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Archiv "Diagnosenstatistik: Ein Schritt zu mehr Leistungstransparenz" (19.11.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

THEMEN DER ZEIT

Diagnosenstatistik: Ein Schritt zu mehr Leistungstransparenz

Im Herbst 1985 hatte das Bundes- ministerium für Arbeit und Sozial- ordnung einen Forschungsauftrag für einen „Leitfaden zur Umset- zung der Diagnosenstatistik" aus- geschrieben. Hintergrund: Nach

§ 16 Abs. 4 und § 24 Abs. 2 der no- vellierten Bundespflegesatzver-, ordnung neuer Fassung sind die der Verordnung unterliegenden Krankenhäuser verpflichtet, stu- fenweise eine anonymisierte Dia- gnosenstatistik für externe Zwek- ke einzuführen. Ab 1. Januar 1986 ist im Rahmen des Kosten- und Leistungsnachweises die Entlas- sungsdiagnose (Hauptdiagnose) je Fachabteilung nach dem drei- stelligen Schlüssel des ICD-9 zu erfassen und erstmals für die Pfle- gesatzverhandlungen 1987 vorzu- legen. Zusätzlich haben die Kran- kenhäuser jeweils anzugeben, ob eine Operation durchgeführt wur- de; darüber hinaus sind ab 1. Ja- nuar 1988 die Verweildauer je Fachabteilung sowie das Alter des Patienten nach Altersgruppen zu erfassen.

Die Abteilung für Medizinische In- formatik der Universität Göttingen (Prof. Dr. med. Carl-Theo Ehlers) erarbeitete in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Krankenhausinsti- tut (DKI), Düsseldorf einen Leitfa- den, der Alternativen sowohl für die Erfassung und Auswertung der Daten als auch für Einführungs- strategien aufzeigt. Dadurch sol- len sowohl die Erhebung der er- forderlichen Daten (unter Berück- sichtigung der Probleme des Da- tenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht) als auch die sachgerechte Verarbeitung er- leichtert werden.

Im Juli 1986 versandte das Bun- desarbeitsministerium den fertig- gestellten „Leitfaden" in Form ei- ner 100 Seiten umfassenden Bro- schüre kostenlos an alle Kranken- häuser, um ihnen bei der Einfüh-

rung der Diagnosenstatistik eine Anleitung zu geben.

Die Gutachter empfehlen, einen patientenbezogenen Erhebungs- bogen einzuführen und für jeden stationären Fall auszufüllen. Im Erhebungsbogen sind ab 1. Ja- nuar 1986 pro Fachabteilung und zusammenfassend für das ganze Krankenhaus für jeden entlasse- nen (einschließlich verlegten und verstorbenen) Patienten anonymi- siert die nach der ICD-9 dreistellig verschlüsselte Hauptdiagnose und das Operationsmerkmal anzuge- ben. Ab 1. Januar 1988 müssen je

Ein praktischer Leitfaden für Krankenhäuser

Diagnose zusätzlich die Verweil- dauer und das Alter der Patienten angegeben werden. Als „Fall" ei- ner Fachabteilung wird die bis zum Abgang aus einer Fachabtei- lung durchgehende stationäre Be- handlung verstanden. In der Dia- gnosenstatistik für das Gesamt- krankenhaus gilt als „Fall" der fachabtei lu ngsü berg reifende un- unterbrochene Aufenthalt des Pa- tienten. „Fachabteilung" im Sinne der Bundespflegesatzverordnung ist jede von einem fachlich nicht weisungsgebundenen Arzt mit entsprechender Gebietsbezeich- nung geleitete Abteilung eines Krankenhauses.

Als „Hauptdiagnose" wird diejeni- ge Diagnose definiert, die haupt- sächlich die Dauer der stationären Behandlung in der jeweiligen Fachabteilung bzw. im Kranken- haus beeinflußt bzw. den größten Anteil an medizinischen Leistun- gen verursacht hat. Als „Opera- tionsmerkmal" ist anzugeben, ob der Patient während des doku- mentierten Behandlungszeitrau- mes wegen der Hauptdiagnose

operiert worden ist oder nicht. Der Begriff „Operation" orientiert sich an Maßnahmen im OP-Saal oder unter OP-Bedingungen und wird anhand einer GOÄ-Positionen-Li- ste näher definiert.

Für die Dokumentation der Haupt- diagnosen und der Operationen ist der ärztliche Dienst verantwort- lich. Der Erhebungsbeleg für die Diagnosenstatistik soll im Zusam- menhang mit bestehenden Doku- mentationen (Arztbriefschreibung, Stationsbuch u. a.) geführt wer- den. Dabei sollen alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit ge- prüft werden. Die kodierenden Mitarbeiter müssen medizinisch vorgebildet und mit der hierarchi- schen Struktur der ICD-9-Klassifi- kation vertraut sein und spezielle Schlüsselverzeichnisse umfas- send nutzen können. Sobald ge- eignete Computerverfahren für diese Diagnosenverschlüsselung routinemäßig eingesetzt werden können, wird deren Nutzung emp- fohlen.

Für die Erstellung der Diagnosen- statistik ist das in der Bundespfle- gesatzverordnung enthaltene Mu- sterformular inhaltlich verbind- lich. Dabei ist als Verweildauer der Mittelwert der Pflegetage („Mitter- nachtsstatistik") je Diagnose und Altersgruppe anzugeben. Zur Er- stellung der krankenhausbezoge- nen Diagnosenstatistik ist aus den Verweildauern der internen Verle- gungsfälle eines Patienten seine Gesamtverweildauer zu berech- nen und aus den Hauptdiagnosen seiner einzelnen Fachabteilungs- aufenthalte eine krankenhausbe- zogene Hauptdiagnose zu bestim- men. Zur Aufstellung der Diagno- senstatistik empfiehlt der „Leitfa- den" eine eindeutige fachabtei- lungsübergreifende Patienten- identifikation und den Einsatz von Computerverfahren.

Strenger Mißbrauchsschutz

Die patientenbezogenen Daten des Erhebungsbogens sind mit technischen und organisatori- schen Maßnahmen vor Mißbrauch 3270 (22) Heft 47 vom 19. November 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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bei der Datenverarbeitung zu schützen. Die Einhaltung der ärzt- lichen Schweigepflicht sowie der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist vor allem bei der Datenweitergabe zu prüfen. Im Falle der Erstellung der Diagno- senstatistik durch ein externes Re- chenzentrum sollen die Datenbe- stände grundsätzlich bereits im Krankenhaus vor ihrer Weitergabe anonymisiert werden. Die aus den patientenbezogenen Daten erstell- te Diagnosenstatistik darf aus- schließlich anonymisierte Anga- ben enthalten.

Um über die Anforderungen der Bundespflegesatzverordnung hin- ausgehende Nutzungsmöglich- keiten der Diagnosenstatistik zu erzielen (insbesondere auch medi- zinisch-wissenschaftliche Auswer- tungen}, werden sowohl detaillier- tere Angaben (vierstellige ICD-9- Schlüsselnummern, nach GOÄ be- wertete Operationen und so wei- ter) als auch zusätzliche Erhe- bungsdaten (weitere Diagnosen, Geschlecht, diagnostische oder therapeutische Maßnahmen) emp- fohlen.

~ Der 89. Deutsche Ärztetag im Mai 1986 in Hannover hat die Ein- führung der Diagnosenstatistik als Ausgangsgrundlage für eine zu- künftig sachgerechtere Beurtei- lung der Kosten- und Leistungs- struktur der Krankenhäuser be- grüßt. Eine auch ärztlich-medizini- schen Anforderungskritrien ge- recht werdende Diagnosenstati- stik kann für die Ärzteschaft ein wichtiger Ansatzpunkt dafür sein, die bisher nahezu ausschließlich unter ökonomischen Gesichts- punkten geführte Diskussion um Kosten und Leistungen der Kran- kenhäuser durch medizinische Orientierungsdaten zu ergänzen. Zu deren Erarbeitung und Fortent- wicklung hat der "Leitfaden" ei- nen wichtigen Anstoß gegeben.

Dr. Hans-Jürgen Maas Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Straße 1 5000 Köln 41 (Lindenthal)

DEUTSCHES :itRZTEBLATT

Krankenhäuser: Ringen um neue Anhaltszahlen

Die vor mehr als vier Jahren auf gesetzlicher Grundlage in Gang gesetzten Verhandlungen und Sondierungen zwischen der Deut- schen Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversiche- rung über die Erarbeitung von ge- meinsamen "Empfehlungen über Maßstäbe und Grundsätze für die Wirtschaftlichkeit und Leistungs- fähigkeit der Krankenhäuser, ins- besondere für den Personalbedarf und die Sachkosten" (§ 19 Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungs- gesetzes) sind bislang ergebnislos geblieben. Die vor Jahresfrist (ein- seitig) von der DKG, Düsseldorf, auf einerneuen methodischen Ba- sis entwickelten Empfehlungen für die personelle Besetzung der Krankenhäuser (Arztdienst/Pflege- dienst) sind bislang weder von den Krankenkassen noch von der Ärz- teschaft allgemein anerkannt und als (unverbindliche) Empfehlun- gen für einen neuen Personal- schlüssel (der eventuell die alten Anhaltszahlen von 1969/1974 ablö- sen könnte) akzeptiert worden. Aus der Sicht der Krankenkassen ZITATE- - - .

Renten-Finanzen

"Wenn meine Enkel so alt

werden wie meine Mutter, dann werden sie noch im Jahr 2080 Rente beziehen - oder in die Röhre schauen."

Prof. J. F. Volrad Deneke, Präsi- dent des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), vor dessen Bundeskongreß 1986 in Sonn

Ja zum Kind

"Es ist keine Privatsache mehr, wenn das Ja zum Kind oder zu Kindern zugleich das Ja zum Abseits in der Gesellschaft bedeutet."

Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vor dem BFB-Bundeskongreß

THEMEN DER ZEIT

hat es sich in den Verhandlungen mit Vertretern der DKG als Mangel erwiesen, daß das Gesetz keine praktikablen Handhaben zur Schlichtung von Konfliktfällen vorgesehen hat. Bereits vor zwei Jahren ist ein kostenaufwendiges Forschungsprojekt (Dotation aus Bundesmitteln: mehr als acht Mil- lionen DM) über "Verfahren zur Ermittlung des leistungsbezoge- nen Personalbedarfs in Kranken- häusern" (PBEV) vorzeitig abge- brochen worden, das mit neuen, arbeitswissenschaftliehen Metho- den, Grundlagen für die Ermitt- lung von Anhaltszahlen zur Beset- zung von Krankenhausplanstellen erarbeiten sollte. Ein zweibändi- ger Schlußbericht, für dessen Er- arbeitung fünf Professoren der Medizin, der Naturwissenschaften, der Arbeitswissenschaften und der Wirtschaftswissenschaften verantwortlich zeichnen, ist inzwi- schen (im März 1985) in der Reihe

"Gesundheitsforschung" als Band 126 der "Forschungsberichte des Bundesarbeitsministeriums" er- schienen.

Noch im Vorfeld der Neuordnung der Krankenhausfinanzierung im Jahr 1984 hatten sich die Verhand- lungskontrahenten darüber ver- ständigt, zunächst die Gesetzes- novaliierung abzuwarten, um so- dann gemeinsame Empfehlungen für die Wirtschaftlichkeit und Per- sonalbesetzung der Krankenhäu- ser erneut in Angriff zu nehmen. Das Krankenhaus-Neuordnungs- gesetz vom 20. Dezember 1984 trat am 1. Januar 1985 in Kraft. Trotz der fortgeschrittenen Frist ist auch Bonn in diesem Punkt untätig ge- blieben. Denn die Bundesregie- rung hat bislang von ihrer nach

§ 19 Absatz 2 KHG (diesen Passus gab es schon im KHG alter Fas- sung) bestehenden Möglichkeit, Maßstäbe für die Personalschlüs- sel durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wenn gemeinsame Empfehlungen der Krankenhaus- träger und der gesetzlichen Kran- kenkassen innerhalb eines Jahres nicht zustande kommen, keinen Gebrauch gemacht. HC Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 47 vom 19. November 1986 (23) 3271

Referenzen

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