, dann müsst ihr als Stadt auch den Vertrag erfüllen“. Aber dazu sei es bisher nicht gekommen.

Frau Pilarski entgegnet, es seien nicht alle Probleme auf Stadtentwicklungsebene lösbar. Auch das Thema des Wegzugs von Kindern und unzureichender Bau von Einfamilienhäusern, seien ebenfalls Themen, welche das SPA beschäftigen. Anhand der Indikatoren habe man gesehen, dass diese negativ bewertet wurden. Parallel dazu müsse man das Thema Angebot und Nach- frage berücksichtigen. Rein flächenmäßig seien ausreichend Flächen vorhanden, jedoch seien in der aktuellen Entwicklung die Preise für Grundstücke enorm hoch und ein Grund dafür, warum junge Familien sich außerhalb der Stadt ansiedeln.

Die OVin erklärt, dass man dabei unterscheiden müsse, dass man dabei von Innenstadt spreche und nicht von den Randlagen, da man hier das Problem habe, dass man versuche, Wohnbebau- ung zu verhindern.

OR Preussler erklärt, er stimme Herrn Behr zu. Frau Pilarski habe vorgetragen, zwei Jahre Bear- beitungszeit wurden benötigt und alle Ämter der Stadt seien involviert gewesen. Auf Seite 9 könne man die Gründe lesen, dass aktuell keine Flächen für Ein- und Zweifamilienhäuser da sei- en. Diese Aussage würde sich beißen, er habe den Eindruck, einige Ämter wollen gar nicht, dass die Stadt sich entwickelt und unterstützen nicht das Zukunftsprojekt. Im Hochland seien genü- gend Flächen für EFH vorhanden - aber die Vorschläge der Ortschaft lehnen die Ämter der Stadt ab. Wenn Frau Pilarski sage, es seien genug Grundstücke vorhanden, müsse man fragen, wer mitten in der Stadt ein EFH bauen möchte. Die Familien mit Kindern wollen ins Grüne und dies werde verhindert. Und dann spreche man heute von „Zukunft und alles werde besser“.

Die OVin erklärt, dass man heute der Vorlage zustimme oder diese ablehnen könne und dies dann begründen müsse.

OR Dr. Schnoor möchte wissen, ob man die Vorlage nicht auch nur zur Kenntnis nehmen könne.

Zum anderen, sei es klar, dass Grundstückspreise ein Kontinuum seien. Wenn man im Bereich der Ortschaft die Möglichkeit Eigenheime zu bauen, blockiere, dränge man die Leute förmlich heraus aus der Stadt.

Die OVin korrigiert sich, man habe heute eine Beschlussempfehlung für den Stadtrat abzuge- ben.

ORin Schott möchte eine Lanze brechen für das Planungsinstrument, in welchem viel Arbeit und Knowhow stecke. Man sollte auch mal einen positiven Akzent für das Hochland setzen. Sie kön- ne in der Vorlage sehr viel Positives erkennen, was zu entwickeln sei. Frau Pilarski habe betont, dass es auch eine Grundlage sei, Fördermittel abzufassen. So sollte man dies auch betrachten.

Man habe ein Planungsinstrument vorliegen, welches die Stadt in die Lage versetzt, von För- dermitteln zu profitieren. Alles was bisher angesprochen wurde, sei wünschenswert, jedoch bei der Vortragenden nicht an der richtigen Adresse. Da ihr die Barrierefreiheit sehr am Herzen liege, möchte sie anregen, dass bei der Bibliotheksentwicklung 2017-2019 auch die kleinen Stadtteilbibliotheken (Rockau, Pappritz) mitberücksichtigt werden, da diese bisher nicht barrie- refrei sind.

(20)

OR Behr kommt auf die Aussage von Frau Pilarski zurück, dass man Fördermittel beim Land ab- greifen wolle. Habe er dies richtig verstanden, man müsse dafür im Zentrum der Stadt bauen?

Frau Pilarski antwortet, unter anderem sei dies so.

OR Behr entgegnet, dass man sich dafür hergeben müsse, damit die anderen bauen können.

Wenn man eine Empfehlung abgeben soll, mache er den Vorschlag, dass man die Vorlage ab- lehne, mit der Begründung, dass das Schönfelder Hochland und auch im Umgang mit der Situa- tion FNP, nicht berücksichtigt wurde.

OR Walzog erklärt, in der Vorlage sei man als Ortschaft nicht erwähnt, auch im Punkt 2.7 „Mobi- lität“ – wofür man seit Jahren kämpfe, dass das Schönfelder Hochland besser angebunden wird – sei alles zu allgemein. Dies sei auch im Eingemeindungsvertrag geregelt und bisher nicht er- füllt.

OR Dr. Schnoor empfiehlt, diesen Punkt, sowie die Ausweisung von Bauland mit als Begründung aufzunehmen.

OR Behr entgegnet, dies habe man bereits beim letzten Mal versucht und es habe sich nichts getan.

Die OVin empfiehlt, über die Ablehnung der Vorlage abzustimmen, da keine Berücksichtigung der Belange der Ortschaft Schönfeld-Weißig in Bezug auf neue Bauflächen für Einfamilienhäuser sowie keine Verbesserung des ÖPNV erfolgte.

B E S C H L U S S E M P F E H L U N G des Ortschaftsrates Schönfeld-Weißig (OSR SW/051/2018) Beschluss SW51/04/2018

über:

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung 2017 zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept

„Zukunft Dresden 2025+“ als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage der Landeshauptstadt Dres- den.

Begründung:

Es erfolgte keine Berücksichtigung der Belange der Ortschaft Schönfeld-Weißig in Bezug auf neue Bauflächen für Einfamilienhäuser sowie keine Verbesserung des ÖPNV.

Abstimmung: Ablehnung

Ja 4 Nein 13 Enthaltung 0 Befangen 0

(21)

8 Einrichtung von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen") im Stadt- gebiet von Dresden

A0404/18 beratend

Der Antrag wurde vertagt, da Herr Drews oder eine andere Person, welche den Antrag vorstel- len konnte, nicht anwesend war und die Anlage 1 des Antrages fehlte.

Abstimmungsergebnis:

Vertagung

9 Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften vom 3.05.18 zur Beschlussempfeh- lung des OR SW49/01/2018 zur Abwägung des Planentwurfes des Flächennutzungsplanes 2018

V-SW0173/18 beschließend

OR Preussler von 21:27 Uhr bis 21:29 Uhr abwesend.

Die OVin teilt mit, dass ihr Vertreter zu dieser Sitzung anwesend gewesen sei. In den Unterlagen für die OR, habe man noch einmal die Hintergründe zusammengefasst, woraus die Beschlüsse resultieren. Sie bittet Herrn Behr um seinen Bericht.

OR Behr führt aus, es sei eine interessante Veranstaltung gewesen, bei der man alles relativ locker sah. Bestimmte Ortschaften wollte man als einen Komplex zur Abstimmung bringen, oh- ne die einzelnen Maßnahmen durchzugehen. Seit 2012 befasse man sich sehr intensiv mit dem FNP. Bereits 2015 habe der OR per Beschluss eine Stellungnahme abgegeben. Von allen Stel- lungnahmen habe man für 2018 einen Vergleich gemacht und auch für die Bauausschusssitzung eine Stellungnahme mit Kurzbegründung angefertigt, um zu verdeutlichen, warum man fast alle Maßnahmen in der Fortschreibung des FNP wiederfinden wolle. 2003 habe es eine Novellierung gegeben und dieser FNP habe bis heute Rechtskraft. Jedoch arbeite man bereits heute in der Stadt mit einem Entwurf, d. h., wenn man heute einen Antrag an einer Stelle stellt, bei dem es im FNP von 2003 möglich gewesen sei, bekomme man zum jetzigen Zeitpunkt keine Genehmi- gung. Die CDU habe sich dann gegen die Komplexabstimmung verwahrt, da man diese Situation bereits 2013 (in der Dreikönigskirche) gehabt habe. Dann sei man die Maßnahmen einzeln durchgegangen und bei der Rot/Rot/Grünen Mehrheit im Ausschuss der Stadtplanung sei im Verhältnis 8:7, gegen unsere Vorschläge, abgestimmt worden. D. h., bis auf eine einzige Maß- nahme sei alles „abgeschmettert“ worden, mit Begründungen, welche sich zum Teil darauf be- zogen, dass u. a. im Regionalplan Maßnahmen nicht zulässig seien, da diese dort anders ausge- wiesen seien. Er habe gemeinsam mit OR Herrn Quast den Regionalplan studiert und festge- stellt, dass viele unserer Planungen dort noch enthalten seien. Er habe versucht, den Mitglie- dern des Ausschusses klar zu machen, dass man dies nicht abnehme. In den Regionalplan wür- den nur Dinge kommen, wenn der, der die Planungshoheit habe, dass im Regionalplan melde.

Dies gelte auch für den FNP und den LSP. Er sei sehr enttäuscht gewesen, da man die Begrün- dungen, die er anbrachte, welche auch kurz und inhaltlich gewesen seien, überhaupt keine Rolle spielten. Im Gegenteil, er habe den BM Herrn Schmidt-Lamontain darauf hinweisen müssen, dass die Mitglieder des Ausschusses von der Eingliederungsvereinbarung (EGV) und Verpflich- tungen der Stadt Dresden aus diesem Vertrag, keine Kenntnis haben würden oder nur so tun.

Einer habe dann gesagt, wenn man etwas Gesetzliches tue, müsse man es sich noch einmal

(22)

überlegen. Dies sei dann von den anderen überstimmt worden und somit „abgewatscht“. Dann musste man sich noch von den Stadträten der Grünen, Herrn Löser und Herrn Schulze anhören, jetzt sei Schluss mit der wilden Bebauung in Weißig. Dass man jedoch in der Wendezeit, die ers- ten vier Jahre, die Verantwortung übernommen habe, man Arbeitsplätze, Wohnungen und Ein- kaufsmöglichkeiten angeschafft habe, konnten die genannten Stadträte jedoch nicht wissen.

Heute sei ein Beschluss zu fassen, da diese Flächen, welche man für die Bebauung vorgesehen habe, erst aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgegliedert werden müssen. Seit fast 20 Jahren habe man das Problem, dass das Umweltamt (UA) behauptet, das SPA müsse zuerst die Flächen anmelden und zur Planung freigeben und dann werde das LSG angepasst. Und das SPA behauptet, erst müsse das UA die Flächen freigeben und dann könne man die Planungsabläufe beginnen. Dies dürfe nicht so weitergehen, deswegen sei der Hinweis gekommen, man solle an den Oberbürgermeister (OB) einen Antrag stellen, dass die …

Die OVin liest vor: „…entsprechend § 12 und der Anlage 5 der Eingliederungsvereinbarung vom 19.05.1998 sowie basierend auf den dazu getroffenen Beschlüssen des Ortschaftsrates vom 13.04.2015 und der Beschlussempfehlung des Ortschaftsrates vom 26.03.2018 im Zusammen- hang mit der Neuauslage des Flächennutzungsplanes, unverzüglich die notwendigen Verfahren zur Ausgliederung der zur Wohnbebauung vorgesehenen Flächen aus dem Landschaftsschutz- gebiet einzuleiten und durchzuführen.“ Sie erinnert daran, Herr Pitt hat sich zum TOP „Bürger- fragestunde“ gemeldet, inwieweit vorgesehen ist, den Beschluss auf die weiteren Maßnahmen zu erweitern. Dazu müsse man noch eine Positionierung finden oder zur nächsten Sitzung des OR noch einmal aufrufen. Man habe einen Beschluss gefasst, es gehe um nichts Neues und es werden nicht die einzelnen Maßnahmen diskutiert. Wie Herr Behr dargestellt hat, führte die Bauausschusssitzung zu dem Ergebnis, dass man sowohl die Maßnahmen, welche aus dem EGV resultieren, als auch die zusätzlichen Maßnahmen abgelehnt habe.

OR Behr schlägt vor, man bleibe beim Beschlussvorschlag. Es handelt sich um zwei unterschied- liche Dinge. Im Moment habe man das Prozedere, wo man gegen die Entscheidung des Stadtra- tes zum FNP insgesamt einen Beschluss fassen werde, wo man dann die Streitvertretung beauf- trage, die Dinge, welche nicht weitergeführt werden, endlich weitergeführt werden. Man habe 20 Jahre gewartet und könne nicht mehr warten, bis ein FNP wieder einen Satzungsbeschluss bekomme. Man sei jetzt so weit, dass der FNP im Frühjahr nächsten Jahres (er soll vorher noch einmal ausgelegt werden und es gibt wieder Stellungnahmen). Man müsse jetzt handeln, da die Zeit ablaufe. Erst müsse die Grundsatzfrage geklärt sein. Für das Gebiet des Herrn Pitt, welches zwischenzeitlich Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet geworden sei, werde dies in einem anderen Beschlusstext mit aufgenommen.

OR Kubista möchte wissen, da im TOP von „Ergebnissen“ die Rede war, ob die Ergebnisse vor- liegen bzw. wie abgestimmt wurde und die Begründung dazu, da man dies leider nicht schriftlich erhalten habe.

Die OVin antwortet, öffentliche Sitzungsunterlagen könne man sich aus dem Ratsinformations- system herunterziehen. Auf diese Unterlagen konnte man, als man die Tagesordnung erstellte, auch noch nicht zugreifen.

OR Vetters bezweifelt, dass es sich um eine öffentliche Sitzung gehandelt habe.

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ORin Schott erklärt, dass sie zum Beschlussvorschlag Bedenken hege. Herr Faupel habe letztens erläutert, dass die Ausgliederung von Flächen aus dem LSG eines besonderen Verfahrens bedür- fe. Für dieses Verfahren sei die Naturschutzbehörde zuständig. Es könne nicht im Zusammen- hang mit der FNP-Aufstellung erfolgen. Es könne der Anlass sein, wie Herr Behr in einem Neben- satz erwähnte. Dies sollte man im Gespräch mit der Landesdirektion (LaDi) kommunizieren. Je- doch im Rahmen der Auslegung des FNP könne man solch einen Beschluss nicht fassen, da die- ser rechtswidrig wäre. Er nähre nur die Illusion, dass man dagegen etwas machen könne. Sie könne dem keine Zustimmung geben.

Die OVin widerspricht Frau Schott, da diese Äußerungen grundsätzlich falsch seien. Der OR kön- ne selbstverständlich beschließen, dass der OB unverzüglich die Verfahren einzuleiten habe, zur Ausgliederung und insbesondere für die Maßnahmen, welche im EGV festgelegt seien und somit Bestandteil eines BGB-Vertrages sind. Wie der OB antwortet, sei das andere. Sie habe in der Hinsicht Recht, dass man dies als Anlass nehme, nämlich das, was in der öffentlichen Bauaus- schuss-Sitzung von Rot/Rot/Grün, komplett abgelehnt wurde.

OR Behr erklärt, Frau Schott habe die Eigenart, etwas zu behaupten und Dinge in Zweifel zu stel- len, von denen sie keine Kenntnis habe. Herr Bürgermeister Schmidt-Lamontain selbst habe ge- sagt, dass das Thema nur zu heilen sei, wenn der OR einen Beschluss fasse, damit der Auftrag an den OB gehe, um die Landschaftsschutzgrenzen den Bedingungen, wie vereinbart, anzupassen.

OR Dr. Schnoor sagt, es sei Unsinn, dass man beanspruchen würde, dass man das Verfahren selbst durchführen könne. Man müsse unser Recht wahren und zu dem Zweck eine entspre- chende Aufforderung an die Stadtverwaltung richten. Dann sehe man, wie es weitergeht und ob man sich bei der Landesdirektion oder vor dem Verwaltungsgericht treffe. OR Dr. Schnoor bean- tragt namentliche Abstimmung.

OR Kubista geht davon aus, dass keiner der Ortschaftsräte befangen ist, da ihm ein Grundstück gehöre.

OR Behr erklärt, dies sei ein überregionales Thema und habe mit Befangenheit nichts zu tun.

ORin Schott entgegnet, man habe ganz konkrete Beschlüsse gefasst.

Die OVin bringt die Beschlussvorlage zur Abstimmung:

Beschluss SW51/05/2018

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sicherstellung der Planungsvorhaben der ehemali- gen Gemeinde Schönfeld-Weißig, entsprechend § 12 und der Anlage 5 der Eingliederungsver- einbarung vom 19.05.1998 sowie basierend auf den dazu getroffenen Beschlüssen des Ort- schaftsrates vom 13.04.2015 und der Beschlussempfehlung des Ortschaftsrates vom 26.03.2018 im Zusammenhang mit der Neuauslage des Flächennutzungsplanes, unverzüglich die notwendi- gen Verfahren zur Ausgliederung der zur Wohnbebauung vorgesehenen Flächen aus dem Land- schaftsschutzgebiet einzuleiten und durchzuführen.

Abstimmung: Zustimmung

Ja 13 Nein 3 Enthaltung 1 Befangen 0

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OR Dr. Schnoor beantragte namentliche Abstimmung:

OR Behr Ja

OR Forker Ja

ORin Franz Ja OR Preussler Ja

OR Quast Ja

OR Rath Ja

OR Dr. Schnoor Ja ORin Schreiter Ja

OR Walzog Ja

OR Kunzmann Nein ORin Schott Nein OR Vetters Nein OR Kubista Enthaltung

OR Eckelt Ja

OR Friebel Ja

OR Zeisig Ja

OVin Walter Ja

10 Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächs- LadÖffG) - Behandlung im Ortschaftsrat

V-SW0170/18 beschließend

Beschluss SW51/06/2018

In der Ortschaft Schönfeld-Weißig sind im Jahr 2019 keine zusätzlichen Ladenöffnungszeiten vorgesehen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung

Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0

11 Antrag der ORe Frau Schott, Herr Kubista, Herr Kunzmann, Herr Vetters zur Verbesserung der Situation für Fußgänger im Bereich des Marktes in Schönfeld

A-SW0072/18 beratend

Die OVin erklärt, einen Beschlussvorschlag gebe es nicht. Für Herrn Schadt sei Rederecht bean- tragt worden.

OR Kubista erklärt, man habe keinen konkreten Antrag gestellt, da man lediglich diskutieren wollte, was man Am Markt in Schönfeld verbessern könnte. Zur letzten OR-Sitzung habe man gehört, dass möglicherweise etwas in Planung sei. Dies sei zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht klar gewesen. Den OR wurde zugetragen, dass dort im Moment, vor allem für Schul- kinder, eine sehr gefährliche Verkehrssituation herrschen würde. Daher möchte man diskutie- ren, ob man die Möglichkeit habe, eine bauliche Veränderung zu erreichen. Der Begründung des Antrages könne man entnehmen, um welche Stelle es sich dabei handelt. Es geht um die Schü-

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ler, welche von der Borsbergstraße aus zur Bushaltestelle i. R. Cunnersdorf gehen, nach dem Bereich der Bäckerei Hübner. Dort habe man eine relativ breite Kreuzung, eine Zufahrt und re- gelmäßig sei dort rechts und links alles zugeparkt. Somit bestehe für die Schüler ein Problem, die Straße gefahrlos zu passieren. Daher habe Herr Kubista dies im nicht öffentlichen Teil bereits angesprochen, aber es hieß, es würde keine Probleme geben. Aus Sicht der Bürger gebe es diese nach wie vor. Man habe selbst kein Patentrezept, was man machen könne.

Herrn Schadt wird Rederecht gewährt. Er berichtet, dass er in Schönfeld wohnt und die Situati- on schon länger beobachtet. Die Schüler, welche von der Schule am Bäcker vorbeigehen, müs- sen eine sehr breite Einmündung an der Straße Am Sägewerk überqueren, um zur Bushaltestelle i. R. Cunnersdorf zu gelangen. Die Zeit, welche man dafür benötigt, sei länger als die Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, welches um die Kurve komme. Die Kinder können die Autos nicht sehen. Auf dem ganzen Stück gebe es einen Bereich von zwei Metern, wo man ungefähr beide Bereiche einsehen könne. Dafür müsste man am Teich langgehen. Was die Situation verschärfen würde, seien die Besucher von Bäcker und der Apotheke, die alles zuparken. Die Kinder müssen auf der Straße zur Bushaltestelle gehen. Auch für ältere Leute, die den Bus nutzen, müssen auch auf der Straße gehen. Er bittet den OR, an die Stadt heranzutreten, um kurzfristige Änderungen herbei- zuführen. Möglicherweise, wie am Getränkeland Sabel, etwas auf der Straße anbringen, damit für die Autofahrer so etwas wie eine „moralische Grenze“ da ist, da die Sperrlinie und das Park- verbotsschild nicht befolgt werden. Die große Kurve, vom Bäcker i. R. Am Sägewerk, verleitet auch dazu, in der Kurve zu parken.

Die OVin dankt Herrn Schadt. Man müsse die Gesamtsituation beleuchten. Das Problem seien nicht nur die Fußgänger und die schlecht einsehbare Stelle, man habe auch das Problem, dass es keine Kurzparkbereiche für Besucher der Apotheke gebe. Im OR habe man einen Beschluss ge- fasst und auch Gelder dafür bereitgestellt, dass an der Grundschule in Schönfeld ein Parkplatz errichtet wird. Dazu habe man vom zuständigen Bürgermeister, Herrn Schmidt-Lamontain, ab- lehnende Stellungnahmen erhalten, da er die Notwendigkeit vor Ort nicht sehe. Man werde eine Übersicht erarbeiten, mit Maßnahmen, die man gegenüber der Verwaltung angesprochen habe, wo man Maßnahmen einleiten möchte, welche zur Entlastung führen sollen. Bisher habe man wenig umsetzen können. Im Zusammenhang mit dem Bau der Cunnersdorfer Straße, wel- cher die Grundvoraussetzung dafür sei, dass man Am Markt eine Gesamtplanung machen kön- ne. Frau Krause soll prüfen, welche Maßnahmen evtl. kurzfristig möglich sind, auch Herr Liebold habe dies bereits auf dem Tisch liegen. Diese soll dann alle Verkehrsteilnehmer betreffen.

OR Walzog erklärt, dass Problem beschäftige den OR schon sehr lange. Das angesprochene Ge- samtkonzept Am Markt würde sich hochziehen die gesamte Borsbergstraße bis zum Friedhof, dass man unzureichende Park- und Gehmöglichkeiten habe. Er erinnert sich daran, dass man beantragt habe, dass man den OB beauftrage, im Bereich des Bäckers, einen Zebrastreifen an- bringen zu lassen. Dies sei auch abgelehnt worden, da es nicht notwendig sei. Vermutlich müsse erst jemand überfahren werden, damit etwas passiert. Das Problem ziehe sich die Borsbergstra- ße hoch bis zur Schule, auch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h werde nicht einge- halten. Auch habe man 2016 das Gehwegkonzept in Auftrag gegeben, zu dem er kein Ergebnis kenne.

Die OVin antwortet, bislang gebe es kein Ergebnis.

OR Walzog bittet die OVin nachzustoßen.

(26)

Die OVin erklärt, was kurzfristige Maßnahmen anbelangt, habe man einiges veranlasst. Im Sach- gebiet Ordnung/Sicherheit soll noch einmal angeregt werden, Geschwindigkeitskontrollen ver- stärkt durchzuführen. Wenn die Baumaßnahme Cunnersdorfer Straße in absehbarer Zeit abge- schlossen sei, werde man eine Gesamtkonzeption für den Schönfelder Markt vorbereiten.

OR Vetters erklärt, dass er mit diesem Ergebnis nicht zufrieden sei. Man müsse kurzfristige Maßnahmen beschließen. Man habe über Konzepte gesprochen, welche wichtig seien, es bedarf jedoch auch kurzfristiger Veränderungen. Bis die Cunnersdorfer Straße gebaut sei, werde noch viel Zeit vergehen. Inwieweit der Parkplatz an der Schule damit in Zusammenhang stehe, er- schließe sich ihm nicht. Er habe die Bitte, eine einfache Maßnahme die sich ergeben würde, wenn man in Richtung Sägewerk fährt und am Bäcker Hübner vorbei, dort die Fahrbahn für Fahrzeuge einzuengen um einen größeren Bereich für Fußgänger, zu haben.

Die OVin antwortet, man habe im Vorfeld Beschlüsse gefasst, welche seitens der Fachämter nicht umgesetzt wurden. Sie werde erneut prüfen, was kurzfristig möglich ist. Wenn man einen Antrag stelle, auf „Aufnahme auf die Tagesordnung“ und wolle dann kurzfristige Maßnahmen, solle man diese auch benennen, damit man darüber entscheiden könne.

OR Vetters entgegnet, er habe zum Ausdruck gebracht, dass eine Komplettlösung förderlich sei.

Er beantrage daher, den Kreuzungsbereich, an der Stelle zwischen Bäcker Hübner und Am Sä- gewerk, entsprechend einzuengen, durch provisorische Maßnahmen.

Es entsteht eine Diskussion.

OR Dr. Schnoor erklärt, dies könne man nicht entscheiden. Man habe doch gehört, dass das Anbringen eines Zebrastreifens abgelehnt wurde.

OR Vetters antwortet, dies habe verkehrsrechtliche Gründe.

Die OVin bringt den Vorschlag zur Abstimmung und sichert Herrn Schadt zu, am Thema dran zu bleiben.

Beschluss SW51/07/2018

OR Vetters schlägt als kurzfristige Maßnahme in Schönfeld vor, die Fahrbahn für Fahrzeuge im Bereich Bäcker Hübner einzuengen, damit Fußgänger und Radfahrer sicher die Straße passieren können.

Abstimmung: Ablehnung

Ja 5 Nein 9 Enthaltung 3 Befangen 0

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