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Archiv "Aortokoronarer Bypass: Postoperativ häufig kognitive Störungen" (23.03.2001)

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Notfallpsychologie

Bedarf erkannt

Regelungen wie in der Notfallmedizin nötig

F

lugzeugabstürze, Zugun- glücke oder Geiselnahmen haben oft traumatische Fol- gen für Opfer und Helfer.

Über eine schnellere und kompetentere psychologi- sche Notfallhilfe für Touri- sten im Ausland verständigte sich anlässlich der Internatio- nalen Tourismusbörse der

Bundesverband Deutscher Psychologen (BDP) mit Ver- tretern der Gesellschaft für Psychotraumatologie, der Deutschen Bahn AG, des Flugmedizinischen Instituts der Bundeswehr, der Notfall- seelsorge und des Auswärti- gen Amtes. „Bisher gibt es in der psychologischen Notfall- versorgung der Opfer bei Großschadensereignissen nur ungeregelte Interventionen“, sagte Dipl.-Psych.

Dr. Marc Lucas vom BDP. Eine einheitliche Rege- lung innerhalb der Strukturen der Rettungsdienste sei erforderlich.

Angestrebt wird eine Rettungskette von der psycholo- gischen Ersten Hil- fe, über Notfallzir- kel, in denen die Opfer psycholo- gisch betreut werden, bis zur Hotline. Den Bedarf gebe es schon lange, sagte Lucas, aber die Bereitschaft, diese Hilfs- bedürftigkeit zuzugeben, ha- be zugenommen.

A K T U E L L

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 12½½½½23. März 2001 AA725

Aortokoronarer Bypass

Postoperativ häufig kognitive Störungen

F

ortschritte in Anästhesie und Opera- tionstechnik ermöglichen heute ei- nen aortokoronaren Bypass auch bei multimorbiden Patienten mit stark ein- geschränkter Herzfunktion. Viele Pa- tienten kommen erst zur Operation, wenn der Versuch einer Angioplastie fehlgeschlagen ist. Aus kardiochirurgi- scher Sicht ist heute vieles machbar.

Das Risiko von intraoperativen Embo- lien ist kalkulierbar. Der Anteil der postoperativen Schlaganfälle liegt bei unter fünf Prozent. Viele Patienten be- richten jedoch, dass sie nach der Ope- ration nicht mehr die Gleichen sind wie vorher. Ursache sind kognitive Hirnlei- stungsstörungen, die heute bei etwa je- dem zweiten Patienten nach der Ope- ration auftreten. Bisher wurde ihnen keine große Bedeutung beigemessen,

weil die kognitiven Defizite zumeist leicht sind und die Patienten sich in der Regel nach wenigen Tagen wieder er- holen.

D

och die Besserung ist möglicherwei- se nur vorübergehend, wie eine pro- spektive Studie von Mark Newman und Mitarbeiter der Duke-Universität in Durham, North Carolina, zeigt (NEJM 2001; 344: 395–402). An der Klinik wurden überwiegend Patienten mit höchstem Anästhesierisiko, schlech- ter Herzfunktion und vorbestehenden Krankheiten operiert. Etwa die Hälf- te der Patienten hatte bereits einen Herzinfarkt erlitten, und die linksven- trikuläre Auswurffraktion betrug im Durchschnitt nur 51 Prozent. Bei der Entlassung aus der Klinik hatten 53 Prozent einen Abfall in Gedächtnis- und Intelligenztests. Nach einem hal- ben Jahr war der Anteil zwar auf 24 Prozent gefallen, doch nach fünf Jah- ren hatten wiederum 42 Prozent eine kognitive Schwäche. Das Ausmaß war deutlich abhängig vom postoperativen

Status: Ein kognitiver Abbau in den er- sten Tagen nach der Operation erhöhte neben hohem Alter und geringem Aus- bildungsstand der Patienten das Risiko auf einen späteren kognitiven Verfall.

D

ie Ursache der Störungen ist noch unbekannt. Denkbar ist, dass während der Operation kleinere Em- bolien in den Kreislauf gelangen und zerebrale Blutgefäße verlegen. Welche Faktoren während der Operation dies begünstigen, ist unklar. Die Dauer des kardiopulmonalen Bypasses und auch die Dauer des aortalen Cross-Clam- pings hatten in der Studie keinen Ein- fluss auf die späteren Ergebnisse in den Tests zur Kognition. Für eine schlechte linksventrikuläre Funktion war das Ri- siko grenzwertig signifikant. Die Er- gebnisse stellen den Sinn der Bypass- operation nicht infrage. Nach Ansicht der Autoren besteht jedoch dringender Bedarf nach klinischen Studien, um die Möglichkeiten einer aggressiven neu- roprotektiven Begleitbehandlung zu untersuchen. Rüdiger Meyer Akut

Ärztliche Gutachten

Umsatzsteuer entrichten

Bundesärztekammer protestiert gegen

Änderung der Richtlinien.

S

eit dem 8. März sind Ho- norare für bestimmte ärzt- liche Sachverständigengut- achten umsatzsteuerpflichtig, und zwar in Höhe von 16 Pro- zent. Durch eine Änderung der Richtlinien ist die Um- satzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz für bestimmte Gutachtenlei- stungen entfallen. Die Ände- rung geht auf die sechste EG- Richtlinie und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von September 2000 zurück.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat inzwischen bei Bundesfinanzminister Hans Eichel interveniert. Sie rügte, dass sie über die von der Bun- desregierung „überfallartig“

vollzogene Steueränderung

nicht direkt informiert wurde.

Weil dies unterblieb, konnten sich die betroffenen Ärzte nicht rechtzeitig auf die Steu- eränderung einstellen. Die BÄK will sich dafür einset- zen, dass das Bundesfinanz- ministerium den Termin der Inkraftsetzung verschiebt.

Unbeschadet einer weite- ren rechtlichen Überprüfung sind folgende ärztliche Sach- verständigengutachten ab so- fort umsatzsteuerpflichtig:

Gutachten über Alkohol- tests, den Gesundheitszu- stand als Grundlage für Versi- cherungsverträge, die Berufs- tauglichkeit, die Minderung der Erwerbsfähigkeit in So- zialversicherungsangelegen- heiten, Gutachten zur Kriegs- opferversorgung und in Scha- densersatzprozessen sowie Gutachten über das Sehver- mögen und krankheitserre- gerfreies Trinkwasser.

Der Umsatzsteuerbetrag muss dem Kostenträger zu- sätzlich zum Honorar berech- net werden. Das gilt auch, wenn Gutachten für Sozial- versicherungsträger erbracht werden.

Die Überlebenden des Zugunglücks in England brauchen psychologische Hilfe. Foto: dpa

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